Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1916 27.09.2017 (Ausgegeben am 28.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Bevorstehende Vollsperrung Bundesstraße 180 (Naumburg) Kleine Anfrage - KA 7/1056 Vorbemerkung der Fragestellenden: Zeitungsberichten zufolge wird aufgrund des Straßenbrückenneubaus an der Gleisanlage Naumburg im Burgenlandkreis die B 180 ab Oktober 2017 voll gesperrt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Umfahrung der B 180 und des Ortseinganges Naumburg muss der Verkehr in Kauf nehmen und ab wann konkret? Die Umleitungsstrecke führt von Naumburg über die L 205, die L 207 und die B 176, Ortsumgehung Freyburg und umgekehrt. Eine Vollsperrung ist vom 09. Oktober bis 06./07. Dezember 2017 vorgesehen. 2. Wird zu diesem Zeitpunkt die Befahrbarkeit der in Sanierung befindlichen B 176 Freyburg (Unstrut) in Richtung Kölleda gegeben sein? Die B 176 zwischen Freyburg und Balgstädt wurde am 07.09.2017 für den Verkehr freigegeben. 3. Liegt der Neubau der Stahlbrücke über die Gleisanlage des Bahnhofs Naumburg sowie die Anbindung an die B 180 im zeitlichen Rahmen oder liegt bereits ein zeitlicher Verzug des Baus vor? Vergabeeinsprüche und Verschiebungen von Sperrpausen für Arbeiten an und in den Anlagen der DB AG führten zu einem Verzug des Baus. 2 4. Liegt der Neubau der Stahlbrücke über die Gleisanlage des Bahnhofs Naumburg sowie die Anbindung an die B 180 im geplanten finanziellen Rahmen oder wird das Budget bereits überschritten? Falls ja, um wie viel Euro ist das Budget überschritten, mit welchem weiteren Kostenaufwand muss noch gerechnet werden und wodurch wurde dies hervorgerufen? Infolge von zusätzlichen Leistungen während der Bauausführung, höheren Submissionsergebnissen (Baupreissteigerung), Vergabeeinsprüchen sowie Terminverschiebungen von Sperrpausen für Arbeiten an und in den Anlagen der DB AG (gestörter Bauablauf) kommt es zu einer Kostenerhöhung, d. h. Überschreitung des geplanten finanziellen Rahmens. Entsprechend einer aktuellen Kostenberechnung (Kostenfortschreibung), die alle derzeitig bekannten zusätzlichen Kosten beinhaltet, haben sich die Kosten um 1,042 Mio. € erhöht. 5. Falls der finanzielle Rahmen nicht mehr abgedeckt ist, wer trägt den etwaig anfallenden Mehraufwand? Der finanzielle Mehraufwand gehört zur Baumaßnahme und ist durch die Baulastträger zu tragen. 6. Wer oder was fördert und finanziert den Neubau der Stahlbrücke über die Gleisanlage des Bahnhofs Naumburg sowie die Anbindung an die B 180? Konnten hierbei fristgemäß etwaige Fördermittel beantragt sowie auch abgerufen werden? Die Kosten sind durch die jeweiligen Baulastträger zu tragen (siehe Antwort zu Frage 7). Ob durch die Stadt Naumburg für ihre Kostenanteile Fördermittel im Rahmen des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) beim zuständigen Landkreis beantragt wurden, ist hier nicht bekannt. 7. Wie erfolgt die Finanzierung des Bauprojektes konkret? Die Gesamtkosten betragen 11,382 Mio. €. davon: Bau 10,929 Mio. € (Bund) 0,118 Mio. € (Stadt Naumburg) 0,084 Mio. € (Sonstige) Grunderwerb 0,251 Mio. € (Bund)