Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1918 27.09.2017 (Ausgegeben am 28.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Vollsperrung L 72 (zwischen Knoten L 85 bis Knoten L 152 (Alsleben/Sandersleben )) Kleine Anfrage - KA 7/1058 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die L 72 zwischen Sandersleben und Staßfurt befindet sich seit geraumer Zeit in einer grundhaften Sanierung. Mittlerweile ist auch der Knoten zur L 152 in Richtung Alsleben gesperrt, sodass erhebliche Umfahrungen der Strecke zur A 14 notwendig sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Umfahrung der L 72 und des Ortsausganges Sandersleben liegt vor? Die L 72 Sandersleben - L 85 ist fertiggestellt und wurde für den Verkehr freigegeben . 2. Liegt die grundhafte Sanierung der L 72 noch im zeitlichen Rahmen oder liegt bereits ein zeitlicher Verzug des Baus vor? Der Bauablauf erfolgte laut Vertrag. 3. Liegt die grundhafte Sanierung der L 72 noch im geplanten finanziellen Rahmen oder wird das Budget bereits überschritten? Die Baumaßnahme lag im geplanten Kostenrahmen. 2 4. Falls der finanzielle Rahmen nicht mehr abgedeckt ist, wer trägt den etwaig anfallenden Mehraufwand? Siehe Antwort zur Frage 3. 5. Wie wird die grundhafte Sanierung der L 72 finanziert? Konnten hierbei fristgemäß etwaige Fördermittel beantragt sowie auch abgerufen werden? Die Finanzierung erfolgte aus dem Landeshaushalt. Fördermittel kommen dafür nicht zum Einsatz. 6. Wie erfolgt die Finanzierung der Straßensanierung konkret? Bitte aufschlüsseln . Die Finanzierung erfolgte aus Haushaltsmittel des Landes in Höhe von 3,270 Mio. €.