Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1919 27.09.2017 (Ausgegeben am 28.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Volksabstimmungen in Sachsen-Anhalt - Volksmeinung zu „Sachsen-Thüringen “ als fusioniertes Bundesland Kleine Anfrage - KA 7/1064 Vorbemerkung des Fragestellenden: Erst im Jahr 2015 gab es für Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen eine Bürgerinitiative mit dem Versuch, eine Abstimmung zu einer mitteldeutschen Länderfusion einzuleiten. Laut dem Volksbegehren Mitteldeutschland könnte mit der Fusion eine Kosteneinsparung zwischen 0,5 und 4 Prozent und somit zwischen 0,180 Mrd. € und 1,440 Mrd. € einhergehen. Die Initiative scheiterte schließlich an gesetzlichen Vorgaben und Formalitäten - die Presse berichtete. Dennoch: Unbestreitbar ist die „Direkte Demokratie“ die höchste Form der Demokratie sowie ein wertvolles Gut unserer Gesellschaft . Sie sollte daher unbedingt stärker von staatlicher Seite unterstützt werden - unabhängig von dem Thema der Abstimmung oder deren Einbringer. Ohne sich für ein bestimmtes Abstimmungsergebnis - drei eng zusammenarbeitende eigenständige mitteldeutsche Länder oder ein großes geeintes mitteldeutsches Land Sachsen- Thüringen - in dieser Thematik auszusprechen, muss den Bürgern auf deren Wunsch ermöglicht werden, über diese Angelegenheit abzustimmen und ggf. Änderungen zu erwirken. Daher zielt meine Anfrage darauf ab, die nötigen Rahmenbedingungen für eine Abstimmung sowie weitere damit verbundene Fragen für Sachsen-Anhalt - einem der drei betroffenen Bundesländer - zu erfragen und künftigen Initiativen den Weg zur Volksabstimmung zu erleichtern. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt kann hierbei für ihren Landesbereich beitragen. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Welche gesetzlichen Grundlagen müssen für eine gültige Volksabstimmung zum Thema Länderfusion von einer Bürgerinitiative geschaffen werden ? Welche juristischen Aspekte müssen hierbei beachtet werden? Bitte berücksichtigen Sie hierbei die begangenen formalen Fehler bei der letzten Initiative (siehe Orte der Unterschriftensammlung). Maßnahmen der Neugliederung unterliegen dem Gesetzesvorbehalt und bedürfen - außer in Fällen staatsvertraglicher Regelung - eines Bundesgesetzes, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf (vgl. Artikel 29 Abs. 2 des Grundgesetzes ). Zudem kann eine Neugliederung - wie im Jahr 2015 durch die „Volksinitiative Mitteldeutschland“ beim Bundesminister des Innern beantragt - auch durch Volksbegehren in Gang gesetzt werden (vgl. Artikel 29 Abs. 4 des Grundgesetzes ). Sowohl der Volksentscheid zur Bestätigung eines Neugliederungsgesetzes als auch das Volksbegehren zur Initiierung einer Neugliederung erfolgen nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1317) in Verbindung mit der Neugliederungsdurchführungsverordnung vom 12. November 1984 (BGBl. I. S. 1342). Die Anwendung dieser bundesrechtlichen Regelungen fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Landesregierung . 2. Welche Einsparungen bzw. welche Mehrkosten sowie welche sonstigen Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung in der Schaffung eines fusionierten Bundeslandes Sachsen-Thüringen? Bitte schlüsseln Sie hierbei die finanzielle Mehr- und Minderkosten für die Steuerzahler auf. 3. Wie hoch ist die von der Landesregierung geschätzte Kosteneinsparung für Sachsen-Anhalt und gesamt? 4. Würde die Landesregierung eine Fusion Sachsen-Anhalts mit einem oder mehreren anderen Bundesländern, sofern sich ein Großteil der Bevölkerung dafür ausspricht, befürworten und unterstützen? Die Fragen 2, 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet: Die Landesregierung bekennt sich zur Eigenständigkeit von Sachsen-Anhalt als elementarem Ausdruck der föderalen Vielfalt Deutschlands. Ziel der Landesregierung ist es, die Lebenssituation der Menschen im Land stetig zu verbessern und den wirtschaftlichen Aufholprozess weiter voranzutreiben. Zudem bestehen auch bereits wichtige Zusammenarbeiten der mitteldeutschen Länder in verschiedenen Themenbereichen. Etwaige Bestrebungen zur Fusion mit anderen Bundesländern sind derzeit von der Landesregierung nicht geplant. Ebenso sind diesbezüglich auch keine Initiativen der Bevölkerung erkennbar, sodass seitens der Landesregierung keine Überlegungen oder Prognosen zu den Auswirkungen einer Länderfusion erfolgen . Erkenntnisse zu finanziellen Mehr- und Minderkosten für die Steuerzahler bzw. zu geschätzten Kosteneinsparungen für das Land Sachsen-Anhalt liegen daher auch nicht vor.