Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1956 10.10.2017 (Ausgegeben am 10.10.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Beschäftigungsgrad sogenannter Flüchtlinge Kleine Anfrage - KA 7/1090 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele sogenannte Flüchtlinge arbeiteten im Jahr 2016 in Sachsen- Anhalt als Beschäftigte oder übten eine selbstständige Tätigkeit aus? Bitte nach Aufenthaltsstatus gliedern und in Relation zur Gesamtzahl sogenannter Flüchtlinge setzen. Die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist keine Fluchthintergründe aus. Deshalb wird alternativ das Aggregat: „Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der zugangsstärksten Herkunftsländer von Asylbewerbern“, kurz: „Asylherkunftsländer“, gebildet. Dieses Aggregat umfasst diejenigen nichteuropäischen Länder, die in den letzten Jahren zu den Ländern mit den meisten Asylanträgen gehörten. Dabei handelt es sich um die folgenden acht Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Die Daten zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (svB) aus den acht Asylherkunftsländern zum Stichtag 31.12.2016 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Stichtag Anzahl erwerbsfähige Personen mit Schutzstatus Zahl der svB aus den 8 Asylherkunftsländern Anteil Spalte 3 von Spalte 2 31.12.2016 14.883 1.379 9,3 % Hinsichtlich der Zahl der Flüchtlinge, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Es können somit nur die Personen aus den acht Asylzugangsländern ausgewiesen werden, die eine Gewerbeanmeldung besitzen: 2 Jahr Anzahl erwerbsfähige Per-sonen mit Schutzstatus Zahl der Gewerbeanmeldungen von Personen aus den 8 Asylherkunftsländern Anteil Spalte 3 von Spalte 2 2016 14.883 1551 1,0 % 2. Wie viele sogenannte Flüchtlinge bezogen im Jahr 2016 in Sachsen- Anhalt staatliche Leistungen? Bitte nach Aufenthaltsstatus, Art der Leistung gliedern und jeweils Gesamthöhe der Bezüge angeben. Die Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden. Regelleistungsberechtigte (RLB) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Dezember 2016 Zahlungsanspruch von RLB insgesamt (in Euro) RLB nach dem SGB II aus den 8 Asylzugangsländern Land Sachsen-Anhalt 12.229.908 21.185 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nach Aufenthaltsstatus (Dezember 2016) Aufenthalts‐       gestattung  (Personen‐          kreis                       des § 1 Abs. 1  Nr. 1 AsylbLG) Vollziehbar zur  Ausreise  verpflichtet          (Personen‐           kreis des § 1  Abs. 1 Nr. 5  AsylbLG  Familien‐       angehörige  (Personen‐    kreis des § 1  Abs. 1 Nr. 4  AsylbLG) Geduldete  Ausländer   (Personen‐    kreis des § 1  Abs. 1 Nr. 4  AsylbLG) Einreise  über einen  Flughafen  (Personen‐    kreis des § 1  Abs. 1 Nr. 2  AsylbLG) Aufenthalts‐ erlaubnis  aus völker‐     rechtlichen,  humani‐          tären oder  politischen  Gründen  (Personen‐    kreis des § 1  Abs. 1 Nr. 3  AsylbLG)  Folge‐ oder  Zweitantrag  (Personen‐            kreis des § 1  Abs. 1 Nr. 7  AsylbLG) Ohne  Angabe  (einschl.  Personen‐      kreis und  Beschei‐          nigung über  die  Meldung als  Asylsu‐            chender  (BüMA) Summe Anzahl der  Leistungs‐    berech‐     tigten nach  § 1 AsylbLG 10.625 468 442 1.904 1 218 11 338 14.007 Die Auszahlungssumme für das Gesamtjahr 2016 beträgt 186.257.283 Euro. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 1 Vom Landkreis Stendal lagen zum Zeitpunkt der Stellungnahme keine Daten vor.