Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1960 10.10.2017 (Ausgegeben am 10.10.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Tiefgarage Wallstraße in Köthen - eine unendliche Geschichte? Kleine Anfrage - KA 7/1092 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Aufbaugesellschaft für Köthen GmbH & Co KG errichtete 1993/1994 das Quartier Kleine Wallstraße in Köthen. 2008 geriet die Aufbaugesellschaft für Köthen, die das Quartier betrieb, in Insolvenz. Auf die Stadt Köthen kam infolge dessen eine gerichtliche Auseinandersetzung zu. Hintergrund war, dass die Stadt Köthen für einen Kommunalkredit zur Errichtung der zum Quartier gehörenden Tiefgarage i. H. v. 18 Millionen DM gebürgt hat. Die Stadt wurde durch den Bürgschaftsfall in Anspruch genommen; die zum Zeitpunkt der Insolvenz noch ausstehende Restschuld von 8,2 Millionen € wurde durch die Stadt beglichen. Daneben hatte die Stadt Köthen einen Mietvertrag für die Tiefgarage für die Dauer von 30 Jahren abgeschlossen. Nach Lesart der Stadtverwaltung sollten Zins und Tilgung des Kommunalkredits in Form der Miete abgezahlt werden. Der Zwangsverwalter der insolvent gegangenen Aufbaugesellschaft für Köthen GmbH hingegen bestand aufgrund des existierenden Mietvertrages weiterhin auf Zahlung der Miete für die Tiefgarage. Die Stadt wiederum hatte die Zahlung eingestellt, sodass der Vorgang vor Gericht landete. Nachdem die Stadt in der ersten Instanz unterlag, verständigten sich die Parteien vor dem Oberlandesgericht in Naumburg auf einen Vergleich, dem der Stadtrat der Stadt Köthen mehrheitlich zugestimmt hat. In der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) wird im März 2013 berichtet, dass die Stadt Köthen eine Einmalzahlung von 2,28 Millionen € leistet. Der damalige Oberbürgermeister Zander wird wie folgt zitiert: „Damit ist alles abgegolten. Wir zahlen rund 1 Million € weniger, als bisher aufgelaufen ist. Und wir bekommen die Tiefgarage für einen symbolischen Euro veräußert. … Für die Stadt ist es insgesamt ein gutes Ergebnis.“ Zugleich führt die MZ aus, dass mit dem Vergleich eine lange Geschichte ihr Ende findet. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Aus welchen Gründen scheitert bis heute die Erfüllung/Umsetzung des gerichtlichen Vergleichs? Die Landesregierung hat keine Kenntnis darüber, dass die Parteien im Rechtsstreit 9 U 123/12 einen gerichtlichen Vergleich geschlossen haben. 2. Wie schätzt die Landesregierung den weiteren Werdegang ein? Ist ein Ende in Sicht oder gibt es unausräumbare Hindernisse? Die Landesregierung ist nicht Partei des Verfahrens und kann eine seriöse Einschätzung des weiteren Werdegangs nicht abgeben.