Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1983 17.10.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 18.10.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Geringer Mittelabfluss Bildungsministerium Kleine Anfrage - KA 7/1118 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ausweislich des Informationssystems ISA (Stand: August 2017) verzeichnen ausgewählte Haushaltstitel der Kapitel 07 01 und 07 04 einen sehr geringfügigen Mittelabfluss für das Haushaltsjahr 2017. Dies betrifft Dienstleistungen Außenstehender sowie Zuschüsse für Projekte zur Stärkung der Demokratie. Konkret handelt es sich um folgende Titel: Kapitel 07 01 Titel 533 02 Kapitel 07 01 Titel 533 03 Kapitel 07 04 Titel 532 62 Kapitel 07 04 Titel 534 01 Kapitel 07 04 Titel 685 02 Kapitel 07 04 Titel 686 02 Ich frage die Landesregierung und bitte, für jeden Titel gesondert zu beantworten: 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe stehen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung ? Falls Mittel in abweichender Höhe vom Ansatz im Haushaltsplan zur Verfügung stehen, bitte Höhe und Herkunft der Mittel angeben. Die erfragten Informationen bitte ich der Anlage zu entnehmen. Frage 2: Was sind die näheren Gründe für den bisher geringfügigen Mittelabfluss im Haushaltsjahr 2017? Zu Kapitel 07 01, Titel 533 02 Die veranschlagten Mittel waren für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes geplant. Die geplante Auftragsvergabe an eine ausführende Firma ist bisher nicht zustande gekommen . Zu Kapitel 07 01, Titel 533 03 Hier sind Ausgaben in Höhe von 40.000 EUR für ein Gutachten zur Berechnung der tatsächlichen Schülerkosten, differenziert nach Schulformen (§ 18 g SchulG) sowie 10.000 EUR für sonstige Gutachten, Untersuchungen und Beratungsleistungen veranschlagt . Gemäß Koalitionsvertrag soll das Gutachten zu den Schülerkostensätzen vom Landtag an unabhängige Dritte in Auftrag gegeben werden. Bislang ist dies noch nicht erfolgt, da die rechtlichen Voraussetzungen zur Vergabe noch nicht geklärt sind. Zu Kapitel 07 04, Titel 532 62 Hier sind die Mittel für die Weiterführung der Dialogkampagne „Du bist Politik“ veranschlagt . Gem. Haushaltsvermerk sind die Ansätze der Haushaltsjahre 2017 und 2018 bis zur Vorlage eines Konzeptes, das der Zustimmung des Ausschusses für Bildung und Kultur und des Ausschusses für Finanzen bedarf, gesperrt. Das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung hat im August 2017 den Konzeptentwurf der Landeszentrale für politische Bildung beraten und bestätigt. Das Konzept wird den Landtagsausschüssen in den Oktobersitzungen zur Entscheidung vorgelegt. Zu Kapitel 07 04, Titel 534 01 Hier sind Kosten für die Durchführung eigener Veranstaltungen, Tagungen, Studienfahrten sowie Ausstellungen veranschlagt. Diese wurden bisher in einer geringeren Anzahl durchgeführt als geplant. Da das HG 2017/2018 erst am 29. März 2017 verkündet wurde, war erst ab diesem Zeitpunkt eine planmäßige Bewirtschaftung der Ausgaben möglich. Zu Kapitel 07 04, Titel 685 02 Die hier veranschlagten Ausgaben dienen der Zuwendung für Projekte zur Stärkung der Demokratie an öffentliche Träger. Da das HG 2017/2018 erst am 29. März 2017 3 verkündet wurde, war erst ab diesem Zeitpunkt eine planmäßige Bewirtschaftung der Ausgaben möglich. Aufgrund der kurzen Antragsfrist von 6 Wochen verteilen sich die Anträge über den gesamten Jahreszeitraum 2017. Zudem erfolgt eine vollständige Auszahlung der Zuwendung erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises, so dass diese erst im Laufe des Jahres kassenwirksam werden. Zu Kapitel 07 04, Titel 686 02 Die hier veranschlagten Ausgaben dienen der Zuwendung für Projekte zur Stärkung der Demokratie an freie Träger. Inhaltlich ist auf die Antwort zu Kapitel 07 04, Titel 685 02 zu verweisen. Frage 3: Ist mit einem vollständigen Abfluss der Mittel bis zum Ende des Haushaltsjahres zu rechnen? Bitte begründen. Zu Kapitel 07 01, Titel 533 02 Nein, es ist nicht mit einem vollständigen Mittelabfluss bis zum Ende des Haushaltsjahres zu rechnen. Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen handelt es sich um einen zeitaufwendigen Prozess. Dieser kann in diesem Haushaltsjahr nicht mehr zum Abschluss gebracht werden. Zu Kapitel 07 01, Titel 533 03 Nein, es ist nicht mit einem vollständigen Mittelabfluss bis zum Ende des Haushaltsjahres zu rechnen. Der Minderabfluss ist durch das Verfahren der Umsetzung der Vergabe des Gutachtens zu den Schülerkostensätzen begründet. Zu Kapitel 07 04, Titel 532 62 Nein, es ist nicht mit einem vollständigen Mittelabfluss bis zum Ende des Haushaltsjahres zu rechnen. Erst nach Zustimmung der Landtagsausschüsse zum Konzept sind die Ausgaben freigegeben und können Projekte umgesetzt werden. Zu Kapitel 07 04, Titel 534 01 Nein, es ist nicht mit einem vollständigen Mittelabfluss bis zum Ende des Haushaltsjahres zu rechnen. Die noch geplanten Vorhaben führen nicht zur vollständigen Mittelbindung . Zu Kapitel 07 04, Titel 685 02 Nein, es ist nicht mit einem vollständigen Mittelabfluss bis zum Ende des Haushaltsjahres zu rechnen. Der Mittelabfluss ist von der Antragslage und der Bewilligung abhängig . Diese lassen die vollständige Bindung der Ausgaben des Ansatzes 2017 nicht erwarten. Zu Kapitel 07 04, Titel 686 02 Nein, es ist nicht mit einem vollständigen Mittelabfluss bis zum Ende des Haushaltsjahres zu rechnen. Der Mittelabfluss ist von der Antragslage und der Bewilligung abhängig . Diese lassen die vollständige Bindung der Ausgaben des Ansatzes 2017 nicht erwarten. Frage 4: Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung, um die verfügbaren Mittel vollständig zum Abfluss zu bringen? 4 Gem. § 34 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung erforderlich sind. Der Ausgabetitel im Haushalt gibt nur einen Ermächtigungsrahmen als Obergrenze für die Haushaltsführung. Die Verwaltung muss jeweils im konkreten Einzelfall prüfen, ob die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben tatsächlich im bisher vorgesehenen Umfang notwendig sind. Zu Kapitel 07 01, Titel 533 02 Das Verfahren kann frühestens im Haushaltsjahr 2018 durchgeführt und finanzwirksam werden. Insofern werden die verfügbaren Mittel im Haushaltsjahr 2017 nicht vollständig abfließen. Zu Kapitel 07 01, Titel 533 03 Das Bildungsministerium hat Unterlagen erarbeitet, die es ermöglichen, das Gutachten der tatsächlichen Schülerkosten, differenziert nach Schulformen (§ 18 g SchulG) in Auftrag zu geben. Zu Kapitel 07 04, Titel 532 62 Die Weiterführung der Dialogkampagne „Du bist Politik“ kann erst nach Freigabe durch die Ausschüsse erfolgen und in Projekten umgesetzt werden. Das Konzept soll im Haushaltsjahr 2017 gestartet und im Haushaltsjahr 2018 fortgeführt werden. Zu Kapitel 07 04, Titel 534 01 Die Ausgaben richten sich nach den konkreten Vorhaben und Bedarfen. Zu Kapitel 07 04, Titel 685 02 Die Ausgaben richten sich nach dem Bewilligungsstand. Zu Kapitel 07 04, Titel 686 02 Die Ausgaben richten sich nach dem Bewilligungsstand. KA 7/1118 Anlage zu Frage 1. I Kapitel Ttel Zweckbestimmung Haushaltsansatz 2017 .+/- Verfügbar Ist 08/2017 Erläuterung Ministerium für Bildung in EUR in EUR in EUR in EUR Dienstleistungen Außenstehender/ 0701 53302 Sondersachverständige 20.000,00 20.000,00 0,00 , Dienstleistungen Außenstehender für das Betriebliche 0701 53303 Gesundheistmanagement 50.000,00 50.000,00 11.200,00 Landeszentrale für politische Bildung 0704 53262 Dienstleistungen Außenstehender 200.000,00 200.000,00 0,00 Tagungen und Kurse, Ausstellungen und Aufführungen staatspolitischen Ausgaberest aus 0704 53401 Inhalts 454.300,00 262.266,84 716.566,84 208.136,33 2016 Zuschüsse für Projekte zur Stärkung der Demokratie an öffentliche 0704 68502 Einrichtungen 150.000,00 150.000,00 38.714,25 Zuschüsse für Projekte zur Stärkung 0704 68602 der Demokratie an freie Träger 300.000,00 300.000,00 34.897,09 ,------- '--- -