Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1984 17.10.2017 (Ausgegeben am 18.10.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Jahrgangsübergreifende Klassenbildung an Grundschulen in den Schuljahrgängen 3 und 4 Kleine Anfrage - KA 7/1133 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Grundschulen wurden im Schuljahr 2017/18 in den Schuljahrgängen 3 und 4 jahrgangsübergreifende Klassen und Lerngruppen gebildet? Bitte geben Sie zusätzlich jeweils die Schülerzahl der Schule an und wie viele jahrgangsübergreifende Klassen und Lerngruppen in den Schuljahrgängen jeweils gebildet wurden. Die Klassenbildung obliegt den Schulen eigenverantwortlich. Aufgrund der schülerzahlbezogenen Zuweisung werden keine Klassenbildungen erfasst , sondern ausschließlich die Schülerzahl der Grundschule in den verschiedenen Jahrgangsstufen. Die Schülerzahlen lassen keine Schlussfolgerung auf die Klassenund Lerngruppenbildung an der Grundschule zu. Die Erhebung der Schuljahresanfangsstatistik des Statistischen Landesamtes in Halle für das Schuljahr 2017/18, die Auskunft über die Anzahl der jahrgangsübergreifenden Klassen geben könnte, liegt noch nicht vor. Frage 2: An welchen dieser Schulen wurden bereits im Schuljahr 2016/17 jahrgangsübergreifende Klassen und Lerngruppen gebildet? Bitte weisen Sie bei allen vorstehenden Fragen die Bildung jahrgangsübergreifender Klassen und die 2 Bildung jahrgangsübergreifender Lerngruppen in bestimmten Fächern getrennt aus. Im Schuljahr 2016/17 wurden landesweit 15 jahrgangsübergreifende Klassen an Grundschulen in den Schuljahrgängen 3 und 4 gebildet, davon eine an einer Grundschule in Halle, eine im Altmarkkreis Salzwedel, drei im Landkreis Bitterfeld, fünf im Burgenlandkreis, zwei im Landkreis Mansfeld-Südharz, drei im Landkreis Stendal. Die konkreten Grundschulen werden in der Schuljahresanfangsstatistik des Statistischen Landesamtes Halle nicht ausgewiesen.