Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1990 18.10.2017 (Ausgegeben am 18.10.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Strafverfahren betreffend Paul G. Kleine Anfrage - KA 7/1138 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung erklärte in seiner Pressemitteilung Nr.: 024/2017 vom 17. Juni 2017 unter der Überschrift „Justizministerium weist Vorwurf der Beeinflussung einer Richterin zurück“ u. a. Folgendes: „Auf Bitten des Landgerichts Magdeburg hat das MJ die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Verfahren übernommen. Durch die Pressearbeit ist dem MJ bekannt geworden, dass der Verurteilte unmittelbar gegenüber einer Kindertagesstätte seinen Wohnsitz genommen hatte. Deswegen waren die Eltern und Mitarbeiterinnen des Kindergartens ausgesprochen beunruhigt. Für den 24. Mai 2017 war ein Elternabend mit dem OB Quedlinburgs vereinbart worden. An dem Elternabend hat eine Bewährungshelferin als Vertreterin des MJ teilgenommen, die anschließend berichtet hat, dass es der dringende Wunsch der Anwesenden gewesen sei, die Berufungsverhandlung möge nicht erst im August stattfinden.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Aus welchen Gründen wurde die Pressearbeit in den zugrunde liegenden Strafverfahren betreffend Paul G. vom Landgericht Magdeburg an das Ministerium für Justiz und Gleichstellung übertragen? Aufgrund eines Anrufes des Pressesprechers des Landgerichtes Magdeburg am 16. Mai 2017 übernahm das MJ die Pressearbeit insbesondere wegen der Zuständigkeit des Sozialen Dienstes der Justiz in Grundsatzangelegenheiten der Führungsaufsicht. 2 Daneben sprach auch das zu erwartende Interesse der Öffentlichkeit für eine Übernahme. 2. Welche/r Teilbereich/e der Bearbeitung wurde zu welchem Zeitpunkt in die originäre Zuständigkeit des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung gegeben? Die Pressearbeit wurde in Gänze vom Ministerium übernommen. 3. Mit welchen Konsequenzen war die Übertragung der Pressearbeit verbunden ? Anfragen seitens der Medien zu Paul G. wurden vom Ministerium beantwortet. 4. Gab es seitens des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung Überlegungen , im Rahmen der eigenen Zuständigkeit bzw. im Rahmen der Führungsaufsicht gegenüber der Vollstreckungskammer eine Weisung anzuregen , er dürfe sich nicht in der Nähe von Kitas, Schulen oder anderen Orten der Kinder- und Jugendhilfe aufhalten, um das Problem der räumlichen Nähe zu einer Kindertagesstätte zu beheben? 4.1 Teilt das Ministerium für Justiz und Gleichstellung die Auffassung, dass der unter Ziffer 4 beschriebene Weg aus heutiger Sicht die schnellst möglichste Lösung gewesen wäre, um den Sorgen der betroffenen Eltern in Quedlinburg Rechnung zu tragen? Eine Unterbringung des Paul G. kam kurzfristig lediglich in der Einrichtung in Betracht, die wie bekannt gegenüber der Kindertagesstätte lag. Eine Weisung, wie in der Frage beschrieben, wäre daher mit der notwendigen Unterbringung unvereinbar gewesen. 5. Hat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung mit der für das Verfahren zuständigen Staatsanwaltschaft Gespräche geführt, um einen früheren Termin der Verhandlung herbeizuführen? 5.1 Wenn ja, wann? Nein.