Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2014 23.10.2017 (Ausgegeben am 24.10.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Tobias Rausch (AfD) Kündigung von KITA-Betreuungsverträgen Kleine Anfrage - KA 7/1121 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im September 2017 kündigte die Stadt Calbe die KITA-Betreuungsverträge von vier Kindern, die fortan vom KITA-Besuch ausgeschlossen sind. Rechtsgrundlage ist die städtische Kinder-Kostenbeitragssatzung. Weiteren 36 Kindern droht ebenfalls der KITA-Ausschluss. Insgesamt sind sogar 206 Kinder betroffen. Die offenen Forderungen der Stadt Calbe belaufen sich gegenwärtig auf insgesamt 104.944 Euro, die Zahl beitragssäumiger Eltern beläuft sich auf insgesamt 173. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Es wird auf die Antwort der Landesregierung zur annähernd inhaltsgleichen Kleinen Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) KA 7/1020 vom 03.08.2017 „Kostenbeitragsschulden im Rahmen der Kinderbetreuung“ verwiesen (Drs. 7/1841). Dort wurde bereits dargelegt, dass die zur Beantwortung derartiger Fragen notwendigen Angaben weder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik noch anderweitig vom Land bzw. den Landkreisen und kreisfreien Städten erfasst werden. Insoweit wäre auch hier wieder nur eine Abfrage über das Landesverwaltungsamt an die Landkreise und kreisfreien Städte in Betracht gekommen. Die Landkreise und kreisfreien Städte hätten dann wiederum die einzelnen Träger, wenn nicht gar die einzelnen Einrichtungen abfragen müssen. Angesichts der Erfahrungen bei der Beschaffung der Daten zur Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage war nicht zu erwarten, dass ein noch größerer Aufwand zu einer vollständigeren Datenlage geführt hätte. Damit wären die Angaben auch weiterhin weder repräsentativ noch sonst aussagekräftig bzw. belast- und bewertbar. 2 Zudem begegnet das Herunterbrechen auf einzelne Einrichtungen datenschutzrechtlichen Bedenken (§ 1 DSG LSA). Bei einer geringen Zahl von betroffenen Verträgen bzw. Kündigungen kann es zu einer datenschutzrechtlich nicht zulässigen möglichen Identifikation der betroffenen Eltern und Kinder kommen. Die vom Gesetz geforderte Anonymisierung würde insoweit ins Leere laufen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass weder das Land noch die Landkreise Betreuungsverträge abschließen. 1. Wie viele KITA-Betreuungsverträge wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (aktuellster Stand) in Sachsen-Anhalt gekündigt ? Es wird um tabellarische Aufschlüsselung nach KITAs, Städten /Kommunen, Landkreisen und Land Sachsen-Anhalt gebeten. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Wie viele KITA-Betreuungsverträge drohen gegenwärtig (aktuellster Stand) gekündigt zu werden? Es wird um tabellarische Aufschlüsselung nach KITAs, Städten/Kommunen, Landkreisen und Land Sachsen-Anhalt gebeten. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Es kann auch durch die Träger der Einrichtungen nicht verlässlich eingeschätzt werden, bei wie vielen Betreuungsverträgen gegenwärtig eine Kündigung droht. Insoweit käme entsprechenden Angaben keine reale Aussagekraft zu. 3. Wie hoch sind/waren die Forderungsrückstände durch säumige KITA- Beitragszahler in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (aktuellster Stand)? Es wird um tabellarische Aufschlüsselung nach KITAs, Städten/Kommunen, Landkreisen und Land Sachsen-Anhalt gebeten. Es wird auf die Vorbemerkung und auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Aufgrund der vorliegenden Fragestellung müssten alle offenen Forderungen unabhängig von ihrem tatsächlichen Entstehungsgrund erfasst werden. Da sich im Laufe eines Kalenderjahres offene Forderungen sehr zeitnah wieder erledigen können, etwa dann, wenn versehentlich eine Zahlung zunächst unterblieben ist oder eine banktechnische Ursache vorgelegen hat, wären auch nicht relevante Forderungsrückstände mit erfasst. Damit würden die erfragten Angaben nicht aussagekräftig sein. 4. Gegenüber wie vielen Eltern bestehen/bestanden in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (aktuellster Stand) offene Forderungen wegen nicht gezahlter KITA-Beiträge? Es wird um tabellarische Aufschlüsselung nach KITAs, Städten/Kommunen, Landkreisen und Land Sachsen-Anhalt gebeten. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3 5. In wie vielen Fällen sind/waren die Zahlungsrückstände von Eltern in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (aktuellster Stand) auf nicht geleistete Zahlungen, und in wie vielen Fällen auf nicht rechtzeitig gestellte (Folge-) Anträge von Sozialleistungsbeziehern zurückzuführen? Es wird um tabellarische Aufschlüsselung nach KITAs, Städten/Kommunen, Landkreisen und Land Sachsen-Anhalt gebeten. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.