Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2016 23.10.2017 (Ausgegeben am 24.10.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Verwendung und Prüfung von Fördermitteln für den Landesfrauenrat Kleine Anfrage - KA 7/1123 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gemäß der Pressemeldung des Ministeriums für Gleichstellung und Justiz Nr. 044/17 vom 5. September 2017 wurde dem Landesfrauenrat ein Fördermittelbescheid in Höhe von 116.900 € übergeben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Nimmt die Landesregierung Einfluss, welche Frauenvereine in welcher Höhe gefördert werden oder obliegt die Verteilung der Fördermittel allein dem Landesfrauenrat? Nein, die Landesregierung nimmt keinen Einfluss auf die konkrete Verwendung der Fördermittel. Denn gefördert werden die Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V. Eine Förderung von Frauenvereinen erfolgt nicht. 2. Lässt sich die Landesregierung über die Verwendung der Fördermittel berichten ? 3. Wie überprüft die Landesregierung diese Angaben? Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 2. und 3. zusammen beantwortet: Gemäß Zuwendungsbescheid zur institutionellen Förderung des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V. ist die zweckentsprechende Verwendung der Mittel unter Be- 2 achtung der Nr. 7 und 8 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Mit dem Verwendungsnachweis sind die Belege geordnet beizufügen. Die Bewilligungsbehörde prüft den Verwendungsnachweis auf der Grundlage des Haushaltsplanes. 4. Ist es im Sinne der Landesregierung und der öffentlichen Förderung, dass der angeblich überparteiliche Landesfrauenrat sog. Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl der relevanten Parteien CDU, SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf seiner Internetpräsenz veröffentlicht, ohne die Aussagen der AfD zu berücksichtigen bzw. keine diesbezügliche inhaltliche Anfrage an die AfD gerichtet hat? Nach Mitteilung des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V. liegt eine Antwort der Bundesgeschäftsstelle der AfD auf die an die Bundesgeschäftsstellen aller Parteien gerichtete Anfrage zu den sog. Wahlprüfsteinen nicht vor.