Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2017 23.10.2017 (Ausgegeben am 24.10.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Kinder- und Gleichstellungsbeauftragte in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1124 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Für die Bestellung bzw. Ernennung von kommunalen Kinderbeauftragten gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Die Bestellung/Ernennung ist eine freiwillige Aufgabe der Kommunen in Sachsen-Anhalt. 1. In welchen Kommunen im Land Sachsen-Anhalt gibt es Kinderbeauftragte ? Bitte einzeln auflisten und Tätigkeitsbereiche angeben. Kommunale Kinderbeauftragte gibt es in der Landeshauptstadt Magdeburg und in der kreisfreien Stadt Halle (Saale). Die Aufgabenbereiche der/des Kinderbeauftragten sind wie folgt beschrieben: Landeshauptstadt Magdeburg Zentrale Anlaufstelle und direkte/r Ansprechpartner/-in für Kinder, Jugendliche und Familien im Rathaus der Landeshauptstadt Magdeburg; Information über Angebote und Leistungen der Landeshauptstadt Magdeburg für Familien; Interessenvertretung von Kindern und Familien gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung; Initiierung und Organisation von Projekten und Veranstaltungen mit und für Kinder und Familien; Koordinierung des Lokalen Bündnisses für Familie und der Arbeitsgemeinschaft „Spielraum Stadt“; Unterstützung des Jugendforums Magdeburg; 2 Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Akteuren der lokalen Kinder- und Familienpolitik; Realisierung einer breiten Öffentlichkeitsarbeit. Stadt Halle (Saale) Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen gegenüber Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung; Interessenvertretung in den jeweiligen Gremien des Stadtrates; Einflussnahme auf städtische Planungsvorhaben, soweit sie die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren; Familienfreundlichkeitsprüfungen; Lobbyarbeit. Als eine zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche hat der Kinder- und Jugendbeauftragte seit August 2016 seinen Sitz zusammen mit dem Kinderund Jugendrat, dem Stadtschülerrat sowie der Moderatorin für Kinder- und Jugendbeteiligung im Rathaus. 2. Inwieweit arbeitet das Land Sachsen-Anhalt mit den kommunalen Kinderbeauftragten zusammen? Auf Vorschlag des Kinderbeauftragten des Landes war stimmberechtigtes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss bis zum Ende der letzten Amtsperiode die Kinderbeauftragte der Stadt Magdeburg und ist in der neuen Amtsperiode der Kinderbeauftragte der Stadt Halle (Saale). Mit dieser Mitgliedschaft wird die/der Kinderbeauftragte eng in die Informations-, Beratungs- und Beschlusstätigkeit der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auf Landesebene einbezogen. Zudem gibt es unter Wahrung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts einen stetigen Informationsaustausch sowie eine themen-, projekt- und anlassbezogene Zusammenarbeit zwischen dem Kinderbeauftragten des Landes und den kommunalen Kinderbeauftragten. 3. In welchen Kommunen im Land Sachsen-Anhalt gibt es Gleichstellungsbeauftragte ? Bitte einzeln auflisten, Geschlecht und Tätigkeitsbereich angeben . Zu den erbetenen Angaben wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/986 der Abgeordneten Christina Buchheim (DIE LINKE), LT-Drucksache 7/1771 vom 21.08.2017, verwiesen. Die benannten kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind weiblichen Geschlechts. 4. Inwieweit arbeitet das Land Sachsen-Anhalt mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zusammen? Das Land Sachsen-Anhalt arbeitet auf der Grundlage des Frauenfördergesetzes (FrFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.05.1997 (GVBL. LSA S. 516), zuletzt geändert am 19.12.2005 (GVBL. LSA S. 740), mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zusammen.