Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/202 02.08.2016 (Ausgegeben am 03.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Landesbedeutsame Fähren Kleine Anfrage - KA 7/82 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Presseberichten vom 23. Juni 2016 ist die Zukunft der Saalefähren Wettin, Brachwitz und Rothenburg derzeit nicht gesichert. Die Fähren befinden sich in kommunalem Eigentum. Zwei der Fähren sind im Landesverkehrswegeplan als landesbedeutsame Fähren aufgeführt. In Ihrem Koalitionsvertrag bekennt sich die Koalition zu den landesbedeutsamen Fähren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Inwiefern und in welcher Höhe untersetzt die Landesregierung das Bekenntnis aus dem Koalitionsvertrag durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln ? Das Land leistet bei den landesbedeutsamen Fähren auf freiwilliger Basis eine Zuwendung im Rahmen der im 5-Jahres-Turnus anstehenden Landrevisionen der Fähren. Diese umfassen regulär jeweils 50 % der zuwendungsfähigen Kosten der Landrevisionen. So werden bspw. im aktuellen Haushaltsjahr rund 156.000 Euro für entsprechende Zuwendungen bereitgestellt. 2. Auf welcher Grundlage, in welcher Höhe und nach welcher Verfahrensweise unterstützt die Landesregierung bisher die Eigentümer landesbedeutsamer Fähren? Die Definition der landesbedeutsamen Fähren wurde zuletzt in 2005 im Landesverkehrswegeplan , Teil Binnenschifffahrt, Häfen, Fähren festgehalten. Der Förderanteil des Landes liegt regulär bei 50 % der zuwendungsfähigen Kosten der jeweiligen Landrevision einer landesbedeutsamen Fähre. Abhängig von der Höhe der Revisionskosten ergab sich so ein Förderbetrag von 2 durchschnittlich 38.500 Euro. Insgesamt wurden die landesbedeutsamen Fähren - bezogen auf die Jahre 2002 bis 2015 - mit mehr als 1 Mio. Euro Landesmitteln im Rahmen der Landrevision unterstützt. Die Beantragung dieser Zuwendung erfolgt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, welches im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr über die Bescheidung befindet. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, Änderungen an dieser Verfahrensweise und der bisherigen Höhe der Unterstützung vorzunehmen? Nein. Es ist derzeit weder eine Änderung der Verfahrensweise noch der bisherigen Höhe der Unterstützung beabsichtigt. 4. Beabsichtigt die Landesregierung, eine Überarbeitung der Gesichtspunkte zur Auswahl landesbedeutsamer Fähren? Nein. Derzeit ist keine Überarbeitung der Gesichtspunkte zur Auswahl landesbedeutsamer Fähren beabsichtigt. 5. Inwiefern werden touristische, insbesondere radtouristische Belange bei der Auswahl landesbedeutsamer Fähren berücksichtigt? (Rad)Touristische Belange finden in der Einstufung gemäß Landesverkehrswegeplan , Teil Binnenschifffahrt, Häfen und Fähren, keine Berücksichtigung. 6. Welche Gründe sprechen im Fall der Saale-Fähre Rothenburg für und welche Gründe sprechen gegen eine Einstufung als landesbedeutsame Fähre? Gemäß Landesverkehrswegeplan, Teil Binnenschifffahrt, Häfen und Fähren, erfolgt die Auswahl der landesbedeutsamen Fähren nach folgenden Gesichtspunkten : • Die Straßenverbindung muss von überregionaler Bedeutung sein. Eine überregionale Bedeutung liegt grundsätzlich dann vor, wenn es sich um die Verbindung von Landes- und Bundesstraßen handelt. • Die Entfernung zu der nächstgelegenen Brücke ist für die Verkehrsteilnehmer mit hohem Aufwand verbunden. • Die Fähre dient der Bildung bzw. der Vervollständigung eines flächendeckenden Verkehrsnetzes bzw. bindet kommunale Straßen an das übergeordnete Straßennetz an. Im Fall der Saale-Fähre Rothenburg ist keiner der genannten Gesichtspunkte zutreffend. So verbindet die Fähre Rothenburg die L 155 und die L 157/K 2120. Zudem befindet sich die nächstgelegene Brücke in ca. 4 km Entfernung. Daher kann eine Einstufung als landesbedeutsame Fähre nicht in Betracht gezogen werden.