Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2032 26.10.2017 (Ausgegeben am 26.10.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Sturm (CDU) Ausbau des Breitbandkabelnetzes in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1120 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zum Breitbandkabel im Land Sachsen-Anhalt (Drs. 7/1352) hat die Landesregierung in der Antwort zu Frage 3 u. a. zu den Gründen der Verzögerung ausgeführt „Der Grund liegt zum einen in dem hohen zeitlichen Aufwand, der für rechtssichere Förderverfahren zu betreiben ist … Zum Zweiten haben viele Kommunen … von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Bundes- und Landesfördermittel zu kombinieren … Drittens findet Breitbandausbau derzeit deutschlandweit mit hoher Intensität statt.“ Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet nun unter dem 9./10. September 2017 unter der Überschrift „Bürokratie lähmt Internet“, dass nach einer Veröffentlichung des Bundesverkehrsministeriums das Land Sachsen-Anhalt erheblich hinter den anderen neuen Bundesländern beim Ausbau herläuft. Während andere neue Bundesländer schon um die 60 % der Haushalte versorgten, wären es bei uns noch unter 50 %. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage Nr. 1: Gelten die in der obigen Antwort zu Frage 3 angegebenen Verzögerungsgründe auch für die übrigen neuen Bundesländer? Antwort zu Frage Nr. 1: Ja. Die o. g. drei Verzögerungsgründe gelten auch für die übrigen neuen Bundesländer . Auch die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und 2 Brandenburg müssen den gleichen zeitlichen Aufwand in ein rechtssicheres Förderverfahren investieren wie Sachsen-Anhalt. Und auch in den anderen neuen Bundesländern werden im Förderverfahren Bundes -, Landes- und zum Teil EU-Mittel kombiniert. Dies führt in der Regel zu einer zeitlichen Verzögerung, da mit den Ausbauaktivitäten erst begonnen werden kann, wenn alle notwendigen Bewilligungen vorliegen. Zudem dürfte auch für die anderen neuen Bundesländer der Verzögerungsgrund relevant sein, dass Tiefbaukapazitäten knapp geworden sind und sich dadurch Ausbauvorhaben über eine längere Zeit hinziehen als ursprünglich geplant. Bezogen auf die Vorbemerkung des Fragestellers ist Folgendes festzuhalten: Mittlerweile liegt die Versorgung der Haushalte in Sachsen-Anhalt mit mind. 50 MBit/s Downloadgeschwindigkeit bei 50,9 %. Dies geht aus der aktuellen Breitbandstatistik (Stand Mitte 2017) des TÜV Rheinland hervor. Frage Nr. 2: Gibt es andere Verzögerungsgründe, um diesen Abstand erklären zu können? Wenn ja, welche Gründe sind das und wie könnten diese behoben werden? Antwort zu Frage Nr. 2: Andere Verzögerungsgründe durch Auswirkungen des geförderten Ausbaus sind aus Sicht der Landesregierung nicht zu erkennen. Es ist vielmehr zu hoffen, dass der in Sachsen-Anhalt flächendeckend vorbereitete bzw. schon stattfindende Ausbau (gefördert und eigenwirtschaftlich) dazu führt, dass sich der Abstand verringert. Ein maßgeblicher Grund für den aktuellen Abstand zu den anderen neuen Bundesländern dürfte hingegen darin liegen, dass Sachsen-Anhalt über einen höheren Anteil an OPAL-Netzen (in der ersten Hälfte der 90er-Jahre errichtete Glasfasernetze, die aber nicht für schnelle Datenübertragung geeignet sind) verfügt, die erst jetzt großflächig modernisiert werden. Durch zügige Genehmigungen der entsprechenden Baumaßnahmen können die Kommunen dazu beitragen, dass diese Netz-Modernisierungen zeitnah erfolgen.