Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2033 26.10.2017 (Ausgegeben am 26.10.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Kinderbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1129 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet sich auf Seite 50 folgende Formulierung: „Die Aufgaben und die Stellung des Kinderbeauftragten des Landes sind zu überprüfen und neu zu definieren.“ Auf der Fachtagung „Kinder- und Jugendrechte“ am 14. September in der Hochschule Magdeburg-Stendal äußerte sich die für Familie, Kinder und Jugend zuständige Abteilungsleiterin im Sozialministerium in einer Diskussionsrunde, dass es kurzfristig zu Veränderungen im Bereich des Kinderbeauftragten kommen wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Auf der Fachtagung „Kinder- und Jugendrechte - wie geht’s weiter?“ am 14.09.2017 hat die Vertreterin des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration die Frage eines Teilnehmenden zum Stand der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung im Hinblick auf die Funktion des Kinderbeauftragten dahingehend beantwortet, dass nach ihrem Kenntnisstand an der Umsetzung dieser Vereinbarung gearbeitet werde und demnächst mit Umsetzungsschritten zu rechnen sei. 2 1. Sind mit den auf der Fachtagung geäußerten Veränderungen die in der Koalitionsvereinbarung genannte Überprüfung und Neudefinition von Aufgaben und Stellung des Kinderbeauftragten gemeint? 2. Falls ja, welches sind die neu definierten Aufgaben des Kinderbeauftragten , zu welchem Zeitpunkt werden ihm die neuen Aufgaben übertragen und inwiefern verändert sich seine Stellung? 3. Falls nein, wie genau sehen die genannten Veränderungen aus und wann wird es zu einer Neudefinition von Aufgaben und Stellung im Sinne der Koalitionsvereinbarung kommen? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.