Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2036 26.10.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 27.10.2017) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Bedeutung, Kosten und Nutzen - Gender Mainstreaming im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Große Anfrage mehrere Abgeordnete* - Drs. 7/1785 Begründung und Erläuterung der Fragestellenden: IV Begründung In Sachsen-Anhalt werden in den Einzelplänen 09 „Landwirtschaft“ sowie 15 „Umwelt und Energie“ des Haushaltsplanes für Gender-Maßnahmen, die als Genderziele, in Form von Gender als Haupt- und Nebenziel angegeben werden, für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 insgesamt 8.615.000 Euro für Gender Mainstreaming eingeplant . Die Begründung zum Einsatz von Genderzielen bzw. Gender-Maßnahmen erfolgt ausschließlich in den Vorworten der beiden Einzelpläne 09 und 15. Die Erläuterung der Gender-Maßnahmen ist in beiden Vorworten identisch und beinhaltet ausschließlich den wissenschaftlich umstrittenen Einsatz des Mentoring zur Frauenförderung im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE). Eine Zuordnung der Kostenansätze zu Kapiteln und Titeln der beiden Einzelpläne erfolgte erstmals in der Vorlage 179 zur Drucksache 7/540 und nochmals in übersichtlicherer Form in Drs. 7/1128 neu vom 17. März 2017, in der die ursprünglich erstellte Drs. 7/1128 - aufgrund von „vom EXCEL-Programm verursachten Fehlern“ für nichtig erklärt wurde. * Lydia Funke (AfD), Andreas Gehlmann (AfD), Matthias Lieschke (AfD), Hannes Loth (AfD), Willi Mittelstädt (AfD), Volker Olenicak (AfD), Alexander Raue (AfD), Daniel Roi (AfD) 2 In keinem, der beiden bereits zitierten und seitens des MULE nachgereichten Dokumente wurde allerdings der Kostenansatz für die insgesamt 26 Einzeltitel überhaupt erläutert. Somit ergibt sich vorerst in logischer Konsequenz, dass jeder der 26 Einzeltitel ausschließlich der Umsetzung von Gender Mainstreaming dient. Andererseits wurde seitens der Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert in Niederschrift 7/UMW/8 ausgeführt, dass* … Tatsächlich ist weder in EP 09 noch in EP 15 - außer in den beiden Vorworten mit Nennung der Gesamtsummen - zu einem der nachträglich in der Vorlage 179 zur Drucksache 7/540 und in Drs. 7/1128 neu benannten Titel, ein Zusammenhang zu einem Genderziel bzw. einer Gender-Maßnahme benannt oder erläutert wurden. So sind - als prägnantes Beispiel - die Förderungen der Einrichtungen der überbetrieblichen Ausbildungsstätte durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) Bonn (0960, TGr. 62) in Form der Neuanschaffung eines Schleppers und der Ausstattung von Räumen für die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau in Iden, unter der Prämisse Gender als Nebenziel ausgewiesen. Dies zeigt deutlich, dass entweder grundsätzlich die Kostenansätze für die Förderung der Genderziele fehlerhaft sind oder so zusammengestellt wurden, dass ausschließlich die Zielsummen der Vorworte zu den EP 09 und 15 erreicht wurden. Ebenso sind hier die sinnentstellten Angaben zum Titel 09 60/682 34 zu nennen, im EP 15 zudem die Zahlung von Umsatzsteuer (15 10/542 72), die Versandkosten in der Öffentlichkeitsarbeit (15 01/532 01), die Diskrepanzen zwischen den geplanten Haushaltsansätzen und den vorhandenen Titeln bei der Förderung der Junior Ranger sowie die fehlende Titelzuordnung unter der Angabe „15 09/ver“. Für die fehlenden Erläuterungen der Genderziele in den Haushaltstiteln und der unbefriedigenden Auskunftsführung durch das MULE sei folgendes Beispiel aus der Haushaltsdiskussion im Umweltausschuss (Niederschrift 7/UMW/8, 25. Januar 2017) zitiert: *:... Folgerichtig soll die vorliegende Große Anfrage folgende Sachverhalte für die Verwendung von 8.615.000 Euro in den EP 09 und 15 klären: 1. wie ist die Erläuterung für die - vorerst sich ergebenden - 26 Haushaltstitel der EP 09 und 15 auf der Basis der hergestellten Beziehungen zwischen Gender (-Maßnahmen) und Maßnahmen, die im MULE laufen, 2. wie erklären sich die Genderziele in den benannten Titeln oder Titelgruppen, 3. weshalb wurde in der Vorlage 179 zur Drucksache 7/540 und in Drs. 7/1128 neu wider § 44 (2) GO des Landtages seitens der zuständigen Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert geantwortet (s. benannte Beispiele und weitere in den Einzelfragen) * Zitat ist der Landesregierung bekannt. * Zitat ist der Landesregierung bekannt. 3 und zudem sind 4. zweckgebundene Ausgaben (in diesem Fall Mittel für Genderziele) zu erläutern (§ 17, LHO) und dies ist bei einer Summe von 8.615.000 Euro auch erforderlich (§ 17, LHO) sowie außerdem im Sinne der Vollständigkeit (§ 11, LHO) umzusetzen. V Erläuterung Die große Anfrage wurde in nicht gegenderter Sprachführung abgefasst und beruht in Fragestellung und Vorgabe für die Antworten auf den bekannten evolutionär determinierten biologischen Geschlechtern weiblich (♀) und männlich (♂). Eine Erweiterung auf andere mögliche Geschlechtstypen erscheint in Konsequenz der Datenlage für das Land Sachsen-Anhalt (s. Drs. 7/1527) weder als quantitativ statistisch noch demographisch begründbar. Vorbemerkung der Landesregierung: Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der in Sachsen-Anhalt besonders deutlich zu spüren ist, und des damit einhergehenden Fachkräftemangels gewinnt die Nutzung männlicher und weiblicher Talente und Potenziale eine besondere Bedeutung in Bezug auf die perspektivische Sicherung der Sozialsysteme und wirtschaftlichen Innovationskraft. Insofern ist Gleichstellungspolitik auch Innovations-, Wirtschafts- und Querschnittspolitik. Mit einem umfassenden Gender-Management ist es möglich, geschlechterspezifische Unterschiede zu erkennen und die spezifischen Belange zu berücksichtigen. Zwingend notwendig ist dazu die Einbeziehung von unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern in Strukturen, in die Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen, in Produkte, in die Kommunikation und in die Steuerung . Dieser Herausforderung stellt sich die Landesregierung und damit das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE). Nur auf längere Sicht und im Kontext mit der Weiterentwicklung einer geschlechtergerechten Verwaltungskultur wird es gelingen, die Zielmarke von 50 Prozent Frauen in Führungspositionen auch im Geschäftsbereich des MULE zu erfüllen. Grundlage aller im Haushalt 2017/2018 mit Mitteln untersetzten Maßnahmen sind die EU-Richtlinie zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming, dem Amsterdamer Vertrag (Artikel 2 und 3), Staatsziele aus Artikel 3 Grundgesetz, der Landesverfassung sowie des Frauenfördergesetzes, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Diskriminierungsverbote nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sicherstellen. 4 Hieraus ergeben sich die Gleichstellungsziele, ohne dass zunächst eine Differenzierung in Haupt- und Nebenziele erfolgt. Die Zuordnung der Maßnahmen erfolgte erstmals im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Doppelhaushalt 2017/2018. Eine titelkonkrete Untersetzung war zu diesem frühen Zeitpunkt auf einzelne Projekte nicht immer möglich und ist grundsätzlich für den praktischen Vollzug schwer umsetzbar . Die Wirkungen der einzelnen Maßnahmen, für die die finanziellen Mittel aufgewendet werden, sind inhaltlich und charakterlich sehr vielfältig und erstrecken sich verwaltungsintern vorrangig auf die Bereiche geschlechtergerechte Verwaltungsstruktur , Organisations- und Personalentwicklung sowie auf die Gestaltung von Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Darüber hinaus ist die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsziel in sämtlichen Bereichen und auf allen Ebenen der EU-Fondsförderung verbindlich vorgeschrieben. Genderaspekte werden deshalb bei Maßnahmen, die Wirkungen auf Frauen und Männer entfalten, bereits bei der Planungsphase berücksichtigt. Die praktische Durchführung erfolgt deshalb vorwiegend aus fachlichen Gründen. Gleichstellung bleibt aus den oben genannten Gründen Nebenziel. Soweit eine Ausdifferenzierung bei Erhebungen und Statistiken vorgesehen ist, erfolgt diese nach Frauen und Männern. Aufgrund fehlender Erfahrungen wurden im Vorwort zum Haushaltsplan 2017/2018 den Bereichen „Genderhauptziel-GG2“ und „Gendernebenziel-GG1“ finanzielle Mittel zugeordnet, die nach praktischen Erwägungen einer Korrektur bedürfen. Alle Maßnahmen, die über EU-Förderprogramme (z. B. Förderung der Junglandwirte) finanziert werden, unterliegen den Vorgaben der ESI-Verordnung (ESI - Europäischer Struktur- und Investitionsfonds), Artikel 7. Spezielle Förderprogramme nur für Frauen oder Männer sind nicht vorhanden. Somit sind auch diese Bereiche den Gendernebenzielen (GG1) zuzuordnen. Herausragende Maßnahmen wie die Förderung von Junglandwirten, die Fördervorhaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB), die Umweltbildung, das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind im Haushaltsplan des MULE als Gendernebenziel (GG1-Ziel) mit einzelnen Ansätzen in den jeweiligen Titeln unterlegt. Im Einzelplan 09 für die Haushaltsjahre 2017/2018 insgesamt 5.154.700 €, im Einzelplan 15 für die Haushaltsjahre 2017/2018 insgesamt 2.444.800 €. Die Förderung des Landfrauenverbandes konnte als besondere Fördermaßnahme dem Genderhauptziel (GG2-Ziel) mit einem Planansatz von 189.000 € für die Haushaltsjahre 2017/2018 berücksichtigt werden. Die Finanzierung von Begabtenförderung, Berufswettkämpfen, Aus- und Fortbildung, Gesundheitsmanagement, Junior Rangern sowie Jugendwaldheimen sind in den Haushaltsplänen des MULE dem Genderhauptziel 2 (GG2-Ziel) zugeordnet worden. Die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen unter dem GG2-Ziel hat sich jedoch als nicht praktikabel herausgestellt. Zur Verwirklichung der Gleichberechtigung werden insofern sämtliche zur Verfügung stehenden politischen Konzepte und Maßnahmen genutzt. 5 Aus diesem Grunde steht jeder/jedem Bediensteten der „Leitfaden für ELER/EFRE zur Prüfung der Relevanz der integrativen Verfolgung des horizontalen strategischen Ziels Gleichstellung von Frauen und Männern“ in den Handlungsfeldern zur Verfügung . Dieser Leitfaden dient den Bediensteten des Ressorts, die ELER- und EFRE- Aktionen (Handlungsfelder) planen, als unterstützende Hilfestellung zur gleichstellungsorientierten Ausrichtung der Handlungsfelder. Gleichstellung der Geschlechter ist ein integraler Bestandteil aller Handlungsfelder. I Vorworte der Einzelpläne 09 und 15 - Genderziele 1. Wird der gesamte Landeshaushaltsplan als komplexes Werk, oder werden alle einzelnen Haushaltstitel der jeweiligen Einzelpläne separat, auf die Umsetzung der Strategien von Gender Mainstreaming überprüft? Antwort bitte anhand der angewandten Prüfmethoden und der gesetzlichen Grundlage für die Prüfung. Bei Gender Budgeting werden systematisch Genderziele mit dem Haushalt verknüpft , damit aus dem Landeshaushalt ersichtlich wird, wie die Gleichstellung gefördert wird. Die so entstandene größere Transparenz soll Fachressorts und Parlament helfen, die Qualität ihrer Entscheidungen bezogen auf das Querschnittsziel Gender zu verbessern. Der Vertrag über die Europäische Union, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, das Grundgesetz und die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt formulieren das Gleichheitsgebot und die Verpflichtung, die tatsächliche Gleichstellung durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Diese Verpflichtung ist eine Leitlinie des Verwaltungshandelns und wird in Sachsen-Anhalt vor allem durch das Frauenfördergesetz (FrFG-LSA) konkretisiert, findet aber auch in weiteren Bundes - und Landesgesetzen sowie Beschlüssen und Richtlinien ihren Niederschlag. Mit dem Haushalt selbst werden aber keine geschlechtsspezifischen Rollen- und Aufgabenverteilungen festgeschrieben oder verändert. Es ist die Aufgabe der jeweiligen Fachpolitik, bei Inanspruchnahme des finanziellen Ermächtigungsrahmens Gender -Wirkungen zu berücksichtigen. Bei Genderhauptzielen (GG2-Ziel) werden die Planansätze erfasst, mit denen Chancengleichheit durch gezielte Maßnahmen hergestellt werden soll. Eine Einordnung als Hauptziel bedeutet daher, dass diese Maßnahmen wegen des damit verbundenen Genderzieles stattfinden. Ohne Genderbezug würde die Maßnahme nicht stattfinden . Bei Gendernebenzielen (GG1-Ziel) werden die Ansätze erfasst, bei denen das Fach- und Sachziel im Vordergrund steht, Genderaspekte aber bereits als Querschnittsziele in den Planungen mit enthalten bzw. integriert sind. Diese Maßnahmen finden wegen des Fachzieles statt. Die Genderrelevanz wird aber bereits bei der Planung der Maßnahme mitberücksichtigt. 2. Wer führt entsprechend dem Ergebnis aus Frage 1 die entsprechenden Überprüfungen durch und welche Prüfprotokolle liegen dazu vor? Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Planaufstellung durch das Fachressort. Das Ergebnis ist als Information summarisch im Vorwort der Einzelpläne dargestellt. Eine systematische Protokollierung findet nicht statt. 6 3. Wie viele Geschlechtstypen definiert die Landesregierung als Grundlage für ihre Gender-Förderung und welche wissenschaftliche Grundlage wurde dafür ausgewählt? Bitte die Geschlechtstypen mit Definition listen und dazu die Quellen angeben . Die Landesregierung definiert keine Geschlechtstypen als Grundlage für ihre Gender -Förderung und hat daher auch keine wissenschaftliche Grundlage dafür ausgewählt . 4. Wie viele Mentoren wurden für wie viele weibliche Landesbedienstete, die sich in der Laufbahn qualifizieren bzw. fortbilden wollen, festgelegt? Antwort bitte gliedern in die sechs Abteilungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie deren Referate und für jedes relevante Referat die Anzahl der Mentoren (♂ zu ♀) und Mentees (♀) mit Mentoring-Zeitraum auflisten. Keine. Bei der Planung zum Haushalt 2017/2018 war davon ausgegangen worden, dass das bisherige ressortübergreifende Mentoringprogramm für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsbereich und im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie genutzt werden kann. Dieses Programm wurde aber 2017 nicht wieder aufgelegt . 5. Durch welche Förderprogramme werden weibliche Landesbedienstete außerdem bei der Laufbahnqualifizierung unterstützt? Keine. 6. Demgegenüber gestellt: wie viele männliche Bedienstete werden bei der Laufbahnqualifizierung im MULE innerhalb von Förderprogrammen oder anderer Methoden unterstützt und: gibt es auch ♂♂ Mentees, wie viele? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Warum wurde für das Mentoring-Programm des MULE der ausschließlich auf Frauen fokussierte Ansatz ausgewählt? Bitte begründen, aufgrund welcher Studien der Ansatz gewählt wurde und welche bisherigen Ergebnisse/Erfahrungen diesen Ansatz bestätigen . Siehe Antwort zu Frage 4. 8. Wie bewerten die am Mentoring-Programm teilnehmenden Frauen (oder Männer) bisher den Erfolg der Maßnahme? Antwort bitte anhand der Antworten aus den Evaluierungsbögen der Mentoring-Veranstaltungen. Siehe Antwort zu Frage 4. 7 9. Nach welchen Qualitätsstandards wird das Mentoring-Programm des MULE bewertet? Siehe Antwort zu Frage 4. 10. Welche Organisation führt die Audits für die Bewertung des Mentoring- Programms des MULE durch? Siehe Antwort zu Frage 4. 11. Wie waren die bisherigen Auditergebnisse? Begründung bitte anhand des Gesamtergebnisses und den Ergebnissen bei den einzelnen Qualitätskriterien. Siehe Antwort zu Frage 4. 12. Welche Qualitätsziele sind im Mentoring-Programm des MULE festgelegt und wie ist deren Umsetzung bisher erfolgt? Bitte Ziele benennen und deren Umsetzung erläutern. Siehe Antwort zu Frage 4. 13. Welche Erkenntnisse liegen dem MULE über geschlechtsspezifische Belastungen in den einzelnen Abteilungen vor? Antwort bitte gliedern in die sechs Abteilungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie deren Referate und für jedes relevante Referat die Erkenntnisse zu den geschlechtsspezifischen Belastungen und deren Auswirkungen anhand von Evaluierungsergebnissen auflisten. Keine. 14. Welche Erkrankungen anhand von geschlechtsspezifischen Belastungen wurden im Bereich des MULE bisher als Berufskrankheiten anerkannt? Antwort bitte anhand der aufgrund von Berufskrankheiten aus dem Dienst des MULE ausgeschiedenen Bediensteten. Im MULE sowie dessen Geschäftsbereich wurden bisher keine Berufskrankheiten anerkannt. 15. Welche Teilzeitarbeitsmodelle werden in den Abteilungen des MULE angeboten und wie werden diese angenommen? Antwort bitte gliedern in die sechs Abteilungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie deren Referate und für jedes relevante Referat die Teilzeitmodelle und die daran teilnehmenden Bediensteten (♂ zu ♀) auflisten. Im MULE wird für die Tarifbeschäftigten eine Teilzeitbeschäftigung gemäß § 11 TV-L angeboten. Verbeamteten Bediensteten können Teilzeitbeschäftigungen auf der Grundlage von §§ 64 und 65 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landes- 8 beamtengesetz - LBG LSA) vom 15. Dezember 2019 (GVBl. LSA 2009, 648), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 89, 93) gewährt werden. Mit Blick auf den Umfang der Inanspruchnahme von Teilzeit ist es nicht ausgeschlossen , dass durch die Aufgliederung in die jeweiligen Referate eine konkrete Person bestimmbar wäre. Daher wird lediglich eine Aufgliederung der Inanspruchnahme von Teilzeit in den sechs Abteilungen des MULE vorgenommen. Die entsprechenden Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. Stichtag ist der 01.09.2017. II Einzelplan 09 - Bereich Landwirtschaft 1 Zuschüsse - Begabtenförderung - (Kapitel 09/Titel 681 02) (In Vorlage 179, Drs. 7/540 und Drs. 7/1128 „neu“ als Titel 681 03 bezeichnet .) Zu den Fragen 1.1 - 1.3 Die Zuordnung der Begabtenförderung zum Gender-Hauptziele ist nicht praktikabel. Es werden jedoch Gender-Nebenziele beachtet. 1.1 Welche Gendermaßnahmen sind in der Begabtenförderung veranschlagt ? Bitte Einzelmaßnahmen/Projekte/nach Person aus unterrepräsentierter Personengruppe mit entsprechender Begabung/Leistung und Fördersumme angeben, s. Beispiel in Tabelle. Umsetzung Genderziel 2 Erläuterung Maßnahme 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Gender-Maßnahme 1 nach Personengruppe Gender-Maßnahme 2 nach Personengruppe usw. Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 5.000 5.000 Als ausschließliches Entscheidungskriterium für die Förderfähigkeit werden die in Ausbildung und Beruf erbrachten Leistungen, unabhängig vom Geschlecht, zugrunde gelegt. 1.2 Gibt es Begabungen, Leistungen und Handlungskompetenzen, die sich aufgrund des Geschlechts ausprägen und damit einen anderen Stellenwert bei der Förderung erhalten? Antwort bitte anhand repräsentativer statistischer Erhebungen zur Begabtenförderung nach Begabung und Geschlecht mit Quellenangaben. Nein Statistiken werden nicht erhoben. 9 1.3 Welche - aufgrund ihres Geschlechts bzw. ihrer Zuordnung zu unterrepräsentierten Personengruppen - Begabten wurden in Sachsen-Anhalt bisher gefördert und welche positiven Aspekte wurden dadurch in der Handlungskompetenz nach der Berufsausbildung erzielt? Bitte geförderte Begabte nach Geschlecht mit Projektsummen aus dem letzten Haushalt angeben und die spätere berufliche Entwicklung darstellen . In der Begabtenförderung (Kapitel 0902/Titel 681 02) wurden bislang keine Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer unterrepräsentierten Personengruppe gefördert . Eine Übersicht über die erlernten Berufe ist als Anlage 2 beigefügt. 2. Zuschüsse zur Ausreichung von Schulobst (09 02/683 06) 2.1 Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung generell zum Einsatz von Schulobst in Sachsen-Anhalt? Antwort bitte anhand repräsentativer Mengen der einzelnen Obst- und Gemüsesorten (getrennt nach ökologischer und konventioneller Produktion ), die in den einzelnen Schulen der Landkreise angeboten werden, im Vergleich der Angebotsmenge vor und nach Einführung der Genderzielsetzung . In Sachsen-Anhalt wurden im Ergebnis der Evaluierungen folgende Wirkungen des Schulobst- und -gemüseprogramms festgestellt: - Sensibilisierung und Wissenssteigerung der Kinder bezüglich gesunder Ernährung , - verbesserte Kenntnisse zu Obst- und -gemüsearten, Saisonalität und regionalem Anbau, - Erhöhung der Vorliebe der Kinder für Obst und Gemüse, - Tendenz zur Erhöhung der Ausgaben für Obst und Gemüse in den Elternhäusern, - Einfluss auf Ernährungsverhalten in den Einrichtungen und in den Elternhäusern, - Erhöhung der täglich konsumierten Portionsanzahl bei Obst und Gemüse, diese Wirkung wird bei mehrjähriger Teilnahme am Programm verstärkt bzw. verstetigt. Schuljährlich erhielten die Kinder im Rahmen des Programms mindestens 11 bis 14 kg frisches Obst und Gemüse zusätzlich. Es liegen dem MULE keine Erkenntnisse anhand repräsentativer Mengen der einzelnen Obst- und Gemüsesorten (getrennt nach ökologischer und konventioneller Produktion), die in den einzelnen Schulen der Landkreise angeboten werden, im Vergleich der Angebotsmenge und nach Einführung der Genderzielsetzung, vor. 2.2 Welche Ziele verbindet die Genderförderung mit dem Angebot von Schulobst ? Bitte Genderziele listen, die das Angebot von Schulobst insgesamt fördern und die nachgewiesene quantitative Mehraufnahme den Genderzielen zuordnen. 10 Das Schulobst- und -gemüseprogramm in Sachsen-Anhalt sollte dazu beitragen, dass schon sehr junge Kinder an ein gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten herangeführt werden. Der Landesregierung war daran gelegen, dass die Kinder im Land möglichst früh, schon im Vorschulalter, ein vielfältiges Angebot an Obst und Gemüse, besonders aber auch die Früchte aus ihrer näheren Umgebung, kennen und schätzen lernen. Mit dem EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Sachsen- Anhalt sollte erreicht werden, dass die Kinder insgesamt mehr Obst und Gemüse verzehren. Dabei wurden Mädchen und Jungen in gleicher Weise berücksichtigt. Hierdurch wurde u. a. das nationale Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen“ sowie das Landesgesundheitsziel „Förderung eines gesunden Ernährungsverhaltens und gesunder Ernährungsangebote für die Bevölkerung“ unterstützt. Des Weiteren sollten die Heranwachsenden an den regelmäßigen Konsum von Obst und Gemüse gewöhnt werden. Zudem wurde angestrebt, das Wissen und die Kenntnisse über Obst und Gemüse zu erweitern, insbesondere zu positiven Effekten bei der Ernährung und hinsichtlich der Regionalität der Erzeugnisse. Eine quantitative Mehraufnahme wurde im Rahmen der Evaluierung durch Befragungen untersucht. Daraus lassen sich jedoch keine repräsentativen Aussagen ableiten. 2.3 Gibt es unterschiedliche Zielgruppen (Altersklassen, Förderschüler) bzw. Geschlechter als Zielgruppen beim Angebot von Schulobst? Wenn ja, worauf begründet sich dieser Ansatz (Quellenangabe)? In Sachsen-Anhalt wurde das Programm für Kinder ab vier Jahren in Kindertagesstätten und in Grund- und Förderschulen bis zum 4. Schuljahrgang angeboten. Eine weitere Differenzierung ist nicht erfolgt. Der Ansatz gründet sich auf den Landtagsbeschluss vom 03.09.2009 (Drs. 5/62/2128 B). 2.4 Hat die unterschiedliche quantitative Aufnahme von verschiedenen Obstund Gemüsesorten unterschiedliche physiologische Auswirkungen auf Wachstum, Entwicklung und erlernte Geschlechterrolle bei Kindern? Wenn ja, welche Studienergebnisse liegen vor? Hierzu liegen dem MULE keine diesbezüglichen Ergebnisse und Studienergebnisse vor. 2.5 Werden einzelne Obst- und Gemüsesorten unterschiedlichen Zielen von Gender Mainstreaming zugeordnet bzw. beeinflussen bestimmte Sorten die zu „erlernenden Geschlechterrollen“ von Mädchen und Jungen? Wenn ja, welche Studienergebnisse liegen vor? Siehe Antwort zu Frage 2.4. 2.6 Es ist bekannt, dass der Verzehr von Obst und Gemüse bzw. das Interesse für gesunde Ernährung durch unterschiedliches geschlechterspezifisches Rollenverhalten von Mädchen und Jungen beeinflusst werden. Welche Ergebnisse bestätigen diese Aussage in Sachsen-Anhalt? Bitte anhand repräsentativer Statistiken oder Evaluierungen durch Schulkinder belegen. 11 Es liegen dem MULE keine repräsentativen Ergebnisse zum geschlechterspezifischen Rollenverhalten für Sachsen-Anhalt vor. Die im Rahmen der Evaluierung (Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse für die Schuljahre 2011/2012 - 2015/2016) in Sachsen-Anhalt befragten Kinder mögen Obst lieber als Gemüse. Im Verlauf des Programms konnte eine Steigerung der Beliebtheit beider Erzeugnisgruppen festgestellt werden. Die Frage „Isst Du gern Obst?“ bejahten 98,5 % der befragten Kinder. Die gleiche Frage zu Gemüse bejahten 84,8 %. Im Gegensatz zu Obst führt eine längerfristige Versorgung (dreijährige Teilnahme am Programm) bei Gemüse nicht zu einem Ansteigen der Beliebtheit. Während sich beim Obstkonsum in Sachsen-Anhalt bei Jungen und Mädchen kaum Unterschiede zeigen, essen Jungen weniger Gemüse als Mädchen. 2.7 Möglicherweise kommt den Grundschullehrerinnen auch im Bereich der Obst- und Gemüseaufnahme ein prägender Einfluss als Rollenvorbild zu. Wie ist die derzeitige quantitative Verteilung der Grundschullehrer - unter der Berücksichtigung ihres Geschlechts - in Sachsen-Anhalt. Antwort bitte anhand der quantitativen Verteilung der Grundschullehrer von ♂ zu ♀ in den Landkreisen und der Selbstevaluierung von Schulkindern zu Vorbildrollen bei der Ernährung. In der nachfolgenden Tabelle sind alle aktiven Lehrkräfte an Grundschulen aufgeführt , d. h. ohne Lehrkräfte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Im Bereich der öffentlichen Schulen wird nur Bezug auf Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Land Sachsen-Anhalt genommen. Zur Ernährung der Lehrkräfte werden keine Daten erhoben. Somit kann über Vorbildrollen gegenüber den Schulkindern bei der Ernährung nicht berichtet werden. Kreis/kreisfreie Stadt öffentliche Schulen Schulen in freier Träger-schaft männlich weiblich männ-lich weiblich Dessau 5 127 14 Halle 25 408 3 54 Magdeburg 24 361 4 56 Altmarkkreis Salzwedel 13 168 - 14 Anhalt- Bitterfeld 9 277 2 22 Bördekreis 25 323 8 52 Burgenlandkreis 23 300 7 36 Harz 33 364 12 36 12 Kreis/kreisfreie Stadt öffentliche Schulen Schulen in freier Träger-schaft männlich weiblich männ-lich weiblich Jerichower Land 17 163 - 5 Mansfeld Südharz 12 240 1 25 Saalkreis 16 347 6 25 Salzlandkreis 24 328 4 55 Stendal 20 203 1 19 Wittenberg 9 219 4 13 gesamt 255 3.828 52 426 4.083 478 2.8 Wie sieht die quantitative Planung im Hinblick auf das Geschlecht der einzustellenden Grundschullehrer aus? Antwort bitte anhand der Planvorstellungen und des Geschlechterverhältnisses (♂ zu ♀) der Neueinstellungen von Grundschullehrern in den Landkreisen. Die Stellenbesetzungen im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen beruhen auf entsprechenden Bedarfen, die gemäß den Vorgaben des Haushaltplans des Landes umgesetzt werden können. Die innerhalb der Stellenbesetzungsverfahren erforderlichen Auswahlverfahren sind unter Zugrundelegung der Maßstäbe des Artikels 33 Nr. 2 des Grundgesetzes (GG) durchzuführen. Eine Planung, in welchem Umfang Frauen oder Männer bei der Neueinstellung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern berücksichtigt werden, gibt es daher nicht. 2.9 Mädchen essen nicht nur in der Ausgangssituation mehr Obst und Gemüse , sondern sie steigern ihren Konsum auch tendenziell mehr als Folge der Schulobstverteilung als Jungen: Welche Ergebnisse liegen dem MULE für das Land Sachsen-Anhalt im Hinblick auf den sich entwickelnden quantitativen Mehrkonsum innerhalb des Schulobstprogrammes vor? Antwort bitte anhand repräsentativer Verlaufsstichproben von Mädchen und Jungen einer Schule innerhalb des Schulobstprogrammes. Es liegen dem MULE diesbezüglich keine repräsentativen Verlaufsstichproben von Mädchen und Jungen innerhalb des Schulobstprogrammes vor. 13 2.10 Aus welchen Einzelansätzen bzw. Gender-Maßnahmen für die Umsetzung von Genderzielen ergeben sich die Haushaltsansätze (€) für GG1 in 2017 und 2018. Antwort bitte nach Einzelansatz/Maßnahme wie in nachfolgender Tabelle aufsummieren, so dass sich der geplante Haushaltsansatz ergibt. Umsetzung Genderziel 1 Erläuterung der Maßnahme 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Gender-Maßnahme 1 Gender-Maßnahme 2 usw. Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 775.000 775.000 Bei der Herleitung stand eine möglichst große Teilnahmezahl von Mädchen und Jungen am EU-Programm im Vordergrund. 2.11 Nach PM vom 22. Juni 2017 (www.proplanta.de) wird das Landesprogramm mit einer Million Euro für Obst und Milch im Schuljahr 2017/2018 gefördert. Welche Titelansätze und neuen Ansätze zur Umsetzung von Genderzielen bzw. welche neuen Gendermaßnahmen ergeben sich aus der einzusetzenden Fördersumme? Neue Ansätze werden erst mit Aufstellung des Haushaltsplans 2019 festgelegt. 2.12 Wird die Ausgabe von Milch innerhalb des Programmes ebenfalls an Genderziele geknüpft? Wenn ja, welche Genderziele sind das und was bewirken sie im Hinblick auf die Ausprägung des generellen Trink- und Ernährungsverhaltens sowie des Wachstums von Jungen und Mädchen? Wenn nein, bitte begründen warum Milchkonsum kein Genderziel ist. Bei der Verteilung im Rahmen des EU-Programms für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) werden Jungen und Mädchen in gleicher Weise berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass die Ausreichung von Schulmilch generell einen positiven Effekt auf Mädchen und Jungen erzielt. 2.13 Welche Erkenntnisse liegen dem MULE vor, dass die quantitative Milchaufnahme im Kindesalter durch das Geschlecht beeinflusst wird und zudem die Milchaufnahme das „Erlernen einer Geschlechterrolle“ beeinflusst ? Antwort bitte anhand repräsentativer Studien. Es liegen dem MULE keine diesbezüglichen Erkenntnisse und Studienergebnisse vor. 2.14 Welche Bedeutung misst das MULE der möglichen Vielfalt an Milcherzeugnissen beim Einfluss auf das quantitative Trinkverhalten zu und welche Milchsorten bzw. Geschmacksrichtungen oder Milchsorten sollen eingesetzt werden? Antwort bitte anhand repräsentativer Studien für die geplanten Milcherzeugnisse. 14 Im Rahmen des EU-Programms für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst undgemüse und/oder Schulmilch) erfolgt eine Konzentration auf naturnahe Erzeugnisse ohne zusätzliche Beimischungen (Geschmacksverstärker, Aromen und andere Zusatzstoffe ). Beihilfefähig ist wärmebehandelte Milch aus ökologisch/biologisch und/oder konventioneller Produktion (Vollmilch mit einem Fettgehalt von mindestens 3,5 %, oder fettarme Milch mit einem Fettgehalt von 1,5 % bis 1,8 %), auch laktosefrei. Nicht beihilfefähig sind: - Roh- oder Vorzugsmilch, - entrahmte Milch (mit einem Fettgehalt von 0,3 %), - Milcherzeugnisse, wie Joghurt, Quark, Käse, - Milchmischerzeugnisse, wie Milchgetränke mit Vanille-, Kakao- oder Fruchtgeschmack . Ein nachträgliches Vermischen von reiner Trinkmilch mit Kakaopulver etc. ist nicht erlaubt . 2.15 In der PM vom 22. Juni 2017 wird die Qualität des Schulessens kritisiert: Vitamine, Nährstoffe und Geschmack fehlen. Damit würden dann wesentliche Anreize zum Essen überhaupt nicht gegeben sein. Welche Erkenntnisse liegen im MULE generell zum Ess- und Trinkverhalten der Schüler vor? Antwort bitte auf Studien in Sachsen-Anhalt und wenn nicht vorhanden national beziehen. Dem Ministerium für Bildung und dem MULE liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. Lt. Schulgesetz (§ 72a) sind für die Schulspeisung die Schulträger zuständig. Diese „sollen im Benehmen mit dem Schülerrat und dem Schulelternrat schultäglich eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler vorsehen. …..“. Eine durch Schulträger veranlasste Studie zum Ess- und Trinkverhalten der Schülerinnen und Schüler ist dem Landesschülerrat und dem Landeselternrat nicht bekannt. Das Ess- und Trinkverhalten der Schüler wird nicht allein durch die Qualität des Schulessens bestimmt. Hier spielen verschiedene Einflussfaktoren eine Rolle (z. B. Finanzierung, eigene Vorlieben, Vorbildfunktion der Eltern, Ernährungsbildung). Das neue EU-Schulprogramm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst undgemüse und/oder Schulmilch) kann nur als Begleitpaket zur Unterstützung einer gesunden Ernährung dienen. 2.16 Nach welchen Qualitätsstandards für die Verpflegung von Schulkindern wird das Angebot von Schulobst und Milch in Sachsen-Anhalt ausgerichtet und welche Zielsetzungen sind damit verbunden? Antwort bitte anhand der definierten Qualitätsstandards und deren formulierten Qualitätszielen. 15 Das Angebot von Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch hat den umfassenden Vorgaben des Lebensmittelrechts zu entsprechen. Daneben haben die Produkte die Vermarktungsnormen nach der Gemeinsamen Marktordnung zu erfüllen.Zuständig für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Vermarktungsnormen sind die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Hierzu führen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte stichprobenweise Kontrollen bei zugelassenen Schulobst- und -gemüselieferanten durch. Die Vorbeugung von Fehlernährung im Kindes- und Jugendalter ist von hoher gesundheitspolitischer Bedeutung. Dies unterstreichen das nationale Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen“ sowie das Landesgesundheitsziel „Förderung eines gesunden Ernährungsverhaltens und gesunder Ernährungsangebote für die Bevölkerung“ in Sachsen-Anhalt. In diesem Zusammenhang stellt die Verbesserung der Verfügbarkeit von gesunden Lebensmitteln im Alltag, insbesondere in Kindertagesstätten und Schulen eine wichtige gesundheitsfördernde und präventive Maßnahme dar. Kinder sollen ein frisches, qualitativ hochwertiges und vielfältiges Angebot von Schulobst und -gemüse erhalten. Dabei sollen Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug bevorzugt eingesetzt werden. Die Früchte müssen frisch, genussreif , unbeschädigt sowie frei von Fremdgegenständen sein und die einschlägigen Vermarktungsnormen und Hygieneanforderungen erfüllen. Das Angebot von Schulmilch beschränkt sich auf naturnahe Erzeugnisse („weiße“ Milch) ohne zusätzliche Beimischungen (Geschmacksverstärker, Aromen und andere Zusatzstoffe). 2.17 Welche neutralen Prüfinstitute kontrollieren die festgelegten Qualitätsstandards für das angebotene Schulobst und welche Ergebnisse im Hinblick der Umsetzung der Qualitätsziele wurden bei den Qualitätsaudits festgestellt? Antwort bitte anhand der Auditergebnisse der Schulen in den Landkreisen im Vergleich der Ergebnisse vor und nach Einführung der Genderzielsetzung . Zu neutralen Prüfinstituten liegen dem MULE keine Erkenntnisse vor. 2.18 Welche Ergebnisse zur Qualität, Gesundheit und Hygiene im Schulobstangebot erbrachten die Zulassungsaudits der Koordinierungsstelle Ökologischer Landbau? Antwort bitte anhand der dokumentierten Auditergebnisse der Bewerber /Lieferanten in zeitlicher Entwicklung ab Schulobstprogrammbeginn. Dem MULE liegen bisher keine Ergebnisse vor. Bislang erfolgte keine explizite Lieferung von Öko-/Bioprodukten im Rahmen des Schulobst- und -gemüseprogramms. 2.19 Welche Rationsmengen und Nährstoffbilanzen soll - nach Empfehlung des MULE - eine ausgeglichene Schulspeisung in den einzelnen geförderten Altersklassen aufweisen? 16 Antwort bitte als Rations- und Bilanzempfehlung für die nach Geschlechtern getrennt Altersklassen ausweisen und dabei die Genderzielsetzungen den Mengen der Hauptnährstoffe und -zusatzstoffe zuordnen sowie die ausgegebene 100 g Tagesportion Schulobst berücksichtigen. Vom MULE werden keine Rationsmengen und Nährstoffbilanzen in Bezug auf eine ausgeglichene Schulspeisung empfohlen. 2.20 Welche Regionalvermarkter bieten Obst, Gemüse und Milch im Rahmen des Schulobstprogrammes an und wie bewerten die Schüler dieses Angebot ? Antwort bitte nach Vermarkter (mit Label) und Mengen der einzelnen Obst- und Gemüsesorten sowie Milch (l) in zeitlicher Entwicklung aufgliedern . Die zugelassenen Lieferanten der bisherigen EU-Programme „Schulmilch“ und „Schulobst und -gemüse“ sind der als Anlage 3 beigefügten Auflistung zu entnehmen . Eine Bewertung des Angebots durch die Schüler und Schülerinnen nach der abgeforderten Differenzierung ist nicht erfolgt. 2.21 Wie bewerten die Schüler das regionale Angebot im Vergleich zu überregionaler Produktion? Antwort bitte anhand von Evaluierungen der Schüler mit entsprechendem Schulobstangebot. Dem MULE liegen diesbezüglich keine Ergebnisse in der abgeforderten Differenzierung vor. 2.22 Wird das Schulobstprogramm des Landes Sachsen-Anhalt wissenschaftlich begleitet bzw. regelmäßig evaluiert? Bitte Publikationen und Evaluierungsergebnisse angeben, wenn nein, bitte begründen warum keine Auswertungen erfolgen. In Sachsen-Anhalt wurden während der Laufzeit des Schulobst- und -gemüseprogramms kontinuierlich Evaluationsmaßnahmen durchgeführt. Die Evaluierung wurde durch die Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-Anhalt e. V., Schwiesaustr. 11, 39124 Magdeburg vorgenommen. Durch die Besonderheit im Land (einjährige Laufzeit, dann Wechsel der Einrichtungen) wurden verschiedene Themenkomplexe (u. a. Effekte bei unterschiedlichen Laufzeiten, Nachhaltigkeit, eigenständige Finanzierung) untersucht. Drei Schulen nahmen zu Vergleichszwecken langfristig am Programm teil. 2.23 Nach welchen Kriterien richtet sich die Auswahl der beihilfefähigen Obstund Gemüsesorten, die im Merkblatt für die „Zulassung als Lieferant für Schulobst und -gemüse im Land Sachsen-Anhalt“ gelistet wurden? Die Auswahl der beihilfefähigen Obst- und Gemüsearten erfolgte entsprechend den Vorgaben der EU (VO) Nr. 1308/2013 Artikel 23 und wurde mit der Arbeitsgruppe „Schulobst- und -gemüseprogramm“ abgestimmt. Dabei standen die Kriterien „Vielfalt “ und „ganzjährige Verfügbarkeit“ im Focus. 17 2.24 Im Merkblatt für die „Zulassung als Lieferant …“ werden für die Früchte die Anforderungen „frisch, unbeschädigt, genussreif sowie frei von Fremdgegenständen“ gestellt. Da dies grundlegende Qualitätsanforderungen sind, die grundsätzlich im Sinne der Verbrauchersicherheit und - gesundheit nach EU-Lebensmittelgesetzgebung zu erfüllen sind, stellt sich die Frage nach den Ergebnissen der Kontrolle der staatlichen Lebensmittelüberwachung für das Schulobst: Welche Schulen mit Schulobstangebot wurden durch die zuständigen Gesundheits- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt kontrolliert und welche Ergebnisse wurden ermittelt? Antwort bitte nach Landkreis, durchführende Kontrollbehörde, Probenumfang bezogen auf die angebotene Gesamtobst- und Gemüsemenge der Schule, Art der Kontrolle (Monitoring-Programm oder Anzeige) und Kontrollergebnis sowie Sanktionsmaßnahmen. Bitte repräsentativ anhand der Jahresergebnisse vor und nach Genderzielsetzung darstellen. Die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrollieren das Inverkehrbringen von Erzeugnissen durch die Lebensmittelunternehmer/-innen. Die Schulen selbst fungieren im Rahmen des Schulobstprogrammes grundsätzlich nicht als Lebensmittelunternehmer /-innen und werden nicht kontrolliert. Der amtlichen Lebensmittelüberwachung unterliegen die Lebensmittelunternehmer/-innen, die als Lieferanten im Rahmen des Schulobstprogrammes zugelassen werden. Als Voraussetzung einer Zulassung hinsichtlich des EU-Programms für Schulen und Kindertagesstätten des Landes Sachsen-Anhalt (Schulobst und -gemüse und/oder Milch, sogenanntes Schulobstprogramm) müssen die Lebensmittelunternehmer/-innen die Bestätigung ihrer Registrierung durch die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde beibringen . Damit ist sichergestellt, dass diese Betriebe im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung regelmäßig, risikoorientiert und mit angemessener Häufigkeit kontrolliert werden. Die Lebensmittelunternehmen werden bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden mit ihrer Betriebskategorie erfasst (z. B. Küche/Kantine, Essenausgabestelle , Obst- und Gemüseeinzelhandel, Direktvermarkter Obst und Gemüse usw.). Daten mit Bezug zum Schulobstprogramm werden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung jedoch nicht gesondert statistisch erfasst. 2.25 Bezogen auf die Zielsetzung des Schulobstprogrammes: in wie vielen Schulen erhielten wie viele Kinder wie oft welche Portionsgröße von welchen Obst- und Gemüsesorten? Antwort bitte anhand der ausgegebenen Gesamtliefermenge des Jahres 2016 auf die Landkreise und Schulen quantitativ aufschlüsseln. Die Angaben werden in der erbetenen Form nicht erfasst und aufbereitet. 2.26 Bezogen auf die Ergebnisse der Frage 2.24: Wie hoch war jeweils der Anteil von Produkten aus ökologischen Anbauprogrammen der ausliefernden ökologischen Anbauverbände? Antwort bitte als relativer Anteil (Ergebnisse der Antwort zu 2.24) und aufgeschlüsselt nach den einzelnen ökologischen Anbauverbänden und Lieferanten nach EU-Öko-Verordnung. 18 Dem MULE liegen bisher keine Ergebnisse vor. Bislang erfolgte keine explizite Lieferung von Öko-/Bioprodukten im Rahmen des Schulobst- und -gemüseprogramms. 2.27 Die Internetpräsentation www.schulobstprogramm.sachsen-anhalt.de war während des Zeitraumes der Abfassung der Anfrage weder direkt auf dem Landesportal noch über Querlinks anderer Portale erreichbar (Fehlercode 404, letzter Abrufversuch, 19. Juli 2017). Worin lagen bzw. liegen die Ursachen? Offenbar lag hier ein technischer Fehler vor. Eine Erklärung zum Fehler 404 ist unter folgendem Link abrufbar: http://de.ccm.net/faq/4345-http-fehler-404-was-ist-das. Dort wird auch beschrieben, dass es schon auf der Seite des Abrufenden zu Fehlerquellen kommen kann. 3 Förderung von Berufs- und Vergleichswettkämpfen (Kap. 09 02, TGr. 75) 3.1 Unter welchen Genderzielen werden die Berufs- und Vergleichswettkämpfe im Land Sachsen-Anhalt gefördert? Bei der Antwort bitte auch die Genderziele für die Landesvergleiche in der Land-, Tier-, Forst- und Hauswirtschaft sowie für das Leistungspflügen und -melken benennen. Berufs- und Vergleichswettbewerbe ermöglichen jungen Frauen und Männern ihr Fachwissen unter Beweis zu stellen. Die Teilnahme an beruflichen Wettbewerben ist für Männer und Frauen gleichermaßen möglich. Bei allen Wettbewerben werden insofern Genderaspekte bereits als Querschnittsziel in den Planungen erfasst. 3.2 Bei welchen Berufs- und Vergleichswettkämpfen im Land Sachsen- Anhalt wurde bisher die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern nicht berücksichtigt? Antwort bitte anhand repräsentativer Statistiken und Fallbeispiele. Die Chancengleichheit von jungen Männern und Frauen ist als Querschnittsziel bei allen Berufs- und Vergleichswettkämpfen im Land Sachsen-Anhalt integriert, weil für beide Geschlechter dieselben Beteiligungsmöglichkeiten an den Wettkämpfen vorgesehen sind. Statistische Erhebungen werden nicht geführt. 3.3 Haben die Genderziele einen Einfluss auf die Wettkampfbestimmungen bzw. die Einteilung von Leistungsgruppen? Wenn ja, wie sind diese definiert? Bitte anhand der Wettkampfbestimmungen bezogen auf die definierten Geschlechtstypen (s. I, Frage 1). Nein. 19 3.4 Welchen Einfluss sollen die Genderziele (s. Frage 3.1) auf die Persönlichkeitsentwicklung des berufsständischen Nachwuchses nehmen? Bitte Genderziele mit Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung der einzelnen Geschlechtstypen in den jeweiligen Berufsgruppen benennen. Siehe Antwort zu Frage 3.1. 3.5 Aus welchen Einzelansätzen bzw. Gender-Maßnahmen für die Umsetzung von Genderzielen ergeben sich die Haushaltsansätze (€) für GG1 in 2017 und 2018? Antwort bitte nach Einzelansatz und Maßnahme wie in nachfolgender Tabelle aufsummieren, so dass sich der geplante Haushaltsansatz ergibt. Dabei bitte grundsätzlich die Zuordnung zu den einzelnen Titeln 412 75, 534 75, 547 75, und 686 75 in der Titelgruppe 75 des EP treffen. Umsetzung Genderziel 2/Titel 534 75 Erläuterung der Maßnahme 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Gender-Maßnahme 1 Gender-Maßnahme 2 usw. Geplanter Haushaltsansatz TGr. 75 gesamt in € 44.100 42.400 Die Ansätze ergeben sich aus dem Haushaltsplan und den Erläuterungen zu Titelgruppe 75. Der Planansatz selbst hat keine geschlechtersensiblen Auswirkungen. Als Gendernebenziel soll die Chancengleichheit bei der Teilnahme am Berufswettbewerb für Frauen und Männer bewirkt werden. 4 Existenzgründungsbeihilfen, Junglandwirteförderung (09 02/683 93) 4.1 Unter welchen Genderzielen werden Junglandwirte im Land Sachsen- Anhalt gefördert bzw. welche Genderziele werden bei der Förderfähigkeit eines Betriebsgründers berücksichtigt? Mit der Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte soll die Erstniederlassung und erstmalige Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtert werden. Ziel ist es, nachhaltige Unternehmensgründungen von Frauen und Männern zu fördern, die sich in der Region etablieren. Die Förderung soll so einen Beitrag leisten , die Vielfalt der landwirtschaftlichen Unternehmen im ländlichen Raum zu sichern. Dabei sollte aber auch die besondere Situation in den ländlichen Räumen nicht vernachlässigt werden. Die demografische Entwicklung in Sachsen-Anhalt und in den anderen Bundesländern ist im bundesweiten Vergleich insbesondere durch ein großes Defizit an jungen Frauen im ländlichen Raum gekennzeichnet. Das zeigen Studien. 20 Umgesetzt wird dies über das für EU-Förderprogramme vorgeschriebene Auswahlverfahren . Bei Punktegleichstand werden hier Unternehmensgründungen von Frauen bevorzugt berücksichtigt. 4.2 Welches Geschlecht wurden bisher bei der Existenzgründung von Junglandwirten im Land Sachsen-Anhalt benachteiligt bzw. wo und wie wurde die Chancengleichheit bei der Existenzgründung bisher nicht berücksichtigt ? Antwort bitte anhand repräsentativer Statistiken und Fallbeispiele. Anzahl der Betriebsgründungen durch Junglandwirte (♂ zu ♀) nach Landkreisen in entsprechenden Altersklassen. Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte ist eine Maßnahme, die erst mit der Genehmigung der Änderung des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum Sachsen -Anhalt (EPLR) 2017 begonnen wurde. Hintergrund der bevorzugten Berücksichtigung von Frauen im Rahmen des Auswahlverfahrens waren nicht konkrete Benachteiligungen, die mit dieser Förderung beseitigt werden sollten, sondern vielmehr die Tatsache, dass es im ländlichen Raum ein großes Defizit an jungen Frauen gibt. Als wesentliche Faktoren zur Erklärung der Abwanderung junger Frauen werden eine angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt und negativ wahrgenommene Berufsperspektiven genannt. Hier bietet die Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte einen Anreiz mit der Aussage, dass Unternehmensgründungen von Frauen bei Punktegleichstand bevorzugt berücksichtigt werden. Betriebsgründungen werden bei der Landwirtschaftszählung nicht gesondert erfasst. Eine Auswertung der Einzelunternehmen, die im Rahmen der Betriebsprämie Junglandwirtezuschuss erhalten, weist einen Frauenanteil von einem Fünftel auf. 4.3 Gibt es Unterschiede bei der Bewertung der Förderfähigkeit von Existenzgründern im Hinblick auf Genderkompetenzen? Beantwortung bitte unterscheiden im Hinblick auf EPLR-Förderung und anteiliger Landesförderung sowie anhand der Förderrichtlinien und Anforderungen zu Genderkompetenzen. Gender-Kompetenz ist die Fähigkeit von Personen, bei ihren Aufgaben Gender- Aspekte zu erkennen und gleichstellungsorientiert zu bearbeiten. Die Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte berücksichtigt Gleichstellungsziele als Querschnittsziele. Es ist nicht erforderlich und nicht nötig, dass die Antragsteller nachweisen, dass sie gleichstellungsorientiert arbeiten. 4.4 Wie setzen sich die Gendergelder je Existenzgründer bei den beantragten bzw. genehmigten Fördermitteln zusammen? Dabei unterscheiden in EPLR-Förderung und anteiliger Landesförderung . Das Antragsverfahren der Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte wurde am 30.06.2017 eröffnet. Bisher liegen noch keine belastbaren Aussagen dazu vor, welchen Anteil Unternehmensgründungen von Frauen an den Maßnahmen haben. 21 Ungeachtet dessen wurde mit Bewilligungen von insgesamt 10 Anträgen pro Jahr kalkuliert. 4.5 Welche Genderkompetenzen werden - oder müssen - durch Existenzgründer bei der Beantragung von Fördermitteln beachtet werden? Bitte anhand der Formulare zur Antragsförderung beantworten und dabei unterscheiden in EPLR-Förderung und anteiliger Landesförderung. Anhand der Richtlinie über die Gewährung von Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte und des Merkblattes wird deutlich, dass keine Qualifikationsnachweise des Antragstellers/der Antragstellerin für eine Genderkompetenz erforderlich sind. Das Hauptziel liegt in der Unterstützung von nachhaltigen Unternehmensgründungen. Hierfür sind fachliche Qualifikationsnachweise gefordert. 4.6 Welche Ergebnisse aus dem Projekt „Landwirtschaftliche Berufsorientierung und Beratung zu Einkommensalternativen im ländlichen Raum unter dem Aspekt des Gender Mainstreaming“ wurden in den Genderzielen des EP 09 in den einzelnen Haushaltstiteln berücksichtigt? Antwort bitte anhand der Ergebnisse und Projektziele für die untersuchten ländlichen Räume mit Zuordnung der einzelnen Genderziele. Konkrete Erkenntnisse aus diesem Projekt liegen dem MULE nicht vor und konnten somit auch nicht berücksichtigt werden. 4.7 Aus welchen Einzelansätzen bzw. Maßnahmen für die Umsetzung von Genderzielen ergeben sich die Haushaltsansätze (€) für GG1 in 2017 und 2018 im Titel 09 02/683 93)? Antwort bitte nach Einzelansatz bzw. einzelner Maßnahme mit Erläuterung - wie in nachfolgender Tabelle dargestellt - aufsummieren, so dass sich der geplante Haushaltsansatz ergibt. Umsetzung Genderziel 1 Erläuterung der Maßnahme 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Maßnahme 1 Maßnahme 2 usw. Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 166.700 200.000 Bei der Kalkulation des Haushaltsansatzes wurde 10 Bewilligungen von Existenzgründungsbeihilfen berücksichtigt. Für das erste und zweite Jahr werden bei einem Haupterwerbsunternehmen 35.000 € gezahlt. Nicht berücksichtigt werden konnte bei der Kalkulation die Zahlung von 3 Teilbeträgen, wie von der Europäischen Kommission im Rahmen der Verhandlungen zur Änderung des EPLR gefordert. Das MULE hatte zunächst fünf Zahlungen je Jahr vorgesehen. Das Genderziel (GG1) wird im Rahmen des Auswahlverfahrens umgesetzt. 22 4.8 Die Starthilfe ist mit der Forderung verbunden, dass Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erbracht werden. Wie ordnen sich Genderziele in diese Forderung ein? Bitte die Genderziele zu beiden Starthilfeforderungen zuordnen und begründen . Wie bereits bei der Beantwortung der anderen Fragen dargestellt, ist das Genderziel bei der Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte ein Nebenziel. Hauptziel sind nachhaltig wirtschaftende Unternehmen, die insbesondere ihre Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz nachweisen müssen. Die Maßnahme soll insbesondere Frauen ermutigen, landwirtschaftliche Unternehmen im ländlichen Raum zu gründen. 5 Dorferneuerung (09 03, TGr. 64) 5.1 In welchen Titeln werden sowohl der in 2017 als auch in 2018 in der Vorlage 179 zur Drucksache 7/540 und in Drs. 7/1128 benannte Haushaltsansatz von 1.500.000 € („Maßnahme - DE“) veranschlagt? Zudem sind nach EP 09 für 2018 nur 1.000 000 € veranschlagt? Aus welchen Einzelansätzen bzw. Maßnahmen für die Umsetzung von Genderzielen ergeben sich die Haushaltsansätze (€) für GG1 in 2017 und 2018? Antwort bitte nach geplanter Zuweisung und Titel in nachfolgender Tabelle aufsummieren, so dass sich der benannte Haushaltsansatz ergibt. Umsetzung Genderziel 1 Erläuterung der Zuweisung 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Titel Zuweisung 1 usw. Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 1.500.000 1.000.000 Haushaltsansatz ≠ Genderziel - 500.000 Der in der Vorlage 179 zur Drs. 7/540 und in Drs. 7/1128 benannte Haushaltsansatz bezieht sich auf den Titel 09 03 633 64. Die Feststellung, das für 2018 nur 1.000.000 € veranschlagt ist, ist zutreffend. 23 Umsetzung Genderziel 2 Erläuterung der Zuweisung 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Titel GAK-Mittel „Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände “ 633 64 633 64 Zuweisung 1 Haushaltsmittel für die Erstellung von Integrierten Gemeindeentwick - lungskonzepten 1.500.000 usw. Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 1.500.000 1.000.000 Haushaltsansatz - 500.000 5.2 Sollte es sich bei den Mitteln um Zuweisungen vom Bund zu Investitionen handeln (633 64), sind diese 1.500.000 € je Jahr dann ausschließlich an Gender Mainstreaming gekoppelt? Wenn ja, an welche Genderziele bzw. Gender-Maßnahmen? Wenn nein, Verwendung und Einsatz bitte erläutern. Der Haushaltsansatz in Titel 633 64 fällt unter das Gendernebenziel. Bei Gendernebenzielen (GG1-Ziel) werden die Ansätze erfasst, bei denen das Fach- und Sachziel im Vordergrund steht. Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Erstellung von Integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten . Die Genderziele können bei der Erstellung der Konzepte berücksichtigt werden , müssen es aber nicht. Die Entscheidung, ob sich die Gemeinde im Rahmen der Planung mit Genderfragen befasst, trifft allein die Gemeinde. 5.3 Welche Projekte bzw. Dorfgemeinschaften werden innerhalb der Titelgruppe 64 mit konkreten Ansätzen gefördert und welche Förderungen sind beantragt? Bitte erläutern, welche Projektgelder werden im Einzelnen je Projekt und Dorfgemeinschaft aufgewendet? Die Haushaltsmittel der Titelgruppe 64 werden auf der Grundlage des jeweils geltenden Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Verbindung mit den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinien RELE 2014-2020) vom 10.07.2015 (MBl. LSA 2016 S. 122) und über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien IGEK - RIGEK) vom 16.09.2015 (MBl. LSA 2016 S. 67) bewirtschaftet. 24 Das einzelne Vorhaben kann wie folgt gefördert werden: RELE 2014 bis 2020 Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu 75 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben maximal 350.000 €. Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände bis zu 75 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben maximal 350.000 €. Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts bis zu 45 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben maximal 50.000 €. RIGEK Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu 75 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben maximal 50.000 €. 5.4 Welche Ziele des Gender Mainstreaming sollen bei der Dorferneuerung generell in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden und auf welchen statistischen Erhebungen zur Chancengleichheit in den Dorfgemeinschaften beruhen diese Zielsetzungen? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Statistische Erhebungen liegen dem MULE nicht vor. 5.5 Wenn für die Umsetzung der TGr. 64 „Dorferneuerung“ die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt gilt, wo sind dort die Ziele von Gender Mainstreaming formuliert? Der „investive Teil“ der Titelgruppe 64 wird über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinien RELE 2014 - 2020) vom 10.07.2015 umgesetzt. Der „nichtinvestive Teil“ der Titelgruppe (633 64) wird über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien IGEK - RIGEK) vom 16.09.2015 umgesetzt. Die Gemeinden und Gemeindeverbände setzen die Schwerpunkte in ihren Konzepten selbst. Wenn sich die Gemeinde für eine Befassung mit Genderfragen entscheidet, können die Fördermittel auch dafür eingesetzt werden. 5.6 Welche Beispieldörfer, -ortschaften und -kommunen haben in Sachsen- Anhalt bereits Genderzielsetzungen im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes erfolgreich umgesetzt und welche Fortschritte konnten damit im Rahmen der Stabilität der Dorfgesellschaft erreicht werden? 25 Antwort bitte anhand der konkreten Dörfer, Ortschaften und Kommunen sowie den Evaluierungsergebnissen des Förderträgers und den Ergebnissen der Eigenevaluierung der teilnehmenden Bewohner. Der Landesregierung sind keine Beispieldörfer, -ortschaften und -kommunen in Sachsen-Anhalt bekannt, die Genderzielsetzungen im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes umgesetzt haben. 6. Aus- und Fortbildung (09 10, 525 01 und 525 02) Die Zuordnung der Titel für Aus- und Fortbildung zum Genderziel 2 hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Fortbildungsmittel sind für Qualifizierungen in den speziellen Berufsfeldern der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingestellt. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erfolgt auf Grund fachlicher Bedarfe. 6.1 Nach welchen Bestimmungen bzw. Auswahlkriterien erfolgt die Teilnahme der Bediensteten der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten an den Aus- und Fortbildungen, so dass die Chancengleichheit gewährleistet wird? Die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungsangeboten steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen und richtet sich zuerst nach fachlichen und dienstlichen Erfordernissen . Die Chancengleichheit ist im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Personalstellen auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen gewahrt. Zusätzlich werden die Personalvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte beteiligt. 6.2 Welche Erkenntnisse liegen dem MULE vor, dass die Chancengleichheit der Bediensteten der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten bei der Teilnahme an den Aus- und Fortbildungen bisher nicht gewährleistet wurde? Antwort bitte anhand repräsentativer Statistiken und Fallbeispiele. Es liegen keine Erkenntnisse vor. 6.3 Welche Fächer in Fortbildungen bzw. Aus- und Fortbildungen zum Thema Gender Mainstreaming werden für die Bediensteten der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten angeboten? Antwort bitte nach Aus- und Fortbildungen sowie Unterrichtsfächern mit zugeordneten Genderinhalten und -zielen. Das MULE bietet für die Bediensteten der ÄLFF keine derartigen Fortbildungen an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Angebote des Aus- und Fortbildungsinstitutes Sachsen-Anhalt nutzen. Eine Unterteilung nach Fächern erfolgt nicht. 26 2.301 Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen, Bedarfe, Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Männern in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen (Verwaltungshandeln) 3.03 Erfolgreich Führen - Potenziale und Ressourcen von Frauen in Führungspositionen 3.04 Grundlagen des Frauenfördergesetzes LSA (FrFG) und Frauenförderung in Sachsen-Anhalt 3.05 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis 3.06 Unterschiedliche Kommunikationsstile sowie unterschiedliche Rhetorik von Frauen und Männern in Führungspositionen 3.09 Rhetorik für Frauen 3.10 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis 3.11 Die Aufgaben und Rechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten Konkrete Angaben zu Gender Mainstreaming liegen hier nicht vor. 6.4 Wie viele Bedienstete der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden mithilfe der benannten Kostenansätze für Aus- und Fortbildungen gefördert? Antwort bitte nach ALFF, Teilnehmern, Geschlecht und Maßnahme. Da Bedienstete mehrfach an Fortbildungen teilnehmen sind die Teilnehmerzahlen höher als die Personalzahlen der ÄLFF. ALFF Teilnehmerzahl gesamt weiblich männlich Fortbildungsthema (♂ zu ♀) a) Fachthemen b) Fachübergreifende Themen c) IT-Schulungen d) Führungskräfteschulungen Altmark 308 221 87 a) 223 (60:163) b) 38 (8:30) c) 43 (16:27) d) 4 (3:1) Mitte 216 130 86 a) 148 (78:70) b) 57 (46:11) c) 10 (6:4) d) 1 (0:1) Anhalt 82 45 37 a) 55 (26:29) b) 19 (7:12) c) 5 (3:2) d) 3 (1:2) Süd 220 127 93 a) 129 (57:72) b) 44 (18:26) c) 27 (8:19) d) 20 (10:10) 27 6.5 Nach welchen Bestimmungen bzw. Auswahlkriterien erfolgt die Förderung von Lehrmitteln (525 02, 1. Gerätschaften) für die Bediensteten der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, so dass die Chancengleichheit gewährleistet wird? Bitte Lehrmittel auflisten und Genderziele und Auswahlkriterien zuordnen . Der Titel 525 02 ist im Einzelplan 09 Kapitel 09 10 nicht unter den Ausgabeansätzen für 2017/2018 bei 525 i. H. v. 21.000 € (Drucksache 7/1128 neu v. 17.03.2017) enthalten . Hierbei handelt es sich um sächliche Verwaltungsausgaben im Bereich Lehrmittel. Die Kostenansätze im Kapitel 09 10 Titel 525 02 werden den ÄLFF für alle benötigten Lehrmittel, die allen Bediensteten zur Verfügung gestellt werden, genutzt. Die Beschaffung erfolgt gemäß fachlichem Bedarf nach den Vorgaben des Vergabe- und Haushaltsrechts. 6.6 Aus welchen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Teilnehmerzahlen (♂ zu ♀) ergeben sich die Haushaltsansätze (€) für GG2 in 2017 und 2018 für die Umsetzung von Genderzielen? Antwort bitte nach geplantem Kostenansatz und Titel in nachfolgender Tabelle aufsummieren, so dass sich der benannte Haushaltsansatz ergibt. Umsetzung Genderziel 2/Titel Erläuterung der Maßnahme 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € 525 01 Teilnehmer Gender-Maßnahme 1 Teilnehmer Gender-Maßnahme 2 usw. Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 21.000 21.000 Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Der Haushaltsplan enthält keine gesonderten Gendermaßnahmen. Die Anmeldung der Haushaltsmittel für den Fortbildungstitel erfolgt auf Grundlage der in der Vergangenheit gemeldeten Bedarfe und der Überrollung der entsprechenden Haushaltsansätze. In den Dienststellen verständigt sich einmal im Jahr jede/r Bedienstete/r mit seiner/seinem Vorgesetzten bzgl. der konkret zu besuchenden Fortbildungen. Dies bildet die Grundlage für die Fortbildungsbedarfsplanung und der Planung der Haushaltsmittel. 28 7. Aus- und Fortbildung (09 60, 525 01 und 525 02) Die Zuordnung der Titel für Aus- und Fortbildung zum Genderziel 2 hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Fortbildungsmittel sind für Qualifizierungen in den speziellen Berufsfeldern der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) veranschlagt. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erfolgt auf Grund fachlicher Bedarfe. 7.1 Nach welchen Bestimmungen bzw. Auswahlkriterien erfolgt die Teilnahme der Bediensteten der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau an den Aus- und Fortbildungen, so dass die Chancengleichheit gewährleistet wird? Die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungsangeboten steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen und richtet sich zuerst nach fachlichen und dienstlichen Erfordernissen . Die Chancengleichheit ist im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Personalstellen auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen gewahrt. Zusätzlich werden die Personalvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte beteiligt. 7.2 Welche Erkenntnisse liegen dem MULE vor, dass die Chancengleichheit der Bediensteten der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau bei der Teilnahme an den Aus- und Fortbildungen bzw. Lehrgängen bisher nicht gewährleistet wurde? Antwort bitte anhand repräsentativer Statistiken und Fallbeispiele nach Geschlecht (♂ zu ♀). Es liegen keine Erkenntnisse vor. 7.3 Welche Fächer bzw. Aus- und Fortbildungen zum Thema Gender Mainstreaming werden für die Bediensteten der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau ausgebildet bzw. angeboten? Bitte Fächer sowie Aus- und Fortbildungen auflisten und die Genderziele des EP bzw. Gender Mainstreaming jeweils zuordnen. Siehe Antwort zu Frage 6.3 7.4 Für wie viele Bedienstete der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau wird mithilfe der benannten Kostenansätze die Teilnahme an Ausund Fortbildungen gefördert? Antwort bitte nach Teilnehmern, Geschlecht (♂ zu ♀) und Maßnahmen. Stand: 31.08.2017 Teilnehmerzahl gesamt weiblich männlich Fortbildungsthema a)Fachthemen b)Fachübergreifende Themen c) IT d) Führungskräfteschulungen LLG 150 81 69 a) 111 (58:53) b) 17 (4:13) c) 18 (5:13) d) 4 (2:2) 29 Bislang konnte allen antragstellenden Bediensteten die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen ermöglicht werden (vgl. 7.1.). 7.5 Welche Messen und Fachtagungen, die Bedienstete der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau besuchen können, beinhalten Angebote bzw. Präsentationen zu Gender Mainstreaming? Bitte Messen und Fachtagungen mit entsprechenden Themen zu Gender Mainstreaming auflisten bzw. entsprechende Genderziele des EP zuordnen . Hierzu erfolgte keine Erfassung. 7.6 Warum werden für die Bediensteten der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau keine Lehr- und Lernmittel (525 02, Erläuterung 1., 2. und 3.) „mit Genderzielen“ gefördert, für die Bediensteten der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten aber schon? Begründung bitte im Hinblick auf die Chancengleichheit und die Ursachen für den reduzierten Kostenansatz. Der Titel 525 02 ist im Einzelplan 09 Kapitel 09 60 für die Jahre 2017/2018 nicht unter den Ausgabeansätzen bei 525 i. H. v. 20.000 € (Drucksache 7/1128 neu vom 17.03.2017) enthalten. Hierbei handelt es sich um sächliche Verwaltungsausgaben im Bereich Lehrmittel. 7.7 Warum wurde der Kostenansatz für den Punkt 4. Gesundheitsmanagement (2016: 1.000 €) für 2017 und 2018 gestrichen? Begründung bitte im Hinblick auf die Chancengleichheit (s. Fragenkomplex 9)und die Gründe für den reduzierten Kostenansatz. In der Haushaltsplanaufstellung wurden aus Gründen der Haushaltsklarheit die Mittel für das Gesundheitsmanagement einheitlich für alle Dienststellen aus dem Bereich der Aus- und Fortbildung herausgelöst und bezogen auf die LLG im Titel 533 06 veranschlagt . 7.8 Aus welchen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Teilnehmerzahlen (♂ zu ♀) ergeben sich die Haushaltsansätze (€) für GG2 in 2017 und 2018 für die Umsetzung von Genderzielen? Antwort bitte nach den Kostenansätzen in den Erläuterungen 1. und 2. wie in nachfolgender Tabelle aufsummieren, so dass sich der benannte Haushaltsansatz ergibt. 30 Umsetzung Genderziel 2/Titel Erläuterung der Maßnahme 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € 525 01 Teilnehmer Gender-Maßnahme 1 Teilnehmer Gender-Maßnahme 2 usw. Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 20.000 20.000 Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Die Anmeldung der Haushaltsmittel für den Fortbildungstitel erfolgt auf Grundlage der in der Vergangenheit gemeldeten Bedarfe und der Überrollung der entsprechenden Haushaltsansätze. In der LLG stimmt sich jede/r Bedienstete/r mit seiner/seinem Vorgesetzten bzgl. der konkret zu besuchenden Fortbildungen im Rahmen von jährlich stattfindenden Personalführungsgesprächen ab. Dies bildet die Grundlage für die Fortbildungsbedarfsplanung und der Planung der Haushaltsmittel. 8. Förderungen der Einrichtungen der überbetrieblichen Ausbildungsstätte durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) Bonn (09 60, TGr. 62) 8.1 Wie ordnen sich Bundesmittel zum Erwerb eines Schleppers SDL 103 (Titel 811 62, 120.000 € in 2018) in die Gender Mainstreaming Zielsetzungen des Landes Sachsen-Anhalt und die Genderziele im EP 09 (GG1) ein? Genderziel: Je ein SDL 103 ausschließlich für ♂♂ und für ♀♀ Auszubildende ? Bitte begründen. Es handelt sich bei dem Schlepper SDL 103 nicht um das zu beschaffende, sondern um das zu ersetzende Fahrzeug. Der Schlepper wird im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung von Teilnehmenden aus landwirtschaftlichen Betrieben der Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg- Vorpommern und Brandenburg an der überbetrieblichen Ausbildung benötigt. 8.2 Wie ordnen sich Bundesmittel zur Ausstattung von Ausbildungs-, Vortrags -, Ausbilder- und Lehrmittelräumen (Titel 812 62, 118.200 € in 2018) in die Gender Zielsetzungen des EP 09 (GG1) des Landes Sachsen- Anhalt ein? 8.3 In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob nach Gender Mainstreaming Lehrmittel, Anschauungsobjekte, einzelne Darstellungen von landwirtschaftlichen Nutztieren oder deren Verhaltensweisen, Farben, Arbeitsgeräte oder andere Ausbildungselemente seitens des MULE identifiziert wurden, die verstärkt dazu führen, dass sich stereotype Geschlechterrollen in der Phase der Ausbildung ausprägen? 31 Antwort bitte anhand von Fallbeispielen mit Begründung. Wenn keine derartigen Fälle bekannt, dann bitte begründen, ob derartige Ansätze existieren und vom wem sie durchgeführt und finanziert werden. Antwort zu Frage 8.2 und 8.3: Die auszustattenden Ausbildungs-, Vortrags-, Ausbilder- und Lehrmittelräume dienen der überbetrieblichen Ausbildung von weiblichen und männlichen Auszubildenden aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg . Hier ist geplant, alle Räume neu einzurichten mit Möbeln, moderner Unterrichtstechnik und der erforderlichen Raumausstattung. Ein Unterrichtsraum wird als PC-Kabinett eingerichtet. Lehrmittel, Anschauungsobjekte, einzelne Darstellungen von landwirtschaftlichen Nutztieren oder deren Verhaltensweisen usw. sollen nicht beschafft werden. 9. Gesundheitsmanagement (09 10/533 04; 09 60/533 06 u. 682 34; 09 80/533 77 u. 533 44) Die Zuordnung der Titel für Gesundheitsmanagement zum Genderziel 2 hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Das Gesundheitsmanagement ist auf die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit aller Bediensteten zur optimalen Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben ausgerichtet. Die Angebote richten sich nach den Bedarfen der Bediensteten. 9.1 Das Gesundheitsmanagement dient der „Schaffung der notwendigen Voraussetzungen , die dem Erhalt und der Förderung der psychischen und physischen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dienen“ (Erläuterung Titel 533 04). Welche Genderhauptziele haben bisher die psychische und physische Leistungsbereitschaft der Landesbediensteten nachweislich gefördert? Antwort bitte anhand repräsentativer Statistiken (z. B. Entwicklung des Krankenstandes, Anzahl der Krankheitstage vor und nach Einführung der Genderziele, bezogen auf die Geschlechter der Bediensteten). Es sind keine Erhebungen unter dieser Maßgabe vorhanden. 9.2 Das Gesundheitsmanagement gehört zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber den Angestellten: Welche konkreten Gender- Maßnahmen gehen über die gesetzlich verankerten Pflichten des Arbeitgebers hinaus, die den Gesundheitszustand der Landesbediensteten verbessern? Antwort bitte auf die Einzeltitel und auf die jeweilige Landeseinrichtung beziehen und dabei die physiologischen Unterschiede der Geschlechter berücksichtigen. Es sind keine Erhebungen unter dieser Maßgabe vorhanden. 9.3 Welche spezifischen Genderkompetenzen müssen Außenstehende aufweisen , die Dienstleistungen für das Gesundheitsmanagement der Landesbehörden erbringen? 32 Bitte anhand der Haushaltstitel und Landesbehörden die Dienstleister und Gender-Kompetenzen benennen und begründen. Gender-Kompetenz ist die Fähigkeit von Personen, bei ihren Aufgaben Gender- Aspekte zu erkennen und gleichstellungsorientiert zu bearbeiten. Bei der Ausschreibung von Dienstleistungen Außenstehender werden ausschließlich die Vorgaben des Vergabe- und Haushaltsrechts sowie des Frauenfördergesetztes Sachsen-Anhalt berücksichtigt . Ein Nachweis o. a. Kompetenz ist nicht erforderlich. 9.4 In welchen Landesbehörden wurden bisher Gesundheitstage organisiert und welche Genderziele und -kompetenzen wurden bei den entsprechenden Gesundheitstagen umgesetzt bzw. vermittelt? Antwort bitte nach Landesbehörden, durchgeführten Gesundheitstagen, Zielsetzungen der Veranstaltungen, umgesetzten Genderzielen und Evaluierungsergebnissen der Teilnehmer (♂ zu ♀). Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. ALFF Anhalt: Gesundheitstage werden jährlich in Zusammenarbeit mit Krankenkassen durchgeführt. ALFF Altmark: Ein Gesundheitsmanagement ist etabliert. Seit 2010 werden jährlich Gesundheitstage zu unterschiedlichsten Themen veranstaltet, z. B. Ernährung, Ergonomie am Arbeitsplatz, Rückenprävention. April 2015 - Mai 2017 Durchführung eines 2-jährigen Gesundheitsprojektes mit der IKK gesund plus In Auswertung der Mitarbeiterbefragungen wurden nachfolgende Themen umgesetzt: - Gesundheits-Checks, - Stressbewältigung, - Entspannung, - Rückenprävention, - Supervision. Weitere jährliche Mitmachaktionen: - Sportfeste, - Mit dem Rad zur Arbeit. 9.5 Der Titel 09 60/682 34 wird in Drs. 7/1128 neu dem GG2 zugeordnet, pro Haushaltsjahr mit einem Ansatz von 500 € versehen und in Vorlage 179 zur Drucksache 7/540 offenbar dem Gesundheitsmanagement (definiert als „verschiedene Titel“) zugeordnet: Tatsächlich beinhaltet 09 60/682 34 die Zuschüsse an den landwirtschaftlichen Betrieb Iden. Bitte die Mittelzuordnung entsprechend korrigieren. Im Einzelplan 09 Kapitel 09 60 ist im Titel 682 34 der Zuschuss an den landwirtschaftlichen Betrieb Iden veranschlagt. 33 Hierbei sind in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 jeweils 500 € für Maßnahmen zur Durchführung des Gesundheitsmanagement für die Kollegen-/innen enthalten. Die Veranschlagungen sind im Wirtschaftsplan des landwirtschaftlichen Betriebes Iden unter A. Erfolgsplan verbucht. In der Drucksache 7/1128 neu v. 17.03.2017 wurden die Haushaltsansätze für 2017 und 2018 i. H. v. 500 € detailliert im Rahmen der Zuordnung der Genderhaupt- und -nebenzielen für das Gesundheitsmanagement aufgeführt. Insofern ist die Mittelzuordnung bereits erfolgt. 9.6 Aus welchen Managementmaßnahmen und für welche Teilnehmerzahlen (♂ zu ♀) ergeben sich die Haushaltsansätze (€) für GG2 in 2017 und 2018 für die Umsetzung von Genderzielen? Antwort bitte nach den einzelnen Haushaltstiteln in nachfolgender Tabelle aufsummieren, so dass sich der benannte Haushaltsansatz ergibt. Umsetzung Genderziel 2 / Titel Erläuterung der Maßnahme 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € 533 04 Teilnehmer Gender-Maßnahme 1 Teilnehmer Gender-Maßnahme 2 usw. 533 06 Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € für 5 Haushaltstitel 5.000 5.000 Siehe auch Vorbemerkung der Landesregierung; die Haushaltsmittel sind dem GG1 zugeordnet. Darüber hinaus ist in 09 80 kein Titel 533 77 vorhanden. III EP 15 Bereich Umwelt und Energie Die Zuordnung der Titel für Aus- und Fortbildung zum Genderziel 2 hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Fortbildungsmittel sind für Qualifizierungen in den speziellen Berufsfeldern Ministeriums veranschlagt. Die Fortbildungsveranstaltungen bzw. die Teilnahme an solchen werden auf Grund fachlicher Bedarfe organisiert. 1 Aus- und Fortbildung (Kap. 15 01, Titel 525 … unbestimmt) 1.1 Im Kap. 15 01 werden in unbestimmter Titelnummer die Titel 525 … mit 160.000 Euro je Haushaltsjahr benannt. Tatsächlich beinhalten die vier Titel den Haushaltsansatz von 168.000 Euro. Wie ist der konkrete Kostenansatz der GG2? Antwort bitte nach den einzelnen Haushaltstiteln in nachfolgender Tabelle aufsummieren, so dass sich der benannte Haushaltsansatz ergibt. 34 Umsetzung Genderziel 2/Titel Erläuterung der Maßnahme 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € 525 01 Erläuterung 1 Teilnehmer Gender-Maßnahme 1 Teilnehmer Gender-Maßnahme 2 usw. Erläuterung 2 Teilnehmer Gender-Maßnahme 1 Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € für 4 Haushaltstitel 168.000 168.000 Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Im Kapitel 15 01 ist der Titel 525 01 der Aus- und Fortbildung zugeordnet und mit jeweils 150.500,00 € für 2017 und 2018 untersetzt. Die Titel 525 02 und 525 03 sind wie in Fragekomplex 2 und 3 aufgeführt für Qualifizierungen der Personalvertretungen und der Schwerbehindertenvertretung vorgesehen und gesondert mit Finanzmitteln ausgestattet. 2 Fortbildung Personalvertretung-ÖPR/Schwerbehindertenvertretung (15 01/525 02) 2.1 Welche Genderziele und -Maßnahmen werden in den Fortbildungen vermittelt ? Bitte Fortbildungsveranstaltungen mit Unterrichtsinhalten und Genderzielen listen. Die Mittel werden überwiegend für externe Qualifizierungen aufgewandt. Deren Inhalte sind nicht beeinflussbar. 2.2 Wie wird die Wertigkeit der Zielsetzungen definiert bzw. ist Gender-Mainstreaming höherrangiger als der Schwerbehindertenstatus oder wird die Gruppe der Schwerbehinderten nochmals in Rahmen der Chancengerechtigkeit aufgrund des Geschlechts getrennt bewertet? Bitte begründen. Verpflichtungen zur Umsetzung einer effektiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming ergeben sich sowohl aus dem internationalen Recht als auch aus dem nationalen Verfassungsrecht. Das Schwerbehindertenrecht wird auf den Grundlagen der UN-Behindertenkonvention, dem Grundgesetz sowie dem Bundesteilhabegesetz umgesetzt. 2.3.1 Welche Genderziele und -Maßnahmen werden zum Schutz der Schwerbehinderten definiert und umgesetzt? 35 Bitte einzeln benennen und zuordnen. Es wurden keine gesonderten Genderziele und -Maßnahmen für schwerbehinderte Beschäftigte festgelegt. 3 Fortbildung Personalvertretung-Hauptpersonal (15 01/525 03) 3.1 Welche Auswirkungen hat die Vermittlung von Genderzielen auf die Neutralität der Vertreter des Hauptpersonalrates, die alle Landesbediensteten unabhängig von ihrer selbstgewählten und tatsächlichen geschlechtlichen Zuordnung gerecht, gleich und fair vertreten sollen? Bitte begründen. Bei der Vermittlung von Genderzielen in der Tätigkeit als Hauptpersonalrat sind keine negativen Auswirkungen bekannt. 3.2 Finden zur Umsetzung auch dokumentierte Belehrungen im Rahmen der Gleichstellung zu den Genderzielen in den Einrichtungen des MULE und den unterstellten Abteilungen statt? Bitte Belehrungszeitraum, Inhalt und gesetzliche Grundlage benennen. Es finden keine Belehrungen zu den Genderzielen statt. 3.3 Wer vertritt im Rahmen der Chancengleichheit die befristet Angestellten (z. B. im Forst) des MULE und welche Genderziele bzw. -Maßnahmen sind auf diese Arbeitsverhältnisse ausgerichtet? Bitte je Abteilung des MULE die entsprechende Vertretung (♂ zu ♀) für die befristet Angestellten (♂ zu ♀) quantitativ zuordnen und die Genderziele im Rahmen der Chancengleichheit benennen. Die Vertretung aller Beschäftigten im Geschäftsbereich des MULE ist durch das Personalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) geregelt. 4 Aus- und Fortbildung der GLP-Kommission und Qualitätsmanagementschulungen (15 01/525 03) Der in der Frage benannte Titel betrifft die Fortbildung Personalvertretung - Hauptpersonalrat . Darüber hinaus werden die Fragen 4.1 bis 4.6 aufgrund der in der Frage benannten Zweckbestimmung wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. 4.1 Welche Definition des „Qualitätsbegriffes“ wird im Land Sachsen-Anhalt angewandt und welche Genderziele sollen dabei berücksichtigt werden? Bitte Qualität definieren und Genderziele zuordnen. 4.2 Welches Qualitätsmanagementsystem (QMS) zertifiziert anhand von Indikatoren , die Gender Mainstreaming zuzuordnen sind bzw. Genderziele umsetzen und welche Indikatoren sind dies im Einzelnen? Bitte benennen und Genderziele zuordnen. 36 4.3 Welche Gender-Maßnahmen und -ziele werden im Rahmen des Qualitätsmanagements im MULE und dessen nachgeordneten Abteilungen umgesetzt? Bitte auflisten und den einzelnen Bestandteilen des QMS zuordnen. 4.4 Welche Gender-Maßnahmen und -ziele werden an die Teilnehmer im Rahmen der Schulungen zur Einhaltung der Grundsätze der „Guten Laborpraxis “ (GLP) vermittelt bzw. wo ist Gender Mainstreaming in der GLP definiert? Bitte dem Inhalt und der Zielsetzung der GLP Genderziele und -Maßnahmen zuordnen. 4.5 Welche Grundsätze der GLP enthalten Gender-Maßnahmen, die im Sinne der GLP zu kontrollieren oder zu beachten wären? Grundsätze bitte listen und Indikatoren für die Kontrolle dazu benennen. 4.6 Wo ist in der GLP ein Risiko für die Gesundheit der Bediensteten des MULE unter dem Aspekt der Einhaltung bzw. Nicht-Einhaltung von Genderzielen und Gender-Maßnahmen definiert? Bitte die Risiken im Rahmen der GLP benennen und die einzelnen Genderziele bzw. -Maßnahmen zuordnen. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der GLP-Kommission und Qualitätsmanagementschulungen unter Kapitel/Titel 15 01/525 09 beziehen sich ausschließlich auf die GLP („Gute Laborpraxis“) und auf die Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“. Die GLP beschreibt einen Qualitätsstandard für bestimmte nicht-klinische gesundheits - und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Gemischen. Die GLP hat in vielen Mitgliedsstaaten der OECD Gültigkeit. In Deutschland ist dieser Qualitätsstandard national implementiert in den §§ 19a bis 19d sowie in Anhang 1 und Anhang 2 Chemikaliengesetz (ChemG). Auf dieser Grundlage wird die GLP- Kommission des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Die Norm DIN EN ISO/IEC 17025 hat für die Arbeitsweise bestimmter Laboratorien Bedeutung, die aufgrund europarechtlicher Vorgaben einer Akkreditierung bedürfen. Die dokumentierte Einhaltung der DIN EN ISO/IEC 17025 ist für diese Laboratorien die Grundlage für eine erfolgreiche Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Die beiden genannten Normen sind wissenschaftlich-technische Regelwerke, in denen es keine auf das Geschlecht bezogenen Aspekte gibt. Die Teilnahme an Ausund Fortbildungsmaßnahmen zu diesen Normen richtet sich nicht nach dem Geschlecht , sondern ausschließlich nach der Funktion der Person im jeweiligen Qualitätsmanagement -System. 5 Gesundheitsmanagement (15 01/TGr. 63) Die Zuordnung der Titel für Gesundheitsmanagement zum Genderziel 2 hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Das Gesundheitsmanagement ist auf die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit aller Bediensteten zur optimalen Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben ausgerichtet. Die Angebote richten sich nach den Bedarfen der Bediensteten. 37 5.1 Welche Gender-Maßnahmen werden im Gesundheitsmanagement umgesetzt , oder geplant und wie werden sie finanziell unterlegt? Bitte auflisten und begründen. Im Rahmen der Gesundheitsförderung werden keine genderspezifischen Angebote gemacht. 5.2 Welche Genderziele werden bei der Förderung der Betriebssportgemeinschaft (BSG) umgesetzt? Wurde die Chancengleichheit bei der Teilnahme am Betriebssport bisher nicht gewährt? Bitte anhand der Mitgliederzahl der BSG (♂ zu ♀) und an Fallbeispielen begründen. Die Teilnahme wird nicht systematisch nach Geschlecht erfasst. Sie ist freiwillig erfolgt jeweils nach den dienstlichen und privaten Möglichkeiten. 5.3 Welche Genderziele werden bei der Durchführung des Gesundheitstages umgesetzt? Bitte Genderziele auflisten und den Bezug begründen. Siehe Antwort zu Frage 5.1 5.4 Welche Genderziele werden bei Ausstellungen zu Gesundheitsthemen vermittelt? Bitte die Ausstellungen mit Gesundheitsthemen und den zugeordneten Genderzielen des EP 15 bzw. Gender Mainstreaming listen. Siehe Antwort zu Frage 5.1. 5.5 Welche Genderziele und -Maßnahmen dienen dem Erhalt und der Förderung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit der Landesbediensteten ? Bitte die Genderziele des EP 15 auflisten und dazu physische und psychische Leistungsfähigkeit im Einzelnen zuordnen. Es sind keine GG2-Ziele in der Gesundheitsförderung definiert. 5.6 Aus welchen Managementmaßnahmen und für welche Teilnehmerzahlen (♂ zu ♀) ergeben sich die Haushaltsansätze (€) für GG2 in 2017 und 2018 für die Umsetzung von Genderzielen? Antwort bitte nach den einzelnen Haushaltstiteln in nachfolgender Tabelle aufsummieren, so dass sich der benannte Haushaltsansatz ergibt. 38 Umsetzung Genderziel 2/Titel Erläuterung der Maßnahme 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € 533 04 Teilnehmer Gender-Maßnahme 1 Teilnehmer Gender-Maßnahme 2 usw. 547 63 Sächliche Verwaltungskosten Gender- Maßnahme 1 Sächliche Verwaltungskosten Gender- Maßnahme 2 Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 8.000 8.000 Es sind keine GG2-Ziele in der Gesundheitsförderung definiert, somit können diesem keine Maßnahmen zugeordnet werden. 6 Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung („Umweltbildung“ 15 02/TGr. 95) 6.1 Die in der Umweltbildung dargestellte Nachhaltigkeitsstrategie in Sachsen - Anhalt führt keine Gender-Maßnahmen auf. Welche Genderziele des Landes Sachsen-Anhalt werden dann mit dieser Titelgruppe unter der Genderförderung finanziert? Bitte Projekte einzeln mit dazu formulierten Genderzielen auflisten. In den Nachhaltigkeitsrichtlinien des Landes ist nicht explizit ausgeführt, Gendermaßnahmen im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) umzusetzen. Somit kann kein Verein/Verband benannt werden, welcher im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Umweltbildung in Sachsen-Anhalt (Richtlinien Nachhaltigkeitsbildung - RdErl. des MLU vom 05.11.2015) gezielt Projekte mit Gendermaßnahmen durchführt. Es wird kein/e Teilnehmer/in an BNE-Projekten aus Gender-Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen oder bevorzugt. BNE-Projekte richten sich an Teilnehmer /innen beiderlei Geschlechts gleichermaßen. Im Übrigen sind seit Jahren Kinder die Hauptzielgruppe der Projekte der BNE. Eine geschlechterspezifische Unterscheidung bei der Durchführung der Projekte ist hierbei entbehrlich, wobei Gender- Mainstreaming durchaus in Einzelprojekten Inhalt sein kann. 6.2 Welche Genderziele haben die geförderten Vereine und Verbände in ihren Satzungen benannt? Bitte Vereine und Verbände mit Genderzielen einzeln auflisten. 39 Die Satzungen aller Vereine und Verbände, die auf Grundlage der Nachhaltigkeitsrichtlinien der letzten beiden Jahre Zuwendungen erhielten, wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: - die Satzungen enthalten keine Genderziele, - einige Satzungen berücksichtigen lediglich die sprachliche Gleichstellung. 6.3 Von welchen Vereinen und Verbänden werden Bildungsprojekte gefördert ? Antwort bitte nach den einzelnen Gender-Maßnahmen der jeweiligen geförderten Vereine und Verbände in nachfolgender Tabelle aufsummieren, sodass sich der benannte Haushaltsansatz ergibt. Umsetzung Genderziel 1/Titel 684 95 Erläuterung der Maßnahme 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Verein/Verband 1 Gender-Maßnahme 1 Verein/Verband 2 Gender-Maßnahme 2 Verein/Verband 2 Gender-Maßnahme 1 Verein/Verband 3 Gender-Maßnahme 1 usw. Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 800.000 800.000 Wie sich aus den Antworten zu 6.1 und 6.2 ergibt, wurden im Jahr 2017 keine Zuwendungen an Vereine oder Verbände bewilligt, die eine Relevanz als Gender- Hauptziel aufweisen. In den bewilligten Projekten wird der Gender-Mainstream dem Grunde nach berücksichtigt, so dass lediglich eine Relevanz als Nebenziel ableitbar ist. Die Maßnahmen für 2018 sind bis zum 30.09.2017 bei der Bewilligungsstelle einzureichen . Eine Aussage zum Gender-Mainstream ist derzeit nicht möglich. Es wird jedoch keine grundlegende Abweichung der Aussage für das Jahr 2017 erwartet. 7 Aus- und Fortbildung (15 04/525 01) Die Zuordnung der Titel für Aus- und Fortbildung zum Genderziel 2 hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Fortbildungsmittel sind für Qualifizierungen in den speziellen Berufsfeldern des Landesamtes für Umweltschutzveranschlagt. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erfolgt auf Grund fachlicher Bedarfe. 40 7.1 An welchen Ausbildungslehrgängen (Erläuterung 1.) werden Gender- Maßnahmen und -ziele vermittelt? Wie entstehen die dafür eingeplanten Kosten? Antwort bitte in nachfolgender Tabelle: anhand der Haushaltsansätze der einzelnen Maßnahmen, den Genderzielen und dem daraus resultierenden Haushaltsansatz für die einzelnen erläuterten Gender-Maßnahmen. Umsetzung Genderziel 2/525 01, Erläuterung 1. Erläuterung der Ausbildung nach Teilnehmern (♂ zu ♀) 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Ausbildungslehrgang 1 Genderziele/-Maßnahmen Ausbildungslehrgang 2 Genderziele/-Maßnahmen usw. Haushaltsansatz gesamt in € 3.150 3.150 Die Ausbildungslehrgänge beziehen sich auf gesetzlich vorgeschriebene Lehrgänge, wie Probenehmerlehrgänge; Schulungen zur Bedienung, Wartung und Reparatur von Immissionsschutztechnik, Emissionsschutztechnik oder Störfallrecht etc. Statistiken zu den erfragten Merkmalen liegen nicht vor. 7.2 An welchen Fortbildungsveranstaltungen (Erläuterung 2.) werden Gender -Maßnahmen und -ziele vermittelt? Wie entstehen die dafür eingeplanten Kosten? Antwort bitte in nachfolgender Tabelle: anhand der Haushaltsansätze der einzelnen Gender-Maßnahmen und -ziele sowie dem daraus resultierenden Haushaltsansatz für die erläuterten Gender-Maßnahmen. Umsetzung Genderziel 2 / 525 01, Erläuterung 2. Erläuterung der Fortbildung nach Teilnehmern (♂ zu ♀) 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Fortbildung 1 Genderziele/-Maßnahmen Fortbildung 2 Genderziele/-Maßnahmen usw. Haushaltsansatz gesamt in € 15.275 15.235 Siehe Antwort zu Frage 7.8 - dies gilt für alle Dienststellen. 41 Unter der Maßgabe der Zuordnung zum Gendernebenziel erfolgt die Angabe der Daten (Stand 31.08.2017): Umsetzung Genderziel 2/ 525 01, Erläuterung 2. Erläuterung der Fortbildung nach Teilnehmern (♂ zu ♀) 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Fortbildung 1 Führungskompetenz … 1 - 0 AFI ca. 80,00 Fortbildung 2 Personalauswahlverfahren 0 - 1 AFI ca. 55,00 Fortbildung 3 Grundlagen MA-Führung 1 - 0 AFI ca. 80,00 Fortbildung 4 Burn-out-Prävention f. Führungskräfte 1 - 0 AFI ca. 55,00 Fortbildung 5 Arbeitsrechtsseminare zu Qualifiziergs.vereinb., etc. 0 - 2 Dialog WB 350,00 Fortbildung 6 Rhetorik von Frauen und Männern in Führungspos. 0 - 1 Haushaltsansatz gesamt in € 15.275 15.235 7.3 Auf welchen Fachtagungen u. ä. Veranstaltungen (Erläuterung 3.) wird über Gender-Maßnahmen und -ziele berichtet? Wie entstehen die dafür eingeplanten Kosten? Antwort bitte in nachfolgender Tabelle: anhand der Haushaltsansätze der einzelnen Gender-Maßnahmen und -ziele sowie dem daraus resultierenden Haushaltsansatz für die erläuterten einzelnen Maßnahmen. Umsetzung Genderziel 2 / 525 01, Erläuterung 3. Erläuterung der Tagungen nach Teilnehmern (♂ zu ♀) 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Fachtagung 1 Genderziele/-Maßnahmen Fachtagung 2 Genderziele/-Maßnahmen usw. Haushaltsansatz gesamt in € 11.575 11.615 Die Veranstaltungen zu Erläuterung 3 beziehen sich ausschließlich auf Fachtagungen , Konferenzen und Kolloquien mit rein fachspezifischem Hintergrund der jeweiligen Arbeitsplatzinhaber. 42 7.4 Warum wird hier das Gesundheitsmanagement (Erläuterung 5.) - ein in den EP 09 und EP 15 explizit immer benanntes Genderziel - im Landesamt für Umweltschutz (LAU) nicht gefördert? Bitte begründen. Das Gesundheitsmanagement wird, wie nachfolgend aufgeführt, gefördert: Hierfür sind im Titel 533 06 jeweils 1.000 € für 2017 und 2018 eingestellt. - Es findet jährlich ein Gesundheitstag statt Thema für 2017: Rückengesundheit. Weiterhin besteht für die Beschäftigten die Möglichkeit der Teilnahme an: - Massagen (14-tägig), - Gymnastik/Rückenschule (wöchentlich), - Yoga-Kurse (wöchentlich). 7.5 Oder heißt das: Im LAU wären dann bereits alle Genderziele im Gesundheitsmanagement umgesetzt bzw. erreicht? Wenn ja, wie ist das Ergebnis anhand der Bediensteten feststellbar? Bitte begründen nach den Ergebnissen und Fortschritten (♂ zu ♀). Wenn nein, welche Genderziele wurden im LAU bisher nicht umgesetzt und warum? Siehe Antwort zu Frage 5 7.6 Unter welchen Genderzielen werden Ausbildungslehrgänge (Erläuterung 1.) genehmigt und wie sehen die Abschlussergebnisse der Teilnehmer aus? Bitte die Voraussetzungen für die Teilnahme anhand Chancengleichheit und nach den Teilnehmern (♂ zu ♀) der benannten Ausbildungslehrgänge begründen und dazu die Abschlussergebnisse darstellen. Siehe Antwort zu Frage 7.1 7.7 Wie hoch ist der quantitative Unterrichtsanteil von Genderthemen im Vergleich zu den eigentlichen Ausbildungsangeboten? Bitte quantitative Zeitanteile der einzelnen Fächer je Ausbildungsmaßnahme auflisten. Dazu liegen keine Erhebungen vor. 7.8 Wird die Teilnahme an Fachtagungen, Fortbildungsveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen (Erläuterungen 2. und 3.) im LAU nur unter Gendergesichtspunkten gestattet? Wenn ja, wie sind diese Teilnahmevoraussetzungen formuliert? Bitte die Voraussetzungen für die Teilnahme anhand Chancengleichheit und nach den Teilnehmern (♂ zu ♀) der benannten Veranstaltungen begründen . Die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungsangeboten steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen und richtet sich zuerst nach fachlichen und dienstlichen Erfordernissen . Die Chancengleichheit ist im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der 43 Personalstellen auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen gewahrt. Zusätzlich werden die Personalvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte beteiligt. 8 Kap. 15 09/ver. 8.1 Welche „verschiedenen“ Ausbildungsinhalte mit Genderzielen bzw. -Maßnahmen und Haushaltsansätze verbergen sich unter der unspezifischen Titelangabe „Kap. 15 09/ver.“? Antwort bitte nach den einzelnen Titeln und den darin formulierten Gender -Maßnahmen in nachfolgender Tabelle so aufsummieren, dass sich der benannte Haushaltsansatz ergibt. Umsetzung Genderziel 2 Kapitel 1509 Ausbildung Erläuterung der Ausbildung nach Teilnehmern (♂ zu ♀) 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Titel? Gender-Maßnahme 1 Gender-Maßnahme 2 Titel? Gender-Maßnahme 1 Gender-Maßnahme 2 Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 8.000 8.000 Im Kapitel 15 09 sind die Großschutzgebiete Titelgruppen zugeordnet. Somit sind die Titel für Maßnahmen der Aus- und Fortbildung jeweils in 525 82 - Naturpark Drömling, 525 83 - Biosphärenreservat Mittelelbe, 525 84 - Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz untersetzt. Bezüglich der Zuordnung auf Genderziele wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 9 Förderung Junior Ranger (15 09/547 83) 9.1 Die Angaben der Titel zur Juniorförderung von 12.000 € für 15 09/547 83 entsprechen nicht den tatsächlichen Summen. Selbst unter Einbeziehung von Titel 15 09/547 84 bleibt eine Restsumme von 4.000 € offen. Welche Kostenansätze sind das, warum wurden sie nicht benannt, aus welchem Kapitel und Titel stammen sie und welche Genderziele wurden dazu formuliert bzw. welche Gender-Maßnahmen sollen mit diesen Kostenansätzen umgesetzt werden? Bitte Kostenansätze listen und den Fragen entsprechend erläutern. Bei der überschlägigen Kalkulation des genannten Betrages wurden jeweils Teilbeträge der Haushaltsansätze der Titel 547 82, 547 83 und 547 84 einbezogen. Die Maßnahme „Förderung Junior Ranger“ verfolgt vorrangig das Ziel, Mädchen und 44 Jungen die Werte und Schönheit der Natur näher zu bringen. Mittelbar werden dadurch auch Genderziele umgesetzt. 9.2 Warum erhalten die Junior Ranger im Nationalpark Harz (15 10, 532 71) keine Gender-Förderung? Bitte begründen. Die bei Kapitel 15 10 Titel 532 71 eingeplanten Mittel wurden bei der Zusammenstellung der genderrelevanten Haushaltsansätze nicht berücksichtigt. Die Finanzierung der Junior Ranger erfolgt länderübergreifend und somit nur anteilig durch LSA. 9.3 Werden im Nationalpark Harz keine Jugendlichen eingesetzt bzw. ausgebildet , die im Rahmen der Chancengleichheit unter die Genderzielsetzungen fallen? Bitte begründen. Es sind vielfältige Angebote und Möglichkeiten für Jugendliche zur Mitwirkung im Nationalpark Harz vorhanden: Commerzbank Umweltpraktikum, Freiwillige im FÖJ und im Bundesfreiwilligendienst, Projekt Wildtierbotschafter/Wildtierbotschafterin für Juniorranger + (Juniorranger ab 14 Jahre). Geschlechtergerechtigkeit wird in der Bildungsarbeit des Nationalparks Harz als ein Querschnittsziel verfolgt (vergleichbar dem Nachhaltigkeitsgedanken). Entsprechend findet dieses Ziel im Dreiklang aus jedem gewählten Bildungsinhalt, jeder angewandten Methode und jeder vermittelten Kompetenz Berücksichtigung. Darüber hinaus wird es in der allgemeinen Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Nationalparks Harz berücksichtigt (Fotos, Sprache etc.). Bildungs-Maßnahmen, die sich ausschließlich Genderzielen verschreiben, sind nicht Bestandteil des Leistungsspektrums des Nationalparks Harz. 9.4 Wie viele Junior Ranger (♂ zu ♀) können als dauerhafte Unterstützer den einzelnen Naturlandschaften des Junior Ranger Programms im Land- Sachsen-Anhalt zugeordnet werden? Bitte die Entwicklung der Anzahl der Junior Ranger (♂ zu ♀) seit Teilnahmebeginn der einzelnen Naturlandschaft des Landes Sachsen-Anhalt am Junior Ranger-Programm zuordnen. Das Junior Ranger Programm im Biosphärenreservat Mittelelbe läuft seit 2007, anfangs mit 2 AG Leiter mit je 1 JR AG. Aktuell betreuen 8 AG Leiter 21 JR AG`s. Bereits 320 Mädchen und 345 Jungen haben das Programm erfolgreich durchlaufen. Zurzeit sind 68 Mädchen und 109 Jungen als JR aktiv. Davon 2 Mädchen und 5 Jungen als JR+. Das sind JR die schon länger im Programm mit dabei sind und ein Alter ab 14 Jahren haben. Diese werden bereits selbst zur Unterstützung bei der AG Arbeit mit herangezogen. Im Jahr 2017 unterstützen 50 männliche und 61 weibliche Junior Ranger das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Die Entwicklung der Anzahl der Junior Ranger (♂ zu ♀) seit Teilnahmebeginn des Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz ist als Anlage 4 beigefügt. Im Nationalpark Harz sind aktuell 21 Mädchen und 28 Jungen als Juniorranger aktiv. 45 Die Entwicklung der Anzahl der Junior Ranger (♂ zu ♀) seit Teilnahmebeginn des Nationalparks Harz ist als Anlage 5 beigefügt. 9.5 Aus welchen Managementmaßnahmen und für welche teilnehmenden Junior Ranger (♂ zu ♀) ergeben sich die Haushaltsansätze (€) für GG2 in 2017 und 2018 (15 09/547 83) für die Umsetzung von Genderzielen? Antwort bitte nach den einzelnen Gender-Maßnahmen in nachfolgender Tabelle so aufsummieren, dass sich der benannte Haushaltsansatz ergibt. Umsetzung Genderziel 2 / Titel 547 83 Erläuterung der Ausgaben für die Teilnehmer 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Gender-Maßnahme 1 Gender-Maßnahme 2 usw. Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 5.000 5.000 Die Haushaltsansätze werden insgesamt für die Förderung der Junior Ranger aufgrund des bestehenden fachlichen Bedarfs und Erfahrungswerten geplant. 9.6 Aus welchen Managementmaßnahmen und für welche teilnehmenden Junior Ranger (♂ zu ♀) ergeben sich die Haushaltsansätze (€) für GG2 in 2017 und 2018 (15 09/547 84) für die Umsetzung von Genderzielen? Antwort bitte nach den einzelnen Haushaltstiteln in nachfolgender Tabelle aufsummieren, so dass sich der benannte Haushaltsansatz ergibt. Umsetzung Genderziel 2 Titel 547 84 Erläuterung der Ausgaben für die Teilnehmer (♂ zu ♀) 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Überlebenscamp Jugendaustausch Weiterbildung Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 3.000 3.000 Eine maßnahme- und teilnehmerkonkrete Herleitung der Planansätze war zum Zeitpunkt der Planaufstellung nicht möglich. In der Erläuterung zum Titel im Haushaltsplan waren beispielhaft Maßnahmen dargestellt. 9.7 Welche Genderziele haben die EUROPARC Deutschland e. V. und die Nationalen Naturlandschaften in ihren Satzungen definiert und durch welche Genderziele und -Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt sollen diese unterstützt bzw. gefördert werden? Bitte die Satzungsziele benennen, Genderziele zuordnen und begründen. In den Satzungen werden keine Genderziele definiert. Es gibt rechtliche Anforderungen , die zu erfüllen sind: Diese ergeben sich aus der EU-Richtlinie zur Umsetzung 46 von Gender Mainstreaming, dem Amsterdamer Vertrag (Artikel 2 und 3) und dem Grundgesetz (Artikel 3). Bei allen Projekten ist es EUROPARC Deutschland e. V. ein besonderes Anliegen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern, auf Menschen unterschiedlicher sozialer , ethnischer und religiöser Herkunft sowie auf Menschen mit Handicaps zu achten . Für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen sind alle Verwaltungs- und Organisationsebenen - also auch die staatlichen Schutzgebietsverwaltungen verantwortlich . Schutzgebiete nehmen durch ihr an Gender Mainstreaming orientiertes Verhalten eine gesellschaftliche Verantwortung war. Sie übernehmen eine Vorbild- und Multiplikatorenfunktion. Gender Mainstreaming als Strategie offensiv zu nutzen dient darüber hinaus dem Ziel, das Image eines Schutzgebiets und die Qualität des Parkmanagements zu steigern . 9.8 Wie wird die Förderung der Junior Ranger im Rahmen des Projektes „Junior-Ranger“ durch Gender-Maßnahmen unterstützt? Bei der Antwort bitte die Genderziele des Landes Sachsen-Anhalt zu den vier Programmsäulen des Junior Ranger Programmes zuordnen. Im Wesentlichen wird das Genderoberziel „Chancengleichheit hinsichtlich der Entwicklung von Mädchen und Jungen zu sichern“ in allen einzelnen Programmsäulen „Junior-Ranger-Region“, „Junior Ranger auf Entdeckertour“, „Junior-Ranger-Web“ und „Junior-Ranger-Schule“ verfolgt. Geschlechtergerechtigkeit wird in der Bildungsarbeit der Nationalen Naturlandschaften als ein Querschnittsziel verfolgt (vergleichbar dem Nachhaltigkeitsgedanken). Entsprechend findet dieses Ziel im Dreiklang aus jedem gewählten Bildungsinhalt, jeder angewandten Methode und jeder vermittelten Kompetenz Anklang. Darüber hinaus wird es in der allgemeinen Öffentlichkeits- und Informationsarbeit der Nationalen Naturlandschaften berücksichtigt (Fotos, Sprache etc.). Z. B. werden die Einladungen gendersensibel mit „Lars“ und „Lotta“, den männlichen und weiblichen Figuren des bundesweiten Junior Ranger Programms von EUROPARC Deutschland, gestaltet , um alle gleichermaßen anzusprechen. Bildungs-Maßnahmen, die sich ausschließlich Genderzielen verschreiben, sind nicht Bestandteil des Leistungsspektrums des Nationalen Naturlandschaften. 9.9 Welche und wie viele Junior Ranger wurden und werden im Rahmen der Chancengleichheit von Gender Mainstreaming im Land Sachsen-Anhalt besonders gefördert? Antwort bitte darauf fokussieren, dass sich das Junior Ranger Programm an alle Kinder richtet: Bei Antwort bitte die Teilnehmerzahlen (♂ zu ♀) in den einzelnen Projekten und Junior Ranger-Treffen seit 2008 listen und besondere Förderung nach Genderzielen des Landes Sachsen-Anhalt begründen. Hierzu liegen dem MULE keine Erkenntnisse vor. 47 9.10 Welche Genderziele und Themen von Gender Mainstreaming werden bei Kindern und Jugendlichen im Land Sachsen-Anhalt umgesetzt, wenn sie „im Praxiseinsatz an die Schönheit und Werte der Natur und deren Erhaltung herangeführt werden“? Bitte Gender-Maßnahmen und Gender Mainstreaming-Themen zu den benannten Zielsetzungen zuordnen. Ziel ist es insbesondere eine ausgewogene Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu sichern, z. B. „alle probieren alles aus“. Dadurch bekommen die Kinder die Chance, sich selbst uneingeschränkt in neuen Tätigkeiten zu erproben, neue Erfahrungen zu sammeln, evtl. bislang unbekannte Fähigkeiten und Interessen zu entdecken und den eigenen Horizont zu erweitern. 9.11 Welche Geschlechtstypen werden für die Tierarten des Landes Sachsen- Anhalt in der Ausbildung für Junior Ranger definiert und anhand von welcher zoologischer Nomenklatur werden die Arten und Geschlechter vermittelt? Bitte benennen und begründen. Es werden keine Geschlechtstypen definiert, es werden naturwissenschaftliche Grundlagen vermittelt. 9.12 Gibt es Darstellungen von Verhaltensweisen der Tierarten des Landes Sachsen-Anhalt, die in der Ausbildung zum Junior Ranger nicht mehr dargestellt werden bzw. aus dem Lehrmaterial entfernt wurden, da sie nicht den Genderzielsetzungen entsprechen? Bitte anhand von Beispielen begründen. Nein. 9.13 Welche Genderzielsetzungen sind generell in die „moderne Umweltbildungsarbeit in Großschutzgebieten“ des Landes Sachsen-Anhalt einzuordnen ? Bitte Genderzielsetzungen und Gender-Maßnahmen für die einzelnen Großschutzgebiete benennen und begründen. Chancengleichheit hinsichtlich der Situation und Entwicklung zwischen den Geschlechtern Gendersensibilität in Sprache und Bild. Geschlechtergerechtigkeit wird in der Bildungsarbeit der Großschutzgebiete als ein Querschnittsziel verfolgt (vergleichbar dem Nachhaltigkeitsgedanken). Entsprechend findet dieses Ziel im Dreiklang aus jedem gewählten Bildungsinhalt, jeder angewandten Methode und jeder vermittelten Kompetenz Berücksichtigung. Darüber hinaus wird es in der allgemeinen Öffentlichkeits- und Informationsarbeit berücksichtigt (etc.). Bildungs-Maßnahmen, die sich ausschließlich Genderzielen verschreiben, sind nicht Bestandteil des Leistungsspektrums der Großschutzgebiete. 9.14 Gibt es Erhebungen bzw. Forschungsarbeiten zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in den Schutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt? Bitte entsprechende Schutzgebiete (Nationalparks, FFH usw.) listen und Erhebungen und Projekte mit Förderung zuordnen. 48 Nein. Wenn nein, gibt es Anträge bzw. Pläne? Nein. 9.15 Welche Genderziele sind den Lernzielen der Junior Ranger zuzuordnen? Bitte Lernziele listen und dazu die einzelnen Genderziele und - Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt zuordnen und speziell den Zusammenhang zwischen Lebensstil und biologischer Vielfalt (Einfluss auf das Klima, ökologischer Fußabdruck) unter dem Aspekt Chancengleichheit und Umsetzung von Genderzielen erläutern. Das bundesweite Junior-Ranger-Programm ist ein Bildungs- und Freizeitangebot, das Kindern eine Möglichkeit bietet, mit den Nationalen Naturlandschaften in Kontakt zu kommen. Die Kinder lernen auf kreative und spielerische Weise ihre eigene Umwelt kennen und werden für ein aktives Mitwirken begeistert. Dabei werden sie mit den notwendigen Handlungskompetenzen für eine nachhaltige Lebensweise ausgestattet . Das Programm trägt nicht nur dazu bei, den Kindern ein solides Grundwissen über die Naturzusammenhänge sowie regionale und globale Aspekte zu vermitteln, sondern sie auch mit den nötigen Handlungskompetenzen auszustatten. Genderziel im Junior-Ranger-Programm ist die Sicherung gleicher Chancen für Mädchen und Jungen und die Förderung von Vielfalt. Dies betrifft z. B. die Einsatzbereiche und Tätigkeiten, wie werden die Kinder angesprochen und motiviert, wie werden sie qualifiziert (Inhalte, Methoden etc.) und betreut. 10 Jugendwaldheim (15 10/TGr. 72) 10.1 Wie ist die zu zahlende Umsatzsteuer (1.500 € in 542 72) für die länderübergreifende Bewirtschaftung des Jugendwaldheims Brunnenbachsmühle in die Zielsetzung von Gender-Maßnahmen einzuordnen bzw. welchen Einfluss hat Gender Mainstreaming auf die Umsatzsteuer? Die TGr. 72 wurde bei der Zuordnung zu den Genderzielen in ihrer Gesamtheit betrachtet , da die einzelnen Ausgaben sachlich aufeinander bezogen sind (Titelgruppendeckungsfähigkeit ). Gender Mainstreaming hat keinen Einfluss auf die Umsatzsteuer . 10.2 Welche sächlichen Verwaltungsausgaben (Titel 547 72) fallen aufgrund von Gender-Maßnahmen an? Diese bitte einzeln auflisten und den monetären Verwaltungsaufwand für das Jugendwaldheim Brunnenbachsmühle im Rahmen von Genderzielen benennen. 49 Umsetzung Genderziel 2 / Titel 547 72 Erläuterung der Verwaltungsausgabe 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Gender-Maßnahme 1 Gender-Maßnahme 2 usw. Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 49.500 49.500 Der Jugendwaldeinsatz im Jugendwaldheim (JWH) Brunnenbachsmühle hat drei übergeordnete Hauptziele: 1. Durch originale Begegnung mit der Natur ein Umweltbewusstsein schärfen bzw. schaffen. 2. Einblicke in die Arbeitswelt gewähren, dabei stehen die Tätigkeiten nur begrenzt im Vordergrund. Es kommt hier auch auf die Vermittlung von Kernkompetenzen wie Pünktlichkeit, Sorgfalt, Teamfähigkeit etc. an. 3. Die Klassengemeinschaft durch wechselnde Arbeitsgruppen und verschiedene Aktionen im Nachmittags- und Abendbereich stärken. Die Tätigkeiten für die Schülerinnen und Schüler richten sich nach der Notwendigkeit und Machbarkeit in den einzelnen Nationalparkrevieren. Darüber hinaus gibt es auch täglich einen Hausdienst, der die Wirtschafterinnen unterstützt. Es wird großer Wert darauf gelegt, dass es geschlechterübergreifende Arbeitsgruppen gibt, sowohl im Haus, als auch im Wald. Jede Tätigkeit sollte von Mädchen und Jungen gleichermaßen ausgeübt, zumindest aber ausprobiert, werden. Gleichbehandlung und Respekt (ob auf die Geschlechterrolle gesehen, oder mit Bezug auf die Herkunft bzw. eventuelle Handicaps) sind die Basis der Arbeit im Jugendwaldheim. Geschlechtergerechtigkeit wird in der Bildungsarbeit des JWH Brunnenbachsmühle als ein Querschnittsziel verfolgt. Entsprechend findet dieses Ziel in jedem Bildungsinhalt , jeder Methode und jeder vermittelten Kompetenz Berücksichtigung. Bildungs- Maßnahmen, die sich ausschließlich Genderzielen verschreiben, sind nicht Bestandteil des Leistungsspektrums des JWH Brunnenbachsmühle. Eine Herleitung eines konkret zu beziffernden Anteils des monetären Verwaltungsaufwandes bzw. der sächlichen Verwaltungsausgaben (Titel 547 72) im Rahmen von Genderzielen ist dem MULE nicht möglich. 11 Freiwilliges Ökologisches Jahr - FÖJ - (15 14/684 83) 11.1 Die eingeplante Summe wird ausschließlich über Zuschüsse für laufende Zwecke an Vereine und Verbände vergeben. Welche Vereine und Verbände werden im Einzelnen in welcher Höhe gefördert ? Welche Projekte dieser Vereine werden konkret gefördert? Die Mittel im Kapitel/Titel 15 14/684 83 dienen der Kofinanzierung des Europäischen Sozialfonds (ESF) für das FÖJ werden für die pädagogische Begleitung eingesetzt. Die Teilnehmerkosten werden aus dem ESF gezahlt. 50 In Sachsen-Anhalt sind derzeitig zwei Einrichtungen als Träger des FÖJ entsprechend der Richtlinie des Landes für das FÖJ anerkannt. Weitere Anträge auf Anerkennung als Träger für das FÖJ im Land liegen nicht vor. Die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste , Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. (IJGD) stellen hierbei 86 Freiwilligenplätze und die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz (SUNK) 40 Freiwilligenplätze zur Verfügung und sichern die pädagogische Begleitung ab. Hierfür erhalten die IJGD Zuschüsse in Höhe von bis zu 206.400 € und die SUNK Zuschüsse in Höhe von bis zu 96.000 € jährlich. 11.2 Wie setzen sich die Kosten für die Gendermaßnahmen im FÖJ im Einzelnen zusammen? Bitte die geförderten Projekte bzw. Vereine in nachfolgender Tabelle so aufsummieren, dass sich der benannte Haushaltsansatz ergibt. Umsetzung Genderziel 2 /15 14 / 684 83 Erläuterung der Maßnahmen 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Projekt/Verein 1 Gender-Maßnahmen Projekt/Verein 2 Gender-Maßnahmen usw. Geplanter Haushaltsansatz gesamt in € 302.400 302.400 Gender-Mainstreaming ist Bestandteil der pädagogischen Konzepte beider Träger und wird in der Auswahl der Teilnehmenden und in der pädagogischen Arbeit sowie in den Seminaren umgesetzt. In den statistischen Meldungen zum 30.09. der jeweiligen Jahre nach Abschluss der FÖJ-Zyklen sind nachfolgende Teilnehmerzahlen nach Geschlechtern erfasst: Jahrgang weiblich männlich gesamt 2014/2015 90 60 150 2015/2016 90 72 162 Gesamt: 180 132 312 Die Differenz zwischen Platzzahl (126) und Teilnehmern jährlich ergibt sich daraus, dass freiwerdende Plätze durch Abbrecher zeitnah nachbesetzt werden und somit die Anzahl der Teilnehmenden höher als die Platzzahl ist. Ein Kostennachweis für Gendermaßnahmen im Einzelnen wird nicht geführt und kann somit nicht ausgewiesen werden. 11.3 Welche Genderziele haben die geförderten Vereine und Verbände in ihren Satzungszielen ausgewiesen? Antwort bitte nach Verein, Verband und Zielen mit berücksichtigten Genderzielen auflisten. Beide Träger des FÖJ in Sachsen-Anhalt haben in den Satzungen keinen expliziten Bezug zu Genderzielen. Genderziele werden jedoch entsprechend den pädagogischen Konzepten für das FÖJ berücksichtigt. 51 11.4 Wie lauten die Gender-Maßnahmen und -ziele, die in den geförderten Projekten formuliert wurden? Antwort bitte nach Verein, Verband, Projekt und Projektzielen mit berücksichtigten Genderzielen auflisten. Siehe Antwort zu Frage 11.3 11.5 Das FÖJ dient u. a. der Integration benachteiligter Jugendlicher: Beziehen sich Gender-Maßnahmen auf diese Gruppe, oder handelt es sich generell ausschließlich um Jugendliche im Sinne von Gender Mainstreaming? Antwort bitte begründen und dabei die geförderten Jugendlichen (♂ zu ♀) nach Projekten seit 2015 listen. Ein FÖJ mit besonderem Förderbedarf benachteiligter Jugendlicher wird in Sachsen- Anhalt von beiden Trägern des FÖJ nicht angeboten, weil die geringe Anzahl der Bewerber mit besonderem Förderbedarf den verwaltungstechnischen Aufwand gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben nicht rechtfertigt (Bildung einer eigenständigen Seminargruppe). Die Belange von Teilnehmenden werden einzelfallweise von den pädagogischen Fachkräften ohne weitere finanzielle Honorierung berücksichtigt und umgesetzt (s. a. Angaben unter Antwort zu 11.2). 11.6 Durch welche Gender-Maßnahmen verbessern sich - im Sinne der Ziele des FÖJ - die Chancen junger Menschen auf einen Ausbildungs-, Studien - oder Arbeitsplatz? Bitte die Gender-Maßnahmen innerhalb des FÖJ listen und die entstandenen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplätze geschlechterspezifisch zuordnen. Die Verbesserung der Chancen junger Menschen, die ein FÖJ absolviert haben, ist seit einigen Jahren generell nachweisbar. Eine Unterscheidung nach einzelnen Gender -Maßnahmen wird nicht erhoben (siehe auch Antwort zu 11.3). 11.7 Wird die pädagogische Betreuung innerhalb des FÖJs grundsätzlich und ausschließlich unter den Zielsetzungen des Gender Mainstreaming durchgeführt? Antwort bitte anhand der Chancengleichheit begründen. Nein. 12 Sonstige Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit (15 01/532 01) 12.1 Welche Pflichtpublikationen (Erläuterung 1.), deren Versandkosten das Land finanziert, enthalten Artikel über Gender-Maßnahmen? Antwort bitte über Literaturverzeichnis mit Kosten anhand der Beispieltabelle . 52 Umsetzung Genderziel 2 532 01, Erläuterung 1. Erläuterung der Pflichtpublikationen 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Publikation 1 Gender-Ziel Publikation 2 Gender-Ziel usw. Gesamter Haushaltsansatz gesamt in € 12.2 In welchen Pflichtpublikationen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (Erläuterung 1.) wurden Textinhalte, Bilder und Darstellungen festgestellt, die nicht den Zielen des Gender Mainstreaming entsprechen? Antwort bitte nach Pflichtpublikation und entsprechendem Inhalt. 12.3 Welche technischen und wissenschaftlichen Druckwerke des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (Erläuterung 2.) enthalten Artikel über Gender Mainstreaming bzw. Ergebnisse zur Umsetzung von Genderzielen? Antwort bitte über Literaturverzeichnis mit Kostenansätzen (s. Tabelle). Umsetzung Genderziel 2/532 01, Erläuterung 2. Erläuterung der wiss.- techn. Druckwerke 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Druckwerk 1 Gender-Ziel Druckwerk 2 Gender-Ziel usw. Gesamter Haushaltsansatz gesamt in € 12.4 In welchen technischen und wissenschaftlichen Druckwerken des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (Erläuterung 3.) wurden Textinhalte, Bilder und Darstellungen festgestellt, die nicht den Zielen des Gender Mainstreaming entsprechen? Antwort bitte nach technischen und wissenschaftlichen Druckwerken und entsprechenden Inhalten aufgliedern. 12.5 In welchen Faltblättern des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (Erläuterung 3.) werden Gender-Maßnahmen und -ziele dargestellt ? Antwort bitte über Literaturverzeichnis mit Kostenansätzen (s. Tabelle). 53 Umsetzung Genderziel 2 /532 01, Erläuterung 3. Erläuterung der Faltblätter 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Faltblatt 1 Gender-Ziel Faltblatt 2 Gender-Ziel usw. Gesamter Haushaltsansatz gesamt in € 12.6 In welchen Faltblättern des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (Erläuterung 3.) wurden Textinhalte, Bilder und Darstellungen festgestellt, die nicht den Zielen des Gender Mainstreaming entsprechen ? Antwort bitte nach Faltblatt und entsprechendem Inhalt. 12.7 Inwieweit wird durch Veröffentlichungen zur Berufsbildung und zum Tourismus (Erläuterung 4.) auf Ziele des Gender Mainstreaming fokussiert ? Antwort bitte nach Veröffentlichungen oder repräsentativen Statistiken mit entsprechenden Zielen des Gender Mainstreaming in der Berufsbildung und im Tourismus. Umsetzung Genderziel 2 /532 01, Erläuterung 4. Erläuterung der VÖ zu Berufsbildung /Tourismus 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Veröffentlichung 1 Gender-Ziel Veröffentlichung 2 Gender-Ziel usw. Gesamter Haushaltsansatz gesamt in € Die Fragen 12.1 bis 12.7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Die Pressestelle nutzt grundsätzlich und in allen Publikationen und Texten seit 2016 gendergerechte Sprache. Das bedeutet, dass, sofern möglich geschlechtsneutrale Formulierungen genutzt werden. Ist dies nicht möglich, so werden die weibliche und die männliche Form explizit genannt. Alternativ wird in einigen Texten der Gender- Star (*), der Schrägstrich oder abwechselnd die weibliche und die männliche Form genutzt. Alle Texte richten sich grundsätzlich sowohl an Frauen als auch an Männer. Es entstehen keine expliziten oder gesonderten Kosten aufgrund der Nutzung geschlechtergerechter Sprache. Es existieren innerhalb des MULE weder Publikationen oder Texte, die speziell oder ausschließlich an Frauen gerichtet sind noch Publikationen oder Texte, in denen Gender-Maßnahmen oder -ziele dargestellt werden. Bilder und Darstellungen in Publikationen des MULE sind fachbezogen und dienen der Darstellung und Illustrierung der Fachinhalte. Bei der selten vorkommenden Darstellung von Menschen auf Bildern wird auf eine ausgewogene Darstellung von 54 Frauen und Männern geachtet, sodass sich Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen fühlen. 12.8 Wie werden beim Versand von Publikationen (Erläuterung 5.) Genderziele umgesetzt? Antwort bitte anhand der Versandkostenaufstellung (Gendergerechte Briefmarken, z. B. Mi-Nr. 1230 Gender-Symbole für Mann und Frau „Gleichberechtigung“, sind allerdings nicht mehr frankaturgültig). Beim Versand von Publikationen werden keine Genderziele verfolgt. 12.9 Auf welchen Symposien, Seminaren und Fachkonferenzen (Erläuterung 6.) soll über Gender-Maßnahmen und -ziele berichtet werden? Wie entstehen die dafür eingeplanten Kosten? Umsetzung Genderziel 2 / 532 01, Erläuterung 6. Erläuterung zu den Konferenzen 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Fachkonferenz, Seminar, Symposium usw. 1 Gender-Ziel Fachkonferenz, Seminar, Symposium usw. 2 Gender-Ziel usw. Gesamter Haushaltsansatz gesamt in € Auf Symposien, Seminaren und Fachkonferenzen im Bereich des MULE werden ausschließlich Fachthemen aus dem Ressort behandelt. Es wird auf geschlechtergerechte Sprache geachtet. 12.10 Wie sollen die Gendermaßnahmen und -ziele bei Ausstellungen (Erläuterung 7.) des MULE dargestellt werden? Antwort bitte nach Ausstellung mit Gendermaßnahmen und -zielen. Umsetzung Genderziel 2 / 532 01, Erläuterung 7. Erläuterung zu den Ausstellungen 2017 Ansätze in € 2018 Ansätze in € Ausstellung 1 Gender-Ziel Ausstellung 2 Gender-Ziel Gesamter Haushaltsansatz gesamt in € Ausstellungen im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sind fachbezogen. Es wird auf geschlechtergerechte Sprache geachtet. 12.11 Über welche Gender-Maßnahmen und -ziele wurde am Sachsen-Anhalt- Tag berichtet? Bitte Berichte mit Inhalten zu Gender-Mainstreaming bzw. Gender- Zielsetzungen auflisten und Evaluierungsergebnisse zum Erfolg der Präsentation von Gender-Zielen auf dem Sachsen-Anhalt-Tag einbeziehen. 55 Am Sachsen-Anhalt-Tag ist das MULE nicht mit einem Stand beteiligt. Es werden Publikationen aus dem Ressort zur Verfügung gestellt. Stand: 1.9.2017 Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Abteilung 4 Abteilung 5 Abteilung 6 Teilzeitbeschäftigung Anzahl der Anzahl der Anzahl der Anzahl der Anzahl der Anzahl der nach Bediensten Bed iensten Bediensten Bediensten Bediensten Bediensten w m w m w m w m w m w m § 111V-L 4 4 5 5 § 64 Abs. 1 LBG LSA 1 1 1 § 65 Abs. 1 LBG LSA 3 5 1 4 2 1 1 gesamt 8 0 9 1 10 0 2 0 1 0 7 1 ( \„ . .i) r" Erlernter Beruf Fischwirt/ Fischwirtin Winzer/ Winzerin Fachkraft Agrarservice Pferdewirt/ Pferdewirtin Gärtner/ Gärtnerin Tierwirt/ Tierwirtin Landwirt/ Landwirtin Auswertung über erlernte Berufe über alle Jahre Gesamt 1 1 2 3 4 9 14 34 Datum: 05.09.2017 Seite: 1 von 1 weiblich männlich 0 1 0 1 0 2 3 0 0 4 6 3 1 13 10 24 40if:tjc. ~ In Sachsen-Anhalt zugelassene Schulmilchlieferanten Herrmann Fachgroßhandel GmbH DEFRI GmbH Schieferstraße 1 Moritzwiesen 20 17036 Neubrandenburg 06618 Naumburg Tel. : 0395 / 7 61 55-0 Fax: 0395 I 7 78 20 07 Tel. : 03445 I 77 84 86 E-Mail : info@herrmann-tk.de Fax: 03445 / 71 15 14 E-Mai l: defri-naumbura®t-online.de Hielscher Frischdienst GmbH & Co. KG Spedition Fuchs GmbH Meseberger Straße 19 Transport und Logistik 39326 Niedere Börde OT Schleesen 06901 Kemberg Tel.: 039202 / 8 77 45 Fax: 039202 I 8 77 48 Tel.: 034904 I 2 02 64 E-Mail: s .. hielscherrmfrischdienst-hielscher.de Fax: 034904 / 2 03 97 Jörg Hebestadt Frischdienst Grube Groß- und Einzelhandel Alte Fabrik 3 Gartenheim 56 OT Brachstedt 06311 Helbra 06193 Petersberg Tel. : 034772 / 3 18 73 Tel.: 034604 / 2 03 64 Fax: 03475 / 6 12 19 69 Fax: 034604 / 2 03 71 Winkler Käse - Vertriebs GmbH Michelner Frische GmbH Hinter dem Knick 13 Wulfener Landstraße 3 b 38836 Huy OT Trebbichau 06369 Osternienburger Land Tel. : 039422 / 2 65 Tel.: 034973 / 2 96 53 Fax: 039422 / 5 68 Fax: 034973 I 2 96 54 Der Milchbauer SSC - Lebensmittel Fachgroßhandel & Großhandelsgesellschaft mbH Catering GmbH Am Wachtelberg Gewerbering 44 07629 St. Gangloff 03099 Kolkwitz Tel. : 036606 / 6 29- 0 Fax: 036606 I 62 92 98 - 99 Tel.: 035604 I 6 11 - 30 E-Mail: info®der-milchbauer.de Fax: 035604 / 6 11 66 Zugelassene Lieferanten EU-Schulobstprogramm Sachsen-Anhalt lfd. Nr. Lieferant Straße PLZ Ort Tel. E-Mail 1 "Ananastasya""-fruchtige Fingerfoods Merzieherstraße 86 06366 Köthen I Anhalt 0170/2781657 Ananastasya-dessau@web.de 2 Agrar- und Absatzgenossenschaft Hallesche Straße 73 06618 Naumburg 03445/702976 info@agrar-naumburg.de Naumburg 3 Agrargenossenschaft OT Baalberge 06406 Bernburg 03471/312237 kueche@agrar-baalberge.de Baalberge eG 4 Agrargenossenschaft Heimsdorf OT Heimsdorf Pollebener Straße 7 06347 Gerbstedt 034783/655-0 info@ag-helmsdorf.de 5 Agrargenossenschaft Querfurt eG Döcklitzer Tor 44 06268 Querfurt 034771/522-0 AG-Querfurt@gmx.de 6 AGRO Bördegrün GmbH & Co. KG Bahnhofstraße 1 39167 Niederndodeleben 039204/8590 m.hellmann@boerdegruen.de 7 Andre Grams - Veranstaltungshaus Betonwerkstraße 5 06918 Elster/ Elbe 035383/60887 od. gastrograms@t-online.de elsterland@t· Elsterland 21262 online.de 8 Anhaltinische Fruchthof GmbH Walkmühlenweg 11a 06449 Aschersleben 03473/810013 Fruchthof-Schwalenberg@t-online.de 9 Anna Knutzen - Herstellung von Speisen OT Dabrun Dabruner Schulstraße 2 06901 Kemberg 03491/413867 10 Bauer Boldt GbR OT Pabstorf Grudenberg 41 38836 Huy 039428/302 bauer-boldt@t-online.de 11 Bibernelle Biolieferdienst Flurstraße 25 06846 Dessau-Roßlau 0340/6611502 mail@bibernelle.de 12 Biodirekt GmbH Hauptstraße 1 41352 Korschenbroich 1702468143 tobias.seidel@biodirekt.de 13 Bodelschwingh-Haus Bleicher Weg 1 39326 Wolmirstedt 039201/62501 r.heinke@bodelschwingh-haus.de 14 Börde Gärtnerei Dümpelfeld Bauernstraße 8 39343 Erxleben 039052/95202 boerdegaertnerei@gmx.de 15 Bördeküche GmbH Schwiesaustraße 6 39124 Magdeburg 0391/598181 info@boerdekueche-md.de 16 Burgenlandküche GmbH Neue Werkstraße 06712 Zeitz 03441/300217 kuecheburgenland@t-online.de 17 Burger Menüservice Marientränke 36 39288 Burg 03921/729971 buchhaltung@burger-menueservice.de 18 Buscopella GmbH Kampweg 16 38838 Schlanstedt 039401/63695 info@buscopella.de 19 Christliches Gemeinschaftswerk GmbH langer Weg 63 39112 Magdeburg 0391/5324261 katja.martinez@cgw-magdeburg.de (CGW) 20 Conrad-Menüservice GmbH Am Steinbruch 9 06429 Nienburg/ Saale 034691/539872 info@conradmenue.de 21 E-Center Bock-Lühmann Celler Straße 37 29378 Wittingen 05831/25280 e019592@minden.edeka.de Stand: 21.09.2017 Zugelassene Lieferanten EU-Schulobstprogramm Sachsen-Anhalt lfd. Nr. Lieferant Straße PLZ Ort Tel. E-Mail 22 Edeka - Sascha Bahrs Magdeburger Straße 16 a 39649 Oebisfelde 039002/98513 e084398@minden.edeka.de 23 Edeka aktiv Markt Agnetenstraße 21 39106 Magdeburg 0391/5312701 prangemartin@arcor.de 24 Edeka aktiv Markt Kiesel Bahnhofstraße 1 a 06909 Pretzsch 034926/57127 25 Edeka aktiv Markt Müller Straße des Friedens 32d 06682 Teuchern 034443/20278 26 EDEKA Fiegert Schwarzer Weg 7 06869 Coswig I Anhalt 034903/64350 e084312@minden.edeka.de 27 Edeka neukauf Bernd Bülow Wilhelm-von-Klewizstraße 9 06132 Halle (Saale) 0345/7759634 NeukaufBuelow@aol.com 28 Edeka neukauf Guido Niebisch Vogelweide 06130 Halle (Saale) 0345/1202401 Guido.Niebisch@t-online.de 29 Edeka neukauf Guido Niebisch Radegaster Straße 65 06780 Zörbig 034956/21012 Guido.Niebisch@t-online.de 30 Edeka neukauf Höhne Markt 26 06925 Annaburg 035385/22391 Roland.Hoehne@t-online.de 31 Edeka-Markt Anne Wallek Merseburger Straße 48 06632 Freyburg 034464/35735 e4017833@minden.edeka.de 32 E-neukauf Löderburger Stlraße 98 39418 Staßfurt 03925/283770 33 E-neukauf Hartmann Pritzwalker Straße 70 39539 Havelberg 039387/88713 34 Ewe Obstbaubetrieb OT Dingelstedt Am Platz der Freundschaft 187 38838 Huy 039425/2501 35 "Flämingland" Freizeit-Touristik GmbH OT Cobbelsdorf Cobbelsdorfer Hauptstraße 18 06869 Coswig 034923/20228 info@kartoffel-gasthaus-cobbelsdorf.de 36 Firma Taube Obst und Gemüse Breite Straße 5 39517 Tangerhütte 03935/212769 37 Frischdienst Grube UG OT Brachstedt Alte Fabrik 03 06193 Petersberg 034604/20364 info@frischdienst-grube.de 38 Frucht-Express Am Frucht- und Frachthof 6 14550 Groß-Kreuz 033207/370-0 info@frucht-express.de 39 Fruchthandel Michael Müller Leipziger Straße 14 06905 Bad Schmiedeberg 034925/7 4508 bananenmueller@t--0nline.de 40 Fruchthof Stendal GmbH Opelstraße 1 39576 Stendal 03931 /6469-0 order@fruchthof-stendal .de 41 "Fruchthof Wulfen" Köthener Str. 7a 06369 Arensdorf 034979/40219 w.meyer@fruchthof-wulfen.de Agrar- und Handels GmbH 42 GEKO Uckermärkische OT Herzfelde Kreuzkruger Straße 30 17268 Templin 039885/2034 herzfelde@geko-frucht.de Fruchthandelsgesellschaft mbH Stand: 21.09.2017 Zugelassene Lieferanten EU-Schulobstprogramm Sachsen-Anhalt lfd. Nr. Lieferant Straße PLZ Ort Tel. E-Mail 43 Gemüse-Frucht- u. Kartoffelgroßhandel Naumburger Straße 13 06217 Merseburg 03461/2788070 44 Gemüsehandel Kleinau OT Kleinau Dessauer Straße 4 39619 Arendsee 039399/81430 reppin@gemuesehandel-kleinau.de 45 Großküche Ebeling Freiheit 16 39343 Hillersleben 039202/84876 inesbuero@t-online.de 46 Großküche Ostharz GmbH Rambergweg 43 06484 Quedlinburg 03946/8112900 gkoh-qlb@web.de 47 Grünland Naturwaren Felix Neumann Chüdenstraße 4 29410 Salzwedel 03901/471104 info@gruenland-saw.de 48 Heideklause mbH Zscherbener Landstraße 13 06126 Halle (Saale} 0345/1368663 bestellung@heideklause-halle.de 49 heima menü GmbH Am Pharmapark 24 06861 Dessau-Roßlau 034901/82030 info@heima-menue.de 50 Hofladen Milbrodt Dorfstraße 26B 38489 Beetzendorf 039000/6286 Kartoffel-Kohlkopf@t-online.de 51 Hübler Fruchthandelsgesellschaft mbH Zum Frischemarkt 1A 04158 Leipzig info@huebler-frucht.de 52 Ingrids Küchenservice OT Rottleberode Neue Straße 3 06536 Südharz 034653/83418 53 Junghans Essenservice Industriestraße 24 06869 Coswig 034903/64011, 64012,64228 54 Kartoffel- Center GmbH Naumburger Straße 13 06237 Merseburg OT Beuna 034611505304 55 Kultur- & Bildungszentrum OT Roßla Schloss 1 06536 Südharz Schloss Roßla e.V. 56 Küchen-Kantinen-Partyservice Bergmann OT Löbnitz Ringstraße 4 06369 Köthen 03496/50490 firma@bergmanns.de GmbH 57 Landküche Dothen GbR Schloßberg 9 06721 Osterfeld 036694/22467 buero@landküche-dothen.de 58 Lebenshilfe Bördeland GmbH Strandbadstraße 1 39418 Staßfurt 03925/284787 speiseservice@lebenshilfe-boerdeland .de 59 Lebensmittel Helmut Biermann Hauptstraße 32 06773 Schköna 034955/22305 60 LWB Edwin Reiß OT Trebitz Priesterweg 04 06193 Petersberg 034603/20329 r.guenzel@web.de 61 Mahlzeit GmbH Holsteiner Straße 5 06483 Ballenstedt 039483/80633 k.wolf@mahlzeit-gmbh.de 62 Matthies & Söhne Fruchtimport GmbH Neue Halberstädter Str. 70 38889 Blankenburg 03944/95480 info@msfrucht.de 63 mein menue GmbH u.Co KG Ringstraße 6 - 7 39240 Calbe 039291 /447-0 info@sbk.mein-menue.de Stand: 21.09.2017 Zugelassene Lieferanten EU-Schulobstprogramm Sachsen-Anhalt lfd. Nr. Lieferant Straße PLZ Ort Tel. E-Mail 64 Menü Express GmbH Wiener Straße 2 39112 Magdeburg 0391/636640 65 Menüküche OT Theißen Nordstraße 6 06711 Zeitz 03441/68630 info@menuekueche-theissen.de 66 Menü-Service GmbH Beudltzer Straße 73 06653 Weißenfels 03443/83070 mail@menue-service-wsf.de 67 Meyer & Sonnenkalb GbR OT Aseleben Pionierstraße 28a 06317 Seegebiet Mansfelder 034774/30553 meyer-sonnenkalb_gbr@freenet.de Land 68 Multi-Frucht Naumburg OT Neuflemmingen Dorfstraße 4a 06618 Naumburg 034466/20438 multi-frucht-2000@t-online.de 69 Obst- und Gemüseladen Hoa Salzstraße 02 06618 Naumburg Tran Thi 70 Obst- und Weingut Goldschmidt OT Beyernaumburg Liedersdorfer Straße 15 06542 Allstedt 03464/570724 harri.goldschmidt@t-online.de 71 Obstbau GbR Friedrich Hauptstraße 35 06295 Lutherstadt Eisleben 03475n18850 friedrlch@saaleobst.de 72 Obstbau Jorde Am Mühlgraben 3 06449 Groß-Schierstedt 0170/5249062 andrea@obstbaujorde. de 73 Obstbau Martin Lorenz Riestedter Straße 06 06528 Beyernaum burg 03464/571652 74 Obsthof Am Süßen See GmbH OT Aseleben Am Seefeld 1 06317 Seegebiet Mansfelder 034774/20035 aseleben@bb-obst.com Land 75 Obsthof Graßhoff OT Wackersleben Bergstraße 32 39393 Hötensleben 039401/50181 obsthof.grasshoff@yahoo.de 76 Obsthof Homemann Lange Straße 20 39171 Sülzetal 039205/21315 hansottohomemann@gmx.de 77 Obsthof Martin Kloster Posa 1 06712 Zeitz 03441/213074 oebster@t-online.de 78 Obsthof Müller Bauernsiedlung 5 06268 Querfurt 034771/71637 alex@obsthof-mueller.de 79 Obsthof Uwe Schwitzky OT Höhnstedt Amselgrund 7 06198 Salzatal 034601/55311 schwitzky@saaleobst.com 0171/8337789 80 Obsthof Zwicker OT Schweinitz Weinberge 48 06917 Jessen (Elster) 03537 /213305 Obsthof-zwicker@gmx.de 81 Obstproduktion Höhnstedt GmbH OT Höhnstedt Langenbogener Straße 18 06198 Salzatal 034601/2280 wein-obst@t-online.de 82 PUG-Kauf eG Braunschweiger Sraße 23 b 29410 Salzwedel 03901 /85896 satter.pugkauf@web.de 83 Qualifizierungs- u. Ziegeleistraße 56 39307 Genthin 03933/879100 peter.meissner@qsg-genthin.de Strukturfördergesellschaft mbH 84 Rappsilbers Partyservice Georg-Forster-Str. 14 06773 Gräfenhainichen 034953/81956 rappsilbers-partyservice@t-online.de Stand: 21 .09.2017 Zugelassene Lieferanten EU-Schulobstprogramm Sachsen-Anhalt lfd. Nr. Lieferant Straße PLZ Ort Tel. E-Mail 85 Ratsherren-Speisen GmbH Polysiusstraße 1 06847 Dessau-Roßlau 0340/5025778 info@sonnenkeppe.de 86 REWE Hetzer oHG Am Haupttor 14 06237 Leuna 03461/82160 87 REWE-Binnemann oHG Otto-Schönemark-Straße 2 06502 Thale 03947161 0736 88 REWE-Förster-oHG Ernst-Thälmann-Str. 15 06249 Mücheln 034632/9190 vofoe@aol.com 89 RiRo Staßfurter Speiseservice GmbH Maybachstraße 13 39418 Staßfurt 03925/627196 Riro-sft@gmx.de 90 Saale Obst EAG eG OT Gorsleben Am Bahnhof 8 06198 Salzatal 034609/271-40 info@saaleobst.com 91 Stadtküche Hettstedt GmbH Adolph-Kolping-Straße 1 06333 Hettstedt 03473/856961 verwaltung@stadtkueche-hettstedt.de 92 Stallbaum GbR Ernst-Thälmann-Str. 12 39606 Iden 039390/91666 c-stallbaum@t-online.de 93 Vita~enter Lindenhof Hohleweg 16 39444 Hecklingen 039267/649880 vital-center-lindenhof@t-online.de 94 Volksküche Aschersleben Lange Reihe 22 06449 Aschersleben 03473 810249 info@volkskueche-asl.de 95 Volksküche GmbH Eisleben Am Strohhügel 3 06295 Lutherstadt Eisleben 03475/722822 info@volkskueche.de 96 Weitzel , Landwirtschaft OT Thondorf Sierslebener Straße 26/27 06347 Gerbstedt 034 76/5599990 d.weitzel@freenet.de 97 Zellstoff Stendal GmbH Betriebsrestaurant Goldbecker Straße 1 39596 Arneburg 039321155440 martin.thomas@zellstoff-stendal.de 98 Spedition Fuchs GmbH OT Schleesen Unter den Linden 29 06901 Kemberg Spedition, Transport, Logistik 99 DEFRI GmbH Moritzwiesen 20 06618 Naumburg Fachgroßhandel für Molkereierzeugnisse 100 Frischdienst Grube OT Brachstedt Alte Fabrik 3 06193 Petersberg Unternehmensgesellschaft 101 Frischdienst Gartenheim 56 06311 Helbra Jörg Hebestadt 102 Hielscher Frischdienst OT Groß Ammensieben Meseberger Str. 19 39236 Niedere Börde GmbH & Co. KG 103 Michelner Frische GmbH OT Trebbichau Wulfener Landstr. 3b 06386 Osternienburger Land 104 Der Milchbauer Am Wachtelberg 9 07629 St. Gangloff Großhandelsgesellschaft mbH 105 Herrmann Schieferstr. 1 17036 Neubrandenburg Fachgroßhandel GmbH Stand: 21.09.2017 Zugelassene Lieferanten EU-Schulobstprogramm Sachsen-Anhalt lfd. Nr. Lieferant Straße PLZ Ort Tel. E-Mail 106 Ostmilch OT Meitzendorf Mausesteig 2 39179 Barteben Frischdienst Magdeburg GmbH 107 SSC-Lebensmittel Gewerbering 44 03099 Kolkwitz-Krieschow Fachgroßhandel & Catering GmbH 108 Seydaland Rinderzucht GmbH & Co. KG OT Seyda Jüterboger Straße 85 06917 Jessen (Elster) 035387/714-0 k. Qicker@sey:daland.net Geschäftsführering Frau Sabine Mühlbach 109 Winkler Käse-Vertriebs GmbH Hinter dem Knick 13 38836 Badersleben Stand: 21.09.2017 /11)1 ''i;1C Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz Junior Ranger der Jahre 2009-2017 (Stichtag 01.01.XX ) Jahr Mädchen Jungen Summe 2009 JR 9 27 36 ZR 7 8 15 2010 JR 26 25 51 ZR 14 11 25 2011 JR 27 22 49 ZR 15 11 26 2012 JR 31 24 55 ZR 16 11 27 2013 JR 34 29 63 ZR 12 14 26 2014 JR 32 30 62 ZR 15 16 31 2015 JR 33 30 63 ZR 15 16 31 2016 JR 40 35 75 ZR 20 14 34 2017 JR 39 35 74 ZR 21 15 36 JR = Junior Ranger ab 6 Jahre ZR = Zwergen Ranger (Vorschulkinder) Entwicklung der Zahlen der Kinder und Jugendlichen in den Junior-Ranger-Gruppen des Nationalparks Harz JRgesamt Jahr JR gesamt weiblich männlich JR LSA weiblich JR LSA männlich Bemerkungen Grundschul-AG „Natur" 1997 k.A. k.A. 5 11 Schierke 1998 k.A. k.A. 5 11 Einführung von JR- 1999 k.A. k.A. 2 6 Auszeichnungen 2000 53 61 9 9 2001 33 48 6 7 2002 43 58 8 17 2003 53 56 10 11 2004 55 79 13 19 2005 19 35 12 26 2006 34 52 12 25 NLP-Fusion 2007 48 64 16 27 2008 46 63 13 17 Start bundesweites JR- 2009 38 57 8 12 Programm 2010 40 so 7 12 2011 42 53 12 16 2012 38 60 14 17 2013 33 48 10 13 2014 39 58 10 10 2015 30 57 2 7 2016 20 33 7 7 2017 21 28 5 8 90 80 70 60 - so .J::. r.l ..... c <{ 40 30 20 10 0 Entwicklung der Zahlen der Teilnehmenden an den Junior-Ranger-Gruppen des NLPs Harz 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2C03 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Jahr - JR gesamt weiblich - JR gesamt mannlich - JR LSA weiblch JR LSA mannHch d2036anlage.pdf Anl_1-AE_GA_LReg_Drs_7_1785 Anl_2-AE_GA_LReg_Drs_7_1785 Anl_3-AE_GA_LReg_Drs_7_1785 Anl_4_AE_GA_LReg_Drs_7_1785 Anl_5_AE_GA_LReg_Drs_7_1785