Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2039 27.10.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.10.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Evaluation der ELER-Förderperiode 2007 bis 2013 Kleine Anfrage - KA 7/1086 Vorbemerkung der Fragestellenden: Unter der Überschrift „Erfolgreiche ELER-Bilanz 2007 bis 2015“ berichtet das Ministerium der Finanzen am 30. Mai 2017, dass „890 Mio. EU-Euro und Eigenanteile weit über 1 Milliarde Euro von Arendsee bis Zeitz investiert“ wurden. Schwerpunkte der ELER-Förderungen seien „Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, Verbesserung der Umwelt sowie der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes, die die Lebensqualität der Menschen in diesen Regionen erhöht“ gewesen. Die ELER-Förderperiode 2007 bis 2013 war durch neun Änderungsanträge geprägt. Mit diesen Änderungsanträgen war die Verschiebung von erheblichen Mitteln des ELER-Fonds, vom Bund und vom Land Sachsen-Anhalt verbunden sowie die rückwirkende Änderung der ursprünglichen Ziele verbunden. Die verschobenen Mittel konnten erst verspätet eingesetzt werden. Für die effiziente, wirksame und ordnungsgemäße Verwaltung und Durchführung des EPLR ist die sog. Verwaltungsbehörde ELER verantwortlich. Die Verwaltungsbehörde ELER war in der zurückliegenden Förderperiode zunächst beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt angesiedelt und wechselte im Verlauf der Förderperiode zum Ministerium der Finanzen (Teil 1 der Ex-Post- Bewertung, Seite 28). Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen Sachsen-Anhalt vom 30. Mai 2017 sowie dazu in Kontrast stehende Punkte der Teilberichte des isw zur Ex-Post-Bewertung der ELER-Förderperiode 2007 bis 2013. Die Anfrage ist gegliedert in die Teile A, B und C. 2 Vorbemerkung der Fragestellenden zu Teil A: Gemessen an den ursprünglichen Zielen und Indikatoren zeichnen die beiden Teilberichte zur Ex-Post-Bewertung ein weniger erfolgreiches Bild der Förderperiode 2007 bis 2013 als das Ministerium der Finanzen in seiner Pressemitteilung vom 30. Mai 2017. Folgende Zitate des ersten Teilberichts seien dafür beispielhaft genannt: Zitate bezüglich der Ziele: Teil 1, Seite 14: „Im Zuge der insgesamt 9 Programmänderungen während der Förderperiode kam es zu vielfältigen Anpassungen von Indikatoren und Zielwerten. Gegen Ende der Programmperiode wurden Zielwerte vielfach an die absehbar erreichten, weitgehend bereits realisierten Ergebnisse angepasst. Damit fehlte eine wesentliche Voraussetzung dafür, die Effektivität der Programmdurchführung im Sinne einer Zielerreichungsanalyse zu bewerten.“ Teil 1, Seite 14: „Damit fehlte eine wesentliche Voraussetzung dafür, die Effektivität der Programmdurchführung im Sinne einer Zielerreichungsanalyse zu bewerten.“ Teil 1, Seite 17: „Das Land verfügt über beträchtliche Potenziale für Innovationen in der landwirtschaftlichen Produktion, Verarbeitung und Vermarktung . Die Nutzung dieser Potenziale blieb in der Programmperiode 2007-2013 hinter den Möglichkeiten zurück.“ Teil 1, Seite 36: „Der Bedarf zur Nachsteuerung gegenüber der ursprünglichen Programmplanung war offenbar sehr hoch.“ Zitate bezüglich der Verwaltung: Teil 1, Seite 17: „Der Umstand, dass Förderungen lange Zeit nicht umgesetzt worden sind, weil die verwaltungsseitigen Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren, sollte nicht toleriert werden.“ Teil 1, Seite 17: „Darüber hinaus haben sich der Vergangenheit auch personelle Engpässe als Hemmnis für die Umsetzung programmierter Fördermaßnahmen erwiesen.“ Teil 1, Seite 17: „Mit Blick auf die Erfahrungen der zurückliegenden Förderperiode ist es notwendig, die kontinuierliche Verfügbarkeit der für die Fördermaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel sicher zu stellen .“ Zitate bezüglich der Ergebnisse: Teil 1, Seite 15: In der auf Seite 15 abgebildeten Tabelle wird dem EPLR ein „marginaler“ Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Bekämpfung des Klimawandels bescheinigt. Teil 1, Seite 16: „Die landesweiten Effekte auf den Feldvogelindikator oder gar die biologische Vielfalt insgesamt lassen sich jedoch nicht quantifizieren .“ 3 Teil 1, Seite 16: „Der Umfang von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (HNV) ist in Sachsen-Anhalt zwischen 2009 und 2015 um ca. 50 Tsd. ha bzw. mehr als ein Viertel zurückgegangen.“ Teil 1, Seite 16: „Für die Entwicklung des N-Saldos als Indikator der Wasserqualität ist in Sachsen-Anhalt im Verlauf der Förderperiode kein eindeutiger Trend erkennbar.“ Teil 1, Seite 17: „Für die Zukunft sollte eine Fokussierung der Förderung auf Handlungsfelder mit größeren Wirkungspotenzialen erfolgen.“ Antwort der Landesregierung zu Teil A erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie hoch war die Summe der im Rahmen der neun Änderungsanträge in der zurückliegenden ELER-Förderperiode 2007 bis 2013 verschobenen Mittel? Bitte die ELER-Mittel und öffentlichen Mittel (ELER, Bund, Land) in Euro getrennt und nach Änderungsanträgen ausweisen. Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2007 - 2013 (EPLR) ist am 12.12.2007 genehmigt worden. Mit der Genehmigung des 3. Änderungsantrages am 26.02.2010 erfolgte eine Aufstockung des Plafonds für Maßnahmen des Health Check (HC) und des Europäischen Konjunkturprogramms (EUKP). Von den neun gestellten Änderungsanträgen enthielten zwei keine finanziellen Umschichtungen. In der nachfolgenden Tabelle sind die finanziellen Umschichtungen der ELER- Mittel und öffentlichen Mittel (ELER, Bund, Land) in Euro getrennt und nach Änderungsanträgen ausgewiesen. Tabelle 1: Mittelumschichtungen nach Änderungsanträgen des EPLR 2007 bis 2013 Öffentliche Mittel in Euro davon ELER-Mittel in Euro 0. Genehmigter Plafonds 2007 1.163.476.770 903.907.526 1. Änderungsantrag 2008 35.924.167 27.606.000 3. Änderungsantrag 2009 66.059.834 51.134.000 4. Änderungsantrag 2010 73.002.796 57.566.205 5. Änderungsantrag 2011 128.066.942 100.630.456 7. Änderungsantrag 2013 56.691.061 44.281.933 8. Änderungsantrag 2014 26.455.373 20.494.873 9. Änderungsantrag 2015 15.893.589 12.345.474 4 2. Wie gestaltet sich aktuell der Abfluss der ELER-Mittel, gemessen an den ausgezahlten ELER-Mitteln? Bitte zum Stichtag 31. August benennen. Zum Stichtag 31.08.2017 liegen für den bisherigen Förderzeitraum der ELER- Förderperiode 2014 - 2020 insgesamt 76,7 Mio. Euro an Auszahlungen von ELER-Mitteln vor, davon im laufenden Jahr 2017 35,9 Mio. Euro. Bei den Angaben handelt es sich um erstattungsfähige ELER-Ausgaben aus dem Statusbericht der Zahlstelle. 3. Welchem Anteil (in Prozent) entspricht der Umfang der derzeit ausgezahlten ELER-Mittel sowie öffentlichen Mitteln (ELER, Bund, Land) an den insgesamt mit der am 12. Dezember 2014 von der EU-Kommission genehmigten Ursprungsversion des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum verplanten ELER- und öffentlichen Mitteln? Die am 12.12.2014 genehmigte Ursprungsversion des Finanzplanes für den ELER beinhaltete aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt noch ausstehenden endgültigen EU-Regelungen nicht die zusätzlichen Mittel aus der 1. Säule in Höhe von 81.698.000,00 Euro. Erst mit der Delegierten Verordnung (EU) 1378/2014, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union L 367/16 vom 23.12.2014 in Kraft trat, war die formale Voraussetzung für die Genehmigung der Direktzahlungsumschichtungen durch die Europäische Kommission hergestellt. Die Mittel der 1. Säule erhielt Sachsen-Anhalt mit der dafür erforderlichen 1. Änderung des EPLR, die von der Europäischen Kommission am 21.08.2015 genehmigt wurde. Deshalb wird bei der Berechnung der Finanzplan nach der 1. Änderung herangezogen . Er beinhaltet 1.098.503.359 Euro öffentliche Ausgaben, davon 859.308.363,00 Euro ELER-Mittel. Demnach beträgt der Anteil der zum Stand 31.08.2017 ausgezahlten ELER- Mittel 8,9 Prozent. Dem gegenüber stehen Bewilligungen in Höhe von 42,7 Prozent. Die im Finanzplan enthaltenen nationalen öffentlichen Ausgaben wurden dazu als erforderliche Kofinanzierung in Höhe von 8,7 Prozent ausgezahlt. 4. Wie viele Änderungsanträge gab es bisher in der laufenden Förderperiode und in welchem Umfang wurden jeweils Mittel (ELER, Bund, Land) umgeschichtet ? In der laufenden Förderperiode wurden bisher zwei Änderungsanträge mit Mittelumschichtung gestellt, ein dritter Änderungsantrag war rein redaktioneller Natur . Der erste Änderungsantrag war verpflichtend aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen (siehe Antwort auf Frage 3). Hier erfolgte die Aufnahme zusätzlicher E- LER-Mittel aus der 1. Säule in Höhe von 81.698.000,00 Euro. Umschichtungen zwischen (Teil-) Maßnahmen erfolgten nicht. 5 In der nachfolgenden Tabelle sind die finanziellen Umschichtungen der ELER- Mittel und öffentlichen Mittel (ELER, Bund, Land) in Euro getrennt und nach Änderungsanträgen ausgewiesen. Tabelle 2: Mittelumschichtungen nach Änderungsanträgen des EPLR 2014 bis 2020 Öffentliche Mittel in Euro davon ELER-Mittel in Euro 0. Genehmigter Plafonds 2014 1.018.707.636 777.610.363 1. Genehmigter Plafonds 2015 (1. Änderungsantrag) 1.098.503.359 859.308.363 2. Änderungsantrag 2016 51.750.200 41.000.200 3. Änderungsantrag 2016 0 0 5. In welchen Bereichen gibt es Probleme beim Mittelabfluss, gemessen an der am 12. Dezember 2014 von der EU-Kommission genehmigten Ursprungsversion des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum? Hauptsächlich ist der derzeit geringe Mittelabfluss des ELER der Förderphase 2014-2020 auf den Abschluss der alten Förderphase 2007-2013 im Haushaltsjahr 2015 zurückzuführen. Ziel war es hier vor allem die vollständige Inanspruchnahme der EU-Mittel der zu Ende gehenden Förderphase 2007 - 2013 sicherzustellen. Nach dem Cut-Off-Prinzip durften gemäß Artikel 41 Buchstabe b) Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 mit Ausnahme der vorbereitenden Unterstützung für LEADER sowie der Technischen Hilfe keine zwei Bewilligungsgrundlagen zeitgleich nebeneinander laufen. Weiterhin wirkten sich die späte Genehmigung des EPLR 2014 bis 2020 im Dezember 2014 und die enorm gestiegene Anzahl der neu anzuwendenden Verordnungen , Durchführungsverordnungen, Delegierten Verordnungen und Leitlinien zur Umsetzung der neuen Förderphase, die schleppende Erstellung der Richtlinien und die neu zu erstellenden Auswahlkriterien sowie die Einführung des umfänglichen Verwaltungs- und Kontrollverfahrens entsprechend nachteilig aus. Dazu kommt, dass die Regelungen in den fondsspezifischen Verordnungen zum Teil durch EU-Beihilferecht überlagert werden und sich damit die Umsetzung des Verfahrens als sehr kompliziert und damit auch fehleranfällig darstellt. Gerade deshalb beginnt der Mittelabfluss bei den investiven Maßnahmen wie Breitbandversorgung, ländlicher Wegebau, Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung und Stark III (Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen) erst jetzt. Aktuell werden für den ELER aufgrund der bestehenden Bewilligungen verstärkt Ausgaben im investiven Bereich erwartet. Zudem gibt es einige grundlegend neue Maßnahmen (z. B. die Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft 6 „Landwirtschaftliche Produktion und Nachhaltigkeit“), die eine längere Anlaufphase benötigen. Seitens der ELER umsetzenden Ressorts liegen der Verwaltungsbehörde keine Anzeigen vor, dass der bestehende Finanzplan nicht eingehalten wird. 6. Wo steht Sachsen-Anhalt im Vergleich der Bundesländer, gemessen am Stand der ausgezahlten ELER-Mittel? Nach dem letztem Vergleich des Bundes zum Stand 30.06.2017, dem Zeitpunkt des zweiten Zahlungsantrages im Jahr 2017 an die Europäische Kommission, erreichte Sachsen-Anhalt einen Auszahlungsstand in Höhe von 8,0 Prozent. Sachsen-Anhalt steht damit zum Zeitpunkt dieser Auswertung an letzter Stelle der Bundesländer hinter Mecklenburg-Vorpommern mit 9,9 Prozent. Der zum 30.06.2017 vorliegende durchschnittliche Auszahlungsstand der Bundesländer mit ELER-Programmen lag zu diesem Zeitpunkt bei 18,6 Prozent. 7. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium der Finanzen und den Fachreferaten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in der alten und neuen Förderperiode? Die Frage wird so verstanden, dass sie sich auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörde ELER im Ministerium der Finanzen und nicht auf das Ministerium insgesamt bezieht. Der Wechsel der Verwaltungsbehörde ELER vom damaligen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zum Ministerium der Finanzen erfolgte am 01.10.2013. Seither gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltungsbehörde ELER und den Fachreferaten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) in der alten wie in der neuen Förderperiode wie nachfolgend dargelegt. Im MULE wurde nach der Verlagerung der Verwaltungsbehörde ELER an das Ministerium der Finanzen eine „Koordinierungsstelle für die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums“ eingerichtet. Die Kommunikation erfolgt auf Arbeitsebene grundsätzlich über diese zentrale Stelle. Eine Vertreterin der Koordinierungsstelle ist Mitglied in der Interministeriellen Arbeitsgruppe der ESI- Fonds und des Gemeinsamen Begleitausschusses für die ESI-Fonds. Zudem finden bei Bedarf maßnahmenspezifische Abstimmungen zwischen der Koordinierungsstelle unter Einbeziehung des entsprechenden Fachreferates und der Verwaltungsbehörde statt. Insoweit unterscheidet sich die Zusammenarbeit mit dem MULE nicht von der mit den anderen ELER umsetzenden Ressorts. Darüber hinaus ist im MULE das Zahlstellenreferat für den EGFL/ELER angesiedelt . Es ist u. a. ressortübergreifend für die Verfahren der Bewilligung, Zahlbarmachung und Verbuchung der ELER-Mittel verantwortlich. Aus dieser Funktion heraus findet eine enge Abstimmung zwischen der Verwaltungsbehörde ELER und dem Zahlstellenreferat im MULE statt. 7 8. Hat sich die Verschiebung der Verwaltungsbehörde ELER in den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen bewährt? Bitte begründen. Die Verschiebung der Verwaltungsbehörde ELER in den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen hat sich bewährt. Der Zweck, eine verbesserte Steuerung und Koordinierung des fondsübergreifenden Einsatzes von Mitteln aus den Strukturfonds EFRE und ESF sowie aus dem ELER, wurde erreicht. Zudem werden die gemeinsamen Ziele des Landes und der Europäischen Kommission, wie sie im EPLR und in den Operationellen Programmen zum EFRE und ESF vereinbart worden sind, konzentrierter umgesetzt. Dies findet beispielsweise seinen Niederschlag im Gemeinsamen Begleitausschuss für die ESI-Fonds, der fondsübergreifenden Öffentlichkeitsarbeit oder der Umsetzung von CLLD gemäß Artikeln 32 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. 9. Das isw war maßgeblich an der Planung und abschließenden Bewertung der zurückliegenden ELER-Förderperiode 2007 bis 2013 beteiligt. Ebenfalls wirkte das isw entscheidend bei der Planung der laufenden Förderperiode mit. Welchen Umfang (in EUR) haben die jeweiligen Aufträge an isw im Rahmen der alten und neuen Förderperiode? Das isw Institut war nicht an der Planung, sondern an der Bewertung der zurückliegenden ELER-Förderperiode 2007 bis 2013 beteiligt. In der laufenden Förderperiode wirkte das isw Institut bei der Planung des EPLR inklusive der Erstellung der sozioökonomischen Analyse für alle drei ESI-Fonds mit und ist Auftragnehmerin der Bewertung des EPLR 2014 bis 2020. Der Umfang der jeweiligen Aufträge an das isw Institut im Rahmen der alten und neuen Förderperiode geht aus nachfolgender Tabelle hervor. 8 Tabelle 3: Auftragsumfang des isw Instituts Verträge Vertragssumme in Euro Vertrag über die Durchführung der laufenden Bewertung, einschließlich der Halbzeit- und Ex-post-Bewertung, des EPLR im Förderzeitraum 2007 bis 2013 vom 07.07.2008 zusammen mit der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH in Magdeburg, dem Privaten Institut für Nachhaltige Landbewirtschaftung GmbH in Halle (Saale) und dem Büro für Agrar - und Dorfentwicklung GbR in Nuthetal 1.086.050 Vertrag über die Erstellung einer sozioökonomischen Analyse inklusive Stärken-, Schwächen-, Chancen-, Risikenanalyse (SÖA+SWOT) für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds sowie das EPLR Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 vom 16.04.2012 zusammen mit der Prognos AG in Berlin und der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH in Magdeburg 123.050 Vertrag über die Erstellung des EPLR des Landes Sachsen- Anhalt im Förderzeitraum 2014 bis 2020 vom 19.09.2012 194.740 Vertrag über die Durchführung der Bewertung während des Programmplanungszeitraums, einschließlich der Erstellung der bewertungsrelevanten Inhalte der jährlichen Durchführungsberichte , und der Durchführung der Ex-post-Bewertung des EPLR in der Förderperiode 2014 bis 2020 vom 28.10.2016 zusammen mit der AFC Public Service GmbH in Bonn, dem Büro für Agrar- und Dorfentwicklung GbR in Nuthetal, der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH in Magdeburg, dem Privaten Institut für Nachhaltige Landbewirtschaftung in Halle (Saale) und Salix - Büro für Ökologie und Landschaftsplanung in Wettin-Löbejün 1.363.180 SUMME 2.767.020 10. Wann wurden die zwei Teilberichte des isw zur Ex-Post-Bewertung dem Begleitausschuss auf welche Art zur Verfügung gestellt und wann wurden diese vom Begleitausschuss bestätigt? Dem Begleitausschuss wurde die Einladung zur Sitzung am 06.12.2016, auf deren Tagesordnung u. a. die Ex-post-Bewertung stand, per E-Mail am 15.11.2016 übersandt. In der Einladung wurde auf einen Link (Cloud) verwiesen , unter dem aufgrund der Dokumentengröße die zwei Teilberichte der Expost -Bewertung bereitgestellt wurden. 9 In der Sitzung wurden die Ex-post-Bewertung durch das isw Institut ausführlich vorgestellt und die Ergebnisse diskutiert. Eine Bestätigung, durch den Begleitausschuss , formal durch Beschluss, erfolgte nicht, da sie laut Verordnung (EU) Nr. 1698/2005 nicht vorgesehen ist. 11. Inwiefern sind die Erkenntnisse der Ex-Post-Bewertung bei der Programmierung der neuen Förderperiode berücksichtigt worden? Die Erkenntnisse aus der Ex-Post-Bewertung wurden - soweit bereits bekannt und möglich - bei der Programmierung der neuen Förderperiode berücksichtigt. In der folgenden Tabelle wird dargelegt, wie die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der programmbezogenen Bewertung gemäß Teil I Kapitel 7 des Expost -Bewertungsberichtes berücksichtigt wurden. Auf die Erkenntnisse aus der maßnahmenbezogenen Bewertung gemäß Teil II des Ex-post-Bewertungsberichtes wird aufgrund der Spezifik und des Umfangs hier nicht eingegangen. Tabelle 4: Bewertungsergebnisse und Folgemaßnahmen auf Programmebene Schlussfolgerungen und Empfehlungen Durchgeführte Folgemaßnahmen Die Bewertungsergebnisse vermitteln einen Eindruck davon, in welchen Handlungsfeldern ELER-Maßnahmen unter den gegebenen Bedingungen größere und in welchen Bereichen sie nur geringe Wirkungen entfalten konnten . Für die Zukunft sollte eine Fokussierung der Förderung auf Handlungsfelder mit größeren Wirkungspotenzialen erfolgen. Berücksichtigung erst bei der Programmgestaltung in der FP 2021- 2027 möglich. Vor dem Hintergrund der langjährigen hohen Arbeitslosigkeit im Osten Deutschlands ist das Ziel, mit dem Einsatz von Fördermitteln zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, im Bewusstsein vieler Akteure noch fest verhaftet. Über die Lissabon-Strategie ist dieses Ziel auch auf die aus dem ELER finanzierten ländlichen Entwicklungsprogramme übertragen worden. Die Bewertungsergebnisse zum EPLR Sachsen -Anhalt zeigen jedoch, dass das Potenzial und die Wirksamkeit des Programms im Hinblick auf dieses Ziel sehr begrenzt waren. Inzwischen hat sich die Arbeitsmarktsituation im Land auch soweit verändert, dass die Förderung neuer Arbeitsplätze, gleich welcher Art, nicht mehr die höchste Priorität hat. As- Bereits bei der Programmplanung 2014-2020 berücksichtigt. Eine konkrete Zielsetzung zur Schaffung von Arbeitsplätzen erfolgt nur in der Maßnahme LEADER. Der Indikator „in unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze“ (Leader) (Schwerpunktbereich 6B) erhält den Zielwert 55. 10 pekte wie die Qualität der Arbeitsbedingungen , angemessene Bezahlung, Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie haben an Bedeutung gewonnen . Dieser Entwicklung sollte auch in der Strategie zum Einsatz des ELER – auf Landesebene ebenso wie in den Konzepten der Lokalen LEADER- Aktionsgruppen – Rechnung getragen werden. Das EPLR beinhaltete verschiedene Angebote zur Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten . Im Programmzeitraum wurde deutlich, dass derartige Förderangebote von den landwirtschaftlichen Unternehmen kaum genutzt wurden. Mit Blick auf diese Erfahrungen erscheinen spezifische Fördermaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe mit dieser Zielrichtung verzichtbar. Soweit Interesse besteht , können entsprechende Vorhaben im Rahmen der LEADER-Konzepte oder der Dorfentwicklung umgesetzt werden. Auf Förderangebote zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe wurde im EPLR 2014-2020 verzichtet . Das Land verfügt über beträchtliche Potenziale für Innovationen in der landwirtschaftlichen Produktion, Verarbeitung und Vermarktung. Die Nutzung dieser Potenziale blieb in der Programmperiode 2007-2013 hinter den Möglichkeiten zurück. Sie sollten in der Förderperiode 2014-2020 mit dem neuen Förderansatz der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-Agri) stärker ausgeschöpft werden. In der Förderperiode 2014-2020 wurde der neue Förderansatz der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-Agri) programmiert. Vor dem Hintergrund des absehbar fortschreitenden demografischen Wandels sollte bei Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung der Aspekt der interkommunalen Zusammenarbeit noch stärkeres Gewicht erhalten . Die in Verlauf der Programmperiode erfolgte Gemeindegebietsreform bietet dazu gute Ansatzpunkte. Gleiches gilt für das Instrument der Integrierten Gemeindlichen Entwicklungskonzepte (IGEK). Zur Stärkung des ländlichen Raums wird der Aufbau und die Tätigkeit des Netzwerkes Stadt/Land unterstützt . Die Angebote und Informationsmaßnahmen sollen den Kommunen , gesellschaftlichen Akteuren und Bürgern bei der Erarbeitung thematischer Entwicklungsstrategien in einem breiten Spektrum von Handlungsfeldern sowie bei der Umsetzung innovativer Pilotvorhaben unterstützen . Im Mittelpunkt stehen die 11 Verbesserung konzeptioneller Grundlagen und die Begleitung von Entwicklungsvorhaben zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels zur Stärkung des ländlichen Raums. Folgende Maßnahmen kommen für diese Vorhaben in Betracht: M07 mit Dorferneuerung und -Entwicklung und M19 mit LEADER. Auf Verzögerungen im Umsetzungsprozess einzelner Maßnahmen sollte zukünftig noch schneller reagiert werden. Der Umstand, dass Förderungen lange Zeit nicht umgesetzt worden sind, weil die verwaltungsseitigen Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren, sollte nicht toleriert werden. Zu Beginn der FP 2014-2020 ist es aufgrund des enormen Anstiegs der verwaltungsseitigen Voraussetzung an eine Fördermaßnahme erneut zu Verzögerungen im Umsetzungsprozess gekommen. Es bleibt daher eine wichtige Aufgabe bei der Programmplanung 2021-2027. Diese kann einerseits dadurch gelöst werden , dass sich Sachsen-Anhalt auf die Förderung von Handlungsfeldern mit größeren Wirkungspotenzialen fokussieren muss. Andererseits müssen die Anstrengungen zur Vereinfachung , insbesondere des Verwaltungs - und Kontrollverfahrens, auf allen Ebenen - Land, Bund und EU - verstärkt werden. Mit Blick auf die Erfahrungen der zurückliegenden Förderperiode ist es notwendig , die kontinuierliche Verfügbarkeit der für die Fördermaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel sicherzustellen . Für die neue Förderperiode 2014- 2020(23) wurden haushaltsseitig alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um mit den Haushaltsplanungen die nationalen Kofinanzierungsmittel für die Maßnahmen des EPLR insgesamt zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus haben sich in der Vergangenheit auch personelle Engpässe als Hemmnis für die Umsetzung programmierter Fördermaßnahmen erwiesen . In den für die Bewilligung und – soweit es das Land betrifft – für die Umsetzung von Maßnahmen verantwortlichen Stellen sollten ausreichende personelle Ressourcen gewährleistet werden. Abgeleitet von der Personalstatistik des Bundes vom 4. Oktober 2016, wurde für Sachsen-Anhalt aktuell ein Personalziel von 18,7 Vollzeitäquivalenten je tausend Einwohner beschlossen , incl. des drittmittelfinanzierten Personals. Deshalb muss ggf. bei der Umsetzung des EPLR auf externe Hilfe, finanziert über die Technische Hilfe, zurückgegriffen werden. 12 Aus Gründen der Verwaltungseffizienz sollte auf Förderungen mit im Einzelfall sehr geringen Beträgen künftig verzichtet werden. Zumindest sollten sie nicht mehr unter den Bedingungen umfangreicher Monitoring-, Berichts- und Kontrollpflichten stattfinden, die mit der ELER- Finanzierung verbunden sind. Vereinzelt, jedoch in nicht ausreichendem Maße wurden Förderungen mit geringen Vorhabenbeträgen und einer Beteiligung des ELER auf Landes- oder GAK-Mittel umgestellt, z. B. in der Forstwirtschaft. 12. Der Auftrag zur Bewertung der laufenden Förderperiode wurde bereits vor Abschluss der Bewertung der alten Förderperiode durch das Finanzministerium an das isw vergeben. Wieso wurde der Auftrag schon vor der abschließenden Bewertung der alten Periode vergeben? Inwiefern war eine Ausschreibung notwendig? Der Ex-post-Bewertungsbericht für das EPLR 2007 bis 2013 wurde der Europäischen Kommission fristgerecht gemäß Artikel 18 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 807/2014 der Kommission vom 11.03.2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Einführung von Übergangsvorschriften am 23.12.2016 übersandt. Das EPLR 2014 bis 2020 wurde von der Europäischen Kommission am 12.12.2014 genehmigt. Nach den Artikeln 56 und 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 (ESIF-Verordnung) ist neben der Ex-post-Bewertung auch eine Bewertung während des Programmplanungszeitraums durchzuführen. Dazu waren erste Ergebnisse mit dem Durchführungsbericht 2017 - mit Datenstand 31.12.2016 - bis zum 30.06.2017 der Europäischen Kommission vorzulegen. Daher war es erforderlich , den Auftrag für die Bewertung der laufenden Förderperiode noch in 2016 und damit vor dem Abschluss der Bewertung der alten Periode zu vergeben . Der entsprechende neue Vertrag wurde am 28.10.2016 geschlossen. Die Bewertungen der ESI-Fonds-Programme sind von internen oder externen Experten vorzunehmen, die von den für die Programmdurchführung zuständigen Behörden funktional unabhängig sind (Artikel 54 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013). Das Land selbst verfügt über keinen internen Experten, der eine so umfassende Bewertung des EPLR durchführen könnte. Die Bewertung des EPLR 2014 bis 2020 war daher mittels einer europaweiten Ausschreibung an einen externen Experten zu vergeben. 13 Vorbemerkung der Fragestellenden zu Teil B: Im Rahmen der ELER-Förderperiode 2007 bis 2013 sind erhebliche öffentliche Mittel für Milchviehbetriebe bereitgestellt worden. Anhand der methodischen Herangehensweise und damit verbundenen Transparenz der Ergebnisse der Ex-Post- Bewertung sind die Effekte der Förderung für die Milchviehbetriebe schwer nachvollziehbar . Folgende Zitate der Teilberichte seien dafür beispielhaft genannt: Zitate zur methodischen Herangehensweise: Teil 2, Seite 46: Maßnahme 121, Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) „Die im Rahmen der Förderung vorgesehenen Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe dienen generell dem Ziel, die Gesamtleistung und Rentabilität, aber auch die Situation in Bezug auf Tierwohl und Umweltschutz sowie Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern…. aber auch die Verbesserung des Klima-, Umwelt-, Tier- und Seuchenschutzes, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen sowie die Stabilisierung in der Erzeugung von Rohstoffen im Fokus der Betrachtung.“ Teil 1, Seite 84: Maßnahme 121 „Von den im Rahmen des AFP geförderten Investitionen entfielen in der Programmperiode mehr als ein Viertel auf die Milchviehhaltung – insgesamt rd. 70 Mio. €. Damit hatte dieser Sektor den mit Abstand höchsten Anteil an der Investitionsförderung . Die Milchviehbetriebe haben das Förderangebot somit in beträchtlichem Umfang genutzt, um sich an die Umstrukturierung des Sektors anzupassen.“ Teil 2, Seite 47: „Anhand betriebswirtschaftlicher Kennziffern (Stuttgarter Programm ) erfolgte ein Vorher-Nachher-Vergleich geförderter Betriebe auf der Grundlage der Auswertungen der BMEL Jahresabschlüsse aus der Auflagenbuchführung.“ Teil 1, Seite 72: „Die Ergebnisse lassen darauf schließen, dass geförderte „Betriebe eine bessere Entwicklung dieser Erfolgskennzahlen aufweisen als nicht geförderte Betriebe. Insofern wurde ein positiver Nettoeffekt der Förderung bestätigt. Das Ausmaß dieses Effekts ist allerdings aufgrund des gewählten Analyseverfahrens nicht quantifizierbar.“ Antwort der Landesregierung zu Teil B erstellt vom Ministerium der Finanzen 13. Weshalb wurde bei der tabellarischen Darstellung zur Milchvieh-Förderung auf Angaben zur Datenqualität (Quelle, Anzahl, …) verzichtet? Angaben zur Datenqualität (Quelle, Anzahl) sind den Analysen für die einzelnen Betriebsformen (Ackerbau, Gemischtbetriebe, Milch) vorangestellt. Angaben zur Anzahl der Betriebe sind in den Tabellen 7 und 8 enthalten, textliche Erläuterungen zu den Quellen finden sich auf Seite 56 des Berichts. 14 14. Wurden alle geförderten Betriebe berücksichtigt? Wenn nicht, wie hoch ist der Anteil der in die Auswertung einbezogenen Unternehmen, gemessen an der Gesamtzahl geförderter Milchviehbetriebe? Bitte begründen. In der Analyse wurden alle geförderten Betriebe berücksichtigt, soweit sie im Rahmen der Auflagenbuchführung Daten geliefert haben. Für die einzelnen Jahre wurden Daten von 39 bis 50 Futterbaubetrieben ausgewertet (vgl. Tabelle 7 im Bericht). Im ELER-Monitoring wurden für die gesamte Programmperiode 94 Förderfälle von Futterbaubetrieben erfasst. Diese 94 Förderfälle verteilen sich auf 52 Betriebe. Somit wurde in der Auswertung der weit überwiegende Teil der geförderten Betriebe berücksichtigt. 15. Woher stammen die Daten in den Tabellen zur Auswertung der Milchviehhaltung ? Stammen sie vom Referenzbetriebssystem (Teil 1, S. 22), der Auflagenbuchführung (Teil 2, S. 47) oder dem Testbetriebsnetz (Teil 2, S. 47)? Daten zu geförderten Betrieben stammen aus der Auflagenbuchführung. Daten für die Vergleichsgruppe der nicht geförderten Betriebe stammen aus dem Testbetriebsnetz. Daten aus dem Referenzbetriebssystem wurden im Hinblick auf ihre Nutzbarkeit für betriebswirtschaftliche Wirkungsanalysen geprüft und im Ergebnis als nicht hinreichend geeignet eingeschätzt. Daher wurden Daten aus dem Referenzbetriebssystem lediglich für die Analyse umweltbezogener Effekte genutzt. 16. Welcher Logik folgt die Einteilung der Bewertungsstufen bzw. die Abgrenzung der einzelnen Bewertungsstufen in Tabelle 16 auf Seite 64? Die Einteilung der Bewertungsstufen ist Voraussetzung für die zusammenfassende Klassifizierung der Betriebe nach ihrem betriebswirtschaftlichen Erfolg, ausgedrückt in den Rating-Noten 1 bis 5. Die Abgrenzung der Bewertungsstufen erfolgte anhand von Daten der Vergleichsgruppe nicht geförderter Betriebe. Die Festlegung der Gruppengrenzen folgt der Logik einer statistischen Einteilung der Daten nach Quintilen. Diese „Fünftelwerte“ unterteilen die - mehr oder weniger normalverteilte - Stichprobe in fünf gleich stark besetzte Gruppen. 17. Weshalb wurde trotz der Vielzahl geförderter Betriebe auf die transparente Auswertung anhand von Mittelwerten und Streuung verzichtet? Der Bericht enthält entsprechende Auswertungen: Tabelle 9 des Berichts (S. 58) enthält für die geförderten Betriebe, differenziert nach den Betriebsformen Ackerbau, Gemischtbetriebe und Milch, Angaben zu Mittelwerten für die 10 in die Analyse einbezogenen Erfolgskennzahlen. Tabelle 17 (S. 65) weist die Entwicklung der Mittelwerte dieser Kennzahlen für die Teilgesamtheit der geförderten Futterbaubetriebe in den Einzeljahren 2008/09 bis 2013/14 aus. 15 Die vorgenommene Zuordnung der Betriebe zu Bewertungsstufen und Ratingklassen liefert Informationen über die Streuung der betriebsindividuellen Werte. 18. Wie viele geförderte Betriebe sind in der Tabelle 18 in den jeweiligen Jahren enthalten? Die Daten in Tabelle 18 beziehen sich auf insgesamt 25 „identische“ Betriebe der Betriebsform Futterbau, also Betriebe, für die die Kennzahlen für mehrere aufeinanderfolgende Jahre vorliegen. 19. Wie errechnen sich die Kennzahlen der Spalte 1 der Tabelle 18 auf Seite 65 des 2. Teilberichtes für das Jahre 2008/2009? Bitte Berechnung des Gewinns von 145 EUR/ha (2008/2009) und 400 EUR/ha (2012/2013) aus Tabelle 18 beispielhaft darlegen (Einzelwerte der Gruppe der jeweiligen Jahre ). Aus Gründen des Datenschutzes standen den Evaluatoren keine betriebsindividuellen Einzelwerte zur Verfügung. Die betriebswirtschaftlichen Berechnungen erfolgten anhand anonymisierter Einzeldaten in der Neuen Landbuch Gesellschaft (NLB) Verden. Mit dieser Firma hat das Land Sachsen-Anhalt vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich der statistischen Auswertung von Daten des Testbetriebsnetzes und der Auflagenbuchführung. Die berechneten Werte für die Kennzahl Gewinn/ha sind gewichtete Mittelwerte der 25 identischen Betriebe. 20. Welche konkreten Gegenstände wurden in den Betrieben der Tabelle 18 in 2008/2009 gefördert? Bitte die in diesen Betrieben bis 2008/2009 geförderten Gegenstände auflisten. 21. Wurden Betriebe der Tabelle 18 im Berichtszeitraum mehrfach gefördert? Wenn ja: Anzahl der Betriebe, jeweiliger Fördergegenstand, Jahr der Mehrfachförderung angeben. Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet. Tabelle 18 enthält Kennzahlen für die „identischen“ Betriebe (für die Daten für mehrere aufeinanderfolgende Jahre vorliegen). Inwieweit diese Betriebe in der Programmperiode mehrmals Förderung erhalten haben, dazu liegen keine Angaben vor. Die Auswertung der Daten aus der Auflagenbuchführung, die in Tabelle 18 ausgewiesen werden, erfolgte separat und anonymisiert (siehe Antwort auf Frage 19). Aus Gründen des Datenschutzes wurden diese Daten nicht mit den Daten des ELER-Monitoring (aus dem Angaben bzgl. Mehrfachförderung und bzgl. einzelner Fördergegenstände abzuleiten wären) zusammengeführt. 16 22. Wurden Mandatsträger (Landtags- und/oder Bundestagsabgeordnete), deren Betriebe oder Betriebe, an denen diese Anteilseigner sind gefördert? 23. Inwiefern sind Verwandte und Verschwägerte ersten oder zweiten Grades von Mandatsträgern gefördert worden? Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet. Die angefragten Daten werden nicht erfasst und haben für die Förderung keine Relevanz. Auch dürfen Daten nur zweckbestimmt erhoben werden. Ob ein Antragsteller Mandatsträger ist, ist keine Förderbedingung bzw. Förderausschlusskriterium . Eine Erfassung erfolgt auch daher nicht. Dies gilt auch und insbesondere für Verwandtschaftsverhältnisse und hauptsächlich, wenn es keinen Zusammenhang zu dem zu fördernden Unternehmen gibt. Daten zu Begünstigten sind der Öffentlichkeit unter der Internetseite www.agrar-fischerei-zahlungen.de zugänglich. Vorbemerkung der Fragestellenden zu Teil C: Die in Teil A zitierten Aussagen der Evaluatoren legen eine mangelnde Wirkung der enormen öffentlichen Mittel des ELER hinsichtlich gesellschaftlich relevanter Interesse (Umwelt- und Ressourcenschutz) nahe. Dabei sollte gerade die zwischenzeitlich mit über 6 Millionen Euro ausgestattete Maßnahme 114 (Beratungshilfe) einen entscheidenden Anschub zur Verbesserung dieser Ziele beitragen. Ergebnisse anderer Bundesländer belegen eine „akzeptable Wirkung“ der Beratungsförderung. In Sachsen -Anhalt wurde die Beratungsförderung erst im letzten Jahr der Laufzeit der Förderperiode 2007 bis 2013 auf den Weg gebracht. Folgende Zitate der Teilberichte seien dafür beispielhaft genannt: Teil 2, Seite 28: „Das Land Sachsen-Anhalt stellt sich der Aufgabe, ein landwirtschaftliches Beratungssystem sicherzustellen, welches die landwirtschaftlichen Unternehmen bei den aktuellen Herausforderungen , aber auch bei den in Zukunft andauernden Anpassungsprozessen unterstützt.“ Teil 2, Seite 34: „Für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 waren zunächst ELER-Mittel im Umfang von rd. 1,6 Mio. EUR geplant. Im Kontext der Einführung zusätzlicher Förderangebote zur Bewältigung „neuer Hausforderungen“(Health Check) wurde das ELER- Budget für die Maßnahme im Jahr 2009 auf gut 6 Mio. € erhöht.“ Teil 2, Seite 34: „Erst Ende des Jahres 2011 ging der Entwurf der entsprechenden Förderrichtlinie in das hausinterne Mitzeichnungsverfahren des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt. Unter Berücksichtigung des verbleibenden Förderzeitraums wurde das EU- Mittelbudget daher im Jahr 2011 auf 0,5 Mio. € reduziert. 17 Das hausinterne Mitzeichnungsverfahren sowie die Ressortabstimmung zum Richtlinienentwurf nahmen bis Dezember 2012 in Anspruch.“ Teil 2, Seite 34: „Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie zur „Beratungsförderung“ am 02.01.2013 wurde das Antragsverfahren für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen eröffnet.“ Teil 1, Seite 70: „Die Maßnahme 114 (Beratung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ) wurde im Programmzeitraum nur in marginalem Umfang umgesetzt.“ Teil 2, Seite 43: „Bundesweit wurde die ELER-Maßnahme zur Beratungsförderung in 4 Ländern umgesetzt, nach Aussage der Nutzer durchaus mit akzeptablen Wirkungen.“ Antwort der Landesregierung zu Teil C erstellt vom Ministerium der Finanzen 24. Aus welchen Gründen trat die Richtlinie zur „Beratungsförderung“ erst am 2. Januar 2013 in Kraft? Die Gründe zum späten Inkrafttreten der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt“, im EPLR unter „Inanspruchnahme von Beratungsdiensten (Artikel 24, Code: 114)“ ausgewiesen, sind in den jährlichen Zwischenberichten gemäß Nr. 12.1.1 des EPLR 2007 bis 2013 des Landes Sachsen-Anhalt dokumentiert. Die differenzierten Begründungen des späten Inkrafttretens zur Maßnahme „Inanspruchnahme von Beratungsdiensten (114)“ werden aus den Zwischenberichten der Jahre 2010 bis 2013 nachfolgend zitiert: Zwischenbericht 2010, Seite 26: „Die Maßnahme wurde im Berichtsjahr 2010 nicht durchgeführt. Eine Richtlinie wurde noch nicht erlassen. Bislang wurde ein Beratungsverständnis angesetzt, welches überwiegend die Unternehmensberatung betraf. Wegen der vergleichsweise guten wirtschaftlichen Entwicklungen der landwirtschaftlichen Unternehmen und Waldbesitzer konnte daher eine Übernahme der Kosten zugemutet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine sozioökonomische Beratung für existenzgefährdete landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen durch die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten kostenlos angeboten wird. Maßgeblich für die Entscheidung, die Maßnahme zunächst nicht anzubieten, waren auch die verwaltungsökonomische Ineffizienz des Verfahrens und die Tatsache, dass die Bearbeitung des Förderverfahrens im zuständigen Fachreferat aufgrund angespannter Personalsituation nicht abgesichert werden konnte.“ 18 Zwischenbericht 2011, Seite 32 „Eine Umsetzung der Maßnahme Code 114 erfolgte bisher nicht. Das EU- Mittelbudget wurde aufgrund des nunmehr noch verbleibenden Restförderzeitraumes um 5,6 Mio. € auf 0,5 Mio. € gekürzt. Seit Ende 2011 befindet sich der Entwurf der Richtlinie zur Inanspruchnahme von Beratungsdiensten im hausinternen Mitzeichnungsverfahren. Die Jahre 2012/13 sollen pilotmäßig erprobt werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen werden in die Neuprogrammierung der sich anschließenden Förderperiode ab 2014 einfließen , in der die Beratung zu einem wichtigen Kerninstrument mehrerer EU- Prioritäten avancieren soll.“ Zwischenbericht 2012, Seite 30 „Eine Umsetzung der Maßnahme Code 114 erfolgte auch im Jahr 2012 nicht. Das hausinterne Mitzeichnungsverfahren sowie die Ressorts-Abstimmung der sich seit Ende 2011 im Entwurf befindenden „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt“ (Beratungsförderung) haben bis Dezember 2012 Zeit in Anspruch genommen. Mit dem im Oktober 2012 genehmigten 6. ÄA zum EPLR ist der Zuwendungsempfängerkreis der Maßnahme Code 114 ergänzt und präzisiert worden. Als Zuwendungsempfänger sind neben den Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus, nun auch Forstbetriebsgemeinschaften haushaltsrechtlich als Letztempfänger der Fördermittel und Empfänger der Beratungsdienstleistung zugelassen. Somit können die speziell im Forstbereich spezifischen Bedingungen in Sachsen-Anhalt besser berücksichtigt werden und auch Waldbesitzer als ausschließliche Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaften von der Beratungsleistung profitieren.“ 25. Wie sollen zukünftig Fragen von gesellschaftlichen Interessen (Ressourcenschutz , Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaften, Entwicklung ländlicher Räume durch die Landwirtschaft, Nahrungsmittelqualität und die umweltgerechte Art der Erzeugung von Produkten …) in die Beratung implementiert werden und welchen Wert misst die Landesregierung der Berücksichtigung dieser gesellschaftlich relevanter Fragen in der Beratung bei? Beratungsdienste werden auf freiwilliger Basis von Unternehmen im Agrarsektor in einem sehr breiten Themenspektrum in Anspruch genommen. Die Beratung übernimmt dabei viele Funktionen: Beratung soll vernetzen, sensibilisieren, Erkenntnisse aus der Wissenschaft in die Praxis vermitteln, Angst vor Veränderung nehmen, zu rechtlichen Grundlagen kompetent Auskunft geben, Kommunikation unterstützen. In Vorbereitung auf den EPLR 2014 bis 2020 und vor dem Hintergrund der gegenwärtigen und künftigen EU-rechtlichen Anforderungen an das bestehende Beratungssystem in Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und die Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg mit einer Untersuchung beauftragt. Die im Dezember 2013 vorgelegte Studie „Darstellung des bestehenden landwirtschaftlichen Beratungssystems in Sachsen-Anhalt in Bezug auf die Umsetzung der derzeiti- 19 gen und künftigen EU-rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der ELER-Förderung“ bezieht sich im Wesentlichen auf Beratungsanbieter in Sachsen -Anhalt; die länderübergreifende Nutzung von Beratungsstrukturen wurde vernachlässigt. Die Untersuchung geht - nach den im EPLR-Entwurf vom 29.07.2013 geplanten 37 Fördermaßnahmen und den daraus resultierenden Förderzielen, von 196 „Beratungsansprüchen“ aus und liefert im Einzelnen eine umfangreiche Auflistung von diesbezüglich „korrespondierenden“ Beratungsanbietern in Sachsen-Anhalt. Im Ergebnis der Studie verfügt Sachsen-Anhalt über ein umfassendes und vielgestaltiges Informations- und Beratungssystem. Auch wenn die einzelbetriebliche Beratung in Fragen der Bodenbewirtschaftung und Betriebsführung in Sachsen-Anhalt grundsätzlich von privatrechtlichen Beratungskräften durchgeführt wird, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Aufgabenwahrnehmung , welche die Einrichtung, die Funktionsfähigkeit und die Weiterentwicklung des Beratungssystems umfasst. Diese Aufgabe nimmt die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) wahr. Zu den Kernaufgaben gehören die Koordinierung des Wissens- und Informationstransfers sowie der Ausbau des Fachinformationswesens für Beratungskräfte sowie Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus. Dabei stellt sich die LLG auf die Wissens - und Informationsbedarfe der Beratungskräfte und der landwirtschaftlichen Unternehmen insbesondere mit ihrem Fachfortbildungsprogramm und der inhaltlichen Ausgestaltung der Veranstaltungen ein, indem turnusmäßig die Weiterbildungsbedarfe erfasst werden, letztmalig erfolgte die Abfrage bei den Beratungskräften im November 2016. 26. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die privatwirtschaftlich organisierten Beratungsunternehmen, gesellschaftlich relevante Themen in die Beratung freiwillig mit aufnehmen? Die dem seit Gründung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt zugrunde liegenden Grundsätze des etablierten Systems zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung lassen sich im Wesentlichen wie folgt skizzieren: 1. Landwirtschaftliche Unternehmen und Berater orientieren sich am Markt. Das schließt auch gesellschaftliche Anforderungen an neue Themen ein. 2. Die Beratung wird als erfolgversprechende Dienstleistung in freier Wahl des Beratungsanbieters durch den Landwirt gegen Zahlung eines Beratungshonorars in Anspruch genommen. 3. Das Verhältnis zwischen Berater und Mandant ist unantastbar. Gesellschaftlich relevante Themenstellungen werden von den landwirtschaftlichen Unternehmen regelmäßig nachgefragt. Dies ist das Fazit der letzten turnusmäßigen Abfrage bei den Beratungskräften (siehe auch Antwort zu Frage 25). Die Inhalte des Wissens- und Informationstransfers der LLG richten sich an diesen Bedarfen aus. 20 27. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der späten Umsetzung der Maßnahme 114 und den geringen Wirkungen des zurückliegenden EPLR auf die gesellschaftlichen Interessen (vgl. Teil A)? Falls nein, bitte begründen. Die Evaluation der ELER-Förderperiode 2007 bis 2013 wurde gemäß Artikel 86 der ELER-Verordnung (VO 1698/2005/EG) für das EPLR nach Ende des Förderzeitraums vorgenommen. Gemäß der Verordnung waren dabei insbesondere der Grad der Inanspruchnahme der Mittel, die Wirksamkeit und Effizienz des Programms sowie die sozioökonomischen Auswirkungen, u. a. auf die Prioritäten der Gemeinschaft, zu untersuchen. Der 1. Teil des Bewertungsberichts konzentriert sich auf die Umsetzung der Berichtsvorgaben gemäß den Leitlinien der Europäischen Kommission (CMEF) und insbesondere auf die Beantwortung der programmbezogenen „gemeinsamen Bewertungsfragen“. Die Bewertungen zu den einzelnen Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen des EPLR Sachsen-Anhalt sind im Teil 2 des Bewertungsberichts dokumentiert. Eine Bewertung im Sinne der Frage 27 war nicht Gegenstand der Ex-post-Bewertung. 28. Wie soll die Qualität der Beratung zu gesellschaftlichen Interessen zukünftig gesichert werden? Die Rahmenbedingungen zum System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung sind in Sachsen-Anhalt mit dem Erlass zum System der landwirtschaftlichen , garten- und weinbaulichen Betriebsberatung durch privatrechtliche Einrichtungen in Sachsen-Anhalt (Beratererlass) vom 28.04.2017 geregelt. Die privaten Beratungsanbieter können sich in die Liste der Beratungskräfte nach Artikel 12 der VO (EU) Nr. 1306/2013 bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt eintragen lassen. Diese Liste soll gemäß Erlass des MULE vom 28.04.2017 Beratungsangebote für landwirtschaftliche , garten- und weinbauliche Unternehmen beinhalten. Für Sachverständige und Beratungsangebote im Bereich der Forstwirtschaft u. a. sind andere Plattformen verfügbar. Die einzelbetriebliche Beratung muss unabhängig und frei von Interessen Dritter sein. 29. Welchen Stellenwert hat die Beratungsförderung in der laufenden Förderperiode ? Im Einvernehmen mit der berufsständischen Interessenvertretung wurde im Rahmen der Abstimmung und Priorisierung der ELER-Fördermaßnahmen 2014 bis 2020 im November 2013 auf die Implementierung der Beratungsförderung nach ELER-Vorgaben verzichtet. 30. Worin bestanden die „akzeptablen Wirkungen“ der Beratungsförderung in den auf Seite 43 des 2. Berichtsteils erwähnten 4 Bundesländern? Eine zusammenfassende Bewertung enthält der „3. Fortschrittsbericht 2014 zum Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume 2007 bis 2013“. Danach wird der Zielerreichungsgrad für die Maßnahme in Zusammenschau der betreffenden Länderprogramme als „re- 21 lativ niedrig“ eingeschätzt. Fast 90 Prozent der geförderten Vorhaben betreffen eine Cross-Compliance-Beratung von Landwirten. Rd. 83 Prozent der deutschlandweit geförderten Beratungsfälle entfallen auf das EPLR Niedersachsen/Bremen. Insofern sind die für dieses Programm getroffenen Einschätzungen zur Wirksamkeit der Beratungsförderung als in hohem Maße repräsentativ einzuschätzen. Die Ex-post-Bewertung der Beratungsförderung in Niedersachsen/Bremen stellt heraus, dass die Beratungsunterstützung in erster Linie die Umsetzung neu eingeführter Rechtsnormen beschleunigt und die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen erleichtert hat. Nach den Bewertungsergebnissen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Informations - und Beratungsmaßnahmen bei den teilnehmenden Personen (in der Regel BetriebsleiterInnen/-inhaberInnen) zu verbesserten Kenntnissen und Fähigkeiten führen. Einschränkend wird darauf hingewiesen, dass die Wirkungen der Beratung sich nicht von sonstigen Einflussfaktoren isolieren lassen. (Quelle: Thünen-Institut: Ex-post-Bewertung PROFIL - Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013. Einzelbetriebliche Managementsysteme (ELER-Code 114). Braunschweig, April 2016). Die Bewertungen der Maßnahme Beratungsförderung im Rahmen der EPRL Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Thüringen kommen im Wesentlichen zu ähnlichen Einschätzungen. 31. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung die Sichtweise der EU- Kommission zur Beratungsförderung? Im Rahmen der Erstellung des EPLR 2014 bis 2020 hat die Europäische Kommission die Gründe hinterfragt, warum die Beratungsförderung nicht als Maßnahme fortgesetzt werden soll. Im Kapitel 5.5 des EPLR 2014 bis 2020 hat Sachsen-Anhalt ausführlich dargelegt, dass ein umfassendes Beratungssystem und ausreichendes Beratungsangebot besteht, welches keiner zusätzlichen Förderung bedarf. Mit der Genehmigung des Programms hat die Europäische Kommission diese Ausführungen akzeptiert.