Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/205 02.08.2016 (Ausgegeben am 03.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Wohnungsbauförderung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/105 Vorbemerkung des Fragestellenden: In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei (Nr. 381/11) informierten Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Bauminister Thomas Webel am 19. Juli 2011 über die Einrichtung eines neuen Fonds zur Sicherung der Wohnungsbauförderung in Sachsen -Anhalt. Aus diesem sollten u. a. zinsgünstige Darlehen vergeben und andere Fördermaßnahmen finanziert werden. Über Einnahmen aus Zins- und Tilgungsleistungen sollte ein Kreislauf geschaffen werden, der diesen Fonds immer wieder auffüllt („Revolvierender Fonds“). Für Zuführung an den Wohnraumförderfonds wurden im Einzelplan 14 (Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr) in Kapitel 14 02 (Allgemeine Bewilligungen) unter dem Titel 916 61 für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 jeweils 23.967.000 Euro bereitgestellt. Der Fonds wird durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt geführt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie hoch waren jeweils in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 die Zuführungen an den Wohnraumförderfonds, die ihm aus dem Landeshaushalt zuflossen ? Im Jahr 2013 wurden 23.467.217,26 € und im Jahr 2014 wurden 23.157.108,50 € in den Fonds eingezahlt. 2 2. Wie hoch waren jeweils in den Haushaltsjahren 2013, 2014 und 2015 die Einnahmen aus Zins- und Tilgungsleistungen, die dem Wohnraumförderfonds zuflossen? Wie hoch waren diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2016? Die Einnahmen aus Zins- und Tilgungsleistungen stellen sich wie folgt dar: 2013 93.463,26 € 2014 451.075,64 € 2015 1.135.805,76 € 01.01.-30.06.2016 962.262,36 €. 3. Welche Anträge auf Förderung wurden jeweils in welcher Höhe in den Haushaltsjahren 2013, 2014, 2015 sowie zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2016 in jeweils welcher Höhe bewilligt? Welche Anträge wurden abgelehnt? Förderprogramm Bewilligungsjahr Anzahl Ablehnungen/ Anzahl Höhe Anzahl Bewilligungen Zuschuss Höhe Anträge Anträge Bewilligungen Darlehensvolumen in EUR Zuschussvolumen in EUR    zurückgezogen Darlehen       Eigentumsrichtlinie 2013 48 11 25 1.398.000,00 37 522.127,00 2014 124 32 65 3.745.700,00 92 1.471.808,30 2015 72 10 39 2.012.000,00 62 648.186,00 2016 32 4 12 591.000,00 24 170.000,00 Sachsen-Anhalt Modem 2013 41 13 28 2.178.100,00 2014 247 102 145 11.320.736,86 2015 371 105 266 28.999.476,65 2016 190 30 100 11.133.293,00 4. Wie hoch war der Aufwand, den die Investitionsbank Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Bewirtschaftung und Führung des Wohnraumförderfonds für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015 jeweils geltend gemacht hat? Der Verwaltungsaufwand der Investitionsbank Sachsen-Anhalt belief sich 2013 auf 218.834,68 €, 2014 auf 963.574,12 € und im Jahr 2015 auf 1.228.629,81 €. 5. Wie hoch waren die verfügbaren Mittel des Wohnraumförderfonds zum Stichtag 30. Juni 2016? Zum Stichtag 30.06.2016 standen 24.848.601,92 € verfügbare Mittel zur Verfügung . Weiterhin befanden sich offene Anträge in Höhe von 7.875.145,80 € am 30.06.2016 in Bearbeitung, so dass bei einer angenommenen positiven Bescheidung finanzielle Mittel in Höhe von 16.973.456,12 € im Fonds vorhanden sind.