Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2052 02.11.2017 (Ausgegeben am 02.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Ganztagsbetreuung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1157 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus einer aktuellen Prognos-Studie für das Familienministerium (Bund) geht hervor, dass rund 44 % aller Grundschüler nach dem regulären Unterricht keine Betreuungsangebote wahrnehmen können. Die daraus resultierenden Konsequenzen zwingen betroffene Elternteile oftmals in die Teilzeitarbeit - hierfür sind fehlende Betreuungsangebote oder nicht ausreichende finanzielle Kapazitäten ursächlich. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen nach dem Unterricht sind nicht Bestandteil des Bildungsauftrages der Grundschulen. Grundschulen halten im Rahmen verlässlicher Öffnungszeiten den Unterricht der amtlichen Stundentafel vor. Gemäß § 12 SchulG können Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien als Ganztagsschulen organisiert werden. Die Gestaltung als Ganztagsschule setzt ein pädagogisches Konzept für eine ganztägige Erziehungs- und Bildungsarbeit voraus. Ganztagsschulen haben nicht die Funktion einer Betreuungseinrichtung. Sie können in verschiedenen Formen - offen, teilweise gebunden oder vollständig gebunden - vorgehalten werden. 2 Dem Recht auf Betreuung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird durch das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) entsprochen. Frage 1: Wie viele Grundschüler in Sachsen-Anhalt nutzten Betreuungsangebote nach dem Unterricht in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017 und dem laufenden Schuljahr 2017/2018? Antwort: Schulkinder  Stichtag 31.03.2016 Stichtag 31.03.2017 Gesamt (5-14 Jahre)  50.934 53.537 davon Grundschüler  49.304 1) Quelle für 2016: Statistische Berichte „Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege“ des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. Quelle für 2017: Vorab übermittelte Gesamtzahl des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt  1) Die differenzierten Zahlen liegen noch nicht vor. Die schuljahresbezogenen Daten für 2018 liegen noch nicht vor.  Frage 2: Wie viele Ganztagsbetreuungsangebote werden in Sachsen-Anhalt an öffentlichen Schulen angeboten und an welchen Schulen? Antwort: Mit Bezug auf die Vorbemerkungen kommen Ganztagsschulen ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag nach. Frage 3: Über welche Aufnahmekapazitäten verfügen die bestehenden Betreuungsangebote an den öffentlichen Schulen des Landes? Wenn möglich nach einzelnen Landkreisen oder Schulen aufschlüsseln. Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 4: Wie unterstützt und fördert die Landesregierung den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen? In welcher Höhe bewegen sich eventuelle finanzielle Förderungen ? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 5: Wie steht die Landesregierung zum Konzept einer bundesweiten und gesetzlich festgeschriebenen Regelung der Ganztagsbetreuung? Antwort: Mit dem Kinderfördergesetz wird der Rechtsanspruch auf Betreuung umgesetzt und es steht ein umfangreiches Angebot zur Verfügung.