Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2053 02.11.2017 (Ausgegeben am 02.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Doreen Hildebrandt (DIE LINKE) Praxistage Kleine Anfrage - KA 7/1158 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit dem Runderlass des MK vom 25. Juni 2014 - 24-83004 „Praxisorientierte Unterrichtsformen in der Sekundarschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule und Förderschule “ können zusätzlich zum Schülerbetriebspraktikum auch Praxistage als „praxisorientierte Unterrichtsform“ durchgeführt werden. Diese sollen grundsätzlich ab dem 7. Schuljahrgang, für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung ab Schuljahrgang 10 möglich sein. Die Praxistage sollen laut Runderlass den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die tatsächlichen Gegebenheiten und Anforderungen des beruflichen Lebens näher kennenzulernen, und helfen gegebenenfalls, falschen Vorstellungen und Erwartungen entgegenzuwirken. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Schulen wird für welche Jahrgänge die „praxisorientierte Unterrichtsform “ gemäß des Runderlasses des MK vom 25. Juni 2014 Abschnitt 2 genutzt? Antwort: Die Praxistage stellen laut Runderlass ein freiwilliges Angebot der Schulen dar. Gemäß Runderlass „Praxisorientierte Unterrichtsformen in der Sekundarschule, Ge- 2 samtschule, Gemeinschaftsschule und Förderschule“ können Praxistage zusätzlich zum Schülerbetriebspraktikum durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei in Betrieben, Unternehmen und Einrichtungen der Region tätig. Praxistage können ab dem 7. Schuljahrgang auf der Grundlage eines schulischen Konzepts von Sekundar- Gesamt-, Gemeinschafts- und Förderschulen angeboten werden. Derzeit nutzen ca. 40 Sekundarschulen, 10 Gemeinschaftsschulen und drei Gesamtschulen vorrangig in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 diese Möglichkeit. Für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung ist eine Umsetzung ab dem 10. Schuljahrgang möglich und wird durch 26 Einrichtungen umgesetzt (in den Jahrgangsstufen 10 bis 12). Im Förderbereich Lernbehinderung wird die Möglichkeit durch acht Einrichtungen in den Jahrgängen 7 bis 9 genutzt. An drei Förderschulen mit Ausgleichsklassen gibt es Angebote in den Schuljahrgangsstufen 7 bis 9. Eine weitergehende statistische Erfassung erfolgt nicht, zumal es sich um standortbezogene Projekte handelt. Frage 2: Liegen der Landesregierung konkrete Erkenntnisse vor, wie die Nachhaltigkeit der beiden praxisorientierten Unterrichtsformen - Schülerbetriebspraktika und Praxistage - im Hinblick auf den angestrebten Bildungserfolg und die Übergangsperspektiven in die berufliche Ausbildung zu beurteilen ist? Ist eine entsprechende Evaluierung des Erlasses erfolgt bzw. vorgesehen? Antwort: Hinsichtlich der Angebote ist zunächst das Vor-Ort-Engagement maßgeblich. Die Entscheidung der Schulen ist durch ein Bündel von Faktoren beeinflusst und ordnet sich in das Gesamtspektrum der berufsorientierenden Maßnahmen und diesbezüglicher Ausrichtung der Einzelstandorte ein. Der Erfolg im Übergangsystem ist durch komplexe Zusammenhänge und durch unterschiedliche Einflussfaktoren (z. B. Elternhaus, Peergroup, Schulsozialarbeit, RÜMSA-Angebote, BRAFO, Arbeitsagentur) geprägt. Konkrete Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von praxisorientierten Unterrichtsformen liegen nur zum Teil vor. Sie werden aber nicht hinsichtlich abstrakter Wirksamkeitsfaktoren erfasst. Eine Evaluierung des Erlasses ist nicht vorgesehen. Frage 3: Wird im Zuge einer Überarbeitung des o. g. Runderlasses eine verbindlichere Regelung zur Durchführung der Praxistage als notwendig erachtet? Antwort: Der o. g. Runderlass aus dem Jahr 2014 ist aktuell. Er setzt den Schulen den notwendigen Rahmen, der zugleich Spielräume zur Beachtung der Bedingungen vor Ort lässt und nicht zu weit in die gewünschte Eigenständigkeit eingreift. Es ist möglich, 3 auf aktuelle Bedürfnisse in der Berufsorientierung zu reagieren und spezifische Angebote des regionalen Wirtschaftsraums zu nutzen. Eine verbindliche Regelung ist diesbezüglich nicht notwendig und würde auch dem Grundsatz des Angebots und der wachsenden Eigenverantwortung von Schule widersprechen .