Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2056 03.11.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 03.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Institutionelle Förderung - Teil II Kleine Anfrage - KA 7/1101 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/1790 ergeben sich folgende Nachfragen: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Zahlreiche Vereine, Verbände und weitere Träger erhalten eine institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt, welche ihnen als Planungsgrundlage für den jährlichen Wirtschaftsplan dient. Wie ist der Bewilligungsstand bei jenen Empfängern institutioneller Förderung, die nicht in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 7/916 aufgeführt wurden? Erhielten diese bereits eine Bewilligung in Höhe des Ansatzes im Haushaltsplan? Bitte nach Trägern, Einzelplan und Bewilligungshöhe aufschlüsseln. In einer Anlage wurde tabellarisch der Bewilligungsstand für alle institutionell geförderten Empfänger dargestellt. Empfänger, die bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/916 aufgeführt wurden, sind in der Anlage kursiv hervorgehoben, da sich teilweise der Bewilligungsstand bzw. die Bemerkungen dazu geändert haben. 2 Anlage Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 03 0302 684 04 Bürgerkomitee Sachsen-Anhalt e. V. Magdeburg 159.000 159.000 0302 684 04 Zeit-Geschichte(n) e. V. Halle 57.000 57.000 0302 684 63 Historische Kommission für Sachsen-Anhalt e. V. 75.000 75.000 0331 685 51 Landesfeuerwehrverband 50.000 37.700 bisher beantragte Förderung 0346 684 03 Trägerverein Olympiastützpunkt Sachsen- Anhalt 532.300 532.300 Ausnahme gem. Abschnitt 3 Nr. 2 Buchstabe i) HFE 2017 (a. F.); Abschläge; Erlass Zuwendungsbescheid nach Vorlage des Zuwendungsbescheides des Bundes 0346 684 04 Landessportbund (LSB) incl. Trainerpool und Landessportschule Osterburg (LSSO) 6.221.300 6.221.300 Gewährung von 1/12-Abschlägen, 100-%ige Auszahlung; auf Grund der Bewirtschaftungsbeschränkungen war der Erlass eines endgültigen Bewilligungsbescheides nicht möglich, dieser ergeht kurzfristig. 0346 684 07 Friedrich-Ludwig-Jahn-Museum in Freyburg (Unstrut) 52.000 54.000 Ausnahme gem. Abschnitt 3 Nr. 2 Buchstabe f) HFE 2017 (a. F.); incl. Ausgaberest 2016 0363 685 03 Landesverband des Bundes der Vertriebenen Sachsen-Anhalt 6.100 0 Erlass eines Zuwendungsbescheides wg. fehlender Unterlagen bisher nicht möglich 05 0503 684 03 Verein Miteinander e.V. 199.600 Im Fachreferat werden derzeit letzte Fragen geklärt. Abschläge in Höhe von 124.902 EUR bis einschl. Monat Oktober wurden dem Verein zugewiesen. 0503 685 02 Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. 502.200 Im Fachreferat werden derzeit letzte Fragen geklärt. Nach Vorliegen der Prüfungsmitteilung des LRH waren längerfristige Vorarbeiten erforderlich. Abschlagszahlungen bis einschl. Monat Oktober wurden dem Verein in Höhe von 418.500 EUR zugewiesen. 3 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 05 0513 684 01 Zuschüsse an AIDS-Hilfevereine 298.300 Die haushalbsbegründenden Unterlagen liegen nunmehr zur Endprüfung im MS, Ref. 13, vor. Eine zeitnahe Übersendung an MF zur Billigung wird angestrebt. Abschlagszahlungen bis einschl. Monat Oktober wurden dem Verein in Höhe von 248.583 EUR zugewiesen. 0513 684 04 Landesvereinigung für Gesundheit 338.600 338.604 0513 684 73 Landesstelle für Suchtfragen 100.400 100.329 0517 684 03 Familienverbände (Familienbund im Bistum, Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (EAF), Dt. Kinderschutzbund (DKSB), Christl. Verein junger Menschen (CVJM), Dt. Familienverband (DFV) 234.200 EAF: 47.420 EAF wurde bereits bewilligt. Die haushaltsbegründenden Unterlagen der anderen vier Familienverbände werden derzeit nochmals überarbeitet. Abschlagszahlungen an die vier noch offenen Familienverbände wurden jeweils bis einschl. Monat Oktober zugewiesen. 0517 684 04 Kinder- und Jugendring 255.700 243.255 Aufgrund eines Personalwechsels fallen geringere Personalausgaben an. 0517 684 05 Servicestelle für Kinder- und Jugendschutz 124.900 Billigung der Übersicht nach § 26 LHO erfolgte durch MF am 27.09.2017. Bescheid wird derzeit nach noch erforderlicher Zuarbeit der Trägers erstellt. Abschläge wurden entsprechend den Abforderungen des Trägers in Höhe von 65.173 EUR bis einschl. Monat Oktober dem Verein zugewiesen. Gründe für die unterproportionale Höhe der Abforderungen sind nicht bekannt. 0517 684 06 Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder - und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. 189.600 189.600 4 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 0517 686 01 Stiftung Familie in Not Sachsen-Anhalt 316.200 Aufgrund der Prüfungsmitteilung des LRH waren insgesamt längerfristige Vorarbeiten erforderlich. Die haushaltsbegründenden Unterlagen sollen zeitnah an MF zur Billigung übersandt werden. Abschlagszahlungen bis einschl . Monat Oktober wurden dem Verein in Höhe von insgesamt 263.500 EUR zugewiesen. 06 0602 685 26* Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) 666.000 585.848 Aufgrund der Berechnung der Länderanteile nach Königsteiner Schlüssel ergeben sich Abweichungen bei der bewilligten Fördersumme. Des Weiteren wurden nicht verbrauchte Haushaltsmittel der KMK aus 2016 den Ländern angerechnet. 0602 685 29 HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE) 44.200 43.671 Aufgrund der bestehenden Rechtsverpflichtung gem. Beschluss der Mitgliederversammlung ergeben sich minimale Abweichungen zum Planansatz für 2017. Der Minderbedarf wird für den Mehrbedarf des DZHW eingesetzt. 0603 685 26 acatech- Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V 35.000 34.993 Die Bewilligung entspricht der bestehenden Rechtsverpflichtung gem. GWK-Beschluss für 2017. 0603 TGr. 61 Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB) 16.537.000 16.186.100 Die Bewilligung für den Betrieb des IPB wurde um den Anteil der DFG-Abgabe in Höhe von 350,9 TEUR gekürzt, da dieser Betrag (Bundes- und Länderanteil) durch das Land Sachsen-Anhalt direkt an die DFG abgeführt wird - siehe Erläuterung zu 0603/685 22. Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) 31.519.000 30.794.400 Die Bewilligung für den Betrieb des IPK wurde um den Anteil der DFG-Abgabe in Höhe von 724,6 TEUR gekürzt, da dieser Betrag (Bundes- und Länderanteil) durch das Land Sachsen-Anhalt direkt an die DFG abgeführt wird - siehe Erläuterung zu 0603/685 22. 5 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) 5.072.000 4.949.600 Die Bewilligung für den Betrieb des IAMO wurde um den Anteil der DFG-Abgabe in Höhe von 122,4 TEUR gekürzt, da dieser Betrag (Bundes- und Länderanteil) durch das Land Sachsen-Anhalt direkt an die DFG abgeführt wird - siehe Erläuterung zu 0603/685 22. Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) 14.992.000 14.629.500 Die Bewilligung für den Betrieb des LIN wurde um den Anteil der DFG-Abgabe in Höhe von 362,5 TEUR gekürzt, da dieser Betrag (Bundes- und Länderanteil) durch das Land Sachsen-Anhalt direkt an die DFG abgeführt wird - siehe Erläuterung zu 0603/685 22. 06 0603 TGr. 62 Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ 3.767.000 3.517.500 Das UFZ wird gemeinsam vom Bund (90 v.H.) und den beiden Ländern Sachsen (5 v.H.) und Sachsen-Anhalt (5. v.H) im Rahmen des GWK-Abkomens finanziert. Der vom Aufsichtsrat des UFZ beschlossene Wirtschaftsplan sieht geringere Zuschüsse der Zuwendungsgeber für das UFZ für das HHJ 2017 vor. Entsprechend des geltenden Finanzierungsschlüssels ergibt sich somit gegenüber den veranschlagten Mitteln bei 0603/TGr. 62 ein Minderbedarf in Höhe von 249,5 TEUR für den Finanzierungsanteil des Landes Sachsen-Anhalt für das UFZ. Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) 470.300 458.300 Das DZNE wird entsprechend dem GWK-Abkommen vom 19.09.2007 gemeinsam von Bund (90 v.H.), den beteiligten Ländern BW, BY, MV, NI, NRW und ST (10 v.H.) finanziert . Entsprechend der Beschlüsse zum Wirtschaftsplan 2017 ergibt sich gegenüber den veranschlagten Haushaltsmitteln im Kap. 0603/TGr. 62 insgesamt ein Minderbedarf von insgesamt 12,0 TEUR für den aufzubringenden Finanzierungsanteil des Landes Sachsen- Anhalt am DZNE. 6 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 08 0802 685 65 Deutsches Handwerksinstitut e.V. (DHI) 37.000 35.633 0802 685 71 Tourismusverband Sachsen-Anhalt e.V. 220.000 220.000 0802 685 01 Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen -Anhalt GmbH 6.000.000 6.000.000 08 0802 685 76 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. 4.401.900 1.227.900 Der Antrag auf institutionelle Förderung der Fraunhofer- Projektgruppe MWT in Halle für das Jahr 2017 i.H.v. 2,9 Mio. € wurde am 22.9.2017 gestellt und wird derzeit von der IB geprüft. 0802 894 76 414.900 384.700 0802 684 63 Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) 5.866.000 5.866.000 0802 894 63 330.000 330.000 09 0902 686 10 Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH 90.000 81.000 0902 686 65 Landfrauenverband Sachsen-Anhalt e.V. 60.000 54.000 0902 686 65 Landjugendverband Sachsen-Anhalt e.V. 42.000 37.800 11 1115 684 02 Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e. V. 116.900 116.900 15 1502 685 56 Stiftung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (SUNK) 500.000 450.000 1506 685 03 Landesenergieagentur (LENA) 1.200.000 1.080.000 7 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 17 1702 685 61 Verein der Freunde und Förderer der Synagoge Gröbzig e.V. 79.300 79.300 1710 685 01 Stiftung Gedenkstätten 2.751.000 2.751.000 1775 685 51 Werkleitzgesellschaft e.V. 233.000 (236.595) Antragsunterlagen unvollständig, Bescheidung mit An-passung an den realen Bedarf 2017 in KW 43 angezeigt. 1775 685 52 Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Ju-gendbildung Sachsen-Anhalt e.V. 118.100 118.100 1775 685 53 Friedrich-Bödecker-Kreis Sachsen-Anhalt e.V. 216.900 223.380 Anpassung an realen Bedarf 2017 1775 685 54 Museumsverband Sachsen-Anhalt e.V. 154.300 159.800 Anpassung an realen Bedarf 2017 1775 685 55 Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V. 351.000 351.000 1775 685 56 Landeszentrum "Spiel und Theater Sachsen-Anhalt e.V. 181.200 (107.950) Antragsunterlagen unvollständig; Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 2017 erforderlich; bislang sind Abschlagszahlungen erfolgt (Stand 30.09.2017) 1775 685 57 Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V. 501.000 490.000 Anpassung an realen Bedarf 2017 1775 685 58 Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. 161.800 159.420 Anpassung an realen Bedarf 2017 1775 685 59 Förderkreis Gleimhaus e.V. 293.600 293.600 8 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 1775 685 60 Zentrum für Mittelalterausstellungen 149.000 149.000 1784 685 64 Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH 418.300 410.000 überjähiger Zuwendungsvertrag * Zuwendung wurde bereits in Teil I benannt. Da sich zwischenzeitlich die Bewilligung an die KMK noch einmal reduziert hat, da mit der Zuwendung 2017 nicht verbrauchte Haushaltsmittel der KMK aus 2016 mit dem Finanzierungsanteil der Länder an die KMK für das HHJ 2017 verrechnet werden, wurde die institutionelle Förderung noch einmal mit der nunmehr bewilligten Fördersumme für den Bereich Wissenschaft aufgenommen.