Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2058 06.11.2017 (Ausgegeben am 06.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Oliver Kirchner (AfD) Kriminalitätsschwerpunkte in Sachsen-Anhalt, hier: Erstaufnahmestellen und Asylbewerberunterkünfte Kleine Anfrage - KA 7/1146 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Statistiken über Polizeieinsätze und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Erstaufnahmestellen und Asylbewerberunterkünften werden nicht geführt. Um auf die Fragestellungen antworten zu können, wurden umfangreiche Recherchen in polizeilichen IT-Anwendungen durchgeführt. Die Anzahl der Objekte im Sinne der Kleinen Anfrage ist im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord deutlich höher als in den übrigen Polizeidirektionen. Daraus resultierend ist hier die Recherche noch nicht abgeschlossen, es wird von mehr als 20.000 Datensätzen ausgegangen . Diese müssen nach erfolgter Recherche manuell ausgewertet werden. In der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war eine diesbezügliche Auswertung nicht möglich. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich insofern auf die Zuständigkeitsbereiche der Polizeidirektionen Sachsen-Anhalt Süd und Sachsen-Anhalt Ost. 1. Wie oft kam es seit dem 1. Januar 2015 bis dato zu Polizeieinsätzen und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Erstaufnahmestellen und Asylbewerberunterkünften auf kommunaler Ebene wegen Vorfällen, die auf Verhalten der Bewohner dieser Einrichtungen zurückzuführen waren? Bitte nach Monaten und Delikten aufschlüsseln. Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. September 2017 kam es zu 1.180 Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Erstaufnahmestellen und Asylbewerberun- 2 terkünften auf kommunaler Ebene wegen Vorfällen, die auf das Verhalten der Bewohner dieser Einrichtungen zurückzuführen waren. Hierbei wurden 779 Ermittlungsverfahren erfasst. Eine Aufschlüsselung nach Monaten und Delikten war in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Mit Bezug auf Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit den Vorfällen gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Bitte jeweils die Tatbestände angeben. Um im Sinne der Fragestellung dezidiert antworten zu können, ist eine manuelle Auswertung der einzelnen Ermittlungsverfahren erforderlich. Aufgrund der hohen Anzahl der auszuwertenden Datensätze ist eine Antwort auf diese Frage in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie oft kam es seit dem 1. Januar 2015 bis heute zu Polizeieinsätzen und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang Erstaufnahmestellen und Asylbewerberunterkünften auf kommunaler Ebene wegen Vorfällen, die auf von außen kommende Ereignisse zurückzuführen waren? Bitte nach Monaten und Delikten aufschlüsseln. Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. September 2017 kam es zu 283 Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Erstaufnahmestellen und Asylbewerberunterkünften auf kommunaler Ebene wegen Vorfällen, die auf von außen kommende Ereignisse zurückzuführen waren. Hierbei wurden 124 Ermittlungsverfahren erfasst. Eine Aufschlüsselung nach Monaten und Delikten war in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . 4. Mit Bezug auf Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit den Vorfällen gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Bitte jeweils die Tatbestände angeben. Um im Sinne der Fragestellung dezidiert antworten zu können, ist eine manuelle Auswertung der einzelnen Ermittlungsverfahren erforderlich. Aufgrund der hohen Anzahl der auszuwertenden Datensätze ist eine Antwort auf diese Frage in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Mit Bezug auf Frage 4: Wie viele der Ermittlungsverfahren hatten einen nachgewiesenen rechtsextremen oder ausländerfeindlichen Hintergrund? Die Beantwortung der Frage kann unter Hinweis auf die Antwort auf Frage 4 nur unter Zugrundelegung der gesamten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Erstaufnahmestellen und Asylbewerberunterkünften auf kommunaler Ebene wegen Vorfällen, die auf von außen kommende Ereignisse zurückzuführen waren , erfolgen. Hiernach wurden elf Ermittlungsverfahren mit einem rechtsextremen oder ausländerfeindlichen Hintergrund erfasst. Die Antwort auf die Frage 3 des Nachweises eines rechtsextremen oder ausländerfeindlichen Hintergrundes , der nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens möglich ist, konnte in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen . 6. Wie viele Straftaten, die sich gegen Asylbewerber richteten, wurden in den Erstaufnahmestellen und Asylbewerberunterkünften seit dem 1. Januar 2015 von Personal von Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen oder staatlichen Behörden, das in den Unterbringungseinrichtungen tätig beziehungsweise eingesetzt gewesen ist bzw. war, begangen? Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. September 2017 wurden elf Ermittlungsverfahren erfasst, welche aus Straftaten resultieren, die sich gegen Asylbewerber richteten und von Personal von Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen oder staatlichen Behörden, das in den Unterbringungseinrichtungen tätig beziehungsweise eingesetzt gewesen ist bzw. war, begangen wurden.