Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2059 06.11.2017 (Ausgegeben am 06.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Finanzierung des „Alternativen Kulturwerk“ Bitterfeld Kleine Anfrage - KA 7/1148 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das „Alternative Kulturwerk“, Hinter dem Bahnhof 11, 06749 Bitterfeld bietet verschiedenen Personen und Vereinen des linken Spektrums Wohn- und Veranstaltungsräume . Es beherbergt u. a. rund 10 Personen und den Trägerverein Multikulturelles Jugendzentrum e. V. Bei mehreren vom „Alternativen Kulturwerk“ ausgehenden unangemeldeten Demonstrationen kam es in der Vergangenheit zu Straftaten und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Erhält oder erhielt der Verein Multikulturelles Jugendzentrum e. V. in Bitterfeld Zuschüsse aus Landesmitteln? Wenn ja, aus welchen Programmen , seit wann und in welcher Gesamthöhe? Der Verein erhält oder erhielt keine Zuschüsse aus Mitteln des Landes Sachsen -Anhalt. 2. Erhält der Verein Zuschüsse aus kommunalen Quellen? Der Verein erhält weder von der Stadt Bitterfeld-Wolfen noch vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld Zuschüsse. 3. a) Wer ist Eigentümer des Grundstücks Hinter dem Bahnhof 11, 06749 Bitterfeld ? 2 Das Grundstück ist keine Liegenschaft des Landes Sachsen-Anhalt und befindet sich auch nicht im Eigentum der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. b) Besteht ein Mietvertrag oder eine Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer ? Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse dazu, dass Räumlichkeiten des „Alternativen Kulturwerks“ der Vorbereitungen von Straftaten dienen? Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wonach die Räumlichkeiten der Vorbereitung von Straftaten dienen.