Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2060 06.11.2017 (Ausgegeben am 06.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Nachhaltiger Breitbandausbau? Kleine Anfrage - KA 7/1149 Vorbemerkung des Fragestellenden: Auf dem Landkreistag in Sachsen-Anhalt wurde den Besuchern ein Vortrag vorgestellt , der den Breitbandausbau in seiner jetzigen förderfähigen Form kritisiert. Nicht nur, dass die angestrebte Datenrate von 50 Mbit/s einem Datenvolumen von 2010 entspricht und damit nicht zukunftsfähig ist, nein auch der physische Ausbau des Netzes, oft als Hybrid aus Glasfaser und Kupfer wurde als nicht nachhaltig genannt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung hat den vom Fragesteller zitierten Vortrag zur Kenntnis genommen . Sie stuft ihn als wichtigen Diskussionsbeitrag ein, teilt aber nicht in allen Fällen die Auffassungen und Schlussfolgerungen des Referenten. Frage 1: Welche Städte und Gemeinden aus unserem Bundesland haben Fördermittelanträge beim Bund zum Breitbandausbau gestellt? Antwort zu Frage 1: Folgende Städte, Gemeinden und Landkreise haben Bundesfördermittel beantragt: Erster Call (Stichtag 31.01.2016): Gemeinde Muldestausee, Gemeinde Hohe Börde, Burgenlandkreis, Landkreis Wittenberg , Landkreis Jerichower Land 2 Zweiter Call (Stichtag 30.04.2016): Stadt Zerbst, Lutherstadt Wittenberg, Saalekreis, Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld -Südharz Dritter Call (Stichtag 30.10.2016): Stadt Oebisfelde-Weferlingen, Stadt Oschersleben, Stadt Wanzleben-Börde, Verbandsgemeinde Elbe-Heide, Verbandsgemeinde Flechtingen, Verbandsgemeinde Westliche Börde, Gemeinde Niedere Börde, Gemeinde Barleben, Stadt Raguhn-Jeßnitz , Stadt Aken, Stadt Dessau-Roßlau, Salzlandkreis Vierter Call (Stichtag 28.02.2017) Zweckverband Breitband Altmark Fünfter Call (Stichtag 30.09.2017) Stadt Bad Schmiedeberg, Gemeinde Osternienburger Land Frage 2: Welche Städte haben zusätzlich Fördermittelanträge für den Breitbandausbau beim Land Sachsen-Anhalt gestellt? Antwort zu Frage 2: Alle in Antwort zu Frage 1 genannten Städte, Gemeinden und Landkreise haben parallel Fördermittel beim Land beantragt, bis auf die Gemeinde Niedere Börde, die Gemeinde Barleben und die Verbandsgemeinde Westliche Börde. Die Gemeinde Osternienburger Land hat bislang ebenfalls keinen Landesantrag gestellt, dieser soll aber noch in diesem Jahr eingereicht werden. Darüber hinaus haben die Stadt Haldensleben, die Verbandsgemeinde Obere Aller, die Stadt Burg, die Stadt Zerbst (für Gewerbegebiete), die Lutherstadt Wittenberg (für Gewerbegebiete), die Gemeinde Kabelsketal, die Stadt Oranienbaum-Wörlitz und die Stadt Genthin Fördermittel beim Land beantragt (nicht aber beim Bund). Frage 3: Welche Art der Netze wird in den einzelnen Städten und Gemeinden errichtet? Antwort zu Frage 3: Jeglicher Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt - ob eigenwirtschaftlich oder gefördert - basiert auf der Errichtung zusätzlicher Glasfaserstrecken. Die Vorgaben der Landesförderrichtlinie (mindestens 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit) fordern den Netzbetreibern ab, dass sie mit der Glasfaser immer näher an den Endkunden (Unternehmen , Privathaushalte, öffentliche Institutionen) heranrücken. Dass „in Kupfer“ investiert wird, ist ein sich hartnäckig haltendes Missverständnis. Beim sogenannten FTTC-Ausbau wird die bereits bestehende Kupferhausanschlussleitung genutzt. Dank der Vectoring-Technologie sind auch auf ihr inzwischen bis zu 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit möglich. Im Interesse einer flächendeckenden Versorgung aller Landesteile mit schnellen Anschlüssen setzt die Landesregierung daher auf FTTC-, FTTB- und FTTH-Ausbau. 3 Frage 4: Wie sieht die Landesregierung die Entwicklung der Datenraten in Sachsen-Anhalt ? Bitte getrennt betrachten nach Ballungszentren (Magdeburg, Dessau, Halle ) und ländlicher Raum. Antwort zu Frage 4: In den Ballungszentren Magdeburg, Dessau, Halle verfügen bereits über 70 % aller Haushalte über eine Versorgung mit 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit. Im ländlichen Raum (elf Landkreise) liegt der Wert zwischen rund 60 % und rund 25 %. Einzelheiten können nachfolgender Statistik (Bundes-Breitbandatlas TÜV Rheinland) entnommen werden: Innerhalb der Landkreise, also auf Gemeindeebene, ergeben sich ebenfalls zum Teil große Unterschiede. Diese dürften sich aber im Zuge des laufenden Breitbandausbaus nivellieren. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung die „Nachhaltigkeit“ des Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt? Antwort zu Frage 5: Wie in Frage 3 schon ausgeführt, bedeutet Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt immer auch Glasfaserausbau. Insofern ist der Ausbau nachhaltig. Dass für einen gewissen Zeitraum noch bestehende Kupferhausanschlussleitungen genutzt werden, steht dem nicht entgegen.