Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2066 08.11.2017 (Ausgegeben am 08.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neu im Sport: eSport Kleine Anfrage - KA 7/1159 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im sogenannten eSport geht es um den sportlichen Wettkampf zwischen Menschen mithilfe von Computerspielen in unterschiedlichen Disziplinen. Hierbei werden Spiele als Individual- oder als Mannschaftssport mithilfe eines Mehrspielermodus gespielt. Die Wettkampfregeln und Wettkampfbestimmungen werden durch die Software des entsprechenden Spiels und die Turnierveranstalter vorgegeben. Die eSportler müssen, um im Wettkampf erfolgreich zu sein, verschiedene geistige und motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten beherrschen und immer wieder trainieren . Hand-Augen-Koordination, Reaktionsgeschwindigkeit, Spielverständnis, Spielübersicht , räumliches Orientierungsvermögen, laterales Denken, Kommunikationsfähigkeit , Konzentrationsfähigkeit, taktische Ausrichtung oder körperliches Durchhaltevermögen sind nur einige der Fähigkeiten, welche zu den unabdingbaren körperlichen und geistigen Anforderungen für eSportler gehören. Weltweit haben inzwischen über 40 Länder eSport als Sportart anerkannt. eSport ist Teil der Asienspiele 2022. Der Deutsche Olympische Sportbund stuft eSport derzeit noch nicht als Sportart ein. Dies führt für die Spielerinnen und Spieler teilweise zu Problemen, z. B. bei der Ausreise zu internationalen Meisterschaften. Deutschlandweit nehmen einige Millionen Spielerinnen und -spieler regelmäßig an eSport- Wettbewerben teil, die zum Teil auf professionellem Level veranstaltet werden. Einige Spieler können mit eSport ihren Lebensunterhalt bestreiten." 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Sportart als Sportart anerkannt wird? Nach Art. 36 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (Verf LSA) sind Kunst, Kultur und Sport durch das Land und die Kommunen zu schützen und zu fördern. Nach Art. 36 Abs. 5 Verf LSA regeln das Nähere die Gesetze. Mit dem Gesetz über die Förderung des Sports (SportFG) kommt das Land Sachsen-Anhalt seiner Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung des Sports nach. Gleichzeitig hat sich das Land durch die Regelungen im SportFG zur verfassungsrechtlich anerkannten Autonomie der nach § 3 SportFG anerkannten Sportorganisationen bekannt. eSportvereine gehören derzeit nicht zu den anerkannten Sportorganisationen, da sie nicht Mitglied im LandesSportBund Sachsen -Anhalt e. V. (LSB) sind. Ein gesondertes Anerkennungsverfahren für Sportarten oder Sportvereine gibt es in Sachsen-Anhalt nicht. 2. Warum stuft der Deutsche Olympische Sportbund e-Sport nach Kenntnis der Landesregierung nicht als Sportart ein? Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat in seiner letzten Positionierung zum eSport vom 18. August 2017, die der Landesregierung vorliegt, erklärt , dass „die von Gamern, Industrie sowie Teilen von Politik und Medien geforderte Anerkennung als Sport nicht Sache des DOSB, sondern mögliches Ergebnis eines gesellschaftlichen Diskurses ist“. Im Weiteren heißt es, dass „die sportpolitische Bedeutung der absehbaren Entwicklung im eSport eine kontinuierliche Begleitung des Themas durch den DOSB erfordert. Zudem wurden die weiteren Schritte für eine solche Begleitung, z. B. durch Gründung einer Arbeitsgruppe zum Thema. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die eSportszene in Sachsen-Anhalt? Inwieweit hat der vom Land Sachsen-Anhalt geförderte Landessportbund sich bereits mit eSport befasst? Die eSportszene in Sachsen-Anhalt ist der Landesregierung nicht bekannt. Es liegen lediglich Informationen zum eSport aus der medialen Berichterstattung vor. Der LSB hat mitgeteilt, dass er lediglich von seinen Kreis- und Stadtsportbünden um Positionierung gebeten worden ist. Hier hat er im Wesentlichen mit dem „Gutachten über die Voraussetzungen und Auswirkungen der Anerkennung von eSport als Sportart“ des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin argumentiert, wonach eSport nach „derzeitiger Rechtslage nicht als Sport im rechtlichen Sinne anzuerkennen und deshalb rechtlich nicht als Sportart anerkennungsfähig ist“. 3 4. Wird eSport in Sachsen-Anhalt gefördert? Fall ja, wie? Falls nein, welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, um eine Förderfähigkeit zu erlangen ? Bisher wird eSport in Sachsen-Anhalt nicht gefördert. Für die Förderung nach dem SportFG müssten die eSportvereine in den LSB aufgenommen werden. Solange der LSB eSport nicht als Sport im rechtlichen Sinne entsprechend dem o. g. Gutachten anerkennt, fehlt es an der wesentlichen Fördervoraussetzung. 5. Welche Bemühungen unternimmt die Landesregierung, um eine ehrenamtliche Arbeit und eine feste gesellschaftliche Integration des eSports in das Gemeinwesen zu gewährleisten? Wie kann die Verzahnung zwischen traditionellem Sport und eSport aus Sicht der Landesregierung verbessert werden? In Anerkennung der Autonomie des organisierten Sports werden die Positionierung des DOSB und der Umgang des LSB mit eSport respektiert. Sollten sich hier infolge des gesellschaftlichen Diskurses Veränderungen in der Auffassung und Bewertung ergeben, wird dies in der Fördersystematik des Landes beachtet werden. Die Verzahnung zwischen traditionellem Sport und eSport ist in erster Linie aus den jeweiligen Vereinen heraus selbst zu organisieren. Die Landesregierung hält sich hier aufgrund der Subsidiarität staatlichen Handelns im organisierten Sport zurück.