Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2068 08.11.2017 (Ausgegeben am 08.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Bodenmarkt- und Agrarstrukturpolitik Kleine Anfrage - KA 7/1177 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welchen bundespolitischen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung in der Bodenmarktpolitik und der Agrarstrukturpolitik? Welche konkreten Arbeitsziele hat sich die Landesregierung formuliert und welche Initiativen sind zur Erreichung dieser Ziele im Bundesrat geplant? Die Landesregierung unterstützt Aktivitäten der Bundesregierung, die darauf abzielen, den Erwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen weniger attraktiv zu machen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Grunderwerbsteuer auch für solche Anteilskäufe erhoben werden kann, bei denen weniger als 95 v. H. der Anteile veräußert werden und bei denen landwirtschaftliche Grundstücke zum Anteilsvermögen gehören. Des Weiteren wurde gemeinsam mit anderen Ländern bei der Bundesregierung vorgetragen, dass die doppelte Erhebung der Grunderwerbsteuer bei einem Zwischenerwerb durch die Siedlungsgesellschaft im Rahmen des Vorkaufsrechts der Siedlungsgesellschaft nicht mehr anfällt. Darüber hinaus werden die im Rahmen des Leitbildprozesses „Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt im Jahre 2030“ (siehe auch Antwort zu Frage 2) herausgearbeiteten Ergebnisse in angemessener Weise in die Beteiligung des Landes bei den die Agrarstrukturpolitik betreffenden Fördertatbeständen einfließen. Auch wenn diese zuerst auf Bundesebene zu regeln und dann auf EU-Ebene abzustimmen sind, wird davon ausgegangen, dass hierzu Akzente gesetzt werden können. 2 2. Welchen landespolitischen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung in der Bodenmarktpolitik und in der Agrarstrukturpolitik? Welche konkreten Arbeitsziele hat sich die Landesregierung bis Ende der Legislaturperiode gesetzt, und wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung und Erreichung dieser Ziele? Im Koalitionsvertrag der Landesregierung wurde vereinbart, dass auf der Grundlage eines Leitbildes für die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt im Jahre 2030 zu prüfen ist, inwieweit die Bodengesetzgebung zu überarbeiten ist. Der Leitbildprozess soll Anfang des Jahres 2018 abgeschlossen sein. Dabei wird nicht nur die Bodenmarktpolitik betrachtet, sondern auch Ausführungen zur Tierhaltung, zum Markt für landwirtschaftliche Produkte und zu den Umweltauswirkungen gemacht werden. Die sich danach ergebenden Rahmenbedingungen werden in die Ausgestaltung der Agrarstrukturpolitik einfließen und sich insoweit auch auf die Förderpolitik des Landes auswirken. Wenn der Leitbildprozess abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse im Hinblick auf weitere Schlussfolgerungen ausgewertet, so dass dann konkrete Maßnahmen gestaltet werden können.