Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/207 02.08.2016 (Ausgegeben am 03.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Andreas Schmidt (SPD) Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner durch die Umsetzung von Sicherheitskonzepten bei Sportveranstaltungen im Erdgas Sportpark, Halle (Saale) Kleine Anfrage - KA 7/80 Vorbemerkung/Begründung des Fragestellenden: Bei Heimspielen des Halleschen Fußballclubs (HFC) und Landespokalspielen kommt es, insbesondere auf der Südseite des Stadions, regelmäßig zu Einschränkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner. Diese stehen in Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen sowie Maßnahmen auf Basis des Verkehrs- und Sicherheitskonzeptes der Stadt Halle (Saale). Die Restriktionen reichen von Parkverboten, über die Nutzung von Straßen und Fußwegen zum Parken von Einsatzfahrzeugen bis hin zu weitreichenden Absperrungen mit Polizeigittern. Hiervon sind insbesondere die Straßen Läuferweg, Springerweg und Fechterweg betroffen. Durch die genannten Absperrungen und die Benutzung der Anliegerstraßen als Parkraum für Einsatzfahrzeuge schränken regelmäßig von morgens bis in den späten Nachmittag die Bewegungsfreiheit der Anwohnerinnen und Anwohner bis hin zur völligen Verhinderung, insbesondere für Ältere, ein. So kam es laut Anwohnerinnen und Anwohnern z. B. am 18. Mai 2016 durch das Abstellen von Einsatzfahrzeugen in Doppelreihen kurzfristig zur vollständigen Blockade des Springerwegs. Die Fahrzeuge waren dabei so dicht aneinander abgestellt, dass Fußgänger nicht von einer Seite des Springerweges auf die andere wechseln konnten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 2 1. Wie bewertet die Landesregierung Planung und Ablauf der Einsätze der Polizei bei Heimspielen des HFC rechtlich in Bezug auf die Grenzen der Zumutbarkeit von Beschränkungen für Anwohnerinnen und Anwohner? Anlässlich der bisherigen Einsätze der Polizei im Sachzusammenhang gab es für die Landesregierung keinen Grund, die Rechtmäßigkeit der Durchführung anzuzweifeln. 2. Wie wird bei den Einsatzplanungen der Polizei für Heimspiele des HFC eine Reduzierung dieser Beschränkungen auf das unvermeidbare Maß sichergestellt? Planung und Ablauf polizeilicher Einsätze anlässlich von Fußballspielen erfolgen unter Berücksichtigung aktueller Lageerkenntnisse und werden auf die Erreichung der im Rahmenbefehl der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Heimspielen des Halleschen FC in der 3. Liga in der für die jeweilige Saison gültigen Fassung vorgegebenen Ziele ausgerichtet. Ausweislich des für die letzte Saison 2015/2016 gültigen Rahmenbefehls ist unter anderem eine möglichst geringe veranstaltungsbedingte Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens und unbeteiligter Dritter, insbesondere auch außerhalb der eigentlichen Fußballveranstaltung zu gewährleisten. Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd wird dieses Ziel auch in künftigen Rahmenbefehlen verbindlich vorgeben. Neben der Einstufung von Fußballspielen gemäß den Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen durch den DFB erfolgt unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Bundes- und Landespolizeien eine jeweils aktuelle Beurteilung der Lage. Im Ergebnis resultiert daraus eine Risikobewertung. Entsprechend dieser Bewertung erfolgen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit bei Fußballspielen und damit die Einschränkungen für Anwohnerinnen und Anwohner abgestuft. Bei Spielen mit hohem Risiko und damit verbundenem hohen Polizeiaufgebot sind die Beeinträchtigungen am weitreichendsten . Dabei wird mit dem Ziel eines angemessenen Ausgleichs der Interessen der Allgemeinheit an der Gewährleistung der störungsfreien Durchführung der Fußballspiele einerseits mit den Interessen der Anwohner auf der anderen Seite sowie insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die größtmögliche Reduzierung von Beschränkungen im Stadionnahbereich angestrebt. Einschränkungen sind aber nur insoweit abwendbar, als der Einsatzerfolg hierdurch nicht gefährdet werden darf und insbesondere Gefahren für Besucher des Fußballspieles, aber auch für Dritte, sicher abgewehrt werden müssen. 3. Sind das Verkehrs- und Sicherheitskonzept der Stadt Halle (Saale) und die Einsatzkonzepte der Polizei für Heimspiele des HFC und Landespokalspiele aufeinander abgestimmt? Die Stadt Halle (Saale) hat ein mit dem Veranstalter abgestimmtes Verkehrskonzept für die Wohnbereiche nordwestlich des Erdgassportparks erlassen. Darüber hinaus hat die Polizei im Rahmen der Arbeitsgruppe „Sicherheit im 3 Fußball“, in der auch die Stadt Halle (Saale) mitwirkt, bereits angeregt, auch den Wohnbereich südlich des Stadions in das bestehende Verkehrskonzept einzubinden. Die Erweiterung des bestehenden Verkehrskonzeptes auf den Bereich südlich des Stadions liegt ohnehin in der Zuständigkeit der Stadt Halle (Saale). Die Einsatzkonzepte der Polizei für Spiele im Erdgaspark sind mit dem vorliegenden Verkehrskonzept abgestimmt. 4. Inwieweit und mit welchen Ergebnissen spielten im bisherigen Austausch der Polizei mit Akteuren vor Ort (z. B. Stadtverwaltung, HFC, Fußballverband Sachsen- Anhalt, Stadion Halle Betriebs GmbH sowie Stadt Halle (Saale)) über Sicherheitskonzepte die Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner eine Rolle? Die Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner sind wiederkehrender Gegenstand der Beratungen anlässlich der jeweiligen Saisoneröffnung sowie der jedem Heimspiel vorgeschalteten obligatorischen Sicherheitsberatungen der örtlichen Akteure. Soweit es im Ergebnis dieser Beratungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten erscheint, den Verkehrsraum einzuschränken oder andere Vorkehrungen zu treffen, wird dies von den jeweils zuständigen Behörden veranlasst. 5. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, den bisher unterbliebenen Dialog zwischen Polizeiführung und Anwohnerschaft zum Ablauf der genannten Einsätze auf den Weg zu bringen? Der Dialog zwischen Polizei und Anwohnern ist geübte Praxis. So wurde u. a. auf Anregung von Anwohnern das polizeiliche Sperrkonzept überarbeitet, um Beschränkungen zu minimieren. Im Übrigen wurden die Abläufe polizeilicher Einsätze, insbesondere hinsichtlich möglicher Beschränkungen, mehrfach per Pressemitteilung sowie über an die betroffenen Haushalte verteilte Informationsschreiben bekannt gemacht. Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd wird den bereits bestehenden Dialog auch in der kommenden Saison fortsetzen. 6. Ist aus Sicht der Landesregierung trotz Maßnahmen wie am 18. Mai 2016 jederzeit die uneingeschränkte Zufahrt von Feuerwehr und Rettungsdiensten zu den Wohnhäusern gewährleistet und die Einhaltung der Hilfsfristen gesichert? Die Landesregierung hat keine Bedenken, dass die zuständigen Behörden mit geeigneten Maßnahmen ordnungsgemäße Zufahrtsmöglichkeiten zu den Wohnhäusern für Feuerwehr und Rettungsdienste gewährleisten. 4 Die Maßnahmen anlässlich des FSA-Pokalfinales am 18. Mai 2016 waren, wie in anderen Fällen auch, mit den im Einsatz eingebundenen Einsatzkräften der Feuerwehr und Rettungsdienste abgestimmt. Diesbezügliche Probleme wurden bei der Stadt Halle (Saale) in Bezug auf die Rettungswege rund um das Stadion zu keiner Zeit bekannt. 7. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, bei zukünftigen Einsätzen anlässlich von Heimspielen des HFC, Beamte als feste Ansprechpartner für die Anwohnerinnen und Anwohner auszuweisen? Der Einsatz von Beamten als feste Ansprechpartner für die Anwohnerinnen und Anwohner ist grundsätzlich möglich. Das Ministerium für Inneres und Sport hat die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd gebeten, diese Anregung aufzugreifen. 8. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, die Straßen Springerweg und Fechterweg zukünftig nicht mehr bzw. nur in geringerem Umfang in sicherheitsbezogene Maßnahmen (Parkverbote, Sperrungen, Abstellen von Einsatzfahrzeugen etc.) einzubeziehen, um die Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner zu verringern? Insbesondere bei Einsätzen anlässlich von Fußballspielen, die als Spiel mit erhöhtem Sicherheitsrisiko eingestuft sind, finden die sicherheitsbezogenen Maßnahmen statt, um insbesondere Übergriffe rivalisierender Fangruppierungen auf andere Fans und unbeteiligte Dritte (auch Anwohner) zu verhindern, weitere Gefahren abzuwehren und Rettungswege freizuhalten. Im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten, das Stadion befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung, werden hierbei auch künftig Einschränkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht immer vermeidbar sein. Auch durch die Stadt Halle (Saale) wird die Sperrung von Springer- und Fechterweg gerade auch zur Freihaltung von Rettungswegen für zwingend notwendig erachtet. Gleichwohl sind alle Beteiligten weiterhin bestrebt, die Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten.