Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2072 09.11.2017 (Ausgegeben am 09.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Auslastung Notaufnahmen Kleine Anfrage - KA 7/1152 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ca. 60 Prozent der Notaufnahmen in Deutschland arbeiten mit einem standardisierten System der Ersteinschätzung. Mithilfe dieses Systems lassen sich die Symptome von Notfallpatienten schnell, sicher und reproduzierbar einschätzen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele Notaufnahmen in Sachsen-Anhalt arbeiten mit einem standardisierten System der Ersteinschätzung? Bitte nach Notaufnahmen aufschlüsseln . Gemäß § 1 Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sind Krankenhäuser eigenverantwortlich wirtschaftende Einrichtungen. Es gibt keine staatliche Krankenhausaufsicht. Insofern liegen der Landesregierung keine Daten vor. Gleiches gilt für die Landeskrankenhausgesellschaft (KG SAN), die zudem darauf hingewiesen hat, dass eine Mitgliederbefragung mit erheblichem zeitlichen und personellen Aufwand verbunden wäre. Dessen ungeachtet gibt es keine Hinweise darauf, dass sich die Organisationen der Notaufnahmen in Sachsen-Anhalt wesentlich vom Bundesdurchschnitt unterscheiden . Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass auch ca. 60 % der Krankenhäuser im Land über ein konkretes System der ersten Einschätzung verfügen. Ob dieses System aber standardisiert ist und wie der Standard genau aussieht, ist nicht bekannt. 2 2. Wie bewertet die Landesregierung die Förderwürdigkeit der Anwendung dieses Systems? Das deutsche System der Krankenhausfinanzierung ist ein duales. Die Investitionen werden durch die Länder finanziert - die Betriebskosten hingegen durch die Krankenkassen erstattet. Die Hardware wäre förderfähig und könnte aus den pauschalen Fördermitteln angeschafft werden. Die Betriebskosten werden über Fallpauschalen (DRG' s) von den Krankenkassen finanziert. Ob und in welchem Maße sich die zusätzlichen Kosten eines einheitlichen Erfassungssystems refinanzieren lassen, steht noch nicht fest. Das gesamte System der Finanzierung der Notaufnahme befindet sich gegenwärtig im Stadium der Überarbeitung. 3. Hat sich das System nach Einschätzung der Landesregierung bewährt? Für eine Einschätzung liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, eine flächendeckende Etablierung des o. g. Systems zu bewirken? Die flächendeckende Einführung des o. g. Systems hängt wesentlich davon ab, welche bundesein-heitlichen Regelungen zur Organisation und Finanzierung der Notfallversorgung getroffen werden. Auswirkungen und Möglichkeiten für die Länder bleiben daher abzuwarten.