Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2074 09.11.2017 (Ausgegeben am 09.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) STARK III in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 Kleine Anfrage - KA 7/1160 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das STARK-III-Programm in der laufenden Förderperiode teilt sich in die Förderung für den ländlichen Raum (STARK III ELER) und die Förderung in den städtischen Gebieten (STARK III plus EFRE). Für beide Programme stehen rund 327 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Programmverlauf? Das STARK-III-Programm ist nach wie vor als bedeutsam in Bezug auf den hohen, vor allem kommunalen, Sanierungsbedarf und die europäischen Klimaziele, allerdings auch als ambitioniert in Bezug auf die Umsetzung der Vorhaben, zu bezeichnen . Für die im Bereich der ELER-Förderung im ländlichen Raum in der EU-Förderperiode 2014-2020 zur Verfügung stehenden Mittel wurden zu den bisherigen Stichtagen regelmäßig mehr Anträge eingereicht, als letztlich mit einer EU-Förderung beschieden werden konnten. Der Voraussicht nach wird sich dies auch zum dritten Stichtag (09.02.2018) nicht ändern. Im Bereich der EFRE-Förderung in städtischen Gebieten sind die für die laufende EU-Förderperiode bereit gestellten Mittel zu den bisherigen Stichtagen 1 und 2 nicht 2 ausgeschöpft worden. Es werden derzeit alle Möglichkeiten genutzt, für den 3. Stichtag (28.04.2018) einen deutlichen Mobilisierungsschub zu erzeugen. Das STARK-III-Programm ist ein anspruchsvolles und komplexes Programm zur Förderung von energetischen Sanierungen, welches hohe Anforderungen an die Antragsteller und deren Verwaltungen, die Planer, die Bauausführenden sowie die Antrags - und Bewilligungsstelle gleichermaßen stellt. Insbesondere im Bereich der EF- RE-Förderung wird durch das Antragsverfahren die Vorgabe der EU umgesetzt, nur diejenigen Vorhaben zu fördern, die in einem gleichberechtigten und transparenten Wettbewerbsverfahren die höchsten Einsparungen an CO2 nachweisen konnten. Die Vergabeverfahren von Leistungen - beginnend mit den Planungsleistungen - je nach Größe des Vorhabens - sind nicht selten EU-weit durchzuführen. Wegen der einzuhaltenden Fristen und der hohen Anforderungen an die Prüfsicherheit sind diese Ausschreibungen sehr zeitintensiv und binden in hohem Maße Verwaltungskapazitäten . Frage 2: In welcher Höhe sind zur Verfügung stehende Mittel zum Stand 31. September 2017 ausgezahlt bzw. gebunden? Die Angaben hierzu entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle: Übersicht über zur Verfügung stehende und gebundene Mittel STARK III plus EFRE und ELER. Zur Verfügung stehende Mittel Plus EFRE 1. Stichtag 2. Stichtag 3. Stichtag 21.11.2016 15.05.2017 28.04.2018 EU-Mittel insgesamt 241 Mio. € 96,4 Mio. € 96,4 Mio. € 48,2 Mio. € tatsächlich beantragte Mittel Plus EFRE 1. Stichtag 2. Stichtag 3. Stichtag 21.11.2016 15.05.2017 28.04.2018 EU-Mittel insgesamt 81,3 Mio. € 28,1 Mio. € k. A. 3 Zur Verfügung stehende Mittel ELER 1. Stichtag 2. Stichtag 3. Stichtag 06.11.2015 28.10.2016 09.02.2018 EU-Mittel insgesamt 86 Mio. € 43,7 Mio. € 24 Mio. € 18,3 Mio. € Tatsächlich beantragte/ gebundene Mittel ELER 1. Stichtag (tats. gebunden) 2. Stichtag (tats. beantragt ) 3. Stichtag 06.11.2015 28.10.2016 09.02.2018 EU-Mittel insgesamt 86 Mio. € 34 Mio. € 94,3 Mio. € k. A. Mittel werden im Stark III ELER voraussichtlich vollständig ausgeschöpft. Fördermittel sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgerufen bzw. ausgezahlt worden . Frage 3: Wird die Landesregierung nach jetziger Voraussicht alle zur Verfügung stehenden EU-Mittel ausschöpfen können (inkl. Leistungsreserve)? Für das Programm STARK III ELER werden mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Fördermittel bis zum Ende der Förderperiode in Anspruch genommen. Die für das Programm STARK III plus EFRE zur Verfügung stehenden EU-Mittel werden voraussichtlich nicht ausgeschöpft. Frage 4: Falls Frage 3 mit Nein beantwortet wurde: In welcher Höhe werden Mittel voraussichtlich nicht ausgeschöpft? Welche Gründe sieht die Landesregierung dafür? Welche Maßnahmen unternimmt sie, um den Mittelabfluss zu verbessern oder ggf. Mittel umzuschichten? Die aktuellen Antragszahlen in allen Teilaktionen liegen hinter den zum Zeitpunkt der Programmierung angenommenen Bedarfen zurück. Das zur Verfügung stehende Budget an EFRE-Mitteln kann für die bisherigen Antragsstichtage (21.11.2016 und 15.05.2017) nicht voll ausgeschöpft werden. Somit ist nach derzeitiger Hochrechnung für den dritten und letzten Antragsstichtag am 28.04.2018 ein relativ großes Rest-Budget zu erwarten. In welcher Höhe EFRE-Mittel noch beantragt werden, kann derzeit nicht belastbar abgeschätzt werden. • Während die Antragsteller für die energetische Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen ihre Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 nutzen können , bedarf es einer längeren Vorlaufzeit, die Antragsteller der Hochschulen, kulturellen Einrichtungen und Sportstätten hinsichtlich der energetischen Anforderun- 4 gen und Fördervoraussetzungen so vorzubereiten, dass prüffähige Förderanträge gestellt werden können. • Sportstätten werden erstmals mit EFRE-Mitteln gefördert, was einen erhöhten Informationsbedarf der Antragsteller zur Folge hatte. Zu beachten ist hierbei auch, dass sich die Sportstättenförderung des MI nicht im STARK-III-Programm erschöpft ; weitere Förderprogramme stehen zur Verfügung. • Um die Zahl der Antragsteller zu erhöhen, führte das MF zahlreiche Informationsveranstaltungen durch: Veranstaltungen für Planer, für Antragsteller, für Träger von Kultureinrichtungen und Sportstätten. Ein STARK-III-Newsletter wirbt und informiert ständig über die STARK-III-Programme. Trotz dieser Maßnahmen blieben die Antragszahlen hinter den Erwartungen zurück. • Verzögerungen bei der Veröffentlichung der gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums der Finanzen (MF), des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) und der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur (StK) wegen Verständigungsfragen u. a. hinsichtlich der Zuwendungsvoraussetzungen und der Förderfähigkeit von Kosten, der Beihilfeproblematik und einnahmeschaffender Vorhaben führten dazu, dass auch die Antragsstichtage zeitlich verlegt werden mussten. • Bedingt durch zeitintensive Vorlaufzeiten, notwendige Planungen sowie Realisierungen - besonders bei großen Baumaßnahmen - kann die Fertigstellung der ursprünglich geplanten Hochschulbauvorhaben im Förderzeitraum nicht mehr gewährleistet werden. Demzufolge liegt für die energetische Sanierung von Hochschulgebäuden lediglich ein Förderantrag vor. • Ein weiterer wesentlicher Aspekt für die niedrige Anzahl von Anträgen für die Sanierung von Sportstätten sowie kulturellen Einrichtungen ist nach Rückmeldung von Trägern kultureller Einrichtungen der Umstand, dass die zur Kofinanzierung zu erbringenden Eigenanteile durch die Kommunen - nicht zuletzt auch aus Rechtsgründen - eher für Pflichtaufgaben als für freiwillige Leistungen bereitgestellt werden. Die im Jahr 2018 in Aussicht gestellten Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen in finanzschwachen Kommunen (Bundesprogramm Schulen) könnten Auswirkungen auf die Antragszahlen der zum dritten Stichtag zu erwartenden Anträge für STARK III plus EFRE haben. Die Antragsbearbeitung durch die Investitionsbank (IB) erweist sich als sehr zeitintensiv , da mehrfache Nachfragen bei den Antragstellern notwendig sind, die wiederum erst nach etlichen Wochen beantwortet werden können, weil es zu Abstimmungen zwischen den Trägern und den Planern kommen muss. Um das Verfahren zu vereinfachen, gab es zahlreiche Abstimmungen mit der EU-VB, dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA) und der IB. Trotzdem konnte auch wegen der geforderten Qualität und aufgrund der Komplexität der Anträge keine Verkürzung der Prüfzeit bei der Antrags- und Bewilligungsstelle und dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA) erzielt werden. EFRE-Mittel werden somit nur zeitlich verzögert abfließen können. 5 Im Rahmen der Erarbeitung des 1. Änderungsantrages für das OP-EFRE 2014-2020 werden für alle Programme, die voraussichtlich die EU-Mittel nicht ausschöpfen werden , Umschichtungsanträge zugunsten anderer Programme geprüft. Zwischenbemerkung der Fragestellerin: Bei Zuwendungen für Bauvorhaben oberhalb einer bestimmten Wertgrenze wird die Landesbauverwaltung gemäß VV-LHO beteiligt. Frage 5: In welchem Verfahren und in welcher Tiefe findet diese Beteiligung statt? Verfahren: In den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 LHO sind die Wertgrenzen zur Einbeziehung der technischen staatlichen Verwaltung (hier: Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement - LB BLSA -) geregelt. Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften ist der LB BLSA bei einer vorgesehenen Zuwendung ab 1,5 Mio. Euro zu beteiligen (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - ANBest-Gk). Bei Zuwendungen an Freie Träger, Vereine oder andere ist der LB BLSA bei einer vorgesehenen Zuwendung ab 1,0 Mio. Euro zu beteiligen (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - AN Best-P). Das Verfahren zur Beteiligung des LB BLSA richtet sich nach den Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den VV zu § 44 LHO (ZBau). Die erforderlichen Unterlagen sind vom Antragsteller entsprechend den Vorgaben der ZBau einzureichen. Die Antrags- und Bewilligungsstelle beauftragt den LB BLSA, die baufachliche Prüfung durchzuführen. LB BLSA - baufachliche Prüfung: Gemäß Nr. 2 der baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den VV zu § 44 LHO (ZBau) werden dem Landesbetrieb BLSA folgende Aufgaben übertragen: Festlegung des Umfangs der Bauunterlagen (Nr. 5 ZBau) Prüfung der Bauunterlagen (Nr. 6 ZBau) Überprüfung der Bauausführung (Nr. 7 ZBau) Die baufachliche Beteiligung im Rahmen von STARK III ELER Maßnahmen ist ergänzend durch die Vereinbarung zwischen der Zahlstelle ELER im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt und dem LB BLSA vom 30.06.2016 geregelt. Abweichend von Nr. 6.2 ZBau führt der LB BLSA bei aus dem ELER finanzierten Vorhaben eine umfassendere Prüfung der erforderlichen Bauunterlagen im Rahmen der Verwaltungskontrolle zur Bewilligung und der Verwaltungskontrolle zur Bewilligung von Änderungsanträgen, bei letzterem wenn Voraussetzungen nach ZBau Nr. 6.4 und NBest-Bau Nr. 1.3 vorliegen, durch. 6 Die baufachliche Beteiligung bei den STARK III EFRE-Maßnahmen erfolgt entsprechend den Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 (ZBau, Anlage zur VV/ VV-Gk Nr. 6 zu § 44 LHO). Frage 6: Wie viele Vorhaben im STARK III Programm wurden und werden derzeit baufachlich durch die Landesbauverwaltung geprüft? STARK III ELER 1. Antragsrunde - baufachliche Prüfung von 12 Bauvorhaben (abgeschlossen ) STARK III ELER 2. Antragsrunde - baufachliche Prüfung von 25 Bauvorhaben vorgesehen davon: 8 baufachliche Prüfungen abgeschlossen 6 Bauvorhaben Antrag zurückgezogen 9 Bauvorhaben gegenwärtig im baufachlichen Prüfprozess 2 Bauvorhaben ZBau - Unterlagen unvollständig bzw. offene Förderfähigkeit STARK III EFRE 1. Antragsrunde - baufachlichen Prüfung von 21 Bauvorhaben vorgesehen davon: 1 Bauvorhaben Antrag zurückgezogen 20 Bauvorhaben gegenwärtig im baufachlichen Prüfprozess Frage 7: Wie lange dauert die Prüfung in etwa durchschnittlich je Vorhaben? Die Dauer der baufachlichen Prüfung je Bauvorhaben ist sehr unterschiedlich und hängt wesentlich von einer überwiegenden Vollständigkeit und Prüffähigkeit der Antragsunterlagen entsprechend den baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den VV zu § 44 LHO (ZBau) ab. Frage 8: Existieren Beispiele grober Abweichungen zur vom Antragsteller durchgeführten baufachlichen Prüfung? Inwieweit vom Antragsteller selbst noch baufachliche Prüfungen vorgenommen werden , entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Grobe Abweichungen im Hinblick auf die von den Antragstellern beantragten Gesamtkosten zu denen vom LB BLSA baufachlich anerkannten Gesamtkosten gemäß ZBau Nr. 6.2.2 einer Baumaßnahmen sind nicht bekannt.