Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2079 13.11.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 13.11.2017) r Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Heuer (CDU) Schutz der Großtrappen in Sachsen-Anhalt Nr. II Kleine Anfrage - KA 7/1115 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Land Sachsen-Anhalt trägt gemeinsam mit dem Land Brandenburg die Verantwortung für den Erhalt der Großtrappe in Deutschland. Obwohl das Land Sachsen- Anhalt seit Langem intensive Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Großtrappe fördert, ist die Großtrappe nach den internationalen Kriterien des IUCN weiterhin als „verwundbar “ eingestuft worden. Der Erhaltungszustand wird in Sachsen-Anhalt weiterhin als „schlecht“ eingestuft (LAU 2013). Dennoch soll eine Wiederbesiedlung, insbesondere des Zerbster Ackerlands, geplant sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung: Der Erhaltungszustand der Großtrappe wird in Sachsen-Anhalt als „schlecht eingestuft “. Die Mitgliedstaaten sind unter dem Regime der FFH-Richtlinie, das auch für Vogelschutzgebiete mit der Übernahme in Landesrecht gilt, verpflichtet, den Erhaltungszustand zu verbessern bzw. dafür zu sorgen, dass einer Verbesserung nichts entgegensteht. Gerade deshalb und aufgrund des derzeit wachsenden Bestandes der Großtrappe in den drei deutschen Haupteinstandsgebieten ist es erforderlich, die Vorgaben des „Memorandums of Understanding“ (MoU) zum Schutz der Großtrappe im Rahmen der Bonner Konvention (www.bmub.bund.de/P3784/) umzusetzen, das u. a. eine Wiederbesiedlung verwaister Einstandsgebiete zum Ziel hat. 2 1. Von Behörden Sachsen-Anhalts wird in Verwaltungsverfahren regelmäßig eine amtliche Kartierung des LUGV, Brandenburg, vom Februar 2012 mit dem Titel „Einstandsgebiete und Flugkorridore der Großtrappe!“ genutzt (im Folgenden kurz „Kartierung“ genannt/vgl. Anlage 1. In dieser Kartierung wird u. a. in Teilen des EU-SPA Zerbster Ackerlands - teils auch darüber hinausgehend - ein „Wintereinstandsgebiet mit gelegentlicher Brut“ ausgewiesen, das mit „Loburg/Möckern“ und „Zerbster Ackerland“ bezeichnet wird. Wie ist diese von den Behörden des Landes Sachsen-Anhalt genutzte Kartierung inhaltlich zu deuten? Diese Karte der Einstandsgebiete und Flugkorridore basiert auf aktuellen Erkenntnissen über Aufenthalte von Großtrappen und wurde für den Anteil Sachsen-Anhalt gemeinsam von den Staatlichen Vogelschutzwarten der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt erarbeitet. Um den Flugkorridor fachlich fundiert zu begründen wurden die entsprechend vorhandenen Daten im Jahre 2013 im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz/Staatliche Vogelschutzwarte digitalisiert [WATZKE & LITZBARSKI (2014): Großtrappenbeobachtungen in Sachsen-Anhalt abseits des Fiener Bruchs von 1990 bis 2012. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 1, S. 53-60] (vergleiche auch ausgewählte Abb. 1-3). Abb. 1: Räumliche Verteilung von Großtrappenbeobachtungen in Fünfjahreszeiträumen in Sachsen-Anhalt von 1990 bis 2012 abseits des Fiener Bruchs. ○ - 1990 bis 1995, ● - 1996 bis 2000, ● - 2001 bis 2005, ● - 2006 bis 2010, ● - 2011 bis 2012. (aus zuvor genannter Quelle: Watzke & Litzbarski 2014). 3 2006 bis 2010 2011 bis 2012 Abb. 2: Räumliche Verteilung von Großtrappenbeobachtungen in der Brut- und Nichtbrutzeit in Sachsen-Anhalt von 2006 bis 2012 abseits des Fiener Bruchs. (Symbole : Graue Punkte - Brutzeit, weiße Punkte - Nichtbrutzeit). (aus zuvor genannter Quelle: Watzke & Litzbarski 2014). Abb. 3: Beobachtungen von Großtrappen im Zeitraum 1990 bis 2012 im Umfeld des EU SPA Zerbster Land in Fünfjahresabschnitten (Symbole s. Abb. 1) und Standorte von Windenergieanlagen. x – WEA-Standorte. (aus zuvor genannter Quelle: Watzke & Litzbarski 2014). 4 Dabei ist festzuhalten, dass all diese Daten Zufallsbeobachtungen von Großtrappen darstellen, systematische Erhebungen zur Verbreitung der Großtrappe erfolgten in den vergangenen Jahren nicht. Somit ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Daten nur ein Minimum von Aufenthalten von Großtrappen in diesem Bereich darstellen . Weitere in den Jahren 2013 bis 2017 vom Förderverein Großtrappenschutz e. V. gesammelte Zufallsbeobachtungen wurden in die entsprechende Datenbank eingepflegt und untermauern die bisherigen Erkenntnisse über die derzeitige Verbreitung der Großtrappe in Sachsen-Anhalt. Neue Erkenntnisse (Förderverein Großtrappenschutz e. V. (2014): Raumnutzung von Großtrappen im EU-SPA Fiener Bruch im Zeitraum Oktober 2014 bis November 2014 und Darstellung von Herkunft und Wanderungen von Großtrappen im Fiener Bruch anhand von Ringfunden. Unveröff. Abschlussbericht) belegen eine deutlich höhere Intensität der Wechsel von Großtrappen zwischen den verschiedenen Einstandsgebieten als bisher angenommen. Dabei ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der Wechsel auf weitgehend direkten Wegen erfolgt. A. Handelt es sich bei der o. g. Kartierung ausschließlich um eine Darstellung der gegenwärtigen Einstandsgebiete der Großtrappe? Ja oder nein? Wenn ja, Ja. Es handelt sich um eine Darstellung der gegenwärtigen Einstandsgebiete der Großtrappe von 1990 bis 2012. 1. steht die o. g. Kartierung im Widerspruch zu der Antwort Drs. 6/3432 zur Kleinen Anfrage KA 6/8431des Abgeordneten Weihrich zu dessen Frage 2 mit Stand vom 14. September 2014, in der explizit ausgeführt wird, dass der Bestand im Zerbster Ackerland seit 1997 nicht mehr existent ist und nur eine sporadische Anwesenheit einzelner Tiere nachweisbar sei. Gleiches gilt für Ihre Angaben in der Beantwortung der Fragen Nr. 1 und Nr. 2 Drs. 7/1219 meiner Kleinen Anfrage KA 7/594. Welche Aussage ist korrekt? Die Karte der Einstandsgebiete und Flugkorridore steht nicht im Widerspruch zu der Beantwortung der KA 6/8431 des Abgeordneten Weihrich und der KA 7/594. In diesen Kleinen Anfragen wurden als Einstandsgebiete die Gebiete mit regelmäßigem Brutbestand dargestellt, da beide Anfragen auf den Bestand der Großtrappe abzielten . In der genannten Kartierung sind dagegen die Gebiete bezeichnet, die als „Wintereinstandsgebiet mit gelegentlicher Brut“ „Loburg/Möckern“ und „Zerbster Ackerland“ gelten. Dort häuften sich die Beobachtungen von Großtrappen in den vergangenen Jahren, also nahmen die Großtrappen hier Einstand. Mithin wurde die Definition der Einstandsgebiete mit der Begründung erweitert, dass zur Erhaltung des Großtrappenbestandes auch die örtlich außerhalb der Brutgebiete und zeitlich außerhalb der Brutperiode liegenden Einstände erforderlich und schutzbedürftig sind. 5 2. wie viele Bruten oder Brutversuche sind in den letzten 20 Jahren in dem kartierten Einstandsgebiet „Loburg/Möckern“ und „Zerbster Ackerland“ nachgewiesen worden und wie hoch ist aktuell der Bestand der Großtrappe in dem vorgenannten Wintereinstandsgebiet? Neben Brutzeitbeobachtungen (s. Abb. 2) in jüngerer Vergangenheit liegen ein Brutverdacht aus dem Jahre 1990 aus dem Zerbster Ackerland, ein Brutverdacht und ein Brutnachweis (Küken) von 1991/1992 aus dem Raum Loburg/Möckern vor. Beide Gebiete werden aktuell mehr oder weniger regelmäßig von Großtrappen aufgesucht. 3. warum lag dem Ministerium diese Erkenntnis nicht bereits im Jahre 2014 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Weihrich Drs. 6/3432 vor, obwohl die Kartierung des LUGV bereits aus dem Februar 2012 stammt? Warum ist dann der Kenntnisstand über einen zweiten Großtrappenbestand in Sachsen-Anhalt einer Brandenburger Behörde über 2 Jahre früher bekannt als der Landesregierung bzw. der Vogelschutzwarte Steckby? Warum ist der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage KA 7/594 bzw. Drs. 7/1219 weiterhin angegeben worden, dass es keinen Bestand im Zerbster Ackerland gibt? Es existiert derzeit kein zweites Brutgebiet / kein zweiter Brutbestand der Großtrappe in Sachsen-Anhalt. Darauf bezogen sich die Kleinen Anfragen. Die Kartierung des LUGV war bekannt, für die Beantwortung der Kleinen Anfragen in diesem Sinne aber nicht relevant. Insofern sieht die Landesregierung keine Informationsdefizite bzw. keinen Widerspruch. Ansonsten wird auf die Beantwortung der Frage 1 A 1 verwiesen. B. Handelt es sich bei der o. g. Kartierung ausschließlich um eine Darstellung der historischen Einstandsgebiete? Ja oder Nein? Wenn ja, Nein. Es handelt sich um eine Darstellung der gegenwärtigen Einstandsgebiete der Großtrappe von 1990 bis 2012. 1. warum sind dann über die Hälfte des EU-SPA Zerbster Ackerland, darunter das komplette Teilgebiet Schora, nicht in die Darstellung des Einstandsgebietes „Zerbster Ackerland“ aufgenommen worden? Entfällt. 2. warum wurden in der historischen Darstellung der Einstandsgebiete des Zerbster Ackerlands Gebietskulissen außerhalb des EU-SPA aufgenommen , obwohl die Ausweisung des EU-SPA Zerbster Ackerland seinerzeit das gesamte Einstandsgebiet umfasste? Entfällt. 6 3. warum wird eine historische Kartierung in aktuellen Verwaltungsverfahren verwendet, obwohl nach Erkenntnissen der Landesregierung nur eine sporadische Anwesenheit der Großtrappe im Raum Zerbster Ackerland nachweisbar ist (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Weihrich Drs. 6/3432 sowie meine Anfrage KA 7/594 bzw. Drs. 7/1219). Entfällt. 4. warum wurde in 2013 im Rahmen der Veröffentlichung des LAU „Die Europäischen Vogelschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ durch die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby fachliche Hinweise für praktische Maßnahmen des Großtrappenschutzes im gesamten EU-SPA Zerbster Ackerland formuliert worden, wenn die Kartierung nur historischen Charakter hat? Entfällt. C. Handelt es sich bei der oben genannten Kartierung - hier insbesondere um die Darstellung eines Wintereinstandsgebietes mit gelegentlicher Brut „Zerbster Ackerland“ und „Möckern/Loburg“ - ausschließlich um eine in die Zukunft gerichtete, konzeptionelle Entwicklungsplanung mit dem Stand vom Februar 2012? Ja oder nein? Wenn ja, Nein. Es handelt sich nicht um eine in die Zukunft gerichtete, konzeptionelle Entwicklungsplanung mit dem Stand vom Februar 2012. Die Karte (Teil Sachsen-Anhalt) basiert auf Großtrappenbeobachtungen von 1990 - 2012 und stellt den Lebensraum dar, den die Großtrappe in Sachsen-Anhalt benötigt bzw. derzeit noch nutzt. Neben dem Fiener Bruch werden dabei weitere Einstandsgebiete (Häufung des mehr oder weniger regelmäßigen Auftretens) sowie entsprechende Flugkorridore für einen Wechsel zwischen den Einstandsgebieten dargestellt. 1. auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde diese Planung durch wen durchgeführt? Entfällt. 2. wann hat eine Öffentlichkeitsbeteiligung dazu stattgefunden? Entfällt. 3. welche Träger öffentlicher Belange sind in das Planungsverfahren eingebunden worden? Entfällt. 4. nach welchem gesamträumlichen Planungskonzept ist die Auswahl der Wiederbesiedlungsflächen bzw. zukünftigen Einstandsgebiete erfolgt? Entfällt. 7 5. nach welchen objektiven Kriterien ist die Flächenauswahl erfolgt? Entfällt. 6. warum sind die größten Teile der ehemaligen Einstandsgebiete, die dem EU-SPA Zerbster Ackerland und auch dem Großtrappenschongebiet Möckern -Leitzkau-Dannigkow zuzuordnen sind, nicht berücksichtigt worden? Entfällt. 7. warum sind Gebiete, die keinem naturschutzfachlichen Gebietsschutz zugunsten der Großtrappe unterliegen, in die Wiederbesiedlungsgebiete (Einstandsgebiete mit gelegentlicher Brut) aufgenommen worden? Entfällt. 8. die kartographisch erfassten Wiederbesiedlungsgebiete weichen erheblich von den Festlegungen des ökologischen Verbundsystems und dem Landesentwicklungsplan ab. Wie verhält sich die in der Kartierung dokumentierte Planung rechtlich und inhaltlich zu dem festgesetzten ökologischen Verbundsystem des Landes Sachsen-Anhalt, das in Teilen auch in den Landesentwicklungsplan 2010 übernommen worden ist? Entfällt. 2. Kommt der Kartierung des LUGV, Brandenburg, von Februar 2012 mit dem Titel „Einstandsgebiete und Flugkorridore der Großtrappe“ in Sachsen- Anhalt eine rechtliche Bindungswirkung zu? Ja oder nein? Wenn ja, bitte um Begründung unter Nennung der gesetzlichen Grundlagen und der laufenden Rechtsprechung dazu. Die Karte „Einstandsgebiete und Flugkorridore der Großtrappe“ ist eine fachlich aktuelle Darstellung des derzeitigen Lebensraums bzw. der derzeitigen Vorkommensgebiete der Großtrappe in Deutschland. Sie ist damit eine wesentliche Grundlage für Entscheidungsfindungen bei der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie, des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts durch die zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt, hat aber keine Rechtsverbindlichkeit. 3. Sind Fachplanungen der zuständigen Behörden bzw. der Landesregierung zur gezielten Wiederansiedlung der Großtrappe im Zerbster Ackerland in Vorbereitung oder bereits angelaufen oder ist deren Vorbereitung oder deren Anlauf während der laufenden Legislaturperiode geplant? Ja oder nein? Wenn ja, Nein. Konkrete Fachplanungen der zuständigen Behörden bzw. der Landesregierung zur gezielten Wiederansiedlung der Großtrappe im Zerbster Ackerland liegen derzeit nicht vor. 8 Am 25. März 2014 fand eine fachliche, interne Beratung zwischen dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, dem Landesverwaltungsamt, den Naturschutzbehörden der Landkreise Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg und der Staatlichen Vogelschutzwarte Sachsen- Anhalt sowie dem Förderverein Großtrappenschutz e. V. zum zukünftigen Großtrappenschutz in Sachsen-Anhalt statt. Unter einem Tagesordnungspunkt wurden die Chancen für eine Wiederbesiedlung des EU SPA Zerbster Land durch die Großtrappe diskutiert. Nach teils kontroverser Diskussion über die Erfolgsaussichten eines Projektes zur Wiederbesiedlung wurde von allen Seiten befürwortet, möglichst zeitnah eine Machbarkeitsstudie unter verbindlicher Berücksichtigung der IUCN-Kriterien und der Vorgaben des Memorandums of Understanding (MoU) zur Wiederansiedlung von Großtrappen durchzuführen, die alle Aspekte eines solchen Vorhabens beleuchtet (z. B. Eigentumsverhältnisse, Akzeptanz, mögliche Agrarumweltmaßnahmen zur Habitatverbesserung , Prädationsdruck, personelle Absicherung und Finanzierung). Vom Förderverein Großtrappenschutz e. V. wurden im Jahr 2017 erste Teilergebnisse (z. B. Eignung des Gebietes als nachhaltiger Lebensraum) erarbeitet. Der Förderverein Großtrappenschutz e. V. beabsichtigt, die Machbarkeitsstudie unter Bearbeitung der anderen Fragestellungen 2018/19 fertig zu stellen. Die folgenden Fragen 3.1 bis 3.5 können ggf. erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie beantwortet werden. 1. auf welchen gesetzlichen Grundlagen sind diese Fachplanungen aufgebaut bzw. sollen aufgebaut werden? 2. sollen die Fachplanungen zur Wiederansiedlung der Großtrappe auf der Grundlage der o. g. Kartierung des LUGV Brandenburg aus 2012 erfolgen? 3. welcher Zeitplan ist für den Planungsprozess vorgesehen? 4. welche Dauer soll der Wiederansiedlungsprozess voraussichtlich in Anspruch nehmen? 5. welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um eine Akzeptanz dieser Planungen seitens der betroffenen, landwirtschaftlichen Betriebe und Grundeigentümer zu bewirken? Bitte um eine konkrete Ausgestaltung der Ausführungen in der Antwort zur Frage 8 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Weihrich Drs. 6/3432. Sofern Frage 3 mit ja beantwortet wird, ergeben sich ergänzend folgende Fragen Nr. 4 bis 11. 4. In der Antwort vom 11. September 2014 zur Frage 4 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Weihrich Drs. 6/3432 wird der Einbruch bzw. das Erlöschen des Großtrappenbestandes im Zerbster Ackerland mit der veränderten und intensivierten Flächennutzung auf Ackerstandorten begründet. Daraus folgt unmittelbar, dass eine Wiederbesiedlung eine großräumige, „trappengerechte“ Extensivierung der Flächennutzung voraussetzt. Im Tenor vertritt diese Auffassung auch der Großtrappenschutzverein in Watzke /Litzbarski (2014)1. 1 Watzke, H. Litzbarski, H. (2014): Großtrappenbeobachtungen in Sachsen-Anhalt abseits des Fiener Bruchs von 1990 bis 2012. In: Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle Heft 1/2014 S. 53-60. 9 Ist eine Entschädigung der betroffenen, landwirtschaftlichen Betriebe geplant , die die Einnahmeausfälle aus der Extensivierung der Landbewirtschaftung zugunsten einer „trappengerechten“ Bewirtschaftung kompensiert ? Ja oder nein? Wenn ja, 1. in welcher Höhe pro ha und über welchen Zeitraum sollen Entschädigungszahlungen geleistet werden und wie viel ha werden voraussichtlich entschädigungspflichtig sein? 2. mit welchen Gesamtkosten pro Jahr ist allein für diese Entschädigungszahlungen zu rechnen? 3. in welchem Umfang sollen Landesmittel zur Finanzierung der Entschädigungszahlungen verwendet werden? Entfallen. 5. Nach Watzke/Litzbarski (2014) ist auf den Anbau von Mais im EU-SPA Zerbster Ackerland vollständig zu verzichten, um eine Wiederansiedlung der Großtrappe hier zu ermöglichen. Mais stellt eine wesentliche Futtergrundlage für milchviehhaltende Betriebe und auch für die Betreiber von Biogasanlagen dar. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Betriebe in der Region zu erhalten? Sollen flächenunabhängige Beihilfen an die betroffenen Betriebe gezahlt werden? Wenn ja, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum und aus welchen Mitteln sollen die Beihilfen finanziert werden? Entfällt. 6. Ist es geplant, im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Grundbesitz vorzugsweise als Naturschutzflächen in die Planung einzubeziehen? Ja oder nein? Wenn ja, in welchem Umfang? Sind bereits Flächen durch den Großtrappenschutzverein oder andere zu diesem Zweck angekauft worden ? Wenn ja, wo und mit welchen Mitteln ist der Ankauf finanziert worden ? Entfällt. 7. Welche Investitionskosten werden für eine Wiederansiedlung der Großtrappe angesetzt? Wie hoch sind die Planungskosten des Programms und wie viele Planstellen sollen dauerhaft für die Wiederansiedlung der Großtrappe neu eingerichtet oder aus anderen Aufgabenbereichen verlagert werden? Entfällt. 8. Welche laufenden Kosten eines Wiederansiedlungsprogramms der Großtrappe werden insgesamt pro Jahr veranschlagt? Entfällt. 10 9. In welchem Umfang sollen Landesmittel zur dauerhaften Finanzierung der Wiederansiedlung in Anspruch genommen werden? Sind Umschichtungen von Mitteln aus anderen Natur- und Artenschutzprogrammen des Landes geplant, die zu einer Deckelung, Kürzung oder Einstellung von anderen Förderprogrammen führen? Wenn ja, bitte tabellarische Aufstellung der betroffenen Programme unter Angabe des finanziellen Umfangs. Entfällt. 10. Welche Wiederansiedlungsgebiete sind für die Großtrappe im Land Brandenburg geplant? Wenn keine, gibt es eine Kostenbeteiligung des Landes Brandenburg an den in Sachsen-Anhalt durchgeführten Maßnahmen? Entfällt. 11. Wenn eine gezielte Wiederansiedlung der Großtrappe im Zerbster Ackerland durch gezielte Auswilderung von Großtrappen geplant bzw. angestrebt wird, welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, dass die Großtrappen in dem Raum verbleiben? Welcher finanzielle Aufwand wird dadurch ausgelöst? Entfällt.