Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2084 14.11.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 14.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Hebammen am Asklepios-Klinikum Weißenfels Kleine Anfrage - KA 7/1154 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Geburtenstation im Asklepios-Klinikum Weißenfels steht vor der Schließung. Sechs freiberufliche Hebammen haben ihre Verträge mit der Weißenfelser Asklepios- Klinik zum Jahresende gekündigt. Eine Hebamme verlässt die Klinik aus Altersgründen , womit die Gefahr besteht, dass das Krankenhaus im kommenden Jahr ohne Geburtshelferinnen dasteht. Hauptgrund des Streites zwischen den freiberuflichen Hebammen und der Asklepios-Klinik Weißenfels und den daraus folgenden Kündigungen durch die Hebammen ist hauptsächlich die Weigerung zur Festanstellung der Hebammen durch die Klinikleitung. Die Vorteile einer Festanstellung, wie diese schon in vielen Krankenhäusern wie beispielsweise im Elisabeth-Krankenhaus in Halle praktiziert werden, der Hebammen liegen vor allem für diese klar auf der Hand: Geregelte Arbeitszeiten, gesetzliche Krankenversicherung, der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung sowie die berufliche Haftpflichtversicherung für Hebammen, die vom Arbeitgeber dann übernommen wird. Diese Umstände würden schon einen erheblichen Anteil daran leisten, den Hebammenberuf wieder attraktiver zu machen und somit dem Hebammenmangel entgegen zu wirken. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Die Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt ist so angelegt, dass sie eine flächendeckende Versorgung gewährleistet und zugleich qualitätsbestimmende Konzentration zulässt. Durch die Struktur der bundesgesetzlich geregelten Krankenhausfinan- 2 zierung sind den Gestaltungsmöglichkeiten des Landes Grenzen gesetzt: Die öffentliche Krankenhausfinanzierung bezieht sich ausschließlich auf die Infrastruktur, also auf die Investitionen. Der Betrieb des Krankenhauses bleibt diesem selbst bzw. dem jeweiligen Träger vorbehalten. Auf die Vertragsgestaltung oder Personalgewinnung der Krankenhäuser hat das Land daher keinen Einfluss. Die Landesregierung kann allgemein versuchen, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Dazu soll u. a. der Runde Tisch „Geburt und Familie“ (im Folgenden: Runder Tisch) beitragen, der am 10. November 2016 unter der Leitung der Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration einberufen wurde und dem Expert(inn)en aus Medizin, Forschung, Ausbildung, Verbänden, Vereinen, Verwaltung und Politik angehören. 1. Beabsichtigt die Landesregierung die freiberuflichen Hebammen am Asklepios -Klinikum Weißenfels beim Streit mit der Klinikleitung zu unterstützen und somit durch eine vernünftige Einigung die Zukunft der Geburtenstation in Weißenfels zu sichern? Unter Hinweis auf die Vorbemerkung der Landesregierung ist anzumerken, dass die Landesregierung keine Möglichkeit hat, in dieses konkrete Verfahren einzugreifen. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation der freiberuflichen Hebammen ? Sieht die Landesregierung hier ein Eingreifen für nötig? Es ist ein Ziel des Runden Tisches, die Situation der Hebammen (freiberuflich und fest angestellt) zu verbessern. 3. Wie beurteilt die Landesregierung das drohende Aus der Geburtsstation in Weißenfels? Wie schätzt die Landesregierung die Situation der dann betroffenen Schwangeren ein? Der Sicherstellungsauftrag für die Krankenhausversorgung einschließlich der Geburtshilfe liegt gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Krankenhausgesetz Sachsen- Anhalt (KHG LSA) beim Landkreis. Angesichts der Tatsache, dass stationäre Geburtshilfe an drei Standorten in räumlicher Nähe um Weißenfels herum (in Naumburg, Zeitz und Merseburg) angeboten wird, ist von einer drohenden Unterversorgung nicht auszugehen. 4. Sollte die Geburtsstation im Asklepios-Klinikum tatsächlich geschlossen werden: Würde die Landesregierung die Stadt Weißenfels bei der Gründung , insbesondere der Planung, Realisierung und Finanzierung, einer kommunalen Geburtsklinik in Weißenfels unterstützen? Ein solcher Antrag vonseiten der Kommune würde wie alle Anträge auf Förderfähigkeit und Bedarfsgerechtigkeit geprüft werden. 5. Wie viele Geburtsstationen und Geburtshäuser gibt es derzeit in Sachsen- Anhalt, wie hat sich deren Zahl seit dem Jahr 1990 verändert? Bitte nach Jahr, Kreis und Gemeinde aufteilen. Die Anzahl der Krankenhäuser mit Entbindungen (KH) in den Jahren 2000 bis 2015 stellt sich wie folgt dar: 3 Jahr `00 `01 `02 `03 `04 `05 `06 `07 `08 `09 `10 `11 `12 `13 `14 `15 Anzahl KH 31 31 30 30 29 28 28 28 27 25 25 25 25 23 22 22 (Quelle: Statistisches Landesamt, Berichte zum Gesundheitswesen) Eine Aufteilung nach Landkreisen/kreisfreien Städten ist der Anlage zu entnehmen . Zahlen zu den Jahren vor 2000 liegen der Landesregierung nicht vor. Die Einrichtungen, mit denen aktuell Verträge bestehen, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Markierungen zeigen Schließungen bzw. zeitweise Schließungen an. Bezüglich der Verteilung von Geburtshäusern im Land Sachsen -Anhalt in den 1990er Jahren liegen der Landesregierung keine Daten vor. Beginn Vertrags - teilnahme Ende Name Ort 27.06.2008 Hebammenpraxis und Geburtshaus Bauchgefühl Halle 16.10.2008 Vorübergehende Schließung ab 1.4.2016 bis ca. Okt./Nov. 2016 Geburtshaus "Zehn Monde" Halle 27.06.2008 01.07.2013 Geburtshaus im IRIS Halle 27.06.2008 Geburtshaus Lebenslicht Halle 16.03.2010 30.06.2017 Geburtshaus "Haus Runa" Aschersleben 27.06.2008 vorübergehende Schließung ab 21.03. bis 20.07.2016 Hebammenpraxis Adebar mit Geburtshilfe Dessau (Quelle: GKV-Spitzenverband, Liste der Vertragseinrichtungen nach § 134a SGB V; Stand: 09/2017) 6. Wie viele der derzeit vorhandenen Geburtsstationen und Geburtshäuser stehen unmittelbar und mittelbar vor der Schließung? Bitte nach Kreis und Grund der Schließung aufschlüsseln. Es gibt Anzeichen, dass die Entbindungsabteilung des AMEOS Klinikums Haldensleben im Landkreis Börde vor der Schließung steht. Im aktuellen Krankenhausplan ist dieser Standort enthalten, aber mit einem Vermerk versehen, wonach der Planungsausschuss die Leistungsentwicklung beobachtet: D. h., die Leistungsmenge in der Geburtsmedizin ebenso wie in der Pädiatrie war schon zu Beginn der Planungsperiode so gering, dass der Verbleib im Krankenhausplan kritisch gesehen wurde. Faktisch findet seit Anfang 2016 keine Geburtshilfe mehr statt. Eine Aufnahme dieses Standortes mit diesem Fachbereich in den kommenden Krankenhausplan ist daher fraglich. 7. Wie viele Geburten in Sachsen-Anhalt waren Hausgeburten bzw. Geburtshausgeburten , wie viele Geburten waren begleitet durch Beleghebammen in Krankenhäusern und wie viele Geburten in Krankenhäusern waren begleitet durch dortige angestellte Hebammen? Wie haben sich diese inner- 4 halb der letzten fünf Jahre verändert? Bitte nach Kreis und Jahr aufschlüsseln . Jahr Hausgebur - ten Geburten im Geburtshaus Außerklinische Geburten insgesamt Geburten in Krankenhäusern Geburten insgesamt Außerklinische Geburten % -Anteil Anzahl 2011 33 49 82 16.566 16.648 0,5 2012 47 78 125 16.509 16.634 0,8 2013 42 67 109 16.560 16.669 0,7 2014 37 48 85 16.773 17.858 0,5 2015 26 13 39 17.087 17.126 0,2 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt; Qualitätsberichte der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. Für eine Aufschlüsselung nach Hebammenbegleitung und Landkreisen/kreisfreien Städten sowie für das Jahr 2016 liegen keine Daten vor. 8. Wie viele Hebammen sind in Sachsen-Anhalt in Kliniken, Ämtern oder bei Trägern angestellt tätig? Bitte Nennung unter Angabe der jeweiligen Klinik , Amt oder Träger. 9. Wie viele freiberufliche Hebammen sind in Sachsen-Anhalt tätig und wie hat sich deren Anzahl innerhalb der letzten fünf Jahre verändert? Bitte nach Kreis und Jahr angeben. Die Landesregierung verfügt ausschließlich über die tatsächliche Anzahl der in Sachsen-Anhalt in Kliniken angestellten Hebammen der Jahre 2012 bis 2015: Jahr In Kliniken festangestellte Hebammen/ Entbindungspfleger 2012* 219 2013 223 2014 229 2015 228 *Für die früheren Jahre wurden die Daten noch nicht separat erfasst. Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt; Statistische Berichte; Krankenhäuser, Vorsorge - und Rehabilitationseinrichtungen 10. Inwieweit wird nach Einschätzung der Landesregierung durch dieses in den Fragen 7 bis 9 darzustellende Angebot an Hebammenleistungen eine flächendeckende Versorgung gewährleistet und damit die Wahlfreiheit werdender Eltern ermöglicht? Gerade die Bedarfseinschätzung ist Gegenstand einer Studie, die als Ergebnis des Runden Tisches noch im November 2017 - nach erfolgter Zustimmung des Ausschusses für Finanzen des Landtages von Sachsen-Anhalt - in Auftrag gegeben werden soll. 5 11. Wie viele Hebammen wurden in den vergangenen fünf Jahren in Sachsen- Anhalt an welchem Standort ausgebildet? Die Hebammenausbildung erfolgt in Sachsen-Anhalt wechseljährlich an zwei Standorten: dem Ausbildungszentrum des Universitätsklinikums Halle/Saale (20 Schüler/-innen pro Durchgang) und dem Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Magdeburg (15 Schüler/-innen pro Durchgang). Es liegen folgende Daten der Schulen vor: Jahr Auszubildende zu Beginn Auszubildende mit Examen Ausbildungsort Anzahl 2015-2018 15 Magdeburg 2014-2017 20 13 Halle (Saale) 2013-2016 15 14 Magdeburg 2012-2015 20 16 Halle (Saale) 2011-2014 15 12 Magdeburg 2010-2013 20 19 Halle (Saale) 12. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass in Sachsen-Anhalt im Bereich der Geburtshilfe bedarfsgerecht ausgebildet wird? Mit welchen Daten begründen Sie Ihre Auffassung und welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung künftig zu ergreifen, um das Versorgungsangebot langfristig besser zu sicher? Die Ausbildungskapazitäten sind jedes Jahr ausgelastet. Zum Verhältnis von bestehender Ausbildungskapazität und aktuellem Bedarf liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Die in der Antwort zu Frage 10 erwähnte Studie zu den regionalen Bedarfen und deren Abdeckung durch Geburtshilfe befindet sich im Vergabeverfahren. Durch sie sollen Erkenntnisse gewonnen werden, wie die derzeitige Ausbildungssituation an eine - durch das Bundesministerium für Gesundheit geplante - Akademisierung anzupassen ist. Die Ergebnisse der Studie sollen dem Runden Tisch „Geburt und Familie“ als Grundlage dienen, um Handlungsempfehlungen an den Landtag von Sachsen-Anhalt zu richten. 13. Wie viele Familienhebammen sind in Sachsen-Anhalt tätig, wie hat sich deren Anzahl seit dem Jahr 1990 verändert? Bitte nach Kreis und Jahr angeben . Im Jahr 2006 wurden vom Landeshebammenverband (LHV) erstmals Hebammen zu Familienhebammen qualifiziert. Im Zeitraum 2006 bis 2010 wurden mehrere Kurse zur Qualifizierung von Familienhebammen durchgeführt. Im Jahr 2012 waren in Sachsen-Anhalt insgesamt 48 Familienhebammen tätig. Seit dem Jahr 2014 werden in Sachsen-Anhalt neben den Familienhebammen auch Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen im Rahmen der Frühen Hilfen für die psychosoziale Begleitung von Familien eingesetzt. Um die Anzahl der Familienhebammen im Sinne von Fachkräften, die in den Frühen Hilfen tä- 6 tig sind, realitätsbezogen anzugeben, wird im Folgenden auch die Anzahl der im Land tätigen Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen aufgeführt. Bis Ende des Jahres 2014 haben 40 Familienhebammen und eine Familien- Gesundheits-Kinder-Krankenpflegerin mit mindestens einem Jugendamt eine Kooperation zur psychosozialen Begleitung von Familien vereinbart. Da einige Fachkräfte gebietskörperschaftsübergreifend tätig sind und mit mehr als nur einem Jugendamt einen Vertrag geschlossen haben, gab es 2014 insgesamt 50 Verträge. 2016 waren in Sachsen-Anhalt 34 Familienhebammen und 10 Familien -Gesundheits-Kinder-Krankenpflegerinnen tätig. Aktuell (im Jahr 2017) arbeiten in Sachsen-Anhalt 43 Familienhebammen und 12 Familien-Gesundheits- Kinder-Krankenpflegerinnen. In der Tabelle ist jeweils die Anzahl der in den Landkreisen und kreisfreien Städten geschlossenen Vereinbarungen mit einzelnen Fachkräften ausgewiesen. Jugendamt Landkreis/Kreisfreie Stadt 2012 FamHeb* beim LHV 2014 2016 2017 40 FamHeb* 1 FGKiKP* 34 FamHeb* 10 FGKiKP* 43 FamHeb* 12 FGKiKP* Altmarkkreis Salzwedel 2 2 2 2 Anhalt-Bitterfeld 1 3 2 2 2 Börde 4 3 1 4 2 Burgenlandkreis 5 5 5 1 5 3 Harz 7 3 2 1 2 1 Jerichower Land 4 3 3 2 Mansfeld-Südharz 3 3 3 3 Saalekreis 2 5 5 7 Salzlandkreis 4 4 4 1 4 1 Stendal 3 3 2 2 Wittenberg 2 4 3 1 4 1 Dessau-Roßlau 2 2 2 2 1 Halle (Saale) 5 6 5 6 1 Magdeburg 4 3 1 3 4 3 gesamt 48 48 2 39 10 44 17 *FamHeb= Familienhebamme/n; FGKiKP= Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerin/nen 14. Wie beurteilt die Landesregierung das Erfordernis einer Akademisierung bzw. Teilakademisierung der Hebammenausbildung? Mit der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2015 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013, wurde die Novellierung des Hebammengesetzes bis zum Jahr 2020 eingeleitet. Nach aller Voraussicht wird die Umstellung der Hebammenausbildung von einer Fachschulausbildung auf eine Vollakademisierung erfolgen. Für das Land Sachsen-Anhalt käme dann auch 7 ab 2020 nur noch eine akademische Ausbildung von Hebammen in Betracht. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie liegt beim Bund. Die zukünftig akademische Ausbildung von Hebammen ist auch Gegenstand der Beratungen des Runden Tisches. 15. Im Falle, dass eine der gestellten Fragen aufgrund nicht erhobener bzw. nichtermittelter Daten und Statistiken nicht beantwortet werden kann: Wieso werden diese wichtigen Daten seitens der Landesregierung nicht erhoben? Plant die Landesregierung eine zeitnahe Ermittlung dieser Daten ? Im Zuge der Studie zu den regionalen Bedarfen und deren Abdeckung mit Leistungen der Geburtshilfe sowie der Vor- und Nachsorge werden alle Daten, die für die Bewertung des Ist-Zustandes sowie der zukünftigen Bedarfseinschätzung notwendig sind, erhoben (vgl. Antworten zu den Fragen 10 und 12). 8 Anlage zu Frage 5 der Kleinen Anfrage KA 7/1154 Krankenhäuser mit Geburtshilfe in Sachsen-Anhalt (Krankenhausplan ab 2015) Altmarkkreis Salzwedel 1) Altmark-Klinikum (Gardelegen und Salzwedel) Landkreis Stendal 2) Johanniter-Krankenhaus Genthin-Stendal, Stendal Landeshauptstadt Magdeburg 3) Universitätsklinikum 4) Sankt Marienstift 5) Klinikum Magdeburg Landkreis Jerichower Land 6) Krankenhaus Jerichower Land, Burg (jetzt HELIOS-Klinikum Jerichower Land) Landkreis Börde 7) AMEOS Klinikum Haldensleben Salzlandkreis 8) AMEOS Klinikum Schönebeck 9) AMEOS Klinikum Aschersleben-Staßfurt Landkreis Harz 10) AMEOS Klinikum Halberstadt 11) Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben (Quedlinburg und Wernigerode) Landkreis Mansfeld-Südharz 12) HELIOS Klinikum Mansfeld-Südharz (Sangerhausen) Stadt Halle/Saale 13) Universitätsklinikum 14) Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Saalekreis 15) Carl-von-Basedow-Klinikum, Merseburg Burgenlandkreis 16) Klinikum Burgenlandkreis (Naumburg und Zeitz) 17) Asklepios Klinikum Weißenfels-Hohenmölsen, Weißenfels Landkreis Anhalt-Bitterfeld 18) Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen, Bitterfeld 19) Krankenhaus Köthen (jetzt HELIOS-Klinikum Köthen) 20) Krankenhaus Zerbst (jetzt HELIOS-Klinikum Zerbst) 9 Landkreis Wittenberg 21) Paul Gerhardt Diakonie Krankenhaus und Pflege GmbH, Wittenberg Stadt Dessau-Roßlau 22) Städtisches Klinikum Dessau