Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2104 17.11.2017 (Ausgegeben am 17.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Brand in der Betriebsstätte Wolfen der Fehr Umwelt Ost GmbH am 8./9. August 2017 Kleine Anfrage - KA 7/1170 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Betriebsstätte Wolfen der Fehr Umwelt Ost GmbH kam es am 8./9. August 2017 zum Brand einer dortigen Lagerhalle. In der Lagerhalle sollen große Mengen Abfälle unterschiedlicher Art gelagert worden sein. Nach diversen Berichten traten bei Personen, die zur Brandbekämpfung eingesetzt waren, gesundheitliche Beeinträchtigungen auf. Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung vom 5. Oktober 2017 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dagmar Zoschke „Feuer im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“ (Drs. 7/1951). Ein wesentlicher Teil der Antwort ist vom beantwortenden Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie als vertraulich eingestuft worden, weil Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gewahrt werden sollen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Mit welchen Kräften und Mitteln kamen welche Freiwilligen Feuerwehren, Werkfeuerwehren, Ortsverbände des Technischen Hilfswerks sowie weitere Hilfsorganisationen bei der Brandbekämpfung zum Einsatz? Die erbetenen Angaben stammen aus dem Ereignisbericht der örtlich zuständigen Feuerwehr zu den Nummern 13 - Beteiligte Feuerwehren - und 14 - ausgerückte Kräfte und Fahrzeuge aller beteiligten Feuerwehren - im Zeitraum 8. August 2017 bis 10. August 2017. Dabei ist zu beachten, dass Einsatzkräfte innerhalb des Zeitraumes von mehr als zwei Tagen unter Einhaltung der Ruhezeiten mehrfach eingesetzt werden können: 2 Freiwillige Feuerwehren: Gemeinde/Stadt Ortsfeuerwehr Anzahl der Einsatzkräfte Lösch- und Sonderfahrzeuge Aken Aken 17 GW-A KdoW Krad MTF Bitterfeld-Wolfen Bitterfeld 36 TLF 16/25 LF 16/12 SW 2000 Tr DLK 23/12 ELW 1 MTF Bitterfeld-Wolfen Bobbau 6 TSF-W Bitterfeld-Wolfen Greppin 33 TLF 16/25 LF 16/12 Bitterfeld-Wolfen Holzweißig 6 TLF 16/25 Bitterfeld-Wolfen Thalheim 43 TLF 16/25 LF 16 TS MTF TSF-W Bitterfeld-Wolfen Wolfen 59 HLF 20/16 KdoW RW 1 TLF 16/24 GW-G ABC-Erk DLK 23/12 LF 8/6 TSF-W MTF SW 2000 Bitterfeld-Wolfen Zschepkau 3 TSF Köthen Köthen 1 KdoW Raguhn-Jeßnitz Jeßnitz 9 HLF 20/16 Raguhn-Jeßnitz Retzau 9 HLF 20/16 Raguhn-Jeßnitz 1 KdoW Sandersdorf- Brehna Sandersdorf 28 TLF 16/25 HLF 20/16 FuTrKw MTF 3 Gemeinde/Stadt Ortsfeuerwehr Anzahl der Einsatzkräfte Lösch- und Sonderfahrzeuge Sandersdorf- Brehna Roitzsch 6 LF 16 TS Sandersdorf- Brehna Renneritz 14 LF 16 TS TSF-W MTF Südliches Anhalt Weißandt-Gölzau 7 TLF 24/50 Zörbig Zörbig 9 LF 16 TS Abkürzungsverzeichnis der oben angeführten Lösch- und Sonderfahrzeuge der Feuerwehr: TSF-W - Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser TLF 16/24 - Tanklöschfahrzeug Trupp LF 16 TS - Löschgruppenfahrzeug TLF 16/25 - Tanklöschfahrzeug Staffel LF 8/6 - Löschgruppenfahrzeug TLF 24/50 - Tanklöschfahrzeug Trupp HLF 20/16 - Hilfeleistungslöschfahrzeug DLK 23/12 - Drehleiter mit Korb GW-A - Gerätewagen Atemschutz GW-G - Gerätewagen Gefahrgut KdoW - Kommandowagen (PKW) MTF - Mannschaftstransportfahrzeug FuTrKw - Funktrupp Kraftwagen ST TSF - Tragkraftspritzenfahrzeug ABC-Erk - ABC Erkundungskraftwagen Werkfeuerwehr: Werkfeuerwehr SECURITAS: zehn Einsatzkräfte mit Universallöschfahrzeug ULF 6000 mit Löscharm und ULF 6000 mit CO2-Löschanlage (die Pumpenleistung eines Universallöschfahrzeuges beträgt 6000 Liter pro Minute). Technisches Hilfswerk (THW): THW Merseburg: neun Einsatzkräfte und Gerät zum Beräumen. Polizei: Polizeikommissariat Bitterfeld-Wolfen: neun Einsatzkräfte. Landkreis: Amt für Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst: drei Einsatzkräfte 2. Welche umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffe sind infolge des Brandes in welchem Umfang ausgetreten? Welche Proben wurden an der Einsatzstelle während des Einsatzes von welcher Behörde/Einrichtung genommen und welche Messergebnisse liegen vor? Bitte Zeitpunkt und Messergebnisse der einzelnen Stoffe auflisten. Mit Nachtrag vom 19. Oktober 2017 zur Drucksache 7/1951 wurde seitens des Landtags von Sachsen-Anhalt die Liste der zum Zeitpunkt des Brandes gelagerten Stoffe zur Veröffentlichung freigegeben. 4 Zunächst geht das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie davon aus, dass ein nicht näher bestimmbarer Teil dieser Stoffe unverändert gegebenenfalls über den Luftpfad und gegebenenfalls über das Löschwasser aus dem Lagerbereich ausgetreten ist. Hinzu kommt ein ebenso nicht näher bestimmter Teil an Brandgasen, entstanden aus chemischen Reaktionen der Baumaterialien des Gebäudes und aus chemischen Reaktionen der gelagerten Stoffe. Während des Einsatzes erfolgten Messungen an der Einsatzstelle mit dem ABC-Erkundungsfahrzeug durch die Feuerwehr. Messungen wurden an den Messpunkten Thalheim, Glaswerk und Wolfen durchgeführt. Die Messungen ergaben Werte unterhalb sämtlicher Warnschwellen. 3. Ausweislich der Antwort auf Frage 4 der in den Vorbemerkungen genannten Kleinen Anfrage klagten bzw. klagen elf Einsatzkräfte über gesundheitliche Folgen wie Verletzungen, Hautveränderungen, Kopfschmerzen sowie persönliches Unwohlsein. Wie viele der Personen aus Frage 2 befanden bzw. befinden sich in ärztlicher Behandlung? Die genannten elf Personen befanden sich in ärztlicher Behandlung. Sämtliche Verletzungen sind seit dem 18. September 2017 austherapiert und bedürfen keiner weiteren Behandlungen. 4. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Beschwerden der Einsatzkräfte und den bei dem Brand freigesetzten Stoffen? Wenn ja, welchen? Gemäß Antwort der Landesregierung auf Frage 4 der Kleinen Anfrage 7/1055 klagten mit Stand 4. September 2017 elf Personen über gesundheitliche Folgen. Selbige dürften zumindest teilweise im Zusammenhang mit den beim Brand freigesetzten Stoffen stehen, welcher aber insbesondere mangels genauer Kenntnis über die chemische Zusammensetzung der Brandgase nicht näher beschrieben werden kann. 5. Standen den behandelten Ärzten Informationen dazu zur Verfügung, welche Stoffe durch den Brand freigesetzt wurden? Wenn nein, warum wurden diese Informationen nicht zur Verfügung gestellt? Wer hat diese Entscheidung getroffen? Ja, den behandelnden Ärzten standen Informationen zu den an der Brandstelle vorhandenen Stoffen zur Verfügung. 5 6. Ein wesentlicher Teil der Antwort auf die in den Vorbemerkungen genannten Kleinen Anfrage ist vom beantwortenden Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie als vertraulich eingestuft worden, weil Betriebs - und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gewahrt werden sollen . Auf welcher Rechtsgrundlage kam das Ministerium zu dieser Entscheidung ? Wie beurteilt die Landesregierung diese Entscheidung des Ministeriums vor dem Hintergrund, dass in anderen Bundesländern mit vergleichbarer Rechtsgrundlage solche Antworten öffentlich zugänglich sind (siehe beispielhaft die Antwort der Landesregierung von Rheinland-Pfalz auf die Kleine Anfrage „Großbrand Lagerhalle in Ludwigshafen“ des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 19. Juli 2013 (Drs. 16/2599))? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat mit Nachtrag vom 19. Oktober 2017 zur Drucksache 7/1951 die Liste der zum Zeitpunkt des Brandes gelagerten Stoffe zur Veröffentlichung freigegeben.