Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2109 21.11.2017 (Ausgegeben am 21.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Wohnraumförderung Kleine Anfrage - KA 7/1178 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Sachsen-Anhalt können Wohnungen, welche saniert werden mit einem landeseigenen Förderprogramm durch die Investitions-Bank gefördert werden. Die Förderhöhe liegt bei 50 % der Kosten beziehungsweise maximal 10.000 € je WE. (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Herrichtung leerstehenden Wohnraums RdErl. des MLV vom 16.3.2016 - 21.21-25154 (zuletzt geändert durch RdErl. des MLV vom 15.4.2017 - 21.21-25154). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie viele Anträge auf Förderung wurden seit Beginn der Förderperiode gestellt? 389 Anträge wurden seit Beginn der Förderung im Jahr 2016 bis einschließlich 30.09.2017 gestellt. 2. Wie viele wurden abgelehnt, zurückgezogen oder zurückgefordert, aus welchen Gründen? Insgesamt wurden seit Beginn der Förderung im Jahr 2016 bis einschließlich 30.09.2017 46 Anträge abgelehnt, zurückgezogen oder zurückgefordert. Einige Anträge wurden unmittelbar mit Bekanntwerden der Richtlinien gestellt und mussten dann aufgrund der in den Richtlinien vorgegebenen Fristen zurückgezogen werden. 2 Seitens der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Bewilligungsstelle) wurde bisher ein Antrag abgelehnt. Hier waren auch nach vier Monaten die Antragsunterlagen noch unvollständig und somit der Antrag nicht prüffähig. 3. Wie viele Mittel stellt die Landesregierung zur Förderung zur Verfügung? Finanziert wird das Programm mittels der zusätzlichen Kompensationsmittel in Höhe von jährlich rund 23 Millionen Euro, die dem Land vom Bund im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019 zur Verfügung gestellt werden. Landesmittel werden nicht eingesetzt. 4. Welche Anträge in welchem Volumen und in welchen Städten und Gemeinden wurden genehmigt? Eine Erfassung durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Bewilligungsstelle erfolgt für die Landkreise und kreisfreien Städte. Bewilligungen 1. April 2016 bis 30. September 2017: Landkreis Anzahl Wohnungen Zuschuss bewilligt in Euro Altmarkkreis SAW 3 6 48.000,00 Anhalt-Bitterfeld 10 36 288.962,50 Börde 18 110 613.541,26 Burgenlandkreis 31 69 463.538,83 Dessau-Roßlau, Stadt 4 17 137.107,20 Harz 3 5 36.368,37 Halle (Saale) Stadt 55 133 823.699,13 Jerichower Land 14 92 714.221,00 Magdeburg, LHS 83 126 828.640,67 Mansfeld-Südharz 29 85 604.749,00 Saalekreis 13 44 291.526,00 Salzlandkreis 22 75 613.166,76 Stendal 13 28 149.830,79 Wittenberg 6 20 131.776,78 Summe 304 846 5.745.128,29 Eine statistische Erfassung auf Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfolgt nicht. 5. Inwieweit beeinflussen sich die Punkte 4.1 und 4.5 der RL negativ auf einen positiven Bescheid der Förderung? Gemäß Punkt 4.1 der RL dürfen Bauvorhaben, mit deren Ausführung bereits vor Erteilung der Förderzusage begonnen worden ist, nicht gefördert werden. Das heißt, es ergeht in diesen Fällen kein positiver Bescheid seitens der Bewilligungsstelle . 3 Sollte hingegen im Nachhinein bekannt werden, dass dennoch mit dem Bauvorhaben entgegen Punkt 4.1 begonnen wurde, führt dies gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz zu einem Widerruf. Gemäß Punkt 4.5 der RL wird die Förderzusage unwirksam, wenn mit der Ausführung der Fördermaßnahme nicht innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Förderzusage begonnen wurde. Mit entsprechender Begründung kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. 6. Ist die maximale Fördersumme von 10.000 € je WE ausreichend? Wie hoch sind die durchschnittlich beantragten Kosten? Wie hoch sind die Kosten zur Sanierung einer WE in Sachsen-Anhalt nach Kreisen aufgeschlüsselt? Die maximale Fördersumme von 10.000 € je WE ist ausreichend. Die durchschnittlichen Ausgaben belaufen sich in der Regel zwischen 12.000 bis 15.000 € je WE, was bei einer Förderung von 50 % einen Zuschuss zwischen 6.000 bis 7.500 € bedeutet. Baupreise unterliegen marktwirtschaftlichen und regionalen Schwankungen. Insofern können keine Kosten nach Kreisen aufgeschlüsselt genannt werden. 7. Wie oft hat das Ministerium der Finanzen oder das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr nach 10.2 die Verwendung der Mittel vor Ort geprüft oder prüfen lassen? Mit welchem Ergebnis? Eine Prüfung vor Ort hat bisher nicht stattgefunden.