Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2110 21.11.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Gehlmann (AfD) Heimat- und Förderverein Benndorf e. V. Kleine Anfrage - KA 7/1128 Vorbemerkung des Fragestellenden: „Der Hof der Mansfelder Gewerke in Benndorf versteht sich als Bindeglied zwischen Tradition und Innovation und stellt Landwirtschaft, Bergbau und Hüttenwesen als Zeitgeschichte der Region dar.“ So die Angabe im Kurzporträt. Das Objekt „Fuhrmannsche Gut Benndorf“ wurde lt. Medien im Jahr 2000 durch die Gemeinde Benndorf, zum Zweck ein Objekt zur Traditionspflege zu erhalten und ein Museum einzurichten, gekauft. Durch Fördermittel konnte die Sanierung durchgeführt werden. Mittlerweile beherbergt der Hof unter anderem ein Kinderhaus und eine Kindertagesgruppe des Kinderschutzbundes e. V., eine Vereinsgaststätte, eine Festscheune für kulturelle Veranstaltungen, zwei Gästewohnungen, einen Medienraum sowie museale Räume zur Darstellung des früheren Lebens in der Region. Einige der Maßnahmen wurden durch Europäische Förderung begleitet und über LEADER Mittel unterstützt. Auch wirbt man mit einer Begegnungsstätte für Veranstaltungen der Gemeinde, Vereinen und Familienfeiern und großen Hoffesten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wann und zu welchem Zweck wurde der Verein Heimat- und Förderverein Benndorf e. V. gegründet? Der Heimat- und Förderverein Benndorf e. V. wurde am 05.04.2001 im Vereinsregister eingetragen. Der Verein verfolgt lt. Art. 2 der Satzung „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch die Verwirklichung folgender Aufgaben : 2 - Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; - Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: die Durchführung von Veranstaltungen zur Pflege der heimatlichen Tradition , die Durchführung von Projekttagen im Zusammenwirken mit den Schulen im Landkreis Mansfeld-Südharz mit heimatlichen Inhalten, Arbeitseinsätze zur Pflege des Umfelds des Objektes, Erhaltung von Dokumenten, soweit sie im Zusammenhang mit dem Zweck der Satzung stehen, Aufbau und Betriebsführung eines Lehr- und Museumshofes, in dem das heimatliche Wirken und deren Traditionen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Handwerkern bekannt gemacht und Kenntnisse erworben werden können, Aufbau und Betrieb eines Heimatmuseums, Informationen der Vereinsmitglieder und der Öffentlichkeit über aktuelle Geschehnisse, die gegenwärtigen Aufgaben und die Perspektive des Vereins , Herausgabe von geschichtlichen Abhandlungen, die dem Zwecke des Vereins entsprechen.“ 2. Welche Art von Vereinsstruktur liegt momentan vor? Hierzu liegen keine weitergehenden Erkenntnisse vor. 3. Welchem Nutzungskonzept unterliegt der Hof der Gewerke im Fuhrmannschen Gut Benndorf? Der Landesregierung ist kein Gesamtnutzungskonzept bekannt. 4. Wurden seit der Vereinsgründung Fördermittel zur Sanierung des Fuhrmannschen Gutes Benndorf beantragt? Bitte nach Förderprogramm, Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Beantragung und Bewilligungszeitraum auflisten. Die Gemeinde Benndorf hat seit der Vereinsgründung im Förderbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie wie folgt Fördermittel zur Sanierung des Fuhrmannschen Gutes Benndorf beantragt und erhalten: Förderprogramm Höhe der Förderung (Auszahlungsbe - trag) Euro Verwendungszweck (Vorhaben) Datum des Antrages Bewilligungszeitraum FP 3222 Dorfentwicklung (Leader) 243.180,74 € Teilweiser Wiederaufbau von historischen Werkstätten und Herrichten der Räume für Schauwerkstätten und Kinderschutzbund 20.11.2009 21.06.2010 – 15.10.2013 3 Förderprogramm Höhe der Förderung (Auszahlungsbe - trag) Euro Verwendungszweck (Vorhaben) Datum des Antrages Bewilligungszeitraum FP 3221 Dorferneuerung (Leader) 72.950,62 € Um- und Ausbau eines Nebengebäudes zum Krämerladen 22.02.2012 25.03.2013 – 15.08.2015 FP 3221 Dorferneuerung (Leader) 33.451,39 € Sanierung der alten Scheune - Dämmarbeiten im Bereich Dach und Fassade (Lärmschutz ) sowie , brandschutztechnische Ertüchtigung 23.02.2012 25.03.2013 – 30.11.2015 FP 6309 Dorfentwicklung (Leader) 32.100,90 € *) Erneuerung der Dacheindeckung ehemaliger Stall 14.02.2017 30.06.2017 – 30.05.2018 FP 6309 Dorfentwicklung 25.574,99 € *) Herrenhaus Sanierung Dach und Fassade und im Erdgeschoss Fenster 20.02.2017 31.05.2017 – 30.05.2018 *) Bewilligung 5. Wurden Kontrollen zur Überprüfung der bewilligten Fördermittel durchgeführt ? Bitte entsprechend tabellarisch auflisten. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf bezahlte Rechnungen. Diese werden vor jeder Auszahlung kontrolliert. Im Rahmen der Risikoanalyse wurden die Vorhaben für eine Vor-Ort-Kontrolle bisher nicht ausgewählt. 6. Wurden bei den durchgeführten Kontrollen zur Überprüfung der bewilligten Fördermittel Abweichungen bzw. Zweckentfremdung der Fördermittel festgestellt? Im Rahmen der Verwaltungskontrolle wurde bei den abgerechneten Vorhaben keine zweckfremde Nutzung festgestellt. 7. War das von der Gemeinde erworbene Grundstück, Fuhrmannsche Gut Benndorf, in der Vergangenheit denkmalgeschützt und auch als solches gelistet? Besteht der Denkmalschutz weiterhin? Falls nein, bitte die Begründung erläutern. 4 Das Fuhrmannsche Gut Benndorf stand und steht nicht unter Denkmalschutz. 8. Wieviel Veranstaltungen (öffentliche und private) werden im Objekt jährlich durchgeführt? Bitte die Veranstaltungen der letzten drei Kalenderjahre nach Art und Zweck sowie Dauer (Beginn und Ende der Veranstaltung) auflisten. Veranstaltungen sind im Rahmen des im Baugenehmigungsverfahren genehmigten Umfangs zulässig. Deshalb unterliegen die einzelnen Veranstaltungen keiner Anzeigepflicht. Der Landesregierung liegen hierzu nur Informationen aus dem Veranstaltungskalender vor, der im Amtsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht wird (vgl. Anlage). 9. Wie viele jährliche Veranstaltungen sind angemessen und werden von der Gemeinde bzw. dem zuständigen Ordnungsamt genehmigt? Gemäß rechtswirksamer Baugenehmigung für die Vereinsgaststätte gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl von Veranstaltungen und Nutzungszeiten . Die Nutzung der historischen Scheune unterliegt nur einer zeitlichen Begrenzung von 06:00 bis 22:00 Uhr. Das gleiche gilt für die Nutzung des Innenhofs und der Parkplätze mit Ausnahme der Regelung des seltenen Ereignisses (vgl. Beantwortung der Frage zu 10). 10. Gibt es Abweichungen bei Genehmigungen für Veranstaltungen und was wird unter „seltenem Ereignis“ verstanden und wird dies bei der jährlichen Veranstaltungsauflistung mit beachtet? Nach der geltenden Baugenehmigung sind die Nutzungszeiten zur ausschließlichen Nutzung des Innenhofs und der Parkplätze ohne Beschallung/Tanz und ohne Angebote des fliegenden Gewerbes begrenzt auf den Zeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Veranstaltungen, die unter die Regelung des seltenen Ereignisses fallen, sind ausdrücklich begrenzt auf maximal 10 Veranstaltungen im Jahr und maximal vier Stunden. Der Begriff „seltenes Ereignis“ ist immissionsschutzrechtlich unter Punkt 7.2 der TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - vom 26. August 1998, GMBl. S. 503) definiert. Die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse sind unter Punkt 6.3 TA Lärm festgelegt und betragen für Ereignisse nach Punkt 7.2 tagsüber 70 dB(A) und nachts 55 dB(A). Die bekanntgemachten Veranstaltungen überschritten diese Vorgaben zur Nutzung des Innenhofs und der Parkplätze nicht. 11. Gibt es Einschränkungen bei der Durchführung von Veranstaltungen und bedarf es der Genehmigung vom Ordnungsamt und/oder der Gemeinde Benndorf? Einschränkungen bei der Durchführung von Veranstaltungen ergeben sich für die historische Scheune aus der Baugenehmigung vom 18.11.2009 und für das Lagergebäude mit temporärer Nutzung als Ausschank aus der Baugenehmi- 5 gung vom 08.12.2011. Im Übrigen gilt § 1 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten vom 16. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 543) im Hinblick auf die allgemeinen Sperrzeiten. Die sich aus dem allgemeinen und besonderen Gefahrenabwehrrecht ergebenden Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinde Benndorf werden nach § 90 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz von der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra erfüllt, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht entgegensteht. Entscheidungen einer Behörde aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen gehen einer sperrzeitrechtlichen Anordnung vor. Insoweit ist es der Verbandsgemeinde als „Sperrzeitbehörde“ verwehrt, entsprechende Anordnungen zur Anzahl von Veranstaltungen zu treffen oder Genehmigungen zu erteilen. 12. Liegen den zuständigen Behörden (Ordnungsamt, Gewerbeaufsicht und Polizei) Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen vor? Bitte auflisten zu welchem Zeitpunkt es zu Ruhestörungen kam, wer diese Beschwerden entgegengenommen hat, ob Handlungsbedarf zur Abstellung der Störung bestand, wer war Ansprechpartner und gab es diesbezüglich Aufzeichnungen bzw. wurde eine Dokumentation angefertigt? Hinsichtlich der Zuständigkeiten der Mitgliedsgemeinde Benndorf und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Nach der Einsatzdokumentation der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd sind am 16. August 2014 (23.00 Uhr), 8. August 2015 (21.43 Uhr), 10. September 2016 (22.19 Uhr) und am 16. April 2017 (22.32 Uhr) Meldungen über ruhestörenden Lärm eingegangen. Die daraufhin getroffenen behördlichen Maßnahmen zur Feststellung des Sachverhalts haben keine Zuwiderhandlung gegen § 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ergeben. Die Verbandsgemeinde hat nach eigenen Angaben nicht alle eingegangenen Beschwerden dokumentiert. Die Beschwerdeführer wurden wiederholt auf die Zuständigkeit des Landkreises hingewiesen. 13. Laut Landesverwaltungsamt ist die Nutzung der Festscheune und des Innenhofs nur bis 22 Uhr zulässig. Wurde die zulässige Nutzungszeit bei diversen Veranstaltungen überschritten? Wie oft in den letzten drei Jahren war dies der Fall und warum wurde seitens der Ordnungskräfte nicht bzw. ungenügend eingeschritten? Aufgrund von Beschwerden aus der unmittelbaren Nachbarschaft hat die Untere Bauaufsichtsbehörde bei nachfolgenden Festen eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Bei diesen Kontrollen auf dem Glühweinfest am 13.12.2014, auf dem Bierfest am 18.07.2015 und beim Erntedankfest am 01.10.2016 konnten keine Verstöße gegen bestehende Baugenehmigungen festgestellt werden. 6 Darüber hinaus haben Polizeibeamte des Polizeireviers Mansfeld-Südharz am 1. Oktober 2017 in Amtshilfe für den zuständigen Landkreis eine Vor-Ort- Kontrolle durchgeführt. Auch hier ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Nutzung. 14. Bis zu welcher Größenordnung (Gästeanzahl) haben in der Vergangenheit Veranstaltungen stattgefunden und wie sieht die zukünftige Planung aus? Unterlagen zur Gästeanzahl von den in der Vergangenheit stattgefundenen Veranstaltungen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Baugenehmigung zur Nutzung der historischen Scheune sieht eine Begrenzung auf 99 Personen vor und für die Vereinsgaststätte sind 50 Sitzplätze Bestandteil der Genehmigung. Bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz liegt ein Bauantrag der Gemeinde Benndorf zur „Erweiterung und Nutzung des Objektes Chausseestraße 30 in Benndorf“ vor. Dieser Antrag ist zum Zeitpunkt der Erstellung der Beantwortung der Kleinen Anfrage noch nicht bestandskräftig beschieden. 15. Sind entsprechend der Gästeanzahl genügend Parkplätze und sanitäre Einrichtungen vorhanden und wie verhält es sich mit dem Brandschutz und den Rettungs- und Fluchtwegen? a) Stellplätze: Werden bauliche Anlagen errichtet, bei denen ein Zugangs- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu erwarten ist, dann sind gemäß § 48 Abs. 1 BauO LSA die notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge nur dann herzustellen, wenn dies durch eine örtliche Bauvorschrift nach § 85 Abs. 1 Satz 4 Nr.1 BauO LSA bestimmt ist. Die Gemeinde Benndorf hat keine entsprechende Stellplatzsatzung erlassen. b) Sanitäre Einrichtungen: Im Zuge der Herrichtung der Vereinsgaststätte wurden eine Behindertentoilette, drei Damen-WC, ein Herren-WC und zwei Urinale errichtet. Bei Veranstaltungen in der für Vereinszwecke umgebauten historischen Scheune und im Innenhof werden diese Anlagen durch die Besucher mitgenutzt. Da es sich bei der Gaststätte und der umgebauten Scheune nicht um Arbeitsstätten gemäß Arbeitsstättengesetz handelt, gibt es hinsichtlich der Anzahl der zu errichtenden Sanitäranlagen keine Mindestvorgaben. c) Brandschutz/Rettungs- und Fluchtwege Für die Vereinsgaststätte und die historische Scheune wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Brandschutzkonzept erarbeitet. Die ordnungsgemäße Umsetzung der Brandschutzkonzepte wurde bestätigt. Der Brandschutz , inklusive Rettungs- und Fluchtwegesituation, ist somit gewährleistet. 7 16. Welche Genehmigungen zum Betreiben der Vereinsgaststätte, der Festscheune , den Gästewohnungen sowie den öffentlichen und privaten Veranstaltungen liegen vor? - Zum Betreiben der Vereinsgaststätte Baugenehmigung vom 11.02.2004; - zur Nutzung der historischen Scheune Baugenehmigung vom 18.11.2009; - zur Umnutzung einer ehemaligen Lagerfläche - Ausbau Obergeschoss für Kindertagesgruppe Baugenehmigung vom 15.12.2010; - zum Wiederaufbau Werkstätten mit Betreuung von Kindern und Jugendlichen im OG - Hof der Mansfelder Gewerke Baugenehmigung vom 23.05.2011; - zur Errichtung eines Lagergebäudes mit temporärer Nutzung als Ausschank Baugenehmigung vom 08.12.2011; - für den Wiederaufbau eines Nebengebäudes für Vereinsräume Baugenehmigung vom 10.06.2013; - zur Umnutzung einer Lagerfläche zum Vereinsraum „Info-Punkt“ Baugenehmigung vom 20.02.2015. Die vom Fragesteller als „Gästewohnungen“ bezeichneten Übernachtungsmöglichkeiten dienen keinem gewerblichen Hotel- bzw. Pensionsbetrieb. Im ehemaligen Herrenhaus besteht die Möglichkeit, z. B. nach einer Veranstaltung zu übernachten. 17. Da sich der Verein „Heimat- und Förderverein Benndorf e. V.“ nennt und gleichzeitig für Gastronomie, Unterbringung und Veranstaltungen wirbt, ist davon auszugehen, dass dies Teil der Vereinsarbeit darstellt. Inwieweit finden hier Kontrollen zur Einhaltung der Hygiene, der Schankgenehmigung , des Brandschutzes statt? Die Einrichtung wird vom Veterinäramt seit dem Jahr 2009 jährlich kontrolliert. Hierbei festgestellte geringe Mängel wurden zeitnah beseitigt und gegebene Hinweise stets beachtet. Die zum Objekt gehörende Kindertagesgruppe sowie das Kinderhaus werden vom Gesundheitsamt des Landkreises im Rahmen der Hygieneüberwachung kontrolliert. In diesem Zusammenhang gab es bisher keine Beanstandungen oder festgestellte Hygienemängel. Das Objekt unterliegt keiner gesetzlichen Pflicht zur Brandsicherheitsschau gemäß § 19 Brandschutzgesetz LSA. 18. Kann man bei dieser Art der Vermarktung schon von kommerzieller Nutzung sprechen und wer beurteilt das angegebene Nutzungskonzept? Nach Aussage der zuständigen Verbandsgemeinde besteht keine kommerzielle Nutzung des Objektes. Eine Prüfung hierüber obliegt dem zuständigen Finanzamt . Liste über die durchgeführten Veranstaltungen im Hof der Gewerke in Benndorf laut dem Veranstaltungskalender, welcher monatlich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra veröffentlicht wird. Jahr 2017 07.10 .17, Hof der Gewerke, Benndorf, Erntedankfest, Heimat- und Förderverein Benndorf, Gerhard Blume, 034772 8620, 26.08.17, Hof der Gewerke, Benndorf Theater „ZAHRA 47“, Heimat- und Förderverein Benndorf, Gerhard Blume, 034772 86 20 09.08.17,14.00, Hof der Gewerke, Sommerfest Ortsgruppe der Volkssolidarität Benndorf, Diessner Ortsgruppenvorsitzende 20.05.17, Hof der Gewerke, Benndorf „Travestie-Show“, Heimat- und Förderverein Benndorf. Gerhard Blume 034772 8620 17.05.17, 14.00 Uhr, Hof der Gewerke, Frühlingsfest, Ortsgruppe der Volkssolidarität Benndorf, Diessner Ortsgruppenvorsitzende Jahr 2016 01.10.16, Hof der Gewerke, Erntedank, Heimat- und Traditionsverein Benndorf 03.09.16, 19.00 Uhr, Hof der Gewerke, Kabarett, Heimat- und Traditionsverein Benndorf 06.08.16, 19 Uhr, Hof der Gewerke, Kabarett, Heimat- und Traditionsverein Benndorf 23.07.16, Hof der Gewerke, Bierfest, Heimat- und Traditionsverein Benndorf 18.06.16, 19:00 Uhr, Hof der Gewerke, Travestieshow, Heimat- und Traditionsverein Benndorf 25.05.16, 14.00 Uhr, Hof der Gewerke, Frühlingsfest - bitte anmelden Ortsgruppe der VS Benndorf 16.04.16, 19.00 Uhr, Hof der Gewerke, Clark-Theater Wittenberg gastiert, Heimat- und Traditionsverein Benndorf 27.03.16, Hof der Gewerke, Osterfeuer, Heimat- und Traditionsverein Benndorf Jahr 2015 12.12.15, Hof der Gewerke, Glühweinfest, Heimat- und Förderverein Benndorf 03.10.15, Hof der Gewerke, Erntedankfest, Heimat- und Förderverein Benndorf 01.08.15, Hof der Gewerke, Kabarett, Heimat- und Förderverein Benndorf 18.07.15, Hof der Gewerke, Bierfest, Heimat- und Förderverein Benndorf 03.06.15, 14.00 Uhr, Hof der Gewerke, Frühlingsfest mit DJ Alf, Ortsgruppe der VS Benndorf 16.05.15, Hof der Gewerke, Travestieshow, Heimat- und Traditionsverein Benndorf Jahr 2014 13.12.14, Hof der Gewerke, Glühweinfest, Heimat- und Förderverein Benndorf e. V. 02.11.14, Hof der Gewerke, Veranstaltung mit Ralf Richter, Heimat- und Förderverein Benndorf e. V. 04.10.14, Hof der Gewerke, Erntedankfest, Heimat- und Förderverein Benndorf e. V. 02.08.14, Hof der Gewerke, Kabarett Heimat- und Förderverein Benndorf e. V 12.07.14, Hof der Gewerke, Bierfest, Heimat- und Förderverein Benndorf e. V. 24.05.14, Hof der Gewerke, Travestie-Show, Heimat- und Förderverein Benndorf e. V. 15.05.14, 14.00 Uhr ,Hof der Gewerke, Frühlingsfest, Ortsgruppe der VS Benndorf 20.04.14, Hof der Gewerke, Osterfeuer, Heimat- und Förderverein Benndorf e. V. Hinweis: Bei den oben genannten Veranstaltungen handelte es sich ausschließlich um öffentliche Veranstaltungen. Laut Aussage der Verbandsgemeinde endeten alle Veranstaltungen spätestens um 22:00 Uhr bzw. wurden dann in der Gaststätte verweilt.