Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2111 21.11.2017 (Ausgegeben am 21.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Andreas Schmidt (SPD) Abwassereinleitung in den Süßen See Kleine Anfrage - KA 7/1172 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Abwasserzweckverband (AZV) „Eisleben-Süßer See“ betreibt in der Ortschaft Aseleben ein Mischwasserkanalsystem. In diesem System ist zur Regenwasserentlastung ein Regenüberlaufbauwerk (RÜB) mit Abschlag in den Süßen See vorhanden . Bei starken Niederschlägen kommt es jedoch zu Überstauerscheinungen am Regenüberlaufbauwerk. Diese tragen Fäkalien in den See ein und sind mit Überflutungen und Verschmutzungen des umliegenden Geländes verbunden. Die Einleitungsstelle grenzt direkt an eine Badestelle und ein Naturschutzgebiet. Der einschlägigen Presseberichterstattung zufolge war das Baden im Süßen See gemäß der Gewässergüteeinstufung für Badegewässer im Sommer 2017 ohne Einschränkungen möglich. Gleichzeitig sei es aber bei Messung zur Feststellung erhöhter Werte von Kolibakterien und Enterokokken gekommen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche Behörde ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der abwasser- und umweltrechtlichen Regelungen durch den AZV Eisleben? Für die Überwachung der abwasser- und umweltrechtlichen Regelungen ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz zuständig. 2 2. An wie vielen Tagen kam es zwischen Anfang Mai 2016 und Ende August 2017 zu Überstauerscheinungen am Regenüberlaufbauwerk Aseleben? Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2017 gab es am Regenüberlaufbecken Aseleben an insgesamt 12 Tagen einen oder mehrere Abschläge. 3. Wie viel Abwasser gelangte an diesen Tagen jeweils in den Süßen See? Die abgeschlagenen Mengen an den jeweiligen Tagen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Datum Abschlagsmenge in Kubikmeter 24.05.2016 496,80 13.06.2016 241,90 14.06.2016 60,90 26.06.2016 41,30 14.07.2016 151,00 27.07.2016 102,00 30.07.2016 19,70 18.09.2016 177,50 22.10.2016 238,50 20.05.2017 829,60 31.05.2017 100,60 23.06.2017 591,60 12 Tage 3.051,4 4. Wie viele gemessene Überschreitungen der Werte für krankheitserregende Bakterien und andere Schadstoffe wurden im genannten Zeitraum durch Messungen festgestellt? Laut Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA S. 439), die in Umsetzung der EU Badegewässer-Richtlinie 2006/7/EG erlassen wurde, erfolgt die Beurteilung der Qualität der Badegewässer an Hand der Überwachung der mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli. Die Badegewässerverordnung enthält keine Grenzwerte für diese Parameter, so dass auch keine Aussage bezüglich Überschreitungen getroffen werden kann. Um Einzelwerte beurteilen zu können und um kurzfristig Maßnahmen zum Schutz der Badenden (ggf. Badeverbot) ergreifen zu können, sind in der Badegewässerverordnung Schwellenwerte genannt, bei deren Überschreitung unverzügliches Handeln (zweite Probennahme) notwendig wird. Das Gesundheitsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz hat bei einer Beprobung an der Badestelle Aseleben am 6. Juni 2017 eine Überschreitung der Schwellenwerte bezüglich Escherichia coli und Intestinale Enterokokken festgestellt. Die Nachproben am 8. Juni und 3. Juli 2017 wiesen keine Überschreitungen mehr auf. Weitere Überschreitungen traten in der Badesaison 2017 nicht auf. 3 5. Sieht die Landesregierung in diesen Einleitungen Gefährdungen für das Naturschutzgebiet Salzwiesen Aseleben? Bisher liegen keine Erkenntnisse einer Gefährdung des Naturschutzgebietes „Salzwiesen bei Aseleben“(NSG0112) und des darin vorkommenden prioritären Lebensraumtypes 1340 „Salzwiesen im Binnenland“ vor. 6. Ist geplant, der mangelnden Funktionsfähigkeit des Mischwasserkanalsystems in Aseleben abzuhelfen? Das Mischwassersystem des AZV Eisleben-Süßer See und somit auch die Mischwasserabschläge in Aseleben entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Lage der Einleitstelle des Mischwasserabschlages direkt im Ortszentrum nahe der Badestelle ist allerdings ungünstig. Aus diesem Grund plant der zuständige Abwasserzweckverband auch Maßnahmen zur Verringerung von Abschlagsereignissen. 7. Wenn ja, welche Planungen liegen dafür vor und in welchem Zeithorizont ist deren Realisierung zu erwarten? Folgende Maßnahmen sollen zu einer Minimierung der Abschläge aus dem Mischsystem führen: Steuerungsmaßnahmen im Kanalnetz zur Aktivierung von Rückhaltevolumen in Aseleben (bereits realisiert), in Lüttchendorf und Wormsleben (Realisierung 2017/2018), Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes mit Variantenvergleich zur Verringerung der Abschlagsereignisse (voraussichtlich Ergebnis Ende 2017).