Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2112 21.11.2017 (Ausgegeben am 21.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Atemschutzgeräteträger in den Freiwilligen Feuerwehren Kleine Anfrage - KA 7/1175 Vorbemerkung des Fragestellenden: Atemschutzgeräteträger (AGT) sind ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden und einsatzbereiten Feuerwehr. Die Risikoanalysen der Städte und Gemeinden weisen die Anzahl der ausgebildeten AGT aus. Des Weiteren werden die einsatzfähigen AGT ausgewiesen, also jene, die u. a. eine aktuelle gesundheitliche Tauglichkeit vorweisen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele ausgebildete AGT im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehren gibt es derzeit in Sachsen-Anhalt? Mit Abfragestand bei den Kommunen vom November 2017 gibt es in Sachsen- Anhalt 11.601 ausgebildete Atemschutzgeräteträger (AGT) im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren. 2. Wie viele ausgebildete AGT sind aktuell einsatzbereit, haben also alle erforderlichen medizinischen Nachweise und Tauglichkeit sowie die erforderliche Übung absolviert? Hier erfolgten seitens der beteiligten Landkreise und kreisfreien Städte nur Meldungen , wenn tatsächlich eine aktuelle Zahl der einsatzbereiten AGT oder Abweichungen von der Jahresstatistik der Feuerwehren (Feu 905) mit Stand vom 31. Dezember 2016 vorlagen. Demnach sind 9.083 AGT aktuell einsatzbereit. 2 3. Wie viele AGT der Freiwilligen Feuerwehren wurden in den letzten 10 Jahren in Sachsen-Anhalt ausgebildet? Bitte nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln? Statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Es erfolgte eine direkte Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Eine Aufschlüsselung, aus welcher sich die Anzahl der jährlich ausgebildeten Kräfte ergibt, erfolgte nur durch die Landkreise Harz, Stendal und Wittenberg. Landkreis 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 Anzahl der ausgebilde - ten AGT der letzten 10 Jahre Altmarkkreis Salzwedel 639 Anhalt-Bitterfeld 420 Börde 1048 Burgenlandkreis 775 Harz 45 106 80 69 101 84 60 71 56 57 60 789 Jerichower Land 519 Mansfeld-Südharz 642 Saalekreis 565 Salzlandkreis 645 Stendal 58 9 25 100 86 74 73 61 93 64 58 701 Wittenberg 81 69 52 48 44 30 44 29 30 19 446 Dessau-Roßlau 72 Halle (Saale) 80 Landeshauptstadt Magdeburg 75 Insgesamt wurden in den letzten zehn Jahren 7.416 AGT ausgebildet. 4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung, damit in den Freiwilligen Feuerwehren zukünftig genügend AGT vorgehalten werden? Die notwendige Anzahl der als AGT zu besetzenden Funktionen ist anhand der vorhandenen Einsatzfahrzeuge und der geltenden Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) zum Einsatz von AGT durch die Träger der Feuerwehren zu ermitteln und im jeweiligen Brandschutzbedarf festzustellen. Gemäß § 2 Abs. 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) obliegt es den Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen, auszustatten und die Aus- und Fortbildung sicherzustellen . Für die Durchführung der Ausbildung zum AGT gem. FwDV 2 sind die 3 Landkreise zuständig (RdErl. des MI vom 13. Dezember 2011 - 13002 - Ausführungsbestimmungen zur FwDV 2). Diese stellen die erforderlichen Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Von den ca. 30.000 Einsatzkräften in den Freiwilligen Feuerwehren wurden 11.601 Einsatzkräfte als AGT ausgebildet. Dieser Anteil wird als niedrig eingeschätzt . Aufgrund der gesetzlichen Regelungen im BrSchG besteht der Handlungsbedarf grundsätzlich bei den Trägern des Brandschutzes. Das Land kann hier nur unterstützend tätig werden. Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte engagiert sich mit regelmäßigen Aktionen zur Stärkung und Erhaltung der körperlichen Tauglichkeit, Fitness und Gesundheit der Einsatzkräfte. Die längerfristige Fortführung der Maßnahmen obliegt dann aber jeder Einsatzkraft selbst. Die Annahme der Aktionen und der damit verbundene Erfolg gestalten sich dabei allerdings entsprechend dem Grundinteresse der Teilnehmer an sportlicher Betätigung von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich.