Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2121 21.11.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 22.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Vorkommen des Rotmilans im Gebiet der Stadt Lützen (Burgenlandkreis) Kleine Anfrage - KA 7/1185 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse zum Vorhandensein von Rotmilan- Horsten im Gebiet der Stadt Lützen, insbesondere im Raum Lützen /Großgörschen/Starsiedel? Im Jahr 2012/13 erfolgte im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen -Anhalt eine landesweite Rotmilanerfassung. Diese war die Grundlage zur Erarbeitung des Artenhilfsprogramms Rotmilan des Landes Sachsen-Anhalt (MAMMEN et al. 2014, Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen- Anhalt, Heft 5). Im Rahmen dieser Erfassung wurden im genannten Raum im Jahr 2012 fünf Rotmilanhorste erfasst: • 1 Horst westlich Lützen (bei Schweßwitz) • 1 Horst südöstlich Lützen (östlich Meuchen) • 1 Horst nordwestlich Starsiedel (nördlich Gostau) • 1 Horst südwestlich Starsiedel (südlich Gostau) • 1 Horst südwestlich Starsiedel (nordöstlich Taucha) 2 Abb.: Standorte aus der Kartierung 2012/ 2013 Im Jahr 2016 wurde im Rahmen einer Brutvogelkartierung ein weiteres Rotmilanbrutpaar östlich von Kaja nachgewiesen (nicht kartografisch dargestellt). 2. Inwieweit wurden mögliche Vorkommen des Rotmilans in diesem Bereich in Genehmigungsverfahren für diverse Windkraftanlagen nach dem Bundes -Immissionsschutzgesetz im Bereich der Ortschaften Großgörschen /Starsiedel berücksichtigt? Bisher wurde in dem benannten Bereich „Windpark Lützen II" zwischen den Ortschaften Lützen/Großgörschen/Starsiedel ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz für eine Windenergieanlage (WEA) in der Gemarkung Röcken abgeschlossen. Im Rahmen der Antragstellung wurde eine Brutvogelkartierung im 1000 m Radius um die Anlage durchgeführt. In diesem Radius wurden keine brütenden Rotmilane nachgewiesen. Die in der Antwort auf Frage 1 genannten Rotmilanpaare sind alle mind. 2300 m und mehr von dieser WEA entfernt. 3 Im Genehmigungsbescheid wurde folgende naturschutzfachliche Auflage u. a. zum Schutz der Rotmilane aufgenommen: Schutzmaßnahmen für Greifvögel: Vermeidung einer Aufwertung der Eingriffsfläche durch eine für Greifvögel unattraktiv gestaltete Umgebung am Fuße der WEA. Hierzu wird die Brache am Mastfuß der Anlage möglichst klein gehalten, nicht gemäht und nicht umgebrochen. Ein Genehmigungsverfahren im Bereich der Ortschaften Großgörschen/Starsiedel ist noch nicht abgeschlossen.