Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2123 21.11.2017 (Ausgegeben am 22.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Investitionen Haushaltsjahr 2017 Kleine Anfrage - KA 7/1189 Vorbemerkung des Fragestellenden: Finanzminister Schröder hat bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes auf die geplante Investitionsquote in Höhe von 13 % verwiesen. Im Pressegespräch am 20. Oktober 2017 hat Finanzminister Schröder als Ziel nur noch ausgegeben, die IST-Investitionsausgaben bzw. die IST-Investitionsquote des Vorjahres zu übertreffen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens und im Auftrag der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Investitionsausgaben haben eine besondere Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung im Land Sachsen-Anhalt und für die Verbesserung und den weiteren Ausbau der Infrastruktur. Sachsen-Anhalt weist daher aktuell - wie alle neuen Bundesländer - ein überdurchschnittliches Investitionsniveau auf. Im ersten Halbjahr 2017 hat das Land Sachsen-Anhalt gegenüber dem ersten Halbjahr 2016 sowohl seine nominalen Investitionsausgaben als auch die Investitionsausgaben pro Kopf steigern können (+7 %). Im Ländervergleich liegt Sachsen-Anhalt damit im vorderen Mittelfeld . 2 1. Wie hoch waren die nominalen Investitionsausgaben sowie die Investitionsquoten der Jahre 2014, 2015 und 2016? Investitionsausgaben wurden in der Hauptgruppe 7 - Baumaßnahmen und der Hauptgruppe 8 - Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in folgender Höhe geleistet: 2014 HGr. 7 171.947.121,29 Euro HGr. 8 1.092.077.122,80 Euro gesamt 1.264.024.244,09 Euro Investitionsquote 12,7 % 2015 HGr. 7 167.002.735,31 Euro HGr. 8 1.242.273.991,27 Euro gesamt 1.409.276.726,58 Euro Investitionsquote 13,7 % 2016 HGr. 7 160.869.924,15 Euro HGr. 8 963.099.257,61 Euro gesamt 1.123.969.181,76 Euro Investitionsquote 11,0 % 2. In welcher Höhe sind Mittel für Investitionen im Haushaltsjahr 2017 bisher abgeflossen? Bis zum III. Quartal (30. September 2017) sind folgende Investitionsausgaben abgeflossen: HGr. 7 91.790.362,89 Euro HGr. 8 485.749.328,63 Euro gesamt 577.539.691,52 Euro 3. In welcher Höhe müssten im IV. Quartal 2017 Mittel für Investitionen abfließen , um die nominalen Investitionsausgaben bzw. die Investitionsquote des Haushaltsjahres 2016 zu übertreffen? Im IV. Quartal 2017 müssten über 546 Mio. Euro für Investitionen verausgabt werden, um die nominalen Investitionsausgaben des Haushaltsjahres 2016 zu übertreffen. Bezogen auf die Investitionsausgabenquote müssten ebenfalls Investitionen in dieser Größenordnung verausgabt werden. 4. Welche Gründe rechtfertigen die Annahme, dass Investitionsmittel in dieser Höhe im IV. Quartal abfließen? Die Erfahrungen in den Vorjahren haben gezeigt, dass Investitionsausgaben nicht linear über die einzelnen Monate eines Haushaltsjahres abfließen, sondern dass im IV. Quartal ein verstärkter Mittelabfluss erfolgt. Bezogen auf die 3 nominalen Investitionsausgaben zum endgültigen Ist des jeweiligen Jahres sind bis zum III. Quartal folgende Investitionsausgaben abgeflossen: 2014 = 51 %, 2015 = 48 %, 2016 = 46 %. Die Prognose zu möglichen Investitionsausgaben im Haushaltsjahr 2017 bezog sich auf diese Erkenntnisse aus den Vorjahren und der Annahme einer ähnlichen Verteilung des Mittelabflusses im Haushaltsjahr 2017.