Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/213 08.08.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 09.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Nebentätigkeiten von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen in Sachsen- Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/86 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeibeamte bzw. -beamtinnen welcher Besoldungsgruppen haben in den Jahren 2013 bis zum I. Halbjahr 2016 jeweils welche Nebentätigkeit auf eigenen Wunsch ausgeübt? Bitte differenziert nach Jahren und Polizeidirektionen aufzeigen. Gemäß § 40 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) ist die Aufnahme einer Nebentätigkeit anzuzeigen, sofern sie nicht gemäß § 75 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG LSA) anzeigefrei ist. Es besteht aber keine Verpflichtung, die Beendigung einer anzeigepflichtigen Nebentätigkeit anzuzeigen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass angezeigte Nebentätigkeiten in nachfolgenden Jahren tatsächlich nicht mehr ausgeübt werden. Die der tabellarischen Übersicht (Anlage 1) zu entnehmende Auflistung der anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten differenziert nach Jahren und Polizeidirektionen folgt der Aktenlage zum Stand 30. Juni 2016. 2 2. Wie viele Polizeibeamte bzw. -beamtinnen welcher Besoldungsgruppen haben in den Jahren 2013 bis zum I. Halbjahr 2016 welche Nebentätigkeit mit wie vielen Wochenstunden ausgeübt? Bitte differenziert nach Jahren und Polizeidirektionen aufzeigen. Es wird auf die tabellarische Übersicht (Anlage 1) verwiesen. 3. Bei wie vielen Anzeigen von Polizeibeamten bzw. -beamtinnen bezüglich der Aufnahme einer Nebentätigkeit sind in den Jahren 2013 bis zum I. Halbjahr 2016 diese angezeigten Nebentätigkeiten vom Dienstherrn untersagt worden? Welche Gründe gab es dafür? Bitte differenziert nach Jahren und Polizeidirektionen aufzeigen. Es wird auf die tabellarische Übersicht (Anlage 2) verwiesen. 4. Wie beurteilt die Landesregierung den Fakt, dass derzeit Nebentätigkeiten von Beamten und Beamtinnen nur angezeigt werden müssen? § 40 BeamtStG sieht eine grundsätzliche Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten vor, eröffnet aber auch die Option, Nebentätigkeiten unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Der von der Landesregierung am 15. Januar 2009 dem Landtag zugeleitete Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts (LT-Ds. 5/1710) sah in § 75 LBG LSA-E entsprechend der bisherigen Rechtslage noch genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten vor. Bei der durch den Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossenen Beschränkung auf eine Anzeigepflicht handelt es sich eher um eine Verfahrensregelung als um eine inhaltliche relevante Änderung, weil im Ergebnis weiterhin gewährleistet ist, dass der Dienstherr bei Vorliegen von Versagensgründen die Ausübung einer Nebentätigkeit - auch nach deren Übernahme - untersagen kann. 5. Wie schätzt die Landesregierung aufgrund der derzeitigen Situation bei der Polizei (Personalsituation, Überstunden, Krankenstand, Belastbarkeit etc.) generell die Vereinbarkeit von Polizeidienst und Ausübung einer Nebentätigkeit ein? Die Versagung der Ausübung einer Nebentätigkeit bedarf einer Einzelfallprüfung anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls und in rechtskonformer Anwendung der bestehenden beamtengesetzlichen Regelungen. Allgemeine, den Personalkörper der Landespolizei Sachsen-Anhalt betreffende Feststellungen wie die Personalausstattung insgesamt, die Höhe der Überstunden oder des Krankenstandes usw. sind nach den derzeit geltenden beamtengesetzlichen Regelungen nicht geeignet, die Untersagung der Ausübung einer Nebentätigkeit zu begründen. Soweit die zeitliche Beanspruchung den Rahmen des § 76 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBG LSA nicht überschreitet, sind grundsätzlich keine negativen Auswirkungen im Hinblick auf die Belastbarkeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zu erwarten. Sollten im Einzelfall nachträglich Mängel der Dienstleistung als Folge der Beanspruchung durch die Nebentätigkeit festgestellt werden, kann die Nebentätigkeit auch zu einem späteren Zeitpunkt untersagt werden. Auch die übrigen Untersagungsgründe (z. B. gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 LBG LSA, wenn eine Nebentätigkeit dem Ansehen der Ver- 3 waltung abträglich sein kann) sind unabhängig von der allgemeinen Belastungssituation der Landespolizei. 6. Für den Fall, dass zukünftig Nebentätigkeiten wieder explizit genehmigt werden müssen, aus welchen Gründen könnte dann das Erteilen einer Genehmigung für das Ausüben einer Nebentätigkeit untersagt werden? Auch in dem Fall, dass die Ausübung von Nebentätigkeiten zukünftig wieder unter Genehmigungsvorbehalt gestellt würde, wären die Gründe, die im Einzelfall zur Nichtgenehmigung und damit zum Verbot einer Nebentätigkeit führen, dieselben , die auch nach der aktuellen Regelungssystematik des § 76 LBG LSA zur Versagung der Ausübung einer Nebentätigkeit führen, wobei über den Tatbestandskatalog des § 76 LBG LSA hinaus im Einzelfall weitere Umstände die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen begründen können. Seite 1 Anlage 1 Anzeigepflichtige Nebentätigkeiten von aktiven Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Polizeidirektionen in der Landespolizei Sachsen-Anhalt (01.01.2013 - 30.06.2016) Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 1 A7 Hausmeister, Dozent, Trainer x 2 x x 2 Spieler in einem Sportverein x ab 2012 x x x 3 A 8 DJ Service x 8 ab 2012 x x x 4 Inhaber eines Cafés x 2 ab 2010 x x 5 Heimarbeit für Näharbeiten x 5 x x x 6 weltlicher Trauerredner x 8 x x x 7 Bestellung zum Betreuer (kein Angehöriger) x 8 x x x x 8 Mitarbeit in Einzelhandelsgeschäft x 5 x x x 9 Aushilfskraft bei einem Pizza-Lieferservice x 8 x x x x 10 Taxi- und LKW-Fahrer x 8 ab 2011 x x x Seite 2 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 11 Aufnahme von Daten und Geschäftskontakten bei Finanzdienstleistungsunternehmen 08.03.2015 – 31.01.2016 8 x x 12 Ferienzimmervermietung x 8 ab 2010 x x x 13 Aushilfskraft im Einkaufsmarkt x 8 ab 2011 x x x 14 Auslieferer bei einem Pizza-Lieferservice x 5 x x x x 15 Ausschank in einem Getränkewagen x 8 x x 16 Aushilfskurierfahrer x ab 2012 x x x 17 Abhaltung von ein bis zwei Seminaren im Jahr im Studieninstitut für kommunale Verwaltung x 8 x x x 18 Beraterin für Lebensmittel x 4 ab 2011 x 19 private Hypnosetherapeutin x 8 x x 20 Bevollmächtigter gem. beurkundeter General- und Vorsorgevollmacht x 8 x 21 Baufirma x 8 x x x 22 A 9 (LG 1) Servicekraft x 8 x x x x 23 sporadischer Erntehelfer x 8 x x Seite 3 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 24 Lagerarbeiten x 8 x x 25 Reinigungs- und Hilfstätigkeiten x 2-6 ab 2011 x x x 26 Dozent für Erste Hilfe x ab 2011 x 27 An- und Verkauf von Computerhard- und software x 8 ab 2007 x x x 28 Kurierdienstfahrer x 8 x x 29 Heimarbeit für Näharbeiten x 5 x x x 30 Dienstleistungen rund ums Haus x 8 x x 31 Bestellung zum Betreuer (kein Angehöriger) x 8 x x x x 32 Koordinator Landesverkehrswacht x 8 x x x x 33 Hundetrainer x 8 ab 2010 x x x 34 Fahrlehrer und Sachverständiger x 8 ab 2006 x x x 35 Taxifahrer x 8 x x x 36 Mitarbeiter im Baumarkt x 8 x 37 Bestellung zum Betreuer (kein Angehöriger) x 8 x x x x 38 Minijob AWO x 8 x Seite 4 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 39 Kleingewerbe zur Pflege von Sportbällen x 1 x 40 Fahrlehrer in einer Fahrschule x 8 ab 2009 x x x 41 Dozent im Bildungszentrum x 3 x x 42 Tätigkeit im Transport- u. Logistikbereich x 7 ab 2012 x x x 43 Kraftfahrer, Schulbusse x 8 x x x 44 kynologische Fachberatung x 4 ab 2012 x x x 45 Betreiber Miet-Fotostudio x 2 ab 2010 x x x 46 A 9 (LG 2) Mitarbeiter bei der Firma des Vaters x 4 x x x 47 Mitarbeiter bei der Firma des Vaters x 4 x x x 48 Vermietung von Baugeräten/Wohnwagen und Hausmeisterservice x 8 x x 49 Durchführung von Seminaren 05.08.2010 – 31.03.2016 8 x x x x 50 Servicekraft 01.02.2015 – 31.05.2015 8 x 51 Kurstrainerin im Fitnessbereich x 8 x x x x Seite 5 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 52 Geschäftsführer einer GmbH x 5 x x x 53 Vertrauensmann einer Versicherung x 8 x x 54 Betreuerin im Rahmen eines Kinderferienlagers 03.08.2014 – 17.08.2014 8 x 55 Versicherungsvertrauensmann x 3-4 x x 56 Musikalisches Textschaffen x 8 x 57 Gutachter auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts, Bankenrechts und Vertragsrechts (Nebentätigkeit untersagt, Klage anhängig) x 4-5 x x 58 Aushilfstätigkeiten 01.05.2013 - 31.08.2013 8 x 59 KFZ Prüfingenieur x 8 x x 60 Ausschank in einem Getränkewagen x 8 x x 61 Statist im Film und Theater 29.05.2013- 07.08.2013 x 62 Erzieherin x 8 x x 63 Vertreter einer Handelsagentur x 8 x x x Seite 6 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 64 Redakteurin x 1 ab 2012 x x x 65 Vertrieb von Tierzubehör über einen Online Shop x 8 x x x x 66 Züchtung und Verkauf von Leopardgeckos aus eigenem Bestand x 8 x x x x 67 DJ-Tätigkeit x 1 ab 2010 x x x 68 Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeflächen x 8 x x 69 A 10 Handel und Herstellung von Accessoires und Deko- Artikeln x 8 x x x x 70 Vertreter eines Versicherungsunternehmens x 1/5 x x 71 Personenschützer x 8 x x 72 Teilzeitbeschäftigung Dental Center x 8 ab 2012 bis 02/13 73 Teilzeitbeschäftigung Fensterbau x 8 ab 09/13 x x x 74 Fahrer von med. Hilfsmitteln x 8 x 75 Betreuung einer Internetseite x 4 x x x x Seite 7 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 76 Hilfstätigkeiten x 5-6 ab 2011 x x x 77 A 11 Beschäftigung bei einem Sicherheitsdienstleister x 8 x 78 Bürotätigkeiten im Versicherungsunternehmen des Ehemannes x 8 x x x x 79 Minijob x 8 x x 80 Minijob x x x 81 Minijob in einem Baumarkt x x x 82 Dozent für Verkehrsrecht bei der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg, Moderator für ein Projekt des Deutschen Verkehrssicherheitsrates Ruhestand ab 05/13 8 ab 2009 83 Referentin bei einem Verein x 8 ab 2012 x x x 84 Kraftfahrer Rehaklinik x x x x x 85 A 12 Kursleiter (PC-Unterricht) in einer Grundschule x 8 x x x x 86 Mitarbeit in Einzelhandelsgeschäft Ruhestand ab 06/16 x 5 x x x Seite 8 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 87 A 13 (LG 2.1) Hausmeisterdienste x 8 x x 88 Hilfsarbeiten, Aufbauarbeiten von Präsentationsständen, kleinere Wartungsarbeiten oder Fahrten mit Firmenfahrzeugen mit entsprechender Werbung bei diversen Firmen x 8 x x x x 89 Vorsorge- und Versicherungsunternehmen Ruhestand ab 07/15 8 ab 2011 x x 90 A 14 Handelsvermittler für Antiquitäten x ab 2007 x x x Seite 9 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 1 A 7 Schöffe beim Landgericht x x x x 2 Beschäftigung in einer Werbeagentur x x x 3 Übungsleiter in einem Sportverein x 6 x 4 A 8 Übungsleiter Taekwondo und Breitensport x seit 2008 x x x 5 Seelsorger im Kriseninterventionsteam x seit 2008 x x x 6 Vorstand Stadtelternrat, Betreiber zweier Internetseiten x x x x x 7 Erstellen von Grafik und Designvorlagen x 4 seit 2010 x x x 8 Kinderschminken x 3 seit 2012 x x x 9 teilweise entgeltliche Betreuung eines Angehörigen x seit 2010 x x x 10 Trainerin Fitness-Dance x 1 x x 11 Betreuung Kinder- und Jugendfeuerwehr x x 12 Vertrieb von Kerzen x 4 x 13 Ausbilder für Bootsführerscheinerwerber x 2 x Seite 10 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 14 A 9 (LG 1) Hilfsarbeiten in der Physiotherapie der Ehefrau x seit 2009 x x x 15 Tätigkeit als Piercerin x x x x x 16 Kraftfahrer Materialtransporte x seit 2012 x x x 17 Gemeinderat x seit 2009 x 18 Trainer in einem Sportverein (Fußball) x x x x x 19 Reisebegleiterin für einen Reiseveranstalter x x x x x 20 Ehrenamtlicher Bürgermeister (bis 2014), Verbandsgeschäftsführer eines Abwasserzweckverbandes, Stadtrat, Mitglied im Vorstand eines Abwasserbetriebs, Mitglied im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft, weitere kommunale Funktionen und Mandate (ehrenamtliche Tätigkeiten) x seit 2002/ 2004/ 2007/ 2009/ 2012 x x x 21 Vizepräsident Ju-Jutsu-Verband 01.08.2012- 31.07.2016 seit 2012 x x x 22 Referent in Gewaltpräventionsprojekten x x x x x 23 Vorsitzender Ju-Jutsu Fitness e.V. x 4 x x x x 24 Trainer für Selbstverteidigungskurse x 6 x x x x Seite 11 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 25 Betreuer Online-Shop x x x x 26 Betreuung von Zeitschriftenzustellern x 6 x x x 27 Stadtrat x x x x 28 Vermietung von Pferdeboxen x x x 29 Administration von Computern und Netzwerken x x x 30 Hausmeistertätigkeit x 8 x x 31 Nachhilfelehrerin x x x 32 Training von Mitgliedern eines Bogensportvereins x 1-2 x 33 Fahrer bei einem Reiseveranstalter x 8 x 34 Hausmeistertätigkeit x x 35 A 9 (LG 2) Ausbildung zur Helferin THW x 4 seit 2009 x x x 36 Referent im Gewaltpräventionsprojekt des Ju-Jutsu- Verbandes x seit 2010 x x x 37 Sportübungsleiter Ju-Jutsu x seit 2010 x x x 38 Betreiben eines Einzelhandels 01.12.2012- 31.01.2013 x Seite 12 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 39 Beratung und Vertrieb von Gesundheits- und Kosmetikprodukten x seit 2010 x x x 40 Vertragsspieler in einem Sportverein x x x x 41 Tätigkeit im Fitnessstudio x x x x 42 Vertragsspieler in einem Sportverein x x x x 43 Schiedsrichter (Fußball) x x x x 44 Spieler in einem Sportverein (Fußball) x x x 45 Ernährungsberater x 3 x 46 Kontrolleur bei einem Unternehmen 01.01.2016- 31.01.2016 x 47 Direktvertrieb von Barfußschuhen x x 48 A 10 selbständiger Alleinunterhalter x seit 2000 x x x 49 Unterstützung im Ingenieurbüro der Ehefrau x 6 seit 2011 x x x 50 Beratungstätigkeit im Bereich Automobil x 2 x x x x 51 Vorstandsmitglied einer Wohnungsgenossenschaft x 5 seit 2011 x x x 52 Übungsleiter AG „Fußball“ x seit 2013 x x x Seite 13 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 53 Moderator beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat x seit 2010 x x 54 Moderator für Verkehrssicherheitsschulungen beim ADAC x x x 55 journalistische Tätigkeit x seit 2009 x x x 56 Fotograf x x x x 57 Be- und Entladearbeiten Flughafen x x x x 58 Kraftfahrer x x x 59 A 11 Vertrauensmann einer Versicherung x 4-6 seit 2011 x x x 60 Tätigkeiten für ein Reisebüro x 3-4 x x 61 A 12 Vermietung Einliegerwohnung x 1-2 seit 2012 x x x 62 Sportleiter der AG „Selbstverteidigung“ für Schüler der Klassen 7-9 01.09.2013- 31.08.2014 x x 63 Bote für eine Apotheke x x x x 64 A 13 (LG 2.1) Moderator beim Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates x x 65 A 14 Fußballtrainer x 4 x x x Seite 14 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 1 A 8 Kreisausbilder Sprechfunk beim Landkreis x seit 2011 x x x 2 Leistungssport (Profiboxen) x 4 x x x x 3 Inhaber Vermittlungsbüro (Fahrzeuge, Kfz- Versicherungen, -finanzierungen) (Auflage: Einkommensnachweis) x 5 x x 4 Übungsleiterin in einem Sportverein x 8 x x x x 5 Servicebereich Autovermietung (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x x x x 6 Herstellung und Vertrieb von Kunststoffbehältern (2016 untersagt) x x 7 Mietwagenfahrer (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x x 8 A 9 (LG 1) Inhaber Frisiersalon (von verstorbener Ehefrau) x 6 seit 2010 x x x 9 Übungsleiter in einem Handballverein x 7 seit 2010 x x x 10 Bewerten von Gebrauchshunden im Boxerklub und Verband für das dt.Hundewesen x seit 2011 x x x Seite 15 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 11 Sachverständiger für Brandursachen (Auflage: nur außerhalb LSA) x 8 seit 2011 x x x 12 Leistungsrichterin im Hundesportverband x seit 2011 x x x 13 Betreiben einer privaten Photovoltaikanlage x seit 2011 x x x 14 Hausmeistertätigkeit (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x seit 2011 x x x 15 Unterstützung Hundeausbildung und Hundeführer, Beratung Futterkauf, Seminare x 2-3 seit 2012 x x x 16 Betreiben einer privaten Photovoltaikanlage x seit 2012 x x x 17 Fahrdienst beim BuFDi DRK (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x seit 2012 18 Tierheilpraktiker x 3 x x x x 19 Zustellkontrolleur (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x 6-8 x x x x 20 familienunterstützender Dienst Diakonie (ehrenamtliche Tätigkeit) x 1-2 x x x 21 Helfer für Verkehrstechnik (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x 8 x x x Seite 16 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 22 Sachverständiger für Brandursachen (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) (Auflage: nur außerhalb LSA) x 8 x x x 23 Aushilfe in der Gastronomie x 4 x x x 24 Lkw-Fahrer x 4 x x x 25 Servicekraft Verkauf (Mittelaltermarkt) x x x 26 Kraftfahrer für Kranken- und Behindertentransporte (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x 8 x x 27 Aushilfe Kontroll- und Einlassdienst Zentrallager (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x 12 x x 28 Betrieb einer Gastronomie in einer Kleingartensparte (2016 untersagt) 24.03.16 bis 31.10.16 4-5 x 29 Service im Gastronomiebereich (unentgeltliche Hilfe aufgrund Verwandtschaftsverhältnis) x 6 x 30 A 9 (LG 2) Fußballschiedsrichter, -assistent x 2 seit 2010 x x x 31 Zustellung von Tageszeitungen, ggf. Briefsendungen (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x 10 seit 2012 x x x 32 Sporttrainer für Kinder (Karate) in einem Sportverein x 1 x x x x Seite 17 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 33 Co-Trainer Fußballmannschaft in einem Sportverein x 3 x x x x 34 Übungsleiter für Kinder (Schwimmen) in einem Schwimmverein x 3 x x x x 35 Betätigung als Discjockey x x x x x 36 Sanitäter/Rettungsschwimmer beim Malteser Hilfsdienst (ehrenamtliche Tätigkeit) x 5-6 x x x 37 Konstruktionsmechaniker x 5 x x x 38 Mitarbeit in einem Fitnessstudio (unentgeltliche Hilfe aufgrund Verwandtschaftsverhältnis) x 5 x 39 A 10 Vorsitzender Wassersportgemeinschaft e.V. x 1 seit 2008 x x x 40 Präsident Landesverband Motorsport e.V. x 2-3 seit 2008 x x x 41 Service im Gastronomiebereich x 8 seit 2011 x x x 42 Mitarbeit (keine Vertragsabschlüsse) im Versicherungsbüro der Ehefrau x 4 seit 2011 x x x 43 Übersetzer Russisch ausschließlich für die Polizei x seit 2012 x x x 44 Technische Einsatzleitung im Katastrophenschutz des Landkreises (ehrenamtliche Tätigkeit) x x x x Seite 18 lfd. Nr. Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit zeitlich befristet ja (von – bis) nein Stunden pro Woche 2013 2014 2015 2016 45 Servicekraft in einem Eiscafé (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x 8 x x x 46 Betreiber Wassersportbootshop (Auflage Stundennachweis) 26.06.15 - 30.06.16 x x 47 Ausfuhr von bestellten Medikamenten für Apotheke (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x 8 x 48 A 11 Hausmeistertätigkeit (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x 8 seit 2011 x x x 49 Hausmeister- und Servicedienste in einem Hotel (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x 5 seit 2011 x x x 50 A 12 Fahrer Krankenfahrten/Personentransport (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x 12 seit 2009 x 51 kleine Hausmeistertätigkeiten x 1-2 seit 2011 x x x 52 A 13 (LG 2.1) Kraftfahrer für Reinigung & Wäscherei (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) x 12,5 seit 2011 x x x 53 Fußballschiedsrichter, -assistent x 2 x x x 54 A 13 (LG 2.2) Übungsleiterin in einem Sportverein x 8 x x x x Seite 1 Anlage 2 Untersagung von Nebentätigkeiten von aktiven Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Polizeidirektionen in der Landespolizei Sachsen-Anhalt (01.01.2013 - 30.06.2016) Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord lfd. Nr. Jahr Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit untersagt am Untersagungsgrund/-gründe 1 2014 A 9 (LG 2) Gutachter auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts, Bankenrechts und Vertragsrechts 12.02.2014 (Klage anhängig) Gefahr des Widerstreits mit den dienstlichen Pflichten des Beamten Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd In der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd wurden im Berichtszeitraum keine Nebentätigkeiten untersagt. Seite 2 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost lfd. Nr. Jahr Bes.-Gr. Art der Nebentätigkeit untersagt am Untersagungsgrund/-gründe 1 2016 A 8 Herstellung und Vertrieb von Kunststoffbehältern 14.03.2016 - zu starke zeitliche Beanspruchung des Beamten und daher die Gefahr, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten behindert wird - Gefahr des Widerstreits mit den dienstlichen Pflichten des Beamten - Gefahr, dass die Art der Nebentätigkeit dem Ansehen der Verwaltung abträglich ist 2 A 9 (LG 1) Betrieb einer Gastronomie in einer Kleingartensparte 10.06.2016 - zu starke Beanspruchung des Beamten und daher die Gefahr, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten behindert wird - Gefahr, dass die Art der Nebentätigkeit dem Ansehen der Verwaltung abträglich ist d0213_Anlage.pdf Antwort KA 7-86_Anlage 1.pdf Antwort KA 7-86_Anlage 2