Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2150 28.11.2017 (Ausgegeben am 28.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Andreas Schmidt (SPD) Entwicklung der Steuerschwankungsreserve Kleine Anfrage - KA 7/1196 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Finanzminister äußerte auf Nachfrage der Presse während der Pressekonferenz am 20. Oktober 2017 zu den Geldanlagen des Landes, dass die zum 30. September 2017 bestehende Steuerschwankungsreserve von 500,9 Mio. Euro noch einmal im Jahr 2018 um 25 Mio. Euro erhöht und dann zum 31. Dezember 2018 525,9 Mio. Euro betragen würde. Im Rahmen des endgültigen Jahresabschlusses für das Jahr 2016 sah das Finanzministerium noch eine Verwendungsnotwendigkeit der Steuerschwankungsreserve mit 347 Mio. Euro für 2017 und 8,7 Mio. Euro für 2018 vor. Zum 31. Dezember 2018 sollten nach damaliger Einschätzung von der Steuerschwankungsreserve lediglich 169,4 Mio. Euro verbleiben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens und im Auftrag der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Rechnet die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Überschuss , der eine Inanspruchnahme der Steuerschwankungsreserve für das Haushaltsjahr 2017 in der geplanten Höhe von 347 Mio. Euro zum heutigen Zeitpunkt obsolet erscheinen lässt? Ja. 2 2. Bedeutet die Ankündigung des Finanzministers, die Steuerschwankungsreserve zu erhöhen, dass neben dem Verzicht auf die Inanspruchnahme der Mittel aus der Steuerschwankungsreserve auch die umfangreichen globalen Minderausgaben für 2017 erwirtschaftet werden? Die angekündigte Erhöhung der Steuerschwankungsreserve bezog sich auf die im verabschiedeten Haushaltsplan 2018 veranschlagte Zuführung in Höhe von 25,0 Mio. Euro (Kapitel 13 02 Titel 919 01). Für das Haushaltsjahr 2017 ist nach jetzigem Erkenntnisstand davon auszugehen, das auch unter Nutzung der gesetzlichen Ermächtigung in § 16 Abs. 6 Haushaltsgesetz 2017/2018 die globale Minderausgaben im Kapitel 13 02 Titel 972 01 erwirtschaftet wird. Für die globale Minderausgaben im Kapitel 13 02 Titel 462 02 ist eine abschließende Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 3. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Steuerschwankungsreserve für 2018 ein? Kann auf die für 2018 geplante Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve von 8,7 Mio. Euro verzichtet werden? Die Notwendigkeit der geplanten Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve hängt von Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsvollzug 2018 ab. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Einschätzung für 2018 erfolgen.