Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2151 28.11.2017 (Ausgegeben am 28.11.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Thomas (CDU) Einflussnahme der Umweltministerin auf Vorhaben zur Entwicklung der touristischen Infrastruktur in Schierke? Kleine Anfrage - KA 7/1198 Vorbemerkung des Fragestellenden: Verschiedene Medien haben darüber berichtet, dass die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Claudia Dalbert, den Prozess des Flächentauschs zwischen dem Landesforst und der Stadt Wernigerode mit einer persönlichen Intervention gestoppt habe. Laut Äußerungen von Vertretern der Stadt Wernigerode ist die Verhinderung der Unterzeichnung des zur Flurbereinigung vorgesehenen Vertrages zwischen dem Landesforst und der Stadt Wernigerode rechtswidrig, weil der Tauschvertrag seit Juni 2015 rechtskräftig sei. Damit sei nach Auffassung der Vertreter der Stadt Wernigerode endgültig klar geworden, dass die Ministerin das in Schierke geplante Projekt zur Entwicklung des Tourismus mit allen Mitteln verhindern wolle. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Hat Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert Herrn Dorst (Betriebsleiter des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt) persönlich die Unterzeichnung des Tauschvertrags untersagt? Der Direktor des Landesforstbetriebs Sachsen-Anhalt, Herr Dost, wurde auf Anweisung von Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert durch die persönliche Referentin gebeten, den Anhörungstermin nicht wahrzunehmen. 2 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher Begründung erfolgte die Entscheidung zur Untersagung der Unterzeichnung? Die Absage des Anhörungstermins erfolgte vor dem Hintergrund, dass Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert am 12. September 2017 erstmals über das freiwillige Landtauschverfahren gemäß § 103a FlurbG zwischen dem Land Sachsen- Anhalt, vertreten durch den Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt, und der Stadt Wernigerode Kenntnis erlangt hat und sich zunächst über die Sach- und Rechtslage informieren wollte. Im Weiteren wurde das Verfahren dann ausgesetzt , um zu prüfen, welche Auswirkungen die im Zuge des Raumordnungsverfahrens gewonnene Erkenntnis, dass sich auch außerhalb des FFH-Gebiets „Hochharz“ prioritäre Moorwälder gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie befinden und hiervon die landeseigenen Tauschflächen betroffen sind, auf die Zweckmäßigkeit des Flächentauschverfahrens hat. 3. Seit wann hatte Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert Kenntnis von dem Flächentauschvertrag zwischen dem Landesforst und der Stadt Wernigerode aus dem Jahr 2015 und wie bewertet sie diesen Vertrag? Siehe Antwort zu Frage 2. Der freiwillige Landtausch gemäß § 103a FlurbG ist grundsätzlich ein geeignetes Verfahren, das Eigentum an den für die Umsetzung des Tourismusvorhabens „Natürlich. Schierke - Wander- und Skigebiet Winterberg“ benötigten landeseigenen Flächen auf die Stadt Wernigerode zu übertragen. 4. Gab es nach Amtsübernahme von Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert eine Anweisung aus dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie an den Landesforst, mit der dem Landesforst im Zusammenhang mit dem Flächentausch die Suche nach FFH-Flächen untersagt wurde? Wenn ja, wie begründet das Ministerium diese Anweisung? Nein, im Zusammenhang mit dem Flächentausch wurde dem Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt seitens des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie die Suche nach FFH-Flächen nicht untersagt. 5. Hält Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert den Vorwurf für begründet, dass durch den nicht abschließend vollzogenen Flächentausch eine Verzögerung der weiteren Vorhaben zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur zu erwarten ist? Nein. Der Fortgang der Vorhaben hängt vorrangig von der landesplanerischen Beurteilung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens und von dem Ergebnis des sich gegebenenfalls anschließenden Planfeststellungsverfahrens ab. 6. Welche offenen Fragen müssen aus Sicht des MULE geklärt sein, damit der Flächentausch abgeschlossen werden kann? Bei der erst im Zuge des Raumordnungsverfahrens gewonnenen Erkenntnis, dass sich auch außerhalb des FFH-Gebiets „Hochharz“ prioritäre Moorwälder 3 gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie befinden und hiervon die landeseigenen Tauschflächen betroffen sind, handelt es sich um einen nachträglich eingetretenen Umstand im Sinne des § 9 FlurbG, der den Flächentausch gegebenenfalls als nicht mehr zweckmäßig erscheinen lässt. Ob ein Flächentausch noch zweckmäßig erscheint, bemisst sich im Wesentlichen an seiner Zielsetzung. Ausweislich der behördlichen Anordnung des Freiwilligen Landtauschverfahrens vom 19. Juni 2015 ist vorrangige Zielsetzung des Verfahrens die Bereitstellung von landeseigenen Flächen zur Realisierung des Tourismusvorhabens „Natürlich. Schierke - Wander- und Skigebiet Winterberg“. Folglich kann erst nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens und des sich gegebenenfalls anschließenden Planfeststellungsverfahrens verbindlich darüber befunden werden , ob die beabsichtigte Zielsetzung des Flächentausches erreicht wird und die Zweckmäßigkeit damit gegeben ist.