Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2165 05.12.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 05.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Konsolidierung des kommunalen Vergaberechts zugunsten von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetrieben Kleine Anfrage - KA 7/1197 Vorbemerkung der Fragestellenden: Durch die Reform des europäischen und infolge dessen auch des deutschen Vergaberechts ist einiges in Bewegung geraten. Insbesondere die erweiterten Möglichkeiten zur Geltung sozialer Kriterien bei Vergaben der öffentlichen Hand sind zu begrüßen . Zu hoffen ist, dass diese Entwicklung auch genutzt werden kann, dass soziale Unternehmen wie Werkstätten für behinderte Menschen und lnklusionsbetriebe rechtssicher und flächendeckend Nachteilsausgleiche für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben auch im deutschen Vergaberecht erhalten können . Die neue Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ist seit Februar 2017 veröffentlicht und befindet sich in der Umsetzung und Konkretisierung. Dabei ist aufgrund ihrer Nähe zu lokalen Auftraggebern für Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe besonders die Interpretation des Vergaberechts auf kommunaler Ebene von herausragender Bedeutung. Die neue UVg0 eröffnet die Möglichkeit ausschließlicher Vergaben an Werkstätten für behinderte Menschen und an Unternehmen , deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration ist (§ 8 Abs. 4 Nr. 16 UVg0, § 118 GWB i. V. m. 1 Abs. 3 UVg0). Ebenso wichtig sind zugleich die Möglichkeiten , an offenen Ausschreibungen teilzunehmen und mit ihrem Angebot an professionellen Produkten und Dienstleistungen in den direkten Wettbewerb mit anderen Unternehmen zu treten. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung: Der § 8 Abs. 4 Nr. 16 lit. a UVgO entspricht weitgehend der bisherigen Regelung in § 3 Abs. 5 lit. j der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) für die Anwendung der Freihändigen Vergabe. Im Unterschied zu § 3 Abs. 5 lit. j VOL/A umfasst § 8 Abs.4 Nr. 16 lit. a UVgO ausdrücklich auch Sozialunternehmen. Zurzeit wird das Landesvergabegesetz u. a. mit dem Ziel überarbeitet, die UVgO als Landesrecht zur Anwendung zu bringen. Sie soll dann die VOL/A ersetzen. Frage 1: Wie viele Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe würden im Land Sachsen-Anhalt von den oben beschriebenen Veränderungen im Vergaberecht profitieren? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln . Im Land Sachsen-Anhalt gibt es 33 Werkstätten für behinderte Menschen (Hauptsitze ), auf die die Regelungen der UVgO Anwendung finden könnten. Nach Einführung der UVgO durch die Landesregierung könnten zusätzlich auch die 22 Inklusionsbetriebe /-abteilungen im Land Sachsen-Anhalt davon profitieren. Eine genaue Übersicht ist der beigefügten Tabelle (Anlage 1) zu entnehmen. Frage 2: Welche Schritte gab es bisher die „Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 10. Mai 2001" in Landesrecht vor allem in die Regelungen für die kommunale Ebene zu übernehmen und ihre Geltung i. S. d. § 118 GWB auch auf lnklusionsbetriebe zu erstrecken, deren Hauptzweck ebenfalls die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder benachteiligten Zielgruppen ist? Die Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 10. Mai 2001 beruhten auf §§ 56 und 58 Schwerbehindertengesetz (SchwbG). Das Schwerbehindertengesetz ist zum 1. Juli 2001 im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) aufgegangen. Nach § 141 SGB IX werden Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, diesen bevorzugt angeboten. Im Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) wird im § 4 Abs. 3 LVG LSA ausdrücklich darauf verwiesen, dass der § 141 Satz 1 SGB IX bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten ist. Im Rahmen der Überarbeitung des Landesvergabegesetzes wird geprüft werden, inwieweit eine weitere Bevorzugung, wie in den genannten Richtlinien vorgegeben, für 3 die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten, wie auch auf Inklusionsbetriebe bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Sachsen- Anhalt möglich wäre. Die Sozialressorts haben 2015 auf Länderebene über die Frage diskutiert, ob der Erlass von Verwaltungsvorschriften zu den §§ 141 und 143 SGB IX sinnvoll wäre, die den Rahmen der Bevorzugung auf Länderebene vorgeben würde. Wegen der umfangreichen Vergaberechtsreform hat man seinerzeit die Ergebnisse der Vergaberechtsreform abgewartet. Frage 3: Welche (weiteren) Schritte werden im Sinne der 1. Frage derzeit erwogen und wie begründet die Landesregierung ihre Haltung zu weiteren Rechtsangleichungen ? Die neuen Vorgaben im Vergaberecht erlauben nicht nur eine weitere Auslegung und Berücksichtigung sozialer Aspekte, sondern greifen der neuen gesetzlichen Regelung des § 224 SGB IX, der im Rahmen der 2. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2018 umzusetzen ist, sogar vor. In § 224 SGB IX - gültig ab 01.01.2018 - ist nicht nur der bisherige § 141 SGB IX aufgegangen, sondern er wurde ergänzt um einen Absatz 2, der Inklusionsbetrieben dieselben Möglichkeiten einräumt. Blindenwerkstätten (bisher in § 143 SGB IX berücksichtigt) werden im neuen § 226 SGB IX berücksichtigt. Den neuen Regeln im Vergaberecht, hier insbesondere die Möglichkeit ausschließlicher Vergaben an Werkstätten für behinderte Menschen und an Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration ist (§ 8 Abs. 4 Nr. 16 UVgO, § 118 GWB i. V. m. § 1 Abs. 3 UVgO) sollte man zunächst einmal Gelegenheit geben , ihre Wirkung zu entfalten. Frage 4: In welcher Weise sollen bei der Konsolidierung des kommunalen Vergaberechts in Sachsen-Anhalt die Vertreterinnen und Vertreter der Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe beteiligt werden? Es gibt kein kommunales Vergaberecht, da das Vergaberecht die Gesamtheit der Regelungen umfasst, die staatlichen Einrichtungen wie dem Bund, den Ländern, den Kommunen oder von ihnen beherrschten privatrechtlich organisierten Gesellschaften die Vorgehensweise beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorgeben. In diesem Rahmen werden die Vertreterinnen und Vertreter der Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe in angemessener Weise beteiligt. 4 Anlage 1 Übersicht Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Inklusionsbetriebe Nr. LK/kreisfr. Stadt WfbM, Hauptsitz Straße PLZ Ort 1 Anhalt-Bitterfeld Diakonieverein Bitterfeld-Wolfen- Gräfenhainichen Lützowweg 1 06776 Bitterfeld-Wolfen 2 Anhalt-Bitterfeld Lebenshilfe Köthen Wattrelos- Ring 9 06336 Köthen 3 Bördekreis Lebenshilfe Ostfalen gGmbH Jacob-Bührer-Str. 5 39343 Hundisburg 4 Bördekreis Evangelische Stiftung Matthias Claudius Haus Neubrandslebener Weg 10b 39387 Oschersleben 5 Bördekreis Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Bleicher Weg 1 39326 Wolmirstedt 6 Burgenlandkreis Integra Weißenfelser Land Am Frauenholze 1 06667 Leißling 7 Burgenlandkreis Caritas Behindertenwerk GmbH Am Weinberge 2 06721 Osterfeld 8 Dessau-Roßlau Lebenshilfe Roßlau e. V. Waldesruh 9A 06862 Dessau-Roßlau 9 Dessau-Roßlau Diakoniegesellschaft Wohnen und Arbeiten Hordorfer Str. 18-22 06842 Dessau-Roßlau 10 Halle Hallesche Behindertenwerkstätten e. V. Blumenauweg 59 06120 Halle 11 Halle Lebenshilfe Halle Böllberger Weg 175 06128 Halle 12 Harz Diakoniewerkstätten Halberstadt gGmbH Frankeplatz 1 38820 Halberstadt 13 Harz Evangelische Stiftung Neinstedter Anstalten Lindenstr. 22 06502 Neinstedt 14 Harz Lebenshilfe Harzkreis Quedlinburg gGmbH Quedlinburger Str. 2 06502 Thale/OT Weddersleben 15 Harz Lebenshilfe Wernigerode gGmbH Veckenstedter Weg 71/75 38855 Wernigerode 16 Jerichower Land Lebenshilfe Kreisverein Burg e. V. Am Brunnenfeld 7 39288 Burg 17 Magdeburg Lebenshilfewerk Magdeburg gGmbH Sülzeanger 1 39128 Magdeburg 18 Magdeburg Pfeiffersche Stiftungen Pfeifferstr. 10 39114 Magdeburg 19 Mansfeld-Südharz Mitteldeutsche Werkstätten gGmbH Alleebreite 19 06295 Lutherstadt Eisleben 20 Mansfeld-Südharz CJD Sangerhausen Südharz Hasentorstr. 7 06526 Sangerhausen 21 Salzwedel Lebenshilfe "Altmark West" gGmbH An den Burgstücken 5 39638 Gardelegen 22 Salzwedel CJD Salzwedel Bergener Str. 2 29410 Salzwedel 5 Nr. LK/kreisfr. Stadt WfbM, Hauptsitz Straße PLZ Ort 23 Stendal Lebenshilfe Osterburg gGmbH Düsedauer Str. 26 39606 Osterburg 24 Stendal Elbe-Havel-Werkstätten gGmbH Gewerbegebiet Süd 15 39524 Schönhausen 25 Stendal Lebenshilfe e. V. Region Stendal Birkholzer Chaussee 5 39517 Tangerhütte 26 Saalekreis Evangelische Stadtmission e. V. Promenade 15 u. 17 06198 Johannashall 27 Saalekreis Stiftung Samariterherberge Horburg Burgauenstr. 23 6237 Leuna, OT Horburg 28 Saalekreis Heilpädagogische Hilfe Querfurt Pappelstr. 4 06286 Querfurt 29 Salzlandkreis Lebenshilfe Bernburg gGmbH An der Fuhne 9 06406 Bernburg 30 Salzlandkreis Lebenshilfe Harzvorland gGmbH Kampstr. 8 06467 Hoym 31 Salzlandkreis CJD Schönebeck Industriestr. 8 39218 Schönebeck 32 Salzlandkreis Lebenshilfe Bördeland gGmbH Schulstr. 1 39435 Unseburg 33 Wittenberg Augustinuswerk Wittenberg G.-Daimler-Str. 2 06886 Lutherstadt Wittenberg Nr. LK/kreisfr. Stadt Inklusionsbetrieb Straße PLZ Ort 1 Burgenlandkreis Cortek Gesellschaft für Reccykling und Entsorgungsleistungen mbH Johann-Reis-Str. 25 06667 Weißenfels 2 Burgenlandkreis SIZ Service und Integration Zeitz Schützenplatz 21 06712 Zeitz 3 Dessau-Roßlau Reinicke GmbH Möbelfertigung und Bautischlerei Hermann-Köhl-Str. 1-5 06847 Dessau-Roßlau 4 Halle I&A Integration und Arbeit GmbH Frankeplatz 1 06110 Halle 5 Harz VEM Motors GmbH Carl-Friedrich-Gauß-Str.1 38855 Wernigerode 6 Harz int.-bsw-Internationales Bildungs- und Sozialwerk e.V. Bahnhofstr. 14b 38895 Langenstein 7 Harz Harz online GmbH Juri-Gagarin-Str. 38820 Halberstadt 6 Nr. LK/kreisfr. Stadt Inklusionsbetrieb Straße PLZ Ort 8 Magdeburg Integrationsgesellschaft in den Pfeifferschen Stiftungen gGmbH Pfeifferstr. 10 39114 Magdeburg 9 Magdeburg Salus-Intergra gGmbH Integratives Servicecenter Seepark 5 39116 Magdeburg 10 Mansfeld-Südharz Kolibri Integration Service gGmbH Adolph-Kolping-Str.1 06333 Hettstedt 11 Stendal Physioaktiv Tangerhütte UG Arneburger Str. 53 39590 Tangerhütte 12 Stendal Alanda Hotel und Restaurant Große Brüderstr. 7/8 39615 Seehausen 13 Stendal Kelles Klädener Suppenmanufaktur GmbH Stendaler Str. 2 39579 Kläden 14 Saalekreis VDZ Veranstaltungs-und Dienstleistungszentrum gGmbH Oebleser Str. 5c 06231 Bad Dürrenberg 15 Saalekreis ST Grünbau GmbH Gewerbehof 1 06188 Landsberg 16 Salzlandkreis INTAR GmbH Integration in Arbeit Bahnhofstr. 11-12 39218 Schönebeck 17 Salzlandkreis Works gemeinnützige Bildungswerk GmbH Staßfurter Höhe 37 06449 Aschersleben 18 Wittenberg Augustinuswerk Die Waschwerkstatt gGmbH Kirchhofstr. 73 06886 Lutherstadt Wittenberg 19 Wittenberg Augustinuswerk Die Tischlerei gGmbH An der Greve 1 06895 Zahna-Elster 20 Wittenberg Augustinuswerk Die Energie und Service gGmbH Zimmermannstr. 25 06886 Lutherstadt Wittenberg 21 Wittenberg Landschaftspflegehof gGmbH Dabruhner Dorfstr. 59 06901 Kemberg 22 Wittenberg Thera Vita OHG Dessauer Str. 13 06886 Lutherstadt Wittenberg