Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2174 07.12.2017 (Ausgegeben am 07.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Stillschweigen bei Beratungsverträgen Kleine Anfrage - KA 7/1142 Vorbemerkung der Fragestellenden: In der Beschlussrealisierung (Drs. 7/614) zum Beschluss des Landtages zur Transparenz von Beratungsverträgen (Drs. 7/322) heißt es: „Die Landesregierung wird dem Ausschuss für Finanzen jährlich eine Liste über vertraglich abgeschlossene Beraterverträge [vorlegen] […] soweit im Einzelfall kein Stillschweigen über die Kosten vereinbart wurde.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Frage 1: Gab es seit Dezember 2004 Beraterverträge, über dessen Kosten Stillschweigen vereinbart wurde? Bitte nach Ressort, Zeitpunkt des Vertragsschlusses, Beratungsgegenstand und Vertragspartnern auflisten. Seit Dezember 2004 gab es keine Beraterverträge, über deren Kosten Stillschweigen vereinbart wurde. Frage 2: Welche Gründe rechtfertigen aus Sicht der Landesregierung die Vereinbarung von Stillschweigen? Die Beantwortung der Frage entfällt. Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. 2 Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung die Vereinbarung von Stillschweigen in Abwägung zu haushaltsrechtlichen Erfordernissen und dem Transparenzbeschluss des Landtages? Weiter heißt es, die Landesregierung halte es für erforderlich, den Transparenzbeschluss weiter auszuschärfen, um eine einheitliche und rechtssichere Anwendung sicherzustellen und noch verbliebene Auslegungslücken und Interpretationsspielräume (z. B. für In-House-Geschäfte) zu schließen. Die Beantwortung der Frage entfällt. Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. Frage 4: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur einheitlichen und rechtssicheren Anwendung des Beschlusses innerhalb der Landesverwaltung sowie zum Schließen benannter Auslegungslücken, insbesondere mit Blick auf In-House-Geschäfte? Im Ergebnis der „Landesweiten Prüfung der Beauftragung und Vergabe externer Gutachten, Beratungsleistungen, Studien und sonstigen personenbezogenen Dienstleistungen 2010 - 2013“ durch den Landesrechnungshof haben alle Ministerien Vorschläge zur künftigen Verbesserung des Verfahrens unterbreitet. Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zu den genannten Themen ist auch aus Respekt vor den laufenden Beratungen des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt noch nicht abgeschlossen .