Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2176 07.12.2017 (Ausgegeben am 07.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jens Diederichs (CDU) Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs - Öffnung der elektronischen Gerichtspostfächer am 1. Januar 2018 Kleine Anfrage - KA 7/1205 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Eröffnung ist bundesrechtlich zwingend. Der Hauptpersonalrat der Justiz bezweifelt , dass das vorhandene Personal auf Dauer diese zusätzlichen Aufgaben nicht dauerhaft leisten kann. Die vorhandene Technik wird überlastet und ist veraltet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung der Landesregierung: Nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I, S. 3786) und dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I, S. 2206) sind Gerichte und Staatsanwaltschaften ab 1. Januar 2018 verpflichtet, in den gerichtlichen Verfahren (mit wenigen Ausnahmen) formbedürftige Eingänge auf definierten sicheren Übertragungswegen auch in elektronischer Form anzunehmen. Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz auch sog. „professionelle Verfahrensbeteiligte“ (das sind insbesondere Rechtsanwälte und Behörden), ab 1. Januar 2018 ihrerseits die Empfangsbereitschaft für formbedürftige elektronische Dokumente sicherzustellen und ab 1. Januar 2022 Schriftsätze in den betroffenen gerichtlichen Verfahren ausschließlich in elektronischer Form zu übermitteln . Aus diesem Grund wird das Aufkommen elektronischer Eingänge bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in den Jahren 2018 bis einschließlich 2021 stark zunehmen. 2 Die technischen Möglichkeiten zur Annahme und internen Weiterverarbeitung formbedürftiger elektronischer Eingänge in den Gerichten und Staatsanwaltschaften stellen sich, abhängig insbesondere von den jeweils verfügbaren IT-Fachverfahren zur Unterstützung der Verfahrensabläufe, in den einzelnen Aufgabenbereichen der Justiz unterschiedlich dar. 1. Mit welchem zusätzlichen Personal sollen die elektronischen Gerichtspostfächer durch die Gerichte betrieben werden? Die Annahme formbedürftiger elektronischer Eingänge ersetzt grundsätzlich die bisherige konventionelle Posteingangsbearbeitung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften und wird von vorhandenem Personal wahrgenommen. Mehraufwand kann, je nach den örtlichen Rahmenbedingungen in Art und Umfang unterschiedlich, insbesondere durch die notwendige Dokumentation und Übernahme elektronischer Eingänge in die derzeit noch überwiegend in Papierform geführten Verfahrensakten entstehen. Der zu erwartende Aufwand wird auf der Grundlage der bisherigen Prognosen in die aktuelle Personalstrategie des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung einfließen. Die Prognosen sind auf der Grundlage der tatsächlichen Entwicklung nach dem Jahreswechsel zu verifizieren und für die kurzfristige Personalplanung weiter zu präzisieren. 2. Mit welcher zusätzlichen Technik soll der Betrieb der elektronischen Gerichtspostfächer durchgeführt werden? Kern der notwendigen technischen Ausstattung für die Annahme formbedürftiger elektronischer Eingänge durch Gerichte und Staatsanwaltschaften ist die Software „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP), die in ein länderübergreifend organisiertes Gesamtsystem zur sicheren elektronischen Kommunikation in gerichtlichen Verfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen integriert ist. Die Software wird in den Dienststellen bereits längere Zeit für Einzelfunktionen genutzt. Mit Rücksicht auf die prognostizierte starke Zunahme elektronischer Übermittlungen ab 2018 sind die verfügbaren Speicher- und Druckkapazitäten in den betroffenen Dienststellen durch Ergänzung der vorhandenen Technik und Bereitstellung zusätzlicher leistungsfähiger Drucker erweitert worden. Die bis einschließlich 2021 zu erwartende weitere Nutzungssteigerung wird im Zuge der Projektplanungen ab 2018 entsprechend der tatsächlichen Bedarfsentwicklung durch weiteren Ausbau der technischen Ressourcen und den Einsatz zusätzlicher Softwarefunktionen zur Optimierung der internen Weiterverarbeitung elektronischer Eingänge ergänzt. In diesem Rahmen wird auch der bedarfsgerechte Ausbau der technischen Infrastruktur für die Justizdienststellen, insbesondere der verfügbaren Bandbreiten im Datenfernübertragungsnetz des Landes (ITN-LSA bzw. ITN-XT), zu betreiben sein. 3 3. Mit welchem zusätzlichen technischen Personal soll der Betrieb der elektronischen Gerichtspostfächer betreut werden? Das Gesamtsystem zur sicheren elektronischen Kommunikation in gerichtlichen Verfahren für Sachsen-Anhalt wird in länderübergreifender Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen betrieben und administriert. Der lokale technische Betrieb in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird nach den bestehenden generellen Regelungen durch die örtlichen IT-Systemverwalter der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Unterstützung der zuständigen IT-Stellen betreut.