Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/218 08.08.2016 (Ausgegeben am 08.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Tobias Rausch (AfD) Gesamtausgaben im Rahmen des KiFöG für Asylbewerber, Flüchtlinge, geduldete und (unmittelbar) ausreisepflichtige nichtdeutsche/ausländische Kinder Kleine Anfrage - KA 7/98 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie hoch waren in den Jahren 2014 und 2015 die Gesamtaufwendungen in Sachsen-Anhalt hinsichtlich des KiFöG für Kinder von - asylberechtigten, - als Flüchtlinge anerkannten, - geduldeten, - ausreisepflichtigen und - unmittelbar ausreisepflichtigen Ausländern, und wie hoch waren die Aufwendungen für diese nichtdeutschen Kinder aufgeschlüsselt gem. § 11 (1) KiFöG für - das Land Sachsen-Anhalt, - die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und - die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften? Das Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt erhebt keine nach den genannten Zielgruppen differenzierten Daten zur Nutzung von Kindertageseinrichtungen . Somit liegen auch keine statistischen Erhebungen zu den Aufwendungen für die genannten Personengruppen vor. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind daher um einen Beitrag zur Beantwortung der Kleinen Anfrage gebeten worden. Auch sie erheben ganz überwiegend derartige Daten nicht. Soweit einzelne örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Beantwortung der Kleinen Anfrage dennoch Daten lieferten, betrafen diese nur einzelne Teilaspekte der Fragestellung und ließen eine belastbare Plausibilitätsprüfung nicht ohne Weiteres zu. Gleichwohl sind diese Daten in einer Übersicht als Anlage 1 beigefügt. 2 2. Wie hoch werden die Gesamtaufwendungen hinsichtlich des KiFöG in Sachsen-Anhalt für Kinder von - asylberechtigten, - als Flüchtlinge anerkannten, - geduldeten, - ausreisepflichtigen und - unmittelbar ausreisepflichtigen Ausländern voraussichtlich in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 ausfallen, und wie hoch werden die Aufwendungen für diese nichtdeutschen Kinder aufgeschlüsselt gemäß § 11 (1) KiFöG für - das Land Sachsen-Anhalt, - die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und - die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften voraussichtlich für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 ausfallen ? Es wird auf die Ausführungen zur Beantwortung der Frage 1 hingewiesen. Die Daten und Prognosen, die die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übermittelten, sind in einer Übersicht als Anlage 2 beigefügt. 3. Welchen monatlichen Kostenbeitrag müssen - asylberechtigte, - als Flüchtlinge anerkannte, - geduldete, - ausreisepflichtige und - unmittelbar ausreisepflichtige ausländische Eltern jeweils entrichten, wenn ihr Kind in einer sachsenanhaltischen Tageseinrichtung oder Tagespflegeeinrichtung betreut wird bzw. wie werden die zu entrichtenden monatlichen Kostenbeiträge, wenn sie denn erhoben werden, berechnet? Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen sind von den Eltern Kostenbeiträge zu erheben. Sie sind nach der Anzahl der vereinbarten Betreuungsstunden zu staffeln (§ 13 Abs. 1 KiFöG). Der monatliche Kostenbeitrag für die Eltern ergibt sich für alle Kinder aus der jeweils gültigen Satzung der Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden und unterscheidet sich in der Regel nach der Altersgruppe (Kinder unter 3 Jahren, Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht und Kinder im Schulalter) und der vereinbarten Betreuungszeit in der Einrichtung. Er ist auf der Basis Platzkosten unter Beachtung des § 12b KiFöG zu ermitteln, wonach der verbleibende Finanzbedarf in Höhe von mindestens 50 v. H. durch die Gemeinde zu tragen ist. Eine Differenzierung nach dem Status der Eltern bzw. des Kindes erfolgt nicht. 3 Anlage 1 zu KA 7/98 Übersicht über die Gesamtaufwendungen hinsichtlich des KiFöG für Kinder von asylberechtigten, als Flüchtlinge anerkannten, geduldeten , ausreisepflichtigen und unmittelbar ausreisepflichtigen Ausländern, aufgeschlüsselt gem. § 11 Abs. 1 KiFöG für das Land Sachsen- Anhalt, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in den Jahren 2014 und 2015 Erstellt auf der Grundlage der Meldungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Landkreise/kreisfreie Städte 2014 2015 Landkreis Jerichower Land Gesamtaufwendungen Stadt Burg: 147.908,34€ Stadt Burg: 230.318,47€ Aufwendungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Aufwendungen der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Stadt Burg: 96.670,79€ Stadt Burg: 107.674,11€ Salzlandkreis Gesamtaufwendungen Fehlmeldung Fehlmeldung 4 Anlage 2 zu KA 7/98 Übersicht über die Höhe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen hinsichtlich des KiFöG für Kinder von asylberechtigten, als Flüchtlinge anerkannten, geduldeten, ausreisepflichtigen und unmittelbar ausreisepflichtigen Ausländern, aufgeschlüsselt gem. § 11 Abs. 1 KiFöG für das Land Sachsen-Anhalt, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in den Jahren 2016 bis 2021 Erstellt auf der Grundlage der Meldungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Landkreise/kreisfreie Städte 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Jerichower Land Gesamtaufwendungen Stadt Burg: 410.584,00€ Stadt Burg: 343.752,00€ Stadt Burg: 343.844,00€ Stadt Burg 343.716,00€ Stadt Burg: 343.268,00€ Stadt Burg: 343.196,00€ Aufwendungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Aufwendungen der Gemeinden , Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Stadt Burg: 225.180,00€ Stadt Burg: 225.180,00€ Stadt Burg: 225.180,00€ Stadt Burg: 225.180,00€ Stadt Burg: 225.180,00€ Stadt Burg: 225.180,00€ Salzlandkreis Gesamtaufwendungen Fehlmeldung 441.300€ 441.000€ 441.000€ 441.000€ Keine Angaben Aufwendungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Fehlmeldung 176.680€ 176.000€ 176.000€ 176.000€ Keine Angaben Aufwendungen der Gemeinden , Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben 5 Dessau-Roßlau Gesamtaufwendungen Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Aufwendungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe 150-180 Kinder 150-180 Kinder 150-180 Kinder 150-180 Kinder 150-180 Kinder 150-180 Kinder Aufwendungen der Gemeinden , Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften 150-180 Kinder 150-180 Kinder 150-180 Kinder 150-180 Kinder 150-180 Kinder 150-180 Kinder Magdeburg Gesamtaufwendungen Hierzu liegen dem Jugend- Amt keine Daten vor. Hierzu liegen dem Jugend- Amt keine Daten vor. Hierzu liegen dem Jugend- Amt keine Daten vor. Hierzu liegen dem Jugend- Amt keine Daten vor. Hierzu liegen dem Jugend- Amt keine Daten vor. Hierzu liegen dem Jugend- Amt keine Daten vor. Aufwendungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe 2.268.979€ Angaben nicht möglich Angaben nicht möglich Angaben nicht möglich Angaben nicht möglich Angaben nicht möglich Aufwendungen der Gemeinden , Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Siehe Aufwendungen örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Siehe Aufwendungen örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Siehe Aufwendungen örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Siehe Aufwendungen örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Siehe Aufwendungen örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Siehe Aufwendungen örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Mansfeld-Südharz Gesamtaufwendungen Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Aufwendungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe 73.551,81€ Nicht möglich Nicht möglich Nicht möglich Nicht möglich Nicht möglich Aufwendungen der Gemeinden , Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben 6 Stendal Gesamtaufwendungen (Prognose für zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen ; Platzkosten auf der Grundlage von Durchschnittsplatzkosten eines Teils der Einrichtungen) 57.694,64€ 82.479,64€ 109.938,43€ Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Aufwendungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Siehe Gesamtaufwendungen Siehe Gesamtaufwendungen Siehe Gesamtaufwendungen Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Aufwendungen der Gemeinden , Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Siehe Gesamtaufwendungen Siehe Gesamtaufwendungen Siehe Gesamtaufwendungen Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben