Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2185 12.12.2017 (Ausgegeben am 12.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mobbing in der Arbeitswelt Kleine Anfrage - KA 7/1202 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: „Mobbing“ ist kein Rechtsbegriff und damit auch weder eigenständiger Straftatbestand noch eine mit einer Rechtsnorm vergleichbare selbständige arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage. Unter dem Begriff „Mobbing“ (englisch: workplace bullying) ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Anlehnung an die psychologische Literatur das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte zu verstehen (BAG Beschluss vom 15. Januar 1997, Az.: 7 ABR 14/96, NZA 1997, 781 f.). 1. Wie oft haben sich Betroffene von Mobbing/Bullying oder Gewalt an die Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt gewandt? Bitte differenziert nach Geschlecht angeben sowie für die Jahre 2011 bis 2016. Im abgefragten Zeitraum hat sich ein männlicher Arbeitnehmer im Jahr 2015 mit einer Beschwerde zum Thema Mobbing an die Arbeitsschutzverwaltung Sachsen -Anhalt gewandt. 2. Welche weiteren öffentlich geförderten Beratungsstellen gibt es im Land für Betroffene von Mobbing/Bullying in der Arbeitswelt? Bitte Nennung samt Träger, Fördersumme und Beratungsfällen von 2011 bis 2016. Das Land Sachsen-Anhalt fördert keine Beratungsstellen zu diesem Themenbereich . Der Landesregierung ist lediglich bekannt, dass der CARITAS Regional- 2 verband Halle e. V. in Halle und Merseburg ein Projekt „Mobbing help“ betreibt, das sich speziell an Jugendliche richtet (https://www.caritas-halle.de/hilfeberatung /mobbing/mobbing). Zudem ist bekannt, dass sich Betroffene und Interessierte bei den DGB-Mitgliedsgewerkschaften informieren und beraten lassen können. Weitergehende Informationen liegen nicht vor. 3. Wie viele Strafanzeigen hat es landesweit, aufgegliedert nach Delikten sowie differenziert nach allen jeweiligen Polizeipräsidien in Sachsen- Anhalt, gegeben, die im Zusammenhang mit Mobbing, Bullying und Gewalt am Arbeitsplatz stehen? Bitte angeben für die Jahre 2011 bis 2016. 4. Wie viele rechtskräftige Verurteilungen hat es landesweit, aufgegliedert nach Delikten sowie differenziert nach allen jeweiligen Polizeipräsidien in Sachsen-Anhalt, gegeben, die im Zusammenhang mit Mobbing, Bullying und Gewalt am Arbeitsplatz stehen? Bitte angeben für die Jahre 2011 bis 2016. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, ist Mobbing kein normierter Straftatbestand. Hinter diesem sozialen Phänomen können sich sowohl psychisch als belastend empfundene aber strafrechtlich irrelevante Verhaltensweisen als auch Elemente von Straftatbeständen wie Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung, Nötigung oder Körperverletzung verbergen. Weder die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik noch eine Recherche im Datenbestand des Vorgangsbearbeitungssystems kann die Beantwortung in verlässlicher Form ermöglichen , da zu den abgefragten Delikten keine Katalogwerte/Kategorisierungen existieren. Die Suche nach einschlägigen Textfragmenten in den verfügbaren Vorgangsdaten ist nicht geeignet, die Fallbelastung valide darzustellen, da lediglich ein Teil der relevanten Fälle recherchiert werden könnte. Aus diesem Grund findet auch keine gesonderte statistische Erfassung von rechtskräftigen Verurteilungen im Zusammenhang mit Mobbing, Bullying und Gewalt am Arbeitsplatz statt. 5. Wie viele Fälle von „Cybermobbing“ am Arbeitsplatz sind der Landesregierung bekannt? Bitte differenziert nach Geschlecht und für die Jahre 2011 bis 2016 angeben. Von „Cybermobbing“ spricht man, wenn Mobbing mit Hilfe von elektronischen Kommunikationsmitteln erfolgt. Der Landesregierung ist die Anzahl der Fälle von „Cybermobbing“ am Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2011 bis 2016 nicht bekannt. Entsprechende statistische Erhebungen sind nicht möglich. Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen. 6. Wie oft haben Betroffene von Mobbing/Bullying oder Gewalt den Arbeitsplatz gewechselt bzw. ihre Stelle gekündigt? Bitte differenziert nach Geschlecht und für die Jahre 2011 bis 2016 angeben. Über den in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Betroffenen hinaus, welcher seinen Arbeitsplatz gekündigt hat, liegen der Landesregierung keine Informationen zu Kündigungen oder Arbeitsplatzwechseln in den Unternehmen im Land Sach- 3 sen-Anhalt infolge von Mobbing vor. Insbesondere werden die Gründe für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch die Bundesagentur für Arbeit statistisch nicht erfasst. Im Bereich der Landesverwaltung wurden folgende Arbeitsplatzwechsel und Kündigungen dokumentiert: Jahr Geschäftsbereich Arbeitsplatzwechsel Kündigung durch Betroffene 2012 Ministeriums für Inneres und Sport (MI) 2 weibliche Beschäftigte 1 männlicher Beschäftigter 2013 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) 1 weibliche Beschäftigte - 2015 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) 1 männlicher Beschäftigter - 2016 Ministerium für Justiz und Gleichstellung (MJ) 1 männlicher Beschäftigter - 2016 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS) - 1 weibliche Beschäftigte 7. Welche Unternehmen und Betriebe sind der Landesregierung bekannt, die eine „Anti-Mobbing“-Vereinbarung abgeschlossen haben? Nach Kenntnis der Landesregierung haben folgende Unternehmen/Institutionen eine „Anti-Mobbing“-Vereinbarung getroffen oder als Maßnahme zur Umsetzung einer positiven Unternehmenskultur einen Ehren- bzw. Verhaltenskodex, mit speziellen Passagen gegen Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz erlassen: 1. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2. Stadt Halle (Saale), 3. Mitteldeutscher Rundfunk - (Dienstvereinbarung - Konfliktbewältigung), 4. DOW - Dow Chemical Company (weltweiter Unternehmensstandard), 5. Total Deutschland GmbH - Raffinerie (weltweiter Unternehmensstandard). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 8. Existieren seitens der Landesregierung Empfehlungen bzw. Handreichungen für Mobbingprävention und Konfliktlösungsstrategien für Unternehmen ? Wenn ja, welche? Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), als Gremium der Arbeits- und Sozialministerkonferenz erarbeitet und veröffentlicht auf den verschiedenen Gebieten des Arbeitsschutzes Handlungsanleitungen für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder. Die LASI-Veröffentlichung Nr. 34 „Gegen Mobbing“ (http://lasi-info.com/uploads/media/lv34_02.pdf) beinhaltet Empfehlungen für die Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltungen, die aber auch für andere Beschäftigte und Unternehmen Anregung und Unterstützung bietet. Bei Bedarf gibt es Broschüren der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und 4 Arbeitsmedizin (BAuA) bzw. der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), die seitens der Arbeitsschutzverwaltung empfohlen werden können: „Wenn aus Kollegen Feinde werden“ (https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A12.pdf?_blob=publ icationFile), „Hilfe gegen Mobbing am Arbeitsplatz - So beenden Sie das Mobbing jetzt!“ (http://www.inqa.de/SharedDocs/PDFs/DE/Publikationen/hilfe-gegen-mobbing -am-arbeitsplatz.pdf?_blob=publicationFile&v=1). Im Rahmen der Förderung der betrieblichen Weiterbildung durch das Programm „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB“ besteht die Möglichkeit, berufliche Weiterbildungsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen finanziell zu fördern, wenn diese der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter , fachlich-methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Beschäftigten unterstützen. Dies schließt auch betriebliche Weiterbildungen zur Verbesserung der Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Fähigkeiten für angemessenes Verhalten sowie zu Möglichkeiten der Prävention von Mobbing und Konflikten im Unternehmen ein. Darüber hinaus können über das Programm prozessorientierte Beratungs- und Begleitleistungen zur Verbesserung der betrieblichen Personal - und Organisationsentwicklung finanziell gefördert werden. Ziel ist es u. a. attraktive Rahmenbedingungen, wertschätzende Unternehmenspolitik und die Beschäftigungsfähigkeit sichernde Maßnahmen in den Betrieben zu implementieren . 9. Wie viele Krankheitstage sind im Durchschnitt im Land Sachsen-Anhalt auf Mobbing/Bullying schätzungsweise zurückzuführen? 10. Wie hoch schätzt die Landesregierung die wirtschaftlichen Schäden für Unternehmen, die aus den Folgen von Mobbing, Bullying und Gewalt am Arbeitsplatz entstanden sind? 11. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Zusammenhang der Zunahme psychischer Erkrankungen und Mobbing/Bullying am Arbeitsplatz vor? 12. Welche Kosten entstehen den Krankenkassen in Sachsen-Anhalt aufgrund von Mobbing/Bullying am Arbeitsplatz? Bitte Angaben für die Jahre 2010 bis 2016. Die Zuordnung und Verschlüsselung medizinischer Diagnosen erfolgt auf Basis der sogenannten „Internationalen Klassifikation der Krankheiten“ (ICD) der Weltgesundheitsorganisation. Dieses System dient auch der Transparentmachung im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung (GBE) und im Berichtswesen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Da der Begriff Mobbing in keiner Diagnose im ICD 10-System komplett enthalten ist, liegen weder seitens der GBE des Landes Sachsen-Anhalt noch auf Ebene der GKV valide statistische Daten vor. Im Rahmen eines Forschungsprojekts „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - Wissenschaftliche Standortbestimmung“ wurde durch die BAuA auch ein aktuelles Scoping Review veröffentlicht 5 (https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2353-2b.html), welches Studien zu den Einflüssen sozialer Beziehungen am Arbeitsplatz auf mentale Gesundheit, psychisches Befinden, psychische Störungen sowie auf Motivation, Arbeitszufriedenheit und Leistung auswertet. Der Faktor „soziale Beziehungen am Arbeitsplatz“ wurde hierzu in die Aspekte soziale Ressourcen und soziale Stressoren untergliedert. Als Merkmale der sozialen Stressoren wurde u. a. Mobbing betrachtet. Dabei musste festgestellt werden, dass in den untersuchten wissenschaftlichen Studien eine einheitliche theoretische Grundlage und valide Erfassung für das Konzept des Mobbings nicht erkennbar war, vielmehr erfolgte eine deskriptive Annäherung an dieses Konzept auf Basis von Selbstauskünften Betroffener. Die Mehrheit der einbezogenen Studien weisen Mobbing als Risikofaktor für eine beeinträchtigte psychische Gesundheit sowie für eine Reduktion von Leistung, Engagement und Arbeitszufriedenheit aus, ohne jedoch allgemeingültige Aussagen zu quantitativen Effekten zu enthalten. Weitere Informationen zum Forschungsprojekt finden sich unter www.baua.de/psychische-gesundheit. Das Fehlen statistischer Angaben zu den durch Mobbing verursachten Krankentagen und Kosten liegt daher in der Natur der Sache. 13. In welcher Weise sind die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt in Mobbing /Gewalt-Prävention und Mobbing-Beratung einbezogen? Welche Angebote werden diesbezüglich vorgehalten? Die gesetzlichen Krankenkassen bieten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Leistungen gemäß § 20a SGB V zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und gemäß § 20b SGB V zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) an. Gemeinsam haben die Krankenkassen gemäß § 20b Abs. 3 SGB V eine regionale Koordinierungsstelle Betriebliche Gesundheitsförderung zur Beratung und Unterstützung der Unternehmen in Sachsen-Anhalt eingerichtet (www.bgfkoordinierungsstelle .de). Im Rahmen dieser Beratungen findet zunächst eine Klärung und Analyse der Ausgangssituation und Ziele in den Unternehmen statt, die auch die sozialen Beziehungen in den Unternehmen erfasst. Konflikte zwischen den Beschäftigten, zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten sowie zu den Kundinnen und Kunden können so ermittelt und zum Gegenstand der BGF gemacht werden. Die einzelnen Krankenkassen haben im Bereich der BGF und für die Lebenswelten in der Regel zielgruppenspezifisch Beratungsangebote und Präventionsprogramme entwickelt, die auch den Bereich der psychischen Gesundheit und der sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz umfassen . Die nachfolgenden Aufzählungen von Programmen, die Elemente zur Prävention von Mobbing in KiTa, Schule und am Arbeitsplatz enthalten, erfolgen ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Das Thema Mobbing wird bereits im AOK-Projekt „Jolinchen Kids“ in KiTas thematisiert. Im Setting Grundschule hat die AOK Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz ein Modul zum Thema „Mobbing“ für das Projekt „Gesund macht Schule“ entwickelt. Zurzeit werden Lehrerinnen 6 und Lehrer der 20 Projektschulen in der Umsetzung dieses Moduls weitergebildet . Die IKK gesund plus greift das Thema „Mobbing/Gewalt-Prävention“ im Rahmen der BGF auf und bezieht dieses in spezielle Seminare für Führungskräfte ein. Mit der BGF werden im Land Sachsen-Anhalt jährlich etwa 400 Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen erreicht, wobei im Jahr 2017 mehr als 30 Tagesseminare für Führungskräfte zu den Themen „Handwerkszeug der Führung“ und „Stressbewältigung im Arbeitsalltag“ durchgeführt wurden. Darin einbezogen sind u. a. die Themenbereiche „gesundheitsbezogene Führung und Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern “, „Konfliktbewältigung“ und „Teamsteuerung“, die insbesondere auch Elemente der Mobbingprävention enthalten. Im Rahmen der Mobbing-Prävention bietet die Knappschaft das Präventionsprojekt FIREWALL LIVE an. Es handelt sich hier um ein Präventionsprojekt der Knappschaft und des Deutschen Kinderschutzbundes für Kinder und Jugendliche und deren Eltern für einen sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken und Cybermobbing. Die Techniker Krankenkasse hat gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung ein Projekt an Sachsen-Anhalts Schulen „Mobbingfreie Schule - Gemeinsam Klasse sein!“ entwickelt, welches sich speziell an Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse richtet. Es soll Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern dabei unterstützen, Mobbing vorzubeugen, erste Symptome zu erkennen und Konflikte schneller zu lösen. Das Programm MindMatters der BARMER Ersatzkasse (BARMER) soll Schulen dabei unterstützen, durch die Förderung der psychischen Gesundheit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften einen Beitrag zur Verbesserung der Schulqualität zu leisten. Es basiert auf dem Konzept der guten gesunden Schule und beinhaltet Präventions- und Handlungsstrategien gegen Mobbing. Als weiteren Baustein zur Förderung der psychischen Gesundheit bietet die BARMER das Präventionsprogramm „Verrückt? Na und!“ für Schulen an, welches ebenfalls Elemente der Mobbing-Prävention umfasst. Das Programm Papilio der BARMER, setzt bei Kindern im KiTa-Alter an, um deren sozial-emotionale Kompetenz zur Vorbeugung von Sucht und Gewalt im Jugendalter zu stärken. 14. Wie viele Fälle von Mobbing/Bullying im öffentlichen Dienst oder in der öffentlichen Verwaltung sind der Landesregierung bekannt? Bitte differenziert nach Geschlecht und für die Jahre 2011 bis 2016. Bei den nachfolgend erfassten Meldungen handelt es sich um Fälle, in denen sich Beschäftigte beim Verdacht von Mobbing an die Dienststelle gewandt haben . Dies muss nicht zwingend heißen, dass dieser Verdacht tatsächlich gerechtfertigt war. So wurde einer der erfassten Mobbingvorwürfe einer Beschäftigten aus dem Jahr 2011 in einem gerichtlichen Verfahren nicht bestätigt. 7 Jahr Fallzahl Geschlecht Geschäftsbereich 2011 2 w MI (1), MS (1) 2012 1 w MI 1 m MI 2013 1 w MS 1 w MLV 2014 1 w MULE 1 m MS 2015 1 w MI 1 m MLV 2016 3 w MS 2 m MS (1), MJ (1) Im Bereich des Landesschulamtes sind Mobbingvorwürfe zum Teil Gegenstand verschiedener Verfahren (Dienstaufsichtsbeschwerden, z. B. von Eltern gegenüber Lehrkräften, Disziplinarverfahren bzw. entsprechende Verfahren gegen Tarifbeschäftigte, Gerichtsverfahren). In der Regel sind hierbei Mobbingvorwürfe nur ein Aspekt unter vielen. Fälle, in denen rechtskräftig oder bestandskräftig Mobbing/Bullying am Arbeitsplatz nachgewiesen wurde, sind nicht bekannt. Eine Erfassung der Verfahren, in denen Mobbingvorwürfe erhoben wurden, erfolgt nicht, daher ist auch eine Differenzierung nach Geschlecht nicht möglich. Die für den Bereich der Landespolizei eingerichtete Konfliktkommission (siehe Antwort zu Frage 15) hat in den Jahren 2011 bis 2016 insgesamt 42 Fälle (Konflikte aller Art) behandelt. Die Konflikte werden ohne Differenzierung nach Ursachen erfasst. 15. Existieren im Bereich der Landesverwaltung, Landesbehörden und untergeordneten Behörden „Anti-Mobbing“-Vereinbarungen? Wenn ja, bei welchen Behörden, seit wann, wurden diese evaluiert? Ressorts Vereinbarung Staatskanzlei und Ministerium für Kultur (StK) Die „Gemeinsame Erklärung über das partnerschaftliche Verhalten am Arbeitsplatz“ der StK wurde zwischen dem Chef der Staatskanzlei, dem Örtlichen Personalrat am Dienstort Magdeburg, dem Gesamtpersonalrat, der Hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten sowie der Schwerbehindertenvertretung abgeschlossen. Zudem wurde am 22. Januar 2014 die „Dienstvereinbarung Mediationsverfahren in der Staatskanzlei“ unterzeichnet . Eine Evaluierung erfolgte bisher nicht. Im Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie gilt die Rahmendienstvereinbarung „Gemeinsame Erklärung „Leitlinien für ein partner- 8 schaftliches Verhalten am Arbeitsplatz zur Verhinderung von Diskriminierung , Mobbing und sexueller Belästigung“ des ehemaligen Kultusministeriums aufgrund einer Vereinbarung nach § 70 PersVG LSA unverändert fort. Nach drei Jahren wird jeweils eine Evaluierung vorgenommen. Ministerium der Finanzen (MF) Das MF und der bei ihm gebildete Hauptpersonalrat haben im Jahr 2013 eine „Vereinbarung über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz“ abgeschlossen. Diese Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten des MF und der nachgeordneten Dienststellen des Geschäftsbereichs. Die Vereinbarung wurde bisher nicht evaluiert. Ministerium für Justiz und Gleichstellung (MJ) Im Geschäftsbereich des MJ gibt es bei dem Amtsgericht Halle (Saale) seit dem 6. Juni 2002 eine Dienstvereinbarung für den Umgang mit Mobbing und Schikane am Arbeitsplatz sowie bei dem Amtsgericht Stendal seit dem 5. Juli 2013 eine Dienstvereinbarung für den Umgang mit Mobbing , sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Evaluierungen erfolgten bislang nicht. Ministerium für Inneres und Sport (MI) Im MI gelten zwei „Anti-Mobbing“-Vereinbarungen. Diese „Erklärungen über das partnerschaftliche Verhalten am Arbeitsplatz“ wurden in den Jahren 2005 und 2006 für verschiedene Abteilungen des MI zwischen der Hausleitung und den im MI bestehenden Interessenvertretungen abgeschlossen . Von einer Evaluation dieser Regelungen wurde, auch vor dem Hintergrund fehlender praktischer Anwendungsfälle, bisher abgesehen. Für den Bereich der Landespolizei wurde im Jahr 2008 eine Dienstvereinbarung über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz abgeschlossen . Darin wurde u. a. die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle /Konfliktkommission vereinbart. Eine Vertretung des MI, ein Polizeipfarrer , ein Polizeiarzt, der Polizeihauptpersonalrat, die Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei, die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte sowie ein weiterer Polizeivollzugsbeamter sind in dieser Kommission vertreten. Zur Lösung von Konflikten werden durch dieses Gremium u. a. Mediationsverfahren mit den Beteiligten vermittelt oder eigenständig durchgeführt. Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (MW) Am 23.04.2015 wurde zwischen dem MW, dem Hauptpersonalrat, der Hauptschwerbehindertenvertretung sowie der Hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten eine „Rahmendienstvereinbarung zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz und Verhinderung von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung“ für den gesamten Geschäftsbereich des MW unterzeichnet. Eine Evaluierung dieser Rahmendienstvereinbarung ist für 9 2018 vorgesehen. Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) Im MULE wurde am 03.12.2004 die Gemeinsame Erklärung „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz - Verhinderung von Diskriminierung und Mobbing “ zwischen dem Staatssekretär des Ministeriums und dem örtlichen Personalrat unterzeichnet. Darüber hinaus wurde für den gesamten Geschäftsbereich des MULE am 21.04.2016 zwischen dem Minister und dem Hauptpersonalrat eine gemeinsame Erklärung „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz zur Verhinderung von Diskriminierung“ abgeschlossen. Auf dieser Grundlage wurde im Landesforstbetrieb am 12.09.2017 eine Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz zwischen der Dienststellenleitung und dem Gesamtpersonalrat beschlossen. Eine Evaluierung ist bisher nicht erfolgt. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) Im Landesamt für Vermessung und Geoinformation besteht seit 2009 eine „Gemeinsame Erklärung zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz und Verhinderung von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung“. Diese wurde 2016 evaluiert und wird derzeit überarbeitet. In der Landesstraßenbaubehörde besteht seit Ende 2001 eine Dienstvereinbarung zur „Verhinderung von Mobbing und Schikane“, die mit Stand vom 01.10.2005 überarbeitet wurde. Evaluierungen erfolgten bislang nicht. Im MLV wurde keine Vereinbarung geschlossen. Ministerium für Arbeit , Soziales und Integration (MS) Für den Geschäftsbereich des MS besteht seit dem 17.08.2004 eine „Gemeinsame Erklärung Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz“, die durch die Staatssekretärin des Ministeriums, den Vorsitzenden des Hauptpersonalrates , die Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und die Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten unterzeichnet wurde. Eine Evaluierung erfolgte bislang nicht. Ministerium für Bildung (MB) Für den Geschäftsbereich des MB gilt die Gemeinsame Erklärung „Leitlinien für ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz zur Verhinderung von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung. Die Erklärung ist am 01.01.2013 in Kraft getreten und löste damit die bis dahin gültige Gemeinsame Erklärung zur „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz und Verhinderung von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung“ vom 04.10.2005 ab. Eine Evaluation erfolgte bisher nicht. 10 16. Inwieweit spielt Mobbing-Prävention und Mobbing-Beratung eine Rolle beim Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung, den Landesbehörden und den untergeordneten Behörden? Die Landesregierung ist bestrebt, die Gesundheit der Bediensteten zu fördern. Zur Implementierung einer einheitlichen Vorgehensweise beim Aus- und Aufbau des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in den Dienststellen des Landes hat die Landesregierung am 20. August 2013 den Handlungsleitfaden „Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt“ verabschiedet . Der Handlungsleitfaden soll zu einem einheitlichen Grundverständnis, einheitlichen Standards und einer qualitativ hochwertigen Umsetzung von Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung beitragen. Der Handlungsleitfaden wurde unter Beteiligung aller Ressorts, Vertreterinnen und Vertretern der Hauptpersonalräte der obersten Landesbehörden, der Gleichstellungsbeauftragten und der Arbeitsgemeinschaft der Haupt- und Schwerbehindertenvertretungen federführend von der Staatskanzlei erarbeitet. Der Handlungsleitfaden benennt Handlungsfelder des Gesundheitsmanagements , an denen sich konkrete Maßnahmen des Gesundheitsmanagements orientieren. Die Ausgestaltung des Gesundheitsmanagements erfolgt unter Berücksichtigung ressortspezifischer Besonderheiten, bereits bestehender Konzepte und des konkreten Bedarfs in den jeweiligen Dienststellen. Die Landesregierung versteht Gesundheitsmanagement als eine Daueraufgabe, die der ständigen Überprüfung und Anpassung an die Gegebenheiten der Dienststellen bedarf. Den Erfordernissen des Leitfadens folgend wurden organisationsbezogenen und personenbezogene Maßnahmen in den jeweiligen Geschäftsbereichen umgesetzt. Ressorts Berücksichtigung Mobbing-Beratung/Prävention im BGM StK Die unter Frage 15 benannten präventiven Regelungen und deren konsequente Umsetzung sind Bestandteile des Gesundheitsmanagements der Staatskanzlei. Mobbing-Prävention spielt in der Diskussion des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie mit der Personalvertretung eine Rolle. Fortbildungen in Bezug auf das Erkennen von Mobbing und Anti-Mobbing-Strategien werden insbesondere von den Personalvertretungen wahrgenommen. 11 Ressorts Berücksichtigung Mobbing-Beratung/Prävention im BGM MF Das MF hat mit der „Vereinbarung über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz “ einen Handlungsrahmen für Betroffene, Vorgesetzte und Personalvertretungen des Geschäftsbereichs zur Verfügung gestellt. Ziel dieser Vereinbarung ist eine positive Förderung des Betriebsklimas und des sozialen Umgangs der Bediensteten untereinander. Insbesondere soll die Aufmerksamkeit aller auf die Wahrnehmung von Problemen, Störungen und Konfliktsituationen im unmittelbaren Arbeitsumfeld gerichtet werden, um so zu einem offenen Umgang mit den erkannten Situationen aufzufordern. Weiterhin werden die Führungskräfte und andere Interessierte im Rahmen von Fortbildungen zum Erkennen und zum Umgang mit Mobbing, sexuellen Belästigungen und anderen Konfliktsituationen geschult. Sie werden damit in die Lage versetzt, frühzeitig Problemsituationen zu identifizieren und Schritte zu deren Lösung einzuleiten. In der Zeit vom 01.11.2015 bis zum 31.12.2016 wurde in den Finanzämtern Halle und Eisleben das Projekt EAP durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine externe Mitarbeiterberatung als Hilfestellung für die Bediensteten bei beruflichen und persönlichen Problemen. Inwieweit sich Bedienstete auch aufgrund von Mobbing an die Mitarbeiterberatung gewandt haben, ist nicht bekannt und kann auch nicht ermittelt werden. Derzeit wird geprüft, inwieweit eine solche Mitarbeiterberatung für die Bediensteten des gesamten Geschäftsbereichs realisiert werden kann. MJ Mobbing-Prävention und Mobbing-Beratung sind Bestandteil des Gesundheitsmanagements , das durch die Fa. medical airport service GmbH angeboten und betreut wird. Dieses Angebot steht sämtlichen Bediensteten (Richtern/innen, Beamten /innen, Tarifbeschäftigten) des Geschäftsbereichs offen und umfasst sowohl allgemeine Präventions- und Beratungsangebote als auch eine Beratung im Einzelfall. Einzelfallberatungen wurden bisher nicht in Anspruch genommen. Darüber hinaus wird im Bereich des Justizvollzugs teilweise die Möglichkeit genutzt, die Fachdienste (Psychologen) oder aber Supervisoren in Anspruch zu nehmen. Im September 2015 gab es im MJ die Veranstaltung „Mobbing: Mobbing erkennen und begegnen“, die im Rahmen des Gesundheitsmanagements mit 11 Teilnehmenden durchgeführt wurde. Auf einer gemeinsamen Tagung des Präsidenten des Oberlandesgerichts, der Präsidenten der Landgerichte Dessau, Halle (Saale) und Stendal, der Präsidentin des Landgerichts Magdeburg, den Präsidentinnen der Amtsgerichte Magdeburg und Halle (Saale), der Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte sowie der 12 Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter der Landgerichte und Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter der Gerichte hat ein Vertreter der Fa. medical airport service GmbH im November 2016 über Ausprägungen von Mobbing, Früherkennung , Reaktion sowohl aus der Opfer- als auch aus der Täterperspektive referiert und die Teilnehmenden für dieses Thema sensibilisiert. Zur Sensibilisierung für dieses Thema fand ferner im Oktober 2016 die Tagung „Mobbing am Arbeitsplatz: wie kann Hilfe aussehen?“ für ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Justiz und des Justizvollzuges mit 33 Teilnehmerinnen statt. Darüber hinaus wird auf die allgemeinen Fortbildungsangebote zum Thema verwiesen. MI Die in der Antwort zu Frage 15 benannten Vereinbarungen dienen insbesondere auch der Mobbingprävention und -beratung. Die Aufgaben der Geschäftsstelle der Konfliktkommission im Polizeibereich sind direkt bei der Koordinierungsstelle „Gesundheitsmanagement in der Polizei“ beim Polizeiärztlichen Zentrum angebunden . Insofern wurde hier eine enge Verbindung zwischen der Konfliktkommission und dem Gesundheitsmanagement geschaffen. Erkenntnisse und Erfahrungen der Konfliktkommission können in allgemeiner und anonymisierter Form in das Gesundheitsmanagement einfließen. So kann seitens des Gesundheitsmanagements bedarfsgerecht eine Sensibilisierung der Bediensteten erfolgen sowie zielgerichtete Maßnahmen wie Schulungen, Vorträge oder Seminare darauf abgestimmt werden. Eine zentrale Aufgabe des Gesundheitsmanagements ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bediensteten zu verbessern. Dazu zählt die Reduzierung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, wie z. B. durch Konflikte oder Mobbing entstehende psychische Belastungen. MW Die Prävention wird über die in der Antwort zu Frage 15 aufgeführten Rahmendienstvereinbarung und die dort geregelten Maßnahmen abgedeckt. Den Erfordernissen des o. a. Handlungsleitfadens folgend, wurden organisationsbezogene und personenbezogene Maßnahmen im Geschäftsbereich des MW umgesetzt. Neben den Kenntnissen zur Vermeidung bzw. Bewältigung von psychischen Belastungssituationen spielt einseitige körperliche Betätigung eine große Rolle im Büroalltag, d. h. verschiedene Faktoren sind dabei zu berücksichtigen. Das behördliche Gesundheitsmanagement bzw. die behördliche Gesundheitsförderung stand und steht im MW unter dem Motto „Gesundes Führen“.  Speziell für Führungskräfte wurden demzufolge u. a. entsprechende Seminare /Workshops zu folgenden Themen als Pflichtveranstaltungen angeboten und durchgeführt:  - Ende 2013: ein zweitägiges Seminar zum Thema: „Gesundes Führen stärken 13 und unterstützen“, - Sept. 2014: Workshops für Führungskräfte: „Führen und Gesundheit“, - März 2016: Führungskräftelehrgänge zu den Themen: „Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen“ und „Teambildung und Motivation“. Das Thema „Mobbing-Prävention“ stand dabei ebenso im Focus der Seminare und Workshops.   MULE Die Bediensteten werden im Rahmen der allgemeinen Prävention für das Thema „Mobbing“ sensibilisiert. MLV Alle Bediensteten sowie die Personalvertretungen haben die Möglichkeit dienliche Fortbildungsangebote zu nutzen. Darüber hinaus wurde beispielsweise in der Landesstraßenbaubehörde ein Vortrag der Betriebsärztin zum Thema „Mobbing" angeboten. Die entsprechende PowerPoint-Präsentation ist im Intranet der Landesstraßenbaubehörde eingestellt und für alle Bediensteten nachlesbar. MS Die Mobbing-Prävention sowie die Beratungs- und Beschwerderechte der Betroffenen sind für den Geschäftsbereich des MS in der in der Antwort zu Frage 15 genannten Gemeinsamen Erklärung geregelt. MB Die Gemeinsame Erklärung „Leitlinien für ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz zur Verhinderung von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung " ist Bestandteil des Gesundheitsmanagements und soll dabei unterstützen ein positives Arbeitsklima und eine gute Zusammenarbeit zu erzeugen. Beschäftigten wird zudem die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen ermöglicht. Im Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) wurde im Rahmen einer Inhouse-Schulung zum „Gesundheitsgerechten Führen“ gezielt für dieses Thema sensibilisiert. Zudem wird das Themenfeld Mobbing in der Leitbildarbeit/im Qualitätsmanagement des LISA erörtert. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung diesem Punkt im Landesschulamt und im LISA Rechnung getragen. Des Weiteren werden Lehrkräften und Beschäftigten des Landesschulamtes unterschiedliche Maßnahmen, mit Unterstützung betreuender Unternehmen (Medical Airport, DEKRA Automobile), angeboten. Dazu gehören Sprechstunden mit Betriebsärzten , Präventionsangebote wie Supervision, Coaching, psychosoziale Beratung in Krisen, gesunder Umgang mit Konflikten etc. 17. Was unternimmt die Landesregierung allgemein, um Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes vor Mobbing/Bullying am Arbeitsplatz zu schützen? Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 16 und die dort dargestellten Maßnahmen wird verwiesen. Daher ist den Beschäftigten bekannt, dass sie sich in 14 Fällen von Mobbing selbst oder über eine Vertrauensperson an ihre unmittelbaren und weiteren Vorgesetzten, die Personalstelle, die Gleichstellungsbeauftragten sowie die Personalvertretungen oder die Schwerbehindertenvertretungen wenden können und dort Beratung und Hilfe erhalten. Daneben kann sich jeder Betroffene auch an andere Anlaufstellen, wie z. B. den betriebsärztlicher Dienst oder die Beschwerdestelle für Antidiskriminierung wenden. Im Übrigen ist jede/r Vorgesetzte bei Anzeichen von Mobbing verpflichtet, Hinweisen nachzugehen und geeignete Maßnahmen einzuleiten, um einer Eskalation entgegen zu treten. Des Weiteren werden Fortbildungen zum Erkennen und dem Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz, sexuellen Belästigungen und anderen Konfliktsituationen angeboten und stehen neben Führungskräften und Personalvertretungen auch allen anderen Interessierten offen. So wird am Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt u. a. das Seminar „Mobbing erkennen, vorbeugen, Ansprüche rechtlich durchsetzen“ angeboten. In diesem Seminar werden Hilfen gegeben, woran man Mobbing erkennt und wie man damit umgehen kann. Teilnehmen an diesem Seminar können alle Bediensteten der Landesverwaltung. Daneben werden weitere Seminare zum Themenbereich im weiteren Sinne (Führung, Kommunikation, Gesundheitsförderung) angeboten, die ebenfalls der Prävention von Konflikten am Arbeitsplatz diesen. Zudem werden entsprechende Seminare auch für verschiedene Zielgruppen der Beschäftigten und Führungskräfte in der Verwaltung, Schule und Kindertagesstätten von der Unfallkasse Sachsen-Anhalt angeboten.