Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2187 12.12.2017 (Ausgegeben am 12.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Kontrolliertes Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion Kleine Anfrage - KA 7/1218 Vorbemerkung des Fragestellenden: In vielen Sportarten - etwa bei Wintersportarten wie Skispringen - ist der Einsatz von pyrotechnischen Mitteln schon immer Bestandteil einer tollen Stimmung und Präsentation der Fans. Beim Fußball wird Pyrotechnik oftmals mit „Randale“ gleichgesetzt. Dennoch versuchen auch Fangruppen, verantwortungsbewusst mit Pyrotechnik umzugehen . Mittlerweile wurde zudem in Dänemark eine „kalte“ Pyrotechnik entwickelt, welche eine gefahrlosere Verwendung zulässt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von Verletzungen durch den nicht genehmigten Einsatz von Pyrotechnik in Stadien sind der Landesregierung aus den letzten zehn Jahren bekannt? Bitte nach Ort, Jahr, sowie leicht-, schwer- und schwerstverletzten Personen auflisten Die erbetenen Angaben zu den letzten zehn Jahren liegen der Landesregierung nicht vor. Erst ab der Saison 2014/2015 wurde im Zusammenhang mit der Darstellung verletzter Personen im Rahmen von Fußballeinsätzen der Polizei auch die Verletzungsursache Pyrotechnik erhoben. Detaillierte Informationen zum Grad der Verletzung wurden und werden dabei nicht erhoben, so dass der Landesregierung insoweit keine Informationen vorliegen. Es wird auch nicht erfasst, ob eine Genehmigung zum Einsatz von Pyrotechnik vorgelegen hat oder ob die Verletzung innerhalb oder außerhalb der Spielstätte stattfand. 2 In der Saison 2014/2015 wurden nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit Fußballheimspielen insgesamt sieben Personen durch Pyrotechnik verletzt. In der Saison 2015/2016 wurde nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit Fußballheimspielen keine Person durch Pyrotechnik verletzt. In der Saison 2016/2017 wurde nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit einem Fußballheimspiel eine Person durch Pyrotechnik verletzt . 2. Unter welchen Bedingungen kann sich die Landesregierung vorstellen, bestimmte Bereiche für das kontrollierte Abbrennen von Pyrotechnik freizugeben ? Die Gefahren von Pyrotechnik waren Gegenstand einer aktuellen Studie der Union of European Football Associations (UEFA). In dieser Studie wurden die Gesundheitsgefahren von Pyrotechnik insbesondere durch das Einatmen toxischen Rauchs, der Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens, die Gefahr schwerer Verbrennungen und die Geschosswirkung oder das Auslösen von Panikreaktionen behandelt. Für die Landesregierung hat daher die Sicherheit der Zuschauer in den Stadien oberste Priorität. Mit Blick auf die von Pyrotechnik ausgehenden Gefahren und zudem die originäre Verantwortung der Veranstalter in den Stadien besteht seitens der Landesregierung keine Absicht, Bedingungen für das kontrollierte Abbrennen von Pyrotechnik in Stadien zu beschreiben .