Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2189 12.12.2017 (Ausgegeben am 12.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Katja Bahlmann (DIE LINKE) Rückzahlung der Landesfördermittel durch das Deutsche Milchkontor (DMK) Kleine Anfrage - KA 7/1225 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Genossenschaft Deutscher Milchkontor hat im September 2017 die Schließung ihres Werkes in Bad Bibra bekanntgegeben. Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Landkreis ist bekannt geworden, dass auch Fördermittel des Landes an das Unternehmen geflossen sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Welche Art von Fördermitteln und in welcher Höhe sind durch das Land an das Unternehmen ausgereicht worden? Antwort zu Frage 1: Im Rahmen der Strukturfondsförderperiode 2007-2013 wurde ein Zuschuss aus der GRW Unternehmensförderung (Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) in Höhe von 900.000 Euro bewilligt und ausgezahlt. Frage 2: Mit welchen Bedingungen im Einzelnen war die Förderung verbunden und welche Bindungsfristen gelten? Antwort zu Frage 2: Mit der Förderung ist der Nachweis der Arbeitsplätze vom Unternehmen bis zum 24. Juli 2018 entsprechend den Bedingungen aus dem Zuwendungsbescheid zu erbringen . Zwischenzeitlich wurde durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) vom Unternehmen ein Nachweis zum 30. November 2017 angefordert. 2 Frage 3: Inwieweit und in welcher Höhe wird die Landesregierung gegebenenfalls, die an das Deutsche Milchkontor (DMK) als Betreiber der Molkerei Bad Bibra ausgereichten Fördermittel zu welchem Zeitpunkt zurückfordern? Antwort zu Frage 3: Nach Eingang des Nachweises wird die Prüfung und Entscheidung durch die IB erfolgen .