Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/219 08.08.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 08.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Tobias Rausch (AfD) Aktuelle Asylanten-/Flüchtlingszahlen für Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/100 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele registrierte Asylbewerber halten sich gegenwärtig (aktuellste Zahlen) in Sachsen-Anhalt auf und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Die erbetenen Angaben können der Anlage 1 entnommen werden. 2. Wie viele nach Art. 16a GG anerkannte Asylanten halten sich gegenwärtig (aktuellste Zahlen) in Sachsen-Anhalt auf und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Die erbetenen Angaben können der Anlage 1 entnommen werden. 3. Wie viele nach der Genfer Konvention anerkannte Flüchtlinge halten sich gegenwärtig (aktuellste Zahlen) in Sachsen-Anhalt auf und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Die erbetenen Angaben können der Anlage 1 entnommen werden. 4. Wie viele illegal eingereiste und gemäß § 60a (4) AufenthG geduldete Ausländer , also ausreisepflichtige Ausländer, bei denen die Voraussetzung für eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ vorliegen, halten sich gegenwärtig (aktuellste Zahlen) in Sachsen-Anhalt auf und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? 2 Die erbetenen Angaben zu Duldungsinhabern können der Anlage 1 entnommen werden. Bei wie vielen von diesen eine illegale Einreise erfolgte, wird statistisch nicht erfasst. 5. Wie viele illegal eingereiste Ausländer, die nach § 50 AufenthG ausreisepflichtig sind, halten sich gegenwärtig (aktuellste Zahlen) in Sachsen- Anhalt auf und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Gemäß § 50 Abs. 1 AufenthG besteht Ausreisepflicht, wenn ein erforderlicher Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr vorliegt. Soweit eine Ausreise (vorübergehend ) nicht erfolgt bzw. erfolgen kann und eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist, wird in der Regel eine Duldung erteilt. Durch die Erteilung einer Duldung wird die Ausreisepflicht nach § 50 AufenthG nicht berührt. Die erbetenen Angaben entsprechen im Wesentlichen der Anzahl der Duldungsinhaber nach Anlage 1. 6. Wie viele illegal eingereiste und unmittelbar ausreisepflichtige Ausländer halten sich gegenwärtig (aktuellste Zahlen) in Sachsen-Anhalt auf und aus welchen Herkunftsändern stammen sie? Ein Personenkreis von „unmittelbar ausreisepflichtigen Ausländern“ ist aufenthaltsrechtlich nicht definiert. Eine entsprechende statistische Übersicht steht daher nicht zur Verfügung. 7. Wie viele illegal eingereiste Ausländer sollen im Jahr 2016 aus Sachsen- Anhalt abgeschoben werden (Zielmarke)? Die Durchsetzung von Ausreiseverpflichtungen sowohl im Wege der Förderung einer freiwilligen Ausreise wie auch im Wege der Abschiebung obliegt den Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Zentralen Abschiebungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beim Landkreis Harz. Es handelt sich um Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte, die diese jeweils einzelfallbezogen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen pflichtgemäß wahrzunehmen haben. Die Landesregierung hat den Landkreisen und kreisfreien Städten demgemäß keine Zielmarken für freiwillige Ausreisen und Abschiebungen gesetzt. Im ersten Halbjahr 2016 waren insgesamt 1.732 Rückkehrer zu verzeichnen. Hiervon waren 1.170 Personen freiwillig ausgereist. 562 Personen wurden zwangsweise zurückgeführt. 8. Wie viele illegal eingereiste Ausländer wurden bis dato im Jahr 2016 abgeschoben (aktuellste Zahlen) und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Die Herkunftsländer der im ersten Halbjahr 2016 bislang abgeschobenen Personen können der Anlage 2 entnommen werden.