Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2195 13.12.2017 (Ausgegeben am 13.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jens Diederichs (CDU) Zentrales Mahngericht der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen Kleine Anfrage - KA 7/1203 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Mahngericht ist als Bestandteil des AG Aschersleben in der Nebenstelle Staßfurt untergebracht. Dazu besteht ein Mietvertrag mit der Sparkasse bis 2020. Nun wurde wohl festgestellt, dass die Miete überteuert ist und darüber hinaus steht noch nicht fest, ob der Vertrag verlängert wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Stimmt es, dass bei der Nichtverlängerung des Mietvertrages für das Mahngericht, dieses nach Dessau-Roßlau verlegt werden soll? Gegenwärtig werden alternative Unterbringungsmöglichkeiten für das Zentrale Mahngericht, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, geprüft . Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. 2. Eine Verlegung des Mahngerichts bedeutet auch eine Versetzung von Bediensteten . Wann wird mit den Betroffenen gesprochen und wie wird die personelle Untersetzung des Mahngerichts sichergestellt, wenn Zwangsversetzungen eventuell gerichtlich gestoppt werden? Die Beantwortung der Frage ist dem Ergebnis zu 1. vorbehalten.