Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2212 13.12.2017 (Ausgegeben am 14.12.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ungeklärte Einleitungen in die Große Sülze Kleine Anfrage - KA 7/1237 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit mehr als einer Woche wurde in Magdeburg (Alt-Olvenstedt) eine starke Verschmutzung der Großen Sülze mit einer stark übelriechenden milchigen Flüssigkeit beobachtet. Nach Auskunft der Unteren Wasserbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg , erfolgt die Einleitung im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Niedere Börde . Bürger haben auf entsprechende Information und Meldung der Einleitung keine ausreichenden Informationen bekommen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wer leitet diese Abwässer in die Sülze? Die Untere Wasserbehörde des Bördekreises hat ermittelt , dass über eine Ackerdrainage verunreinigtes Wasser in den Jugendobjektgraben fließt, der dann in die Große Sülze mündet. Im Bereich der Ackerdrainagen befinden sich zwei Biogasanlagen der Bioraffinerie Magdeburg GmbH. Von einer Anlage geht offensichtlich eine Belastung der Felddrainagen mit Silosickersaft aus. Es wird ein baulicher Schaden auf den Lagerflächen für Gärsubstrate vermutet. Ursache der Verschmutzung der Großen Sülze ist keine Abwassereinleitung . 2. Welche Stoffe sind eingeleitet worden? Das durch das Felddrainagesystem abgeleitete Wasser wies eine hohe organische Belastung auf. Eine Beprobung ist veranlasst worden. Die Analysenergebnisse liegen der Unteren Wasserbehörde noch nicht vollständig vor. Die 2 schon bekannten Ergebnisse weisen auf eine Verunreinigung durch Silosickersaft (Sickersaft aus der Lagerung von Gärsubstraten) hin. 3. Liegt eine Genehmigung für diese Einleitungen vor? Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen dass aufgrund einer Undichtigkeit in der Gärsubstratlagerung ein Eintrag in die Felddrainagen erfolgt, die letztendlich in die Vorflut entwässern. Die gewöhnliche Bodenentwässerung landwirtschaftlicher Flächen ist erlaubnisfrei . Es ist allerdings nicht erlaubt und auch nicht erlaubnisfähig, dass Silosickersaft über Drainagen in ein Gewässer eingeleitet wird. 4. Welche Auswirkungen hat die Einleitung? In den Jugendobjektgraben und im Folgenden in die Große Sülze ist organisch belastetes Wasser gelangt. Ein Fischsterben wurde zwar nicht festgestellt , es muss aber davon ausgegangen werden, dass die Biozönose im Gewässer beeinträchtigt worden ist. Daneben sind von dem Gewässer bis in die Stadt Magdeburg Geruchsemissionen ausgegangen. 5. Welche Maßnahmen werden kurz- und langfristig ergriffen, um die Wasserqualität in der Großen Sülze zu verbessern? Als Sofortmaßnahme wurde der Abfluss von verunreinigtem Wasser aus der Drainage in die Vorflut durch Verschluss der Ablaufleitung unterbunden. Das Wasser der Ackerdrainage wird bis auf weiteres gefasst , abgepumpt und in das geschlossene System der Biogasanlage eingespeist. In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde sind Maßnahmen zur Ursachenermittlung und Schadensbeseitigung durch den Anlagenbetreiber eingeleitet worden . Die Untere Wasserbehörde geht davon aus, dass sich durch die eingeleiteten Maßnahmen der Gewässerzustand verbessert. In Abhängigkeit von der Auswertung aller Analysenergebnisse und der endgültigen Feststellung der Ursache behält sich die Untere Wasserbehörde des Bördekreises die Veranlassung weiterer Maßnahmen vor.